OLG München: Lebens­lange Haft nach Auto-Anschlag auf Verdi-Demo

06.08.2026

Farhad N., der 2025 mit seinem Auto in eine Demonstration in München raste und zwei Menschen tötete, muss lebenslang ins Gefängnis. Das Gericht sieht ein islamistisches Motiv und stellte die besondere Schwere der Schuld fest.

Nach dem tödlichen Auto-Anschlag auf eine Gewerkschaftsdemonstration in München ist der 25-jährige Farhad N. zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Oberlandesgericht (OLG) München stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, was eine Freilassung auf Bewährung nach 15 Jahren Gefängnis erheblich erschwert (vgl. § 57a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB)). Der Senat verurteilte ihn unter anderem wegen zweifachen Mordes (§ 211 StGB) und versuchten Mordes (§§ 211, 22, 23 StGB) in 23 Fällen. 

Der aus Afghanistan stammende Mann habe als Reaktion auf die Situation in islamischen Ländern willkürlich ausgewählte Menschen in Deutschland angreifen und töten wollen, begründete der Vorsitzende Richter sein Urteil. "Damit wollte der Angeklagte eine gottgefällige Tat begehen und sich gegenüber Allah, sich selbst und gegenüber seiner Familie als guter Muslim beweisen." Schon am zweiten Verhandlungstag hatte vieles auf ein islamistisches Tatmotiv hingedeutet. 

Der junge Mann war im Februar 2025 von hinten in die friedlichen Demonstranten gefahren. Dabei fügte er einer Frau und ihrer zweijährigen Tochter Verletzungen zu, an denen sie wenig später starben. Zahlreiche weitere Menschen wurden – teils lebensgefährlich – verletzt. Viele von ihnen leiden bis heute massiv physisch oder psychisch unter den Folgen der Attacke, manche sind weiterhin arbeitsunfähig.

"Auf die Vernichtung von Menschenleben angelegt"

"Die Tathandlung war, man muss es so deutlich sagen, auf die Vernichtung von Menschenleben angelegt", hatte einer der beiden Vertreter der Bundesanwaltschaft in seinem Plädoyer gesagt. In der Wahrnehmung des Angeklagten habe die Attacke dem Willen Allahs entsprochen und sei eine gebotene Reaktion auf das Handeln der USA und anderer westlicher Staaten in Gaza und Afghanistan gewesen. Außerdem hätten persönliche Gefühlsregungen wie Wut, Enttäuschung und Verbitterung eine Rolle gespielt. 

Die Bundesanwaltschaft hatte deshalb eine Verurteilung zu einer lebenslangen Haftstrafe samt Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Die Verteidigung hingegen plädierte auf eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren und die Unterbringung in der Psychiatrie. Zur Begründung nannten die Anwälte, dass ihr Mandant deutliche Anzeichen einer hebephrenen Schizophrenie zeige – einer Unterform, bei der anstelle von Wahnvorstellungen vor allem ein wirres Gefühlsleben und unberechenbares Verhalten im Vordergrund stehen.

Das Urteil ist nicht rechtkräftig.

dpa/sim/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG München: . In: Legal Tribune Online, 06.08.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60603 (abgerufen am: 06.08.2026 )

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