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Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
Aus unserer Rechtsabteilung:
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| Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien | |
|---|---|
| Beschreibung | Stalinistische Zensurbehörde |
| Slogan | Zensur unter dem Mantel des Jugendschutzes |
| Status | Aktiv |
| Weitere Infos | |
| Betreiber | Sebastian Gutknecht |
| Urheber | Ministerium für alle außer Männer |
| URL | bundespruefstelle.de |
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), ehemals Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS), ist eine deutsche Bundesoberbehörde[wp], die nach ihrer Gründung dem Bundesinnenministerium[wp] unterstellt war, heute dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend[wp] nachgeordnet ist. Ihre Aufgabe besteht in der Prüfung und Aufnahme von Medien in die Liste jugendgefährdender Medien ("Indizierung") und damit einhergehend dem medialen Jugendschutz.[1]
Mit Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes[2] am 1. Mai 2021 wird die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ).[3] Seit Juni 2021 ist Sebastian Gutknecht neuer Direktor.[4]
Seit dem 1. April 2020 war die Zensurbehörde ohne Vorsitzenden und wurde von Thomas Salzmann in Vertretung geleitet.
BPjM-Filtermodul
In Zusammenarbeit mit Suchmaschinenanbietern wie Google erstellt die BPjM fortlaufend Listen indizierter Netzangebote, die als Basis für das BPjM-Filtermodul dienen. Dieses wird von den Suchmaschinenbetreibern eingesetzt, um die indizierten Seiten vor deutschen Nutzern zu verbergen. Entsprechend gelistete Angebote werden so bei Suchanfragen nicht mehr gelistet und erscheinen den Nutzern daher augenscheinlich als nicht existent.[5][1]
Kritik
Kritiker werfen der BPjM oft faktische Zensur, paternalistische Bevormundung und Einschränkung der Rede- und Pressefreiheit vor. Durch die Indizierung werde in der Praxis auch der Zugang für Erwachsene erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht, da indizierte Werke nicht beworben und im Versandhandel nur unter strengen Auflagen verkauft werden dürfen, wodurch der Verkauf oft unwirtschaftlich werde und die Medien somit vom Markt verschwänden. Auch Journalisten (die im Regelfall über keine juristische Grundbildung verfügen) handeln in rechtlich zulässigen Situationen in vorauseilendem Gehorsam nach Maßgabe der Indizierungspraxis der Bundesprüfstelle und verzichten auf die Erwähnung, um Unannehmlichkeiten für die eigene Person zu vermeiden.[6] Eine derartige Institution bestehe auch in keiner anderen westlichen Demokratie und die Jugend im Ausland[7] sei deswegen auch nicht erkennbar sittlich verrohrter als in Deutschland.[8] Begründungen für ältere Indizierungen seien aus heutiger Sicht nicht nachvollziehbare "Moralpanik-Reaktionen" (vgl. River Raid[wp][9]).
Ein Diskurs über die betroffenen Medien findet in der Praxis nur selten statt. Ein Grund hierfür ist die Rechtsunsicherheit bei der Beurteilung, ob eine kritische Rezension eines indizierten Mediums zulässig ist oder gegen das Werbeverbot verstößt.[10]
Der Verzicht auf Veröffentlichung von Namen und Adressen indizierter Online-Angebote hat weitreichende Folgen, weil dadurch öffentliche Diskussionen, inwieweit bestimmte Webseiten eventuell zu Unrecht indiziert sind, damit von vornherein nicht möglich sind.[1]
Datenschlag schreibt:
SM-Literatur wird also weniger indiziert als feminismuskritische Literatur.
Fälle
WikiMANNia
Am 9. Januar 2020 entschied die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, WikiMANNia auf den Index jugendgefährdender Telemedien zu setzen.
Extreme Linke, Feministinnen und Kindestötungsaktivistinnen jubelten auf Twitter:
Die Entscheidung war allerdings ein illegaler und damit ungültiger Vorgang.[11] Es ist ein untauglicher Versuch, durch die Indizierung des Webportals den Feminismus gegen Kritik zu immunisieren und damit die Staatsräson durchzusetzen.[12]
Kommentare:
Thomas Salzmann hat am 3. März 2021 entschieden[anm 1], dass es sich bei WikiMANNia um einen "Fall der offensichtlichen Jugendgefährdung" handelt.[13]
Thomas Salzmann hat ein SPD-Parteibuch.[14] Die SPD ist eine männerfeindliche und profeministische Partei, die offen zum Kampf gegen Männer aufruft:
Der Wikipedianer KarlV[wp] behauptet am 19. Mai 2021 auf seiner Benutzer-Seite, dass er auf eine Anfrage folgende Antwort von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien erhalten habe:
Dies ist in mehrerer Hinsicht aufschlussreich:
- Es belegt, dass Wikipedia unter dem Deckmantel, ein Lexikon sein zu wollen, (auch) eine Agitationsplattform ist.
- Vorbehaltlich, dass dies Schreiben authentisch ist, wird in der Begründung auf das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Bezug genommen. Das Grundgesetz bindet allerdings ausschließlich den Staat und seine Institutionen. Ein Diskriminierungsverbot gibt es also nur für den Staat, dem Bürger hingegen steht es frei, Diskriminierungen[wikt] (sprich: Unterscheidungen[anm 2]) vorzunehmen.
- Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hält an ihrem illegalen Handeln fest. Es gab bis zu dem heutigen Tag (Stand: 26. Juni 2026) weder ein Rechtliches Gehör noch wurden die Namen der Ankläger und Richter genannt. Sondergerichte[wp] außerhalb des Rechtsstaat sind illegal und folglich ist die behauptete Indizierung nichtig[wp].
- Thomas Salzmann, der für die Bundesprüfstelle zuständig ist, verharrt in seinem kriminellen Handeln.
Pumuckl und Meister Eder
Anmerkungen
- ↑ Mit Brief vom 3. März 2021 hat Thomas Salzmann mitgeteilt, dass er ein zweites Indizierungsverfahren einleiten werde und über die Indizierung in einem "vereinfachten Verfahren" (= kurzer Prozess) entscheiden will, weil er WikiMANNia als einen "Fall der offensichtlichen Jugendgefährdung" einstuft.
- ↑ Bedeutungen:
- [1] die Trennung oder unterschiedliche Behandlung von Objekten
- [2] die Ungleichbehandlung von Individuen oder Gruppen; im strengen Wortsinn ("Unterscheidung") umfasst das Wort negative Diskriminierung (relative Benachteiligung) und positive Diskriminierung (relative Bevorzugung)
Einzelnachweise
- ↑ Hochspringen nach: 1,0 1,1 1,2 Wikipedia: Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
- ↑ Bundesrat: Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes
- ↑ Aktuelle Meldung Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien wird zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz, BzKJ am 1. Mai 2021
- ↑ Sebastian Gutknecht als erster Direktor im Amt eingeführt, Pressemeldung des BMFSFJ vom 9. Juni 2021
- ↑ vgl. hierzu beispielsweise Monika Ermert: Österreichischer Händler wehrt sich gegen Indizierung, Heise/Telepolis am 19. Juni 2009
- ↑ Hans Schmid