Nach Messerangriff auf AntifaschistenPolizeibesuch am Krankenbett

Nach einem Messerangriff kämpfte ein Antifaschist in Göttingen um sein Leben. Kaum war er aus dem Koma erwacht, wollte die Polizei ihn vernehmen.

Die Göttinger Polizei hat versucht, einen schwerverletzten, kaum aus dem Koma erwachten Studenten zu vernehmen und bei ihm DNA-Material sicherzustellen. Der 27-jährige Antifaschist war vor gut einer Woche in der Nacht zu Sonntag niedergestochen worden. Die antifaschistische Szene geht davon aus, dass der Angriff rechtsextremistisch motiviert war, und hat den Namen und das Foto des möglichen Täters publiziert.

Der Student hatte gegen 2 Uhr nachts einen Stich in die Brust bekommen, knapp neben dem Herzen. Eine Arterie wurde zerrissen, die Lunge getroffen. Fünf Liter Blut mussten zugeführt werden. Es bestand die Gefahr einer Infektion. Drei Tage lang lag der junge Mann im Koma. Erst vier Tage nach dem Angriff stand fest: Der Antifaschist überlebt.

Statt den Gesundheitszustand und die Rechte des Verletzten zu berücksichtigen, seien vier Polizeibeamte einfach in sein Zimmer gekommen und hätten versucht, ihn zu sprechen, kritisiert der Rechtsanwalt Sven Adam. Sein Mandant weigerte sich. „Unklar ist schon, ob ihm überhaupt bewusst wurde, was von ihm genau warum verlangt wurde“, sagt Adam.

Der Anwalt hatte erst im Nachhinein von der Polizeimaßnahme im Zimmer der Universitätsmedizin Göttingen (UMG) erfahren. Die Eltern hatten ihn informiert.

Auf Indymedia an den Pranger gestellt

Der Angriff war im Fridtjof-Nansen-Weg geschehen, in der Nähe des Wohnhauses von Max. D., eines 17-Jährigen, der in der rechtsextremen Szene aktiv sein soll und mit einem Freund unterwegs war. Der genaue Verlauf der Auseinandersetzung kann noch nicht rekonstruiert werden. Der Niedergestochene konnte noch nicht aussagen, dessen vier Begleiter – ebenfalls aus der linken Szene – wollten noch abwarten.

Dem Rechtsanwalt Adam versicherten sie, an dem Abend keine Gegenstände mit sich geführt zu haben, die als Waffen benutzt werden könnten. „Auch kein Pfefferspray“, sagt Adam.

Am Sonntagnachmittag nannten An­ti­fa­schis­t:in­nen auf dem linksradikalen Portal Indymedia Max D. als möglichen Täter – mit Namen und Bild. Schon länger soll der Sohn eines Professors sich in einer rechtsextremen Clique bewegen. Die Polizei nahm ihn mit seinem Freund im Wohnhaus kurzfristig fest, stellte die Tatwaffe sicher und befragte die beiden jungen Männer.

Die Staatsanwaltschaft ließ den Beschuldigten jedoch frei. In einer Pressemitteilung erklärte sie, dass „eine Notwehrsituation nicht auszuschließen“ sei. Ein dringender Tatverdacht sei „derzeit nicht zu begründen, weshalb der Beschuldigte freigelassen wurde“.

In der Öffentlichkeit, gegenüber Medien, hat sich der Tatverdächtige bisher nicht geäußert. Sein Kamerad verbreitet aber eine eigene Version des Geschehens: In der Tatnacht seien D. und er in der Innenstadt unterwegs gewesen. Eine Gruppe von Vermummten soll sie dann angegriffen haben.

