Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
| Abschnitt 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 5) |
(1) Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf:
(2) 1Für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch gelten § 33c des Ersten Buches Sozialgesetzbuch und § 19a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch. 2Für die betriebliche Altersvorsorge gilt das Betriebsrentengesetz.
(3) 1Die Geltung sonstiger Benachteiligungsverbote oder Gebote der Gleichbehandlung wird durch dieses Gesetz nicht berührt. 2Dies gilt auch für öffentlich-rechtliche Vorschriften, die dem Schutz bestimmter Personengruppen dienen.
(4) Für Kündigungen gelten ausschließlich die Bestimmungen zum allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz.
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Rechtsprechung zu § 2 AGG
1.108 Entscheidungen zu § 2 AGG in unserer Datenbank:
- BSG, 12.06.2026 - 2 U 12/26
- BVerfG, 29.09.2025 - 2 BvR 934/19
Kirchenmitgliedschaft als Einstellungsvoraussetzung - Erfolgreiche ...
- BGH, 21.05.2026 - III ZR 56/25
Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wegen Verweigerung der ...
- BGH, 29.01.2026 - I ZR 129/25
Besichtigungsanfrage für Mietwohnung
- BSG, 12.06.2026 - B 2 U 12/26 B
- OLG Köln, 21.03.2024 - 18 U 31/23
Anspruch des Geschäftsführers einer Wohnungsbaugesellschaft auf Feststellung der ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 28.10.2025 - II ZR 41/24
Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung des Anstellungsvertrags ...
- BGH, 28.10.2025 - II ZR 41/24
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2026 - L 15 U 477/24
Anerkennung des Bizepssehnenrisses während der beruflichen Tätigkeit eines ...
- BGH, 26.03.2019 - II ZR 244/17
Rechtmäßigkeit der Kündigung des Fremdgeschäftsführers einer GmbH; Ansehung des ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Hamm, 19.06.2017 - 8 U 18/17
Alter von 60 Jahren kann als Kündigungsgrund vereinbart werden
- OLG Hamm, 19.06.2017 - 8 U 18/17
§ 2 AGG in Nachschlagewerken
- § 2 AGG wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Arbeitsrecht der Kirchen
Querverweise
Auf § 2 AGG verweisen folgende Vorschriften:
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Allgemeiner Teil
- § 3 (Begriffsbestimmungen)
- Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr
- § 19 (Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot)
Redaktionelle Querverweise zu § 2 AGG:
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Allgemeiner Kündigungsschutz
- §§ 1 ff. (Sozial ungerechtfertigte Kündigungen) (zu § 2 IV)