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Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien

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Aus unserer Rechtsabteilung:
WikiMANNia fordert die Nichtigerklärung der willkürlichen und nicht rechtsstaatlichen Indizierung.

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Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
The Federal Department for Media Harmful to Young Persons.svg
Beschreibung Stalinistische Zensurbehörde
Slogan Zensur unter dem Mantel des Jugendschutzes
Status Aktiv
Weitere Infos
Betreiber Sebastian Gutknecht
Urheber Ministerium für alle außer Männer
URL bundespruefstelle.de

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), ehemals Bundes­prüfstelle für jugend­gefährdende Schriften (BPjS), ist eine deutsche Bundes­ober­behörde[wp], die nach ihrer Gründung dem Bundesinnenministerium[wp] unterstellt war, heute dem Bundes­ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend[wp] nachgeordnet ist. Ihre Aufgabe besteht in der Prüfung und Aufnahme von Medien in die Liste jugend­gefährdender Medien ("Indizierung") und damit einhergehend dem medialen Jugendschutz.[1]

Mit Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugend­schutz­gesetzes[2] am 1. Mai 2021 wird die bisherige Bundes­prüfstelle für jugend­gefährdende Medien (BPjM) zur Bundes­zentrale für Kinder- und Jugend­medien­schutz (BzKJ).[3] Seit Juni 2021 ist Sebastian Gutknecht neuer Direktor.[4]

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien bei der Arbeit.
Thomas Salzmann mit SPD-Parteibuch, also ein Mitglied der Partei, die entschlossen ist, die "männliche Gesellschaft zu überwinden", hat entschieden, dass es sich bei WikiMANNia um einen "Fall der offensichtlichen Jugend­gefährdung" handelt.

Seit dem 1. April 2020 war die Zensur­behörde ohne Vorsitzenden und wurde von Thomas Salzmann in Vertretung geleitet.

BPjM-Filtermodul

In Zusammenarbeit mit Suchmaschinen­anbietern wie Google erstellt die BPjM fortlaufend Listen indizierter Netz­angebote, die als Basis für das BPjM-Filter­modul dienen. Dieses wird von den Such­maschinen­betreibern eingesetzt, um die indizierten Seiten vor deutschen Nutzern zu verbergen. Entsprechend gelistete Angebote werden so bei Such­anfragen nicht mehr gelistet und erscheinen den Nutzern daher augenscheinlich als nicht existent.[5][1]

Kritik

Kritiker werfen der BPjM oft faktische Zensur, paternalistische Bevormundung und Einschränkung der Rede- und Pressefreiheit vor. Durch die Indizierung werde in der Praxis auch der Zugang für Erwachsene erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht, da indizierte Werke nicht beworben und im Versand­handel nur unter strengen Auflagen verkauft werden dürfen, wodurch der Verkauf oft unwirtschaftlich werde und die Medien somit vom Markt verschwänden. Auch Journalisten (die im Regelfall über keine juristische Grundbildung verfügen) handeln in rechtlich zulässigen Situationen in vorauseilendem Gehorsam nach Maßgabe der Indizierungspraxis der Bundesprüfstelle und verzichten auf die Erwähnung, um Unannehmlichkeiten für die eigene Person zu vermeiden.[6] Eine derartige Institution bestehe auch in keiner anderen westlichen Demokratie und die Jugend im Ausland[7] sei deswegen auch nicht erkennbar sittlich verrohrter als in Deutschland.[8] Begründungen für ältere Indizierungen seien aus heutiger Sicht nicht nachvollziehbare "Moralpanik-Reaktionen" (vgl. River Raid[wp][9]).

Ein Diskurs über die betroffenen Medien findet in der Praxis nur selten statt. Ein Grund hierfür ist die Rechts­unsicherheit bei der Beurteilung, ob eine kritische Rezension eines indizierten Mediums zulässig ist oder gegen das Werbeverbot verstößt.[10]

Der Verzicht auf Veröffentlichung von Namen und Adressen indizierter Online-Angebote hat weitreichende Folgen, weil dadurch öffentliche Diskussionen, inwieweit bestimmte Webseiten eventuell zu Unrecht indiziert sind, damit von vornherein nicht möglich sind.[1]

Datenschlag schreibt:


SM-Literatur wird also weniger indiziert als feminismus­kritische Literatur.

