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Richter*innen akzeptieren EU-Recht nicht

Polens Verfassungsgericht stoppt Anerkennung der gleich­geschlechtlichen Ehe

Polnische Standesämter sollen im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen – so will es die Regierung und der EuGH. Doch nun legen sich die von der queerfeindlichen Vorgängerregierung eingesetzten Verfassungsrichter*innen quer.


Das PiS-Gericht hat gleichgeschlechtliche Eheschließungen in Polen gestoppt (Bild: Lukas Plewnia / flickr)

In Polen hat sich das Verfassungsgericht gegen die Anerkennung von im Ausland geschlossenen gleich­geschlechtlichen Ehen ausgesprochen. Die entsprechende Verordnung von Innenminister Marcin Kierwiński1 sei nicht verfassungskonform, urteilte das Gericht in Warschau. Die polnische Verfassung definiere die Ehe als Bund zwischen Mann und Frau.

Im November hatte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) entschieden, dass EU-Staaten in anderen Mitgliedsländern geschlossene gleich­geschlechtliche Ehen anerkennen müssen (queer.de berichtete2). Unionsbürger*­innen müssten die Gewissheit haben, ihr Familienleben in verschiedenen EU-Ländern fortsetzen zu können, entschieden die Richter*­innen in Luxemburg. Das gehöre zu ihrem Recht, sich in der EU frei bewegen zu können. Geklagt hatten zwei Männer, die 2018 in Berlin geheiratet hatten.

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Rechtspopulistische PiS rief das Verfassungsgericht an

Im März entschied das Oberste Verwaltungsgericht Polens, dass in anderen EU-Mitgliedstaaten geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen vom polnischen Staat anerkannt werden müssen (queer.de berichtete3). Damit setzte das Gericht das EuGH-Urteil in polnisches Recht um. Die Anordnung von Innenminister Kierwiński, der alle Standesämter hätten Folge leisten müssen, sollte Ende August in Kraft treten.

Doch Abgeordnete der rechtspopulistische Oppositionspartei PiS riefen das Verfassungsgericht an. Dieses ist mehrheitlich mit Richter*innen besetzt, die zu Regierungszeiten der PiS ins Amt gekommen waren und der Partei nahestehen.

EU-Recht steht eigentlich über nationalem Recht

Eigentlich steht EU-Recht über nationalem Recht der Mitgliedsstaaten. Die Entscheidung des polnischen Gerichts könnte damit zu einem Verfassungskonflikt führen. Sollte Polen EU-Recht weiter brechen, könnte die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren beantragen. Sie könnte auch die Auszahlung von EU-Geldern und Förderprogrammen solange blockieren, bis sich Polen wieder an europäisches Recht hält. Das wäre für das relativ arme Land schmerzlich, da Polen jährlich zirka acht bis zwölf Milliarden Euro mehr aus dem EU-Haushalt erhält, als Warschau an Beiträgen nach Brüssel überweist.

Die PiS stemmt sich gegen jegliche Anerkennung von nichtheterosexuellen Paaren: So hatte das Parlament mit seiner demokratischen Mehrheit eigentlich im Mai eingetragenen Lebenspartnerschaften beschlossen (queer.de berichtete4). Der PiS-nahe Präsident Karol Nawrocki legte dagegen aber diesen Monat sein Veto ein (queer.de berichtete5). (dpa/cw)

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