Die Staatsanwaltschaft sieht keinen dringenden Tatverdacht, weshalb der Beschuldigte freigelassen wurde

D. habe Pfefferspray dabei gehabt, sagt er der Zeit. Beide betrieben sie Kampfsport, er selbst Muay Thai, D. Mixed Martial Arts. Sie hätten sich das Deutschlandspiel gegen Elfenbeinküste angeschaut und danach bei D. übernachten wollen. D. habe ein Messer dabei gehabt, weil er sich „von Leuten“ bedroht gefühlt habe. Rechtsextrem sei aber weder D. noch er selbst.

Wer das Pfefferspray bei sich hatte, sei nun geklärt, sagt Adam. Der Rechtsanwalt wiederholt, dass die Gruppe um den schwer Verletzten keine „körperliche Auseinandersetzung“ gesucht habe. Sich bedroht fühlen, rechtfertige aber auch nicht „unvermittelt in die Brust“ zu stechen, sagt Adam. Mit dem Zustechen sei der Tod in Kauf genommen worden.

Der Staatsanwaltschaft hält Adam vor, den Gesundheitszustand des Studenten nicht zu berücksichtigen. „Nach unseren Informationen haben die Ärzte der UMG stattdessen die Ermittlungsbehörden aufgrund des Gesundheitszustandes gebeten, den Verletzten nicht vor Beginn der kommenden Woche zu vernehmen“, sagte er der taz. Adam beteuert jedoch: „Es geht nicht darum, Ermittlungen zu verlangsamen oder zu verhindern.“

Am vergangenen Samstag protestierten in Göttingen zum wiederholten Mal Menschen gegen rechtsextreme Gewalt. Die Polizei zählte 1.100 Demonstrierende.

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18 Kommentare

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  • "Die antifaschistische Szene (...) hat den Namen und das Foto des möglichen Täters publiziert". Das steht hier so lapidar. Was da nicht steht: Die Adresse wurde auch veröffentlicht. Was da nicht steht: Es ist nicht OK, Leute - auch mutmaßliche Neonazis - an den virtuellen Pranger zu stellen und zur Selbstjustiz aufzurufen; oder lässt sich die Veröffentlichung, flankiert von dem Satz "Organisiert den antifaschistischen Selbstschutz", anders deuten?

  • Naja, wenn man nur das betrachtet was bestätig ist und nicht abgestritten wird, hat sich folgendes zugetragen:



    Eine Gruppe aus 5 vermummten Antifaschisten treffen Nachts um 2 Uhr einen 17-jahrigen direkt vor dessen Haustür. Es kommt zu Kampfhandlungen, bei denen jemand schwer verletzt wird. Wenig später veröffentlichen die Antifas den Namen, das Photo und die Adresse des 17-jährigen auf IndyMedia und geben ggü. der Polizei eine weitere Auskunft.

    Sorry, aber das klingt nicht gut und kein Maß an framing kann daran etwas ändern.

  • Gute Genesung dem Verletzten. Wer gegen Rechts kämpft, kann sich auf den Staat nicht verlassen.

  • Nachtrag: ich wünsche dem Schwerverletzten gute Besserung und dass er möglichst schnell gesund wird. Und dem Täter, dass er für diese Tat hart bestraft wird. Man sticht nicht auf andere Menschen ein, auch wenn man vielleicht (!) (verbal!) bedroht wurde.

  • "Statt den Gesundheitszustand und die Rechte des Verletzten zu berücksichtigen, seien vier Polizeibeamte einfach in sein Zimmer gekommen und hätten VERSUCHT, ihn zu sprechen,"

    Was heißt hier "Versuchen"? Sind sie reingekommen, haben ihn angesprochen, festgestellt dass er nicht vernehmungsfähig ist und sind dann abgezogen? Oder haben Sie nachdrücklich versucht, eine Vernehmung zu erzwingen?

    • @Chris McZott:

      Wenn Sie nach einem gewalttätigen Angriff mehrere Tage im Koma lagen und dem Tod gerade mal von der Schippe gesprungen sind, würden Sie doch wohl auch wollen, dass Polizisten, die mit ihnen sprechen wollen, zunächst mal beim behandelnden Arzt nachfragen, ob und unter welchen Einschränkungen das ggf. möglich ist, oder?



