Der Chef der Tierschutzgruppe Sea Shepherd hat sich ins Ausland abgesetzt. Ein Frankfurter Gericht hatte ihn auf Kaution freigelassen. Paul Watson soll in Costa Rica eine Schiffscrew bedroht haben.
Ein Küsschen für den Haischützer: Der geflohene Aktivist Paul Watson erhielt in den vergangenen Wochen nicht nur von der Schauspielerin Pamela Anderson Unterstützung, sondern auch vom französischen Kultstar Brigitte Bardot© Fredrik von Erichsen/DPA
Der gegen Kaution freigelassene kanadische Haischützer Paul Watson hat sich wohl ins Ausland abgesetzt. Der 61-Jährige habe sich seit Sonntag nicht mehr bei den Behörden gemeldet, er werde nun wieder mit Haftbefehl gesucht, teilte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Mittwoch mit. Sein Anwalt habe mitgeteilt, sein Mandant habe Deutschland mit unbestimmtem Ziel verlassen. Die "Bild"-Zeitung hatte zuvor über das Verschwinden Watsons berichtet.
Der Chef der internationalen Tierschutzgruppe Sea Shepherd und Mitbegründer der Umweltorganisation Greenpeace war am 13. Mai auf dem Frankfurter Flughafen aufgrund eines internationalen Haftbefehls aus Costa Rica festgenommen worden. Eine Woche später wurde er gegen Kaution von 250.000 Euro auf freien Fuß gesetzt. Außerdem musste er sich täglich bei einem Frankfurter Polizeirevier melden.
Costa Rica wirft Watson vor, in den Schiffsverkehr eingegriffen zu haben. 2002 soll er die Crew eines Schiffes vor Mittelamerika bedroht haben. Nach Angaben von Sea Shepherd hatten die Aktivisten gegen das sogenannte Shark-Finning des costa-ricanischen Schiffs protestiert, bei dem lebenden Haien die Flossen abgetrennt werden. Dabei seien weder Menschen verletzt worden, noch sei Sachschaden entstanden.
Da Watson den Auflagen nicht nachgekommen ist, werde nun beantragt, die Kaution verfallen zu lassen, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft. Das Geld fiele dann der Staatskasse zu. Watson hatte den costa-ricanischen Haftbefehl als illegal bezeichnet. Unterstützung erhielt der Aktivist unter anderem von der Schauspielerin Pamela Anderson, die ihn im Juni in Frankfurt traf.
In Kürze hätte die Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung angestanden, sagte OLG-Sprecher Ingo Nöhre. Das letzte Wort hätte das Bundesjustizministerium gehabt. In der vergangenen Woche sei auch ein Auslieferungsersuchen aus Japan eingegangen, sagte ein Sprecher der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft. Auch in diesem Fall werde Watson Behinderung des Schiffsverkehrs vorgeworfen, es gehe dort um einen Fall aus dem Jahr 2010.