Fälle

WikiMANNia

Am 9. Januar 2020 entschied die Bundesprüfstelle für jugend­gefährdende Medien, WikiMANNia auf den Index jugend­gefährdender Telemedien zu setzen.

Extreme Linke, Feministinnen und Kindestötungs­aktivistinnen jubelten auf Twitter:



Die Entscheidung war allerdings ein illegaler und damit ungültiger Vorgang.[11] Es ist ein untauglicher Versuch, durch die Indizierung des Webportals den Feminismus gegen Kritik zu immunisieren und damit die Staatsräson durchzusetzen.[12]

Kommentare:


Thomas Salzmann hat am 3. März 2021 entschieden[anm 1], dass es sich bei WikiMANNia um einen "Fall der offensichtlichen Jugend­gefährdung" handelt.[13] Thomas Salzmann hat ein SPD-Parteibuch.[14] Die SPD ist eine männerfeindliche und profeministische Partei, die offen zum Kampf gegen Männer aufruft:


Der Wikipedianer KarlV[wp] behauptet am 19. Mai 2021 auf seiner Benutzer-Seite, dass er auf eine Anfrage folgende Antwort von der Bundes­prüf­stelle für jugend­gefährdende Medien erhalten habe:


Dies ist in mehrerer Hinsicht aufschlussreich:

  1. Es belegt, dass Wikipedia unter dem Deckmantel, ein Lexikon sein zu wollen, (auch) eine Agitations­plattform ist.
  2. Vorbehaltlich, dass dies Schreiben authentisch ist, wird in der Begründung auf das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Bezug genommen. Das Grundgesetz bindet allerdings ausschließlich den Staat und seine Institutionen. Ein Diskriminierungs­verbot gibt es also nur für den Staat, dem Bürger hingegen steht es frei, Diskriminierungen[wikt] (sprich: Unterscheidungen[anm 2]) vorzunehmen.
  3. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hält an ihrem illegalen Handeln fest. Es gab bis zu dem heutigen Tag (Stand: 26. Juni 2026) weder ein Rechtliches Gehör noch wurden die Namen der Ankläger und Richter genannt. Sondergerichte[wp] außerhalb des Rechtsstaat sind illegal und folglich ist die behauptete Indizierung nichtig[wp].
  4. Thomas Salzmann, der für die Bundesprüfstelle zuständig ist, verharrt in seinem kriminellen Handeln.

Pumuckl und Meister Eder


Anmerkungen

  1. Mit Brief vom 3. März 2021 hat Thomas Salzmann mitgeteilt, dass er ein zweites Indizierungs­verfahren einleiten werde und über die Indizierung in einem "vereinfachten Verfahren" (= kurzer Prozess) entscheiden will, weil er WikiMANNia als einen "Fall der offensichtlichen Jugend­gefährdung" einstuft.
  2. Bedeutungen:
    [1] die Trennung oder unterschiedliche Behandlung von Objekten
    [2] die Ungleichbehandlung von Individuen oder Gruppen; im strengen Wortsinn ("Unterscheidung") umfasst das Wort negative Diskriminierung (relative Benachteiligung) und positive Diskriminierung (relative Bevorzugung)

Einzelnachweise

  1. Hochspringen nach: 1,0 1,1 1,2 Wikipedia: Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
  2. Bundesrat: Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes
  3. Aktuelle Meldung Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien wird zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz, BzKJ am 1. Mai 2021
  4. Sebastian Gutknecht als erster Direktor im Amt eingeführt, Pressemeldung des BMFSFJ vom 9. Juni 2021
  5. vgl. hierzu beispielsweise Monika Ermert: Österreichischer Händler wehrt sich gegen Indizierung, Heise/Telepolis am 19. Juni 2009
  6. Hans Schmid: Amokläufer unter sich, Heise/Telepolis am 5. Mai 2009
  7. Hans Schmid: Einmal gefährdungsgeneigt, immer gefährdungsgeneigt, Heise/Telepolis am 2. Mai 2009
  8. Pdf-icon-extern.svg Killerspiele - PC Powerplay redet im Landtag[ext] - SPD - Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
  9. Videospielgeschichten River Raid[archiviert am 11. April 2011]
  10. Wie ich einmal versuchte, einen indizierten Film zu kaufen, Heise/Telepolis am 1. Mai 2009
  11. Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien - Entscheidung Nr. 6300 vom 09.01.2020, WikiMANNia-Blog am 3. März 2020
  12. Die Indizierung WikiMANNias als getarnter Akt der Zensur, WikiMANNia-Blog am 4. März 2020
  13. Stella D'Aiuto: Immer umstritten: Wie die Bundesprüfstelle die Jugend schützt Gesellschaft, Chilli - das freiburger Stadtmagazin am 13. Oktober 2020
  14. Thomas Salzmann ist neuer Fraktionsvorsitzender der SPD in Porz, Die SPD in Porz und Poll am 15. November 2009

