Veruntreuung von EU-Geldern Verurteilung von Le Pen bestätigt - Fußfessel angeordnet
Ein Berufungsgericht hat die Verurteilung der französischen Politikerin Le Pen bestätigt. Die Sperre für öffentliche Ämter wurde zwar verkürzt, sie muss aber eine Fußfessel tragen. Le Pens Präsidentschaftskandidatur 2027 ist damit fraglich.
Ein Berufungsgericht hat die Verurteilung der französischen Politikerin Marine Le Pen vom Rassemblement National wegen der Veruntreuung von EU-Geldern bestätigt. Ihre Sperre für die Ausübung öffentlicher Ämter wurde allerdings im Vergleich zum Urteil in erster Instanz deutlich verkürzt. Damit steht ihr der Weg für eine Kandidatur bei der Präsidentschaftswahl im nächsten Jahr wieder offen - zumindest theoretisch. Ob sie tatsächlich antritt, ist allerdings fraglich.
Denn das Gericht verurteilte Le Pen zu einer dreijährigen Haftstrafe, von der zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Das verbleibende Jahr muss sie mit einer elektronischen Fußfessel verbringen. Sie müsste also im Wahlkampf für die Wahl im Jahr 2027 eine Fußfessel tragen.
Mit einer Fußfessel wäre die Politikerin jedoch an strikte Ausgangszeiten gebunden. Ein Wahlkampf, geprägt von zahlreichen Terminen vor Ort, wäre unter diesen Bedingungen nur schwer vorstellbar. Le Pen hatte angekündigt, in einem solchen Fall nicht anzutreten. Ob sie bei dieser Aussage bleibt, ist offen. Le Pen will sich am Abend öffentlich äußern.
Doch mitunter wird diese Art von Strafe, die die Bewegungsfreiheit der verurteilten Person einschränkt, nach einigen Monaten abgemildert. Ausgehbeschränkungen etwa könnten aufgehoben werden. Genau darauf könnte Le Pen hoffen.
Strafmaß reduziert
Le Pen soll außerdem für 15 Monate das Recht verlieren, bei Wahlen anzutreten, weitere 30 Monate sind auf Bewährung ausgesetzt, teilte das Gericht mit. Ebendiese Strafe aus erster Instanz wird bereits seit Ende März 2025 vorläufig angewendet und ist damit laut dem Gericht bereits verbüßt. Zu der Haftstrafe und dem zeitweisen Verlust des passiven Wahlrechts kommt eine Geldbuße von 100.000 Euro.
In erster Instanz hatte ein Gericht ihr 2025 das passive Wahlrecht - als das Recht, bei einer Wahl als Kandidatin anzutreten - mit sofortiger Wirkung auf fünf Jahre entzogen. Damit war eine Kandidatur 2027 ausgeschlossen. Außerdem war sie in erster Instanz zu einer vierjährigen Haftstrafe, davon zwei Jahre auf Bewährung, verurteilt worden.
Ihr und anderen Mitgliedern ihrer Partei wurde vorgeworfen, zwischen 2004 und 2016 Parteimitarbeiter mit Geldern bezahlt zu haben, die eigentlich für EU-Parlamentsassistenten bestimmt waren.
Le Pens Anwalt Rodolphe Bosselut nahm das Urteil positiv auf: "Wir nehmen diese Entscheidung zur Kenntnis, vor allem die deutliche Reduzierung der Strafe der Nichtwählbarkeit. Zumal die Richterin betont hat, wie wichtig es ist, die freie Kandidatur und die freie Entscheidung der Wähler nicht zu behindern."
Offene Fragen im Falle einer Revision
Sollten Le Pen oder die Anklage nun Revision einlegen, wäre das Berufungsurteil nicht rechtskräftig. Offen wäre dann, ob das Urteil aus erster Instanz mit Blick auf ihre Unwählbarkeit weiterhin sofort angewendet würde.
Wäre dies nicht der Fall, könnte Le Pen durch ein Urteil der nächsten Instanz, dem Kassationsgericht, noch kurz vor der Wahl ausgeschlossen werden. Denn das Kassationsgericht hatte bereits angekündigt, im Falle einer Revision noch vor der Wahl eine Entscheidung zu fällen.
Auch Anwalt Patrick Maisonneuve, der im Berufungsverfahren das Europäische Parlament vertreten hat, zeigte sich nach dem Urteilsspruch grundsätzlich zufrieden: "Wenn Le Pen nicht in Revision geht, heißt das, dass Marine Le Pen anerkennt, sich der Veruntreuung von EU-Geldern schuldig gemacht zu haben." Dann müsse sich jeder Bürger fragen, so Maisonneuve, "ob man wirklich Präsidentschaftskandidatin sein kann, wenn man definitiv von einem Gericht wegen der Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt worden ist".
Alternativer Kandidat steht bereit
Tritt Le Pen nicht an, wird vermutlich der Rassemblement-National-Vorsitzende Jordan Bardella antreten. Er gilt als politischer Schützling Le Pens. In Umfragen hat der 30-jährige Bardella Le Pen bereits knapp überholt. Beide liegen bei Befragungen zur ersten Runde der Präsidentschaftswahl deutlich vor möglichen Kandidaten anderer Parteien und hätten somit gute Chancen, in die Stichwahl einzuziehen.
Mit Informationen von Julia Borutta, ARD Paris