      Und wie wäre es mal mit dem Respekt vor der Privatsphäre? Weder sie noch ich wissen, wie sich das anfühlt, diese Dinge erlebt zu haben und wie verletzlich man sich dann fühlt. Vorstellen kann ich es mir zumindest. Und da darf dann jeder mal so ungefragt in ihr Krankenzimmer reinschneien, ohne dass Sie vorher gefragt werden?

  • Mit der Polizei sollte man zusammenarbeiten (= sofort aussagen), Selbstjustiz (= Tatbeteiligte als Verdächtige markieren) ist abzulehnen. So würde ich es als Nicht-Betroffner sehen.

    Aber klar, die Beteiligten sehen das naturgemäß anders. Die Wahrheitsfindung wird jedoch maximal erschwert, wenn sofort Prozesstaktik praktiziert wird.

  • Das Opfer vernommen und bei ihnen Spuren sicher gestellt werden, ist doch ein völlig normaler Vorgang.

    Mir ist nicht klar, was der Anwalt des Opfers dagegen hat. Genau so wenig, warum die Begleiter nicht aussagen. Haben die kein Interesse daran, dass der Täter gefasst und (nach Vorlage von Beweisen) verurteilt wird?

    Und was hat die politische Ausrichtung mit der Sache zu tun? Es gibt doch zum Glück noch nicht wieder passende Sondergesetze.

  • Bei Max D. wurde die Tatwaffe sichergestellt, aber es besteht kein dringender Tatverdacht? So tief in die Brust sticht man doch nicht einfach aus versehen - wie soll das durch Notwehr gerechtfertigt sein? Und werden neuerdings alle Verdächtigen mit Tatwaffe wieder auf freien Fuß gesetzt, weil sie behaupten es sei doch alles ganz anders? Dann sind nämlich gar keine Verdächtigen mehr in Haft.

    Und dann wundern sich manche noch über mangelndes Vertrauen in die Polizei.

    • @pumble:

      Zum Einen entscheidet über U-Haft die Staatsanwaltschaft und/oder der Haftrichter, nicht die Polizei. Die darf ohne Haftbefehl NIEMANDEN länger als 24 Stunden festhalten.



      Zum Zweiten ist halt die Behauptung, "es sei doch Alles anders", hier wohl von einer Zeugenaussage gestützt, wogegen die "nüscht ist anders"-Version auf reiner Mutmaßung und (eher löchrigen) Behauptungen auf indymedia und vom Anwalt des Geschädigten beruht.



      Zu den Haftgründen (als da wären: Wiederholungs-, Verdunkelungs oder Fluchtgefahr), die neben dem dringenden Tatverdacht für einen Haftbefehl erforderlich wären, haben ich noch überhaupt nichts Substanzielles gelesen. Die Polizeikritiker hier scheinen der Ansicht zu sein, dass man jemanden einfach so einsperren kann, wenn man meint, er habe was angestellt - und das tun MUSS, wenn es sich um einen Rechtsextremen handelt.



      So läuift es halt nicht (übrigens auch nicht bei links tickenden Tatverdächtigen). Eher wäre es ein Grund, den Ermittlungsbehörden zu misstrauen, wenn sie Jemanden auf dieser dünnen Basis tatsächlich einbuchten würden.

    • @pumble:

      Warum sollte er in Haft bleiben? Das passiert nur bei klar definierten Haftgründen wie Flucht- oder Wiederholungsgefahr.

    • @pumble:

      Einen 17jährigen Minderjährigen wollen Sie vor einem Prozess bereits dauerhaft inhaftieren obwohl scheinbar keine Flucht und Wiederholungsgefahr besteht?