Querverweise

Netzverweise

Indizierungen und Indizierungsandrohungen
  • Die deutsche Jugendschutz-Behörde setzt Michael-Mannheimer-Blog und alle seine Artikel auf den Index "jugendgefährdende Texte", Michael-Mannheimer-Blog am 2. Februar 2019
    Gestern früh erhielt ich eine email folgenden Inhalts: "Jugendschutz stellt Michael Mannheimer auf Index". In der Email hieß es dann wie folgt:
    Sehr geehrter Herr Mannheimer,
    Heute wurde mir zugetragen, dass Jugendschutz.net die Seite von Michael Mannheimer auf den Index gesetzt hat.
    Ihre Seite von der Bundesprüfstelle indiziert als "Absolut unzulässige Inhalte"
    Die ersten Blogger haben bereits ein Schreiben zur "Aufklärung" bekommen und wurden aufgefordert Verlinkungen zu Mannheimers Seite zu löschen. Wer dem nicht nachgeht, der bekommt ein dickes Bußgeld. In ähnlichen Fällen hat sowas bereits zu Strafanzeigen und Hausdurchsuchungen geführt.
    Bitte beachtet, dass nicht nur Verlinkungen in Texten oder die Übernahme von Texten auf den eigenen Blog zur Abmahnung führen können, sondern bereits schon die Verlinkung der Seite z.B. in den Kommentaren durch einen Dritten.
    An dieser Stelle: Vielen Dank an (Name bekannt) für die wichtige Info!
    Weitere Seiten auf dem Index sind z.B. volksbetrug.net, ddbnews.com, lupocativo blog, maria loudres blog, alle brd-schwindel.ru/de/com-Seiten, metepadia.ru/com/de - mutmaßlich auch deutschelobby und anonymousnews.ru.
    Jugendschutz.net stellt diesen Index bewusst nicht online! Man erfährt nur auf Anfrage, welche Seiten auf dem Index sind.
    Grüße
    Auf der Website von Jugenschutz.net steht der Satz "Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien ermöglichen". Allein diese schwammige und sprachlich geradezu primitiv wirkende Überschrift auf der Jugendschutz.net-Website lässt erkennen, welchen Geistes jene Männer und Frauen sind, die in dieser Pseudobehörde arbeiten: "Gutes Aufwachsen mit Medien": Gut für wen?
    • Wenn mit "gut" der Scharia-Islam, das neobolschewistisch pervertierte Merkel-Deutschland ("DDR 2.0") und die inzwischen unter Beschuss geratene Meinungs­führerschaft ausgewiesener Deutschenhassern seitens Rot-grün gemeint ist - ja, dann macht das Wirken dieser Behörde Sinn.
    • Wenn mit "gut" die ungestörte Verbeitung der perversen Gender-Ideologie gemeint ist - die bekanntlich Chefsache des Familienministeriums ist: auch dann macht dieser Begriff und die Indizioerung meiner "absolut unzulässige(n) Inhalte" ebenfalls Sinn.
      Denn wie kaum ein anderer Blog habe ich mich dieser Thematik angenommen und die Frühsexualisierung unserer Kinder sowie die wissenschaftlich völlig abstruse Behauptung der Gender-Verfechter kritsiert, derzufolge das Geschlecht eines Menschen nicht etwa biologisch determiniert ist, sondern Sache einer "freien Willen­entscheidung" ist nach dem Gender-Glaubens­grundsatz: "Heute will ich Mann sein. Morgen bin ich Frau".
    • Wenn mit "gut" die Verbreitung der Lüge eines angeblich friedlichen Islam gemeint ist: Auch dabei macht die Indizierung meiner islamkritischen Texte durch diese Behörde Sinn.
      Denn ich stehe in der Tadition aller Aufklärer vor mir (Voltaire, Schopenhauer, Marx und v.a.m.), die den Islam als eine genozidale Ideologie kritisieren, der auf dem Weg zur Weltherrschaft die Welt in zwei Teile spaltet. Jenen der "Gläubigen" versus jenen der "Ungläubigen". Und der demzufolge der Welt seit 1400 Jahren einen ununterbrochenen Krieg, den islamischen Dschihad aufgenötigt hat, in welchem Moslems bislang über 300 Millionen "Ungläubige" abgeschlachtet haben.
