Bericht aus Karlsruhe

Vertrauensverlust in Karlsruhe

Müsste nicht gerade eine Kontroll­instanz wie das Bundes­ver­fas­sungs­gericht den zweifelnden Bürgerinnen und Bürgern Mut machen können, dass es doch noch eine unabhängige Kraft im Politik­gefüge gibt?

„Wie erklären Sie sich, dass Ihr Gericht nicht mehr so beliebt ist wie früher?“ Das war die vielleicht interessanteste Frage, die dem Bundesverfassungsgericht bei seiner diesjährigen Jahrespressekonferenz im März gestellt wurde.

Die Frage bezog sich auf eine Allensbach-Untersuchung vom Herbst 2025, wonach nur noch 63 Prozent der Bevölkerung sehr viel Vertrauen in das Bundesverfassungsgericht haben – ein deutlicher Absturz. Denn für 2021 lagen nach Allenbach die Vertrauenswerte noch bei 81 Prozent. 2013 hatten sogar 85 Prozent der Bürgerinnen und Bürger sehr viel oder zumindest ziemlich viel Vertrauen.

Die bedauernswerten Richterinnen und Richter, die auf diese Frage antworten sollten, hatten keine konkrete Antwort parat. Zurück blieb beim Publikum der Eindruck von einem gewissen hilflosen Grundpessimismus.

Natürlich steht das Gericht so schlecht nicht da.  Der US-Supreme Court beispielsweise soll nach verschiedenen Untersuchungen einen viel gravierenderen Absturz erlebt haben - von 70% (2020) zu 38% (2026). Außerdem zeigt sich bei allen Studien, dass andere staatliche Institutionen in Deutschland als deutlich weniger vertrauenswürdig bewertet werden. Dem Bundespräsidenten, einem eigentlich hochgeschätzten Staatsorgan, haben beispielsweise 2018 nach Untersuchungen von Forsa 79 Prozent vertraut. Ende 2025 lagen seine Werte nur noch bei 61 Prozent.

Ursachen des Vertrauensverlusts

Wer über die Ursachen nachdenkt, fragt sich zunächst, wie aussagekräftig die Zahlen von Allensbach überhaupt sind. Andere Umfragen ermitteln andere Prozentwerte. Allerdings spricht für die Allensbach-Zahlen, dass das Institut seit vielen Jahren die Beliebtheit erfragt und damit eine Vergleichbarkeit innerhalb seiner Systematik erzielt. Bei Infratest Dimap wird im Übrigen auch ein Abfall der Sympathie-Werte ermittelt – von 80 Prozent im Jahr 2020 auf 70 Prozent im Mai 2025.

Die naheliegendste Erklärung für die sinkende Beliebtheit ist, dass allgemein das Vertrauen in staatliche Institutionen gesunken ist. Gut möglich ist auch, dass die Corona-Entscheidungen aus Karlsruhe zum Bröckeln des Vertrauens beigetragen haben, weil sie für viele zögerlich wirkten und die umstrittenen politischen Maßnahmen in der Pandemie im Wesentlichen absegneten. Dazu kommt, dass sich eine Vielzahl von Beschlüssen darauf beschränken, den klägerischen Vortrag als nicht ausreichend substantiiert zurückzuweisen. Auch wenn im Gerichtsalltag völlig üblich, trägt es zum blassen Erscheinen der Institution bei, weil keine Positionierung erkennbar ist.

Der Verweis auf den allgemeinen Vertrauensverlust in staatliche Institutionen sollte jedenfalls nicht dazu verleiten, einfach zur Tagesordnung überzugehen. Müsste nicht gerade eine Kontrollinstanz wie das Bundesverfassungsgericht den zweifelnden Bürgerinnen und Bürgern Mut machen können, dass es doch noch eine unabhängige Kraft im Politikgefüge gibt? Bekanntlich wird das Volkszählungsurteil von 1983 immer wieder als die legendäre Entscheidung genannt, die den Ruf des Karlsruher Gerichts in seiner Geschichte nach oben katapultierte. Immerhin finden fast zwei Drittel in der jüngsten Allenbach-Umfrage, dass es in Ordnung sei, wenn das Gericht seine Kontrollfunktion ernst nimmt und Entscheidungen der Volksvertreter aufhebt.

Beunruhigend sollte für das Gericht sein, dass nur 23 Prozent der Befragten angeben, sie würden sich stark für dessen Entscheidungen interessieren. Der Bundesrat bekommt zum Beispiel bessere Werte. Dabei läge es nahe, dass die Menschen in Deutschland aus ureigenstem Interesse die Arbeit des Gerichts verfolgen, angesichts seiner Bedeutung für jeden Lebensbereich. Das Nichtwissen ist groß. Das zeigt auch, die Antwort auf die Frage, ob das Gericht zu viel oder zu wenig Einfluss auf das Geschehen nimmt. Über 30 Prozent fanden, sie könnten das nicht beurteilen.

Maßnahmen gegen den Vertrauensverlust

Das Verfassungsgericht versucht durchaus, für sich zu werben. Die Feierlichkeiten rund um den 75. Geburtstag zeigen das. Es hat auch für diesen Sommer mehr mündliche Verhandlungen angesetzt, könnte also dadurch etwas präsenter im Bewusstsein der Menschen werden. Aber da ist noch mehr möglich. Geradezu revolutionär wäre – wie nach der Wende geschehen –, auch mal in anderen Teilen der Republik zu tagen.

Das Ergebnis einzelner Verfahren kann selbstverständlich nicht im Hinblick auf eine mögliche Beliebtheit hingebogen werden. Aber ein gewisser Stolz auf die eigenständige Rolle innerhalb der Gesellschaft könnte sicher noch viel deutlicher zelebriert werden, zum Beispiel in öffentlichen Auftritten der Richterschaft und in Urteilsbegründungen.

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