      Da die Tat sich nachts in unmittelbarer Nähe des Wohnhauses des Beschuldigten ereignete, den bislang vorliegenden Aussagen und da die Begleiter des Geschädigten derzeit nicht zu einer Aussage bereit sind, lässt sich eine Notwehrsituation nicht ausschließen. Mithin ist ein dringender Tatverdacht derzeit nicht zu begründen, weshalb der Beschuldigte freigelassen wurde. Das ist ein ganz normaler Vorgang.

  • Das ist doch ein ganz normaler Vorgang und hat nichts damit zu tun das der Mann Antifaschist ist. Es ist am besten Zeugen so schnell wie möglich zu vernehmen. Es geht ja um ein versuchtes Tötungsdelikt und kein Eierdiebstahl. Am besten innerhalb von 48 Stunden. Danach läßt das Erinnerungsvermögen nach. Und er wurde ja gar nicht vernommen weil er es abgelehnt hat. Wo ist denn jetzt das Problem.

  • Ach was! Loriot

    “Nach Messerangriff auf Antifaschisten



    Polizeibesuch am Krankenbett



    Nach einem Messerangriff kämpfte ein Antifaschist in Göttingen um sein Leben. Kaum war er aus dem Koma erwacht, wollte die Polizei ihn vernehmen.“

    Wundert mich als langjährig für Dienstrecht zuständiger Richter - kein Stück •

    • @Lowandorder:

      Als Nicht-Jurist sehe ich hier den Skandal nicht. Ist es nicht Aufgabe der Polizei, den Sachverhalt baldmöglichst zu klären? Klar, ein Skandal wäre es, wenn die Polizei das Krankenzimmer mit dem SEK gestürmt und das Opfer zur Aussage gezwungen hätte. Aber war das hier der Fall? Und wie ist die Freilassung von Max D. einzuordnen?



      Danke für Ihre Ausführungen - der Artikel ist hier recht mager.

  • Ich fasse mal zusammen:

    Erster Skandal: Polizei lässt rechten Täter laufen, weil alle potenziellen Belastungszeugen bislang keine Äußerungen zum Tathergang machen. Wie kann die Polizei nur! Die sind doch parteiisch!

    Zweiter Skandal: Jetzt will die Polizei doch tatsächlich so schnell wie möglich den einen potenziellen Belastungszeugen vernehmen, der noch nicht die Aussage verweigert hat. Wie können die nur! Die sind völlig rücksichtslos (und parteiisch)!

    Tut mir leid, aber ich sehe hier eine schwere - dankenswerterweise nicht tödliche - Verletzung und eine Wand des Schweigens, wie es zu der gekommen ist. Diese vagen Andeutungen und Allgemeinplätze, man (=fünf Mann hoch) habe ja keine Waffen dabei gehabt, und sich bedroht zu fühlen, sei doch kein Grund unvermittelt zuzustechen, werden diesen Fall nicht weiterbringen. Noch weniger tun es die umfangreichen Begründungen, warum weder der Verletzte (bei dem es natürlich wirklich verständlich ist) noch seine Begleiter sich nicht äußern. Denn so bleibt die eine Frage (weil wir nunmal in einem Rechtsstaat leben und man sie nicht einfach nach Gutdünken auf Basis von Vorurteilen beanworten darf) OFFEN:



    Was ist denn nun wirklich passiert?

    • @Normalo:

      Das ist doch reine Vorwärtsverteidigung. Und ohnehin schon eine win-win-Situation

      • @Comerade Aardvark:

        Ich sehe es eher als eine lose-lose-Situation. Die Verfolgung wird durch die Schweigerei mutwilig erschwert. Erst sie bewirkt, dass die "Vorwärtsverteidigung" überhaupt greifen kann. So weiß man wirklich nicht hireichend genau, was passiert ist (außer natürlich Jenen, denen schon reicht, dass auf der einen Seite Rechte und auf der anderen Seite Linke waren, um den Tathergang voll rekonstruieren zu können...).

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