    Schon 2016 erhielt ich eine Strafanzeige dieser "Behörde" folgendes Inhalts. Wörtlich heißt es im der Anzeige der Bundes­prüfstelle für jugend­gefährdende Medien gegen mich:
    "Sein Inhalt ist offensichtlich geeignet (§ 23 Abs. 1 JuSchG) Kinder und Jugendliche sozialethisch zu desorientieren, wie das Tatbestands­merkmal "Gefährdung der Entwicklung Kindern und Jugendlichen oder ihrer Erziehung zu einer eigen­verantwortlichen und gemeinschafts­fähigen Persönlichkeit" in § 18 Abs. 1 JuSchG nach ständiger Sprachpraxis der Bundesprüfstelle sowie höchst­richterlicher Rechtsprechung auszulegen ist."
    Aus Strafanzeige gegen Michael Mannheimer
    Gemeint war der Gesamtinhalt (!) meiner Website mit damals etwa 4.000 Artikeln - ohne jede nähere Spezifikation. Mehr Zensur geht nicht.
    Fassen wir zusammen:
    • Wer den Islam kritisiert, handelt jugendgefährdend.
    • Wer die Praxis des Kopfabschneidens,
    • der weiblichen Sexualverstümmelungen,
    • des Schlagens von Ehefrauen,
    • die Praxis der Haltung von Sexsklavinnen,
    • wer die Diskriminierung und das Töten von "Ungläubigen",
    • die menschenrechtswidrige Todesstrafe auf Apostasie (Religionswechsel) oder auf Homosexualität,
    • die Todesstrafe auf Kritik am Islam oder Mohammed
    thematisiert und kritisiert, der gefährdet Jugendliche in ihrer Entwicklung. Wohlgemerkt: Nicht gefährdet werden Jugendliche demnach durch jene, die all das obere Genannte praktizieren.
    Damit sind die Jugendschutzämter zur ersten staatlichen Scharia-Instanz Deutschlands geworden.
    Sie tun das, was die Scharia-Gerichte in islamischen Ländern tun: Sie verfolgen Kritiker des Islam. Das ganze nennen sie dann kämpferische Demokratie, Antirassismus, Kampf gegen Rechts
    Es ist nicht meine Kritik, sondern
    • es sind die von mir kritisierten Grünen mit ihren pädophilen Inhalten und deutsch­feindlichen Aussagen,
    • es ist der Islam mit seinen 2000 Stellen, die zum Töten von Nichtmoslems aufrufen,
    • es ist die Antifa mit ihren Hass-Aufrufen gegen Deutschland,
    • es ist die Linkspartei, die, als Nachfolger der SED und damit als Nachfolger der Mauer-Mörder-Partei, Deutschland seit 1990 mit der Erzeugung ihrer "Gewalt-gegen-Rechts"-Erfindung zu einem politischen Schlachtfeld gemacht hat
    • es sind Vertreter der Lügenpresse
    die, würde die Jugenschutzbehörde ihre Aufgabe ernst nehmen, auf den Index gestellt werden müßten.
  • Dienen BPjM und KJM dem Jugendschutz - oder vielmehr politischen und wirtschaftlichen Interessen?, Mann pass auf! am 1. September 2014
    Das Internet-Portal www.Abtreiber.com wendet sich gegen den Pränatal-Massenmord. [...] Es war die Ärztekammer, welche eine so genannte "Anregung" (eigentlich: Denunziation) an die BPjM gerichtet hatte, und als Ärztekammer vertritt sie vor Allem die wirtschaftlichen Interessen derjenigen Ärzten, die dort ihre Beiträge entrichten. Diese fühlen sich, nicht ohne Grund, in die Enge getrieben durch die Gegner einer Politik, welche den Pränatalmord quasi legalisiert hat und seine ärztliche Durchführung subventioniert.
    Was mir darin merkwürdig vorkommt, ist zum Beispiel diese Passage:
    "Gleichzeitig befürchten wir eine verrohende Wirkung im Sinne einer Desensibilisierung von Kindern und Jugendlichen durch die detail­getreue Abbildung eines abgetriebenen Föten am Ende jeder Seite. Hier besteht nicht nur die Gefahr, daß Kinder und Jugendliche verstört und traumatisiert werden, sondern auch, daß sie gegen derart grausamen Bildern abgestumpft werden."
