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Kommentar
Zwangssterilisierung und Genitalverstümmelung: Die Opfer verdienen auch eine Entschädigung!
Die Gleichstellungs- und Frauenminister*innen der Länder fordern einstimmig eine "fundierte Aufarbeitung des historischen Unrechts gegenüber trans*, nicht-binären und inter* Personen". Das ist ein erster, nicht zu unterschätzender Schritt!
Archivbild aus dem Jahr 2022: Die Abschaffung des Transsexuellengesetzes (TSG) wurde erreicht – jetzt müssen die nächsten Schritte folgen (Bild: innn.it e.V. / flickr)
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30. Juni 2026, 07:09h 4 Min.
Positive queerpolitische Signale sind derzeit Mangelware. Dass sich das ändert, ist kaum zu erwarten. Das wurde uns erst kürzlich bestätigt, als der Antrag der Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) auf Entschädigung von inter und trans Personen für begangenes Unrecht von der Justizminister*innen-Konferenz der Länder abgeschmettert wurde1.
Der Plan war, zum einen Personen zu entschädigen, die aufgrund ihrer Intergeschlechtlichkeit im frühesten Kindesalter geschlechtszuweisenden Operationen ausgesetzt waren. In der Realität liefen die Eingriffe nicht selten auf Genitalverstümmelung hinaus. Erst seit 2021 gibt es ein Operationsverbot an intergeschlechtlichen Kindern mit nach wie vor viel zu vielen Schlupflöchern (queer.de berichtete2). Wo bleibt da eigentlich die Sorge der Unionsparteien um das Kindeswohl?
Und zum anderen sollten Personen entschädigt werden, die im Rahmen des Transsexuellengesetzes zu Sterilisierungen gezwungen waren durch den gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis der Fortpflanzungsunfähigkeit. Denn genau das war die Bedingung für eine Personenstandsänderung, also für die Änderung des Geschlechtseintrags. Sie galt zwischen 1981 und 2011.
Länder-Minister*innen fordern "Aufarbeitung des historischen Unrechts"
Doch lassen wir das. Denn ich möchte zur Abwechslung hier von einem positiven Signal berichten, das gar nicht zu hoch bewertet kann. Selbst wenn die aktuelle politische Lage uns keinen Grund für Optimismus liefert, so steckt zumindest eine kleine Chance in dem zu berichtenden positiven Signal, indem wir vielleicht doch eines Tages zu einer Entschädigung von inter und trans Personen gelangen.
Kaum zu glauben, aber ein Antrag aus Nordrhein-Westfalen wurde unter TOP 10.1 bei der neulich stattgefundenen Länderkonferenz der Gleichstellungs- und Frauenminister*innen (GFMK) in Dresden einstimmig angenommen3. Klarer kann ein Votum nicht ausfallen. Womit die GFMK die Bundesregierung bittet, "eine bundesweite, unabhängige und wissenschaftlich fundierte Aufarbeitung des historischen Unrechts gegenüber trans*, nicht-binären und inter* Personen zu initiieren und zu fördern".
Es geht also um nichts Geringeres als um die "Aufarbeitung des historischen Unrechts" und so "um die Konsequenzen für eine gleichberechtigte Zukunft". Und folgerichtig kann in diesem Zusammenhang nur sein, auch einen Entschädigungsfonds einzurichten. Gut, auch das bleibt in dem Antrag nur eine Bitte um Prüfung an die Bundesregierung.
Jetzt sind LSU und SPDqueer gefragt
Wie wäre es also, wenn zumindest schon mal die queeren Organisationen der an der Bundesregierung beteiligten Parteien das Signal aufnehmen würden. Wenn wir aus den Anerkennungskämpfen der Vergangenheit etwas gelernt haben, dann wohl, wie wichtig Solidarität und Ausdauer sind, um auf der langen Bank der Politik wenigstens ein kleines Stück voranzukommen.
Dass über Jahrzehnte Unrecht begangen wurde, muss nicht erst diskutiert, sondern endlich wissenschaftlich beschrieben und dokumentiert werden. Aber wo bleiben da die unterstützenden Stimmen aus der LSU und von SPDqueer?
Immerhin war es auch eine schwarz-rote Koalition unter der Kanzlerin Angela Merkel, die 2017 eine Rehabilitierung und Entschädigung für Menschen, die für gleichgeschlechtlichen Sex verurteilt wurden, auf den Weg brachte (queer.de berichtete4). Zwischen 1949 und 1969 waren das unglaubliche 50.000 Fälle. Warum allerdings dann die Zahl der Anträge bis heute so gering ausfiel, blieb bislang unbeantwortet und kann jedoch keinesfalls ein Argument gegen die Entscheidung sein.
Letzte Chance für einen Akt der Wiedergutmachung
Und erst recht nicht im Fall von inter und trans. Ein Grund wird sicherlich sein, dass für nicht wenige der Entschädigungsfonds einfach zu spät kam. Das darf sich nicht wiederholen. Im Fall von inter und trans dürfte ohnehin der zu erwartende Kreis an Personen, die für eine Entschädigung in Frage kommen, viel geringer ausfallen.
Die Politik sollte so oder so die Chance für einen Akt der Wiedergutmachung nicht verpassen, der letzten Endes sowieso nur ein symbolischer sein kann. Das Eingeständnis einer diskriminierenden, menschenrechtsverletzenden Praxis ist jedenfalls überfällig.
Das Eingeständnis darf nicht davon abhängig gemacht werden, ob es etwas kostet, weil man es am liebsten unverbindlich und zum Nulltarif hätte. Die Aufarbeitung des Unrechts zu starten, wäre der erste Schritt, aber nicht schon der letzte, wenn es der Politik wirklich ernst ist um die Gleichberechtigung queerer Menschen in der Gesellschaft.
Links
- https://www.queer.de/detail.php?article_id=58360
- https://www.queer.de/detail.php?article_id=58555
- https://www.gleichstellungsministerkonferenz.de/documents/extern.pdf
- https://www.queer.de/detail.php?article_id=29113