    Wie aber steht es mit den gesetzlich vorgeschriebenen Warnhinweisen auf Zigaretten­schachteln, insbesondere mit deren geplanten Verschärfungen? Siehe dazu etwa: EU führt Schockbilder auf Zigaretten­packungen ein[ext]. Offenbar wird diesen Maßnahmen keineswegs eine verrohende, verstörende und traumatisierende, sondern vielmehr eine konstruktiv erzieherische Wirkung unterstellt.
    Ganz zuletzt lesen wir dann noch:
    "Die farbliche Aufmachung der Seite, die Abbildung von Föten und Opfern des NS-Regimes, sowie der Einbau der Tonsequenz, die mit tropfendem Blut verbunden wurde, haben insgesamt einen reißerischen Charakter."
    Diesen "reißerischen Charakter", einschließlich der Hinweise auf die Opfer des NS-Regimes, haben politisch unterstützte Medien, welche einer politisch gewollten Aufklärung Jugendlicher dienen, oft genug aber auch. Schon der Besuch einer KZ-Gedenkstätte kann, ja soll, eine verstörende Wirkung hinterlassen. Allein die psychologische Wirkung darf also nicht Grundlage einer Bewertung sein.
    Damit ist meines Erachtens schon alles Nötige zur Bewertung unserer Jugendschutz-Einrichtungen gesagt. Sie dienen nicht - oder zumindest nicht nur - dem Jugendschutz, sondern politischen und wirtschaftlichen Interessen und werden dementsprechend instrumentalisiert. [...]
    In den Schreiben der aufgeführten Institutionen lautet das Zauberwort "sozial­ethische Desorientierung". Diese wird nicht begründet, sondern lediglich zugewiesen. Dabei ist das Fehlen der Begründung, also einer inhaltlichen Aus­einander­setzung, gerade insofern besonders ärgerlich, als die vermeintlich ethisch orientierten Ankläger ihrerseits regelmäßig die Standard-Anklageformel benutzen: "Eine Aus­einander­setzung mit ... im Angebot von ... findet nicht statt." Sie halten dem Angeklagten ein Versäumnis vor, das sie ganz bewußt selber begehen.
    Dementsprechend liest sich die "Kurzbeschreibung des Angebots" durch die KJM wie das Plädoyer eines Anklägers, welcher sich der Zustimmung des Publikums von Vornherein sicher ist. Thematisiert wird im Wesentlichen die - durch das inkriminierte Portal vorgenommene - Parallelisierung des Pränatalmordes mit dem Mord an den Juden, ohne daß aber überzeugend erklärt wird, warum das falsch sei.
  • BPjM-Zensur[archiviert am 24. Mai 2014], abtreiber.com
    • Schreiben der BPjM am 2.5.2014
    • Besetzungsliste für die BPjM-Sitzung am 5. Juni 2014
    • Anregung der Ärztekammer Berlin vom 29.6.2011
    • Stellungnahme der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)
    Pdf-icon-intern.svg Zur Indizierung der Lebensschutz-Seite "abtreiber.com" im Jahr 2014 - Pr. 868/11
    Von Rechten reden und die Massen ermorden
    Erzbischof Carlos Osoro von Valencia sieht die Kinderschlachtung als "die schlimmste Diktatur, die es geben kann". Das erklärte der Erzbischof laut der Lebensrechtsseite LifeSiteNews.com in seiner Predigt am Fest der Unschuldigen Kinder. Die Kinderschlachtung ist - so der Erzbischof - die größte Ungerechtigkeit in der Geschichte. Sie töte die Schwächsten. Im Westen werde viel von Menschenrechten und von Versöhnung geredet. Doch eine Versöhnung werde nicht erreicht, wenn das Menschenleben nicht respektiert werde.
  • Beschluss: Lebensschutz ist "sozialethisch desorientierend" - Pressemeldung zur Indizierung von babycaust.de (Kirche zum Mitreden vom 17.05.2007)
    Zitat: "Gegen die BPjM wurde heute seitens der katholischen Kirche Strafanzeige wegen Verleumdung und Volksverhetzung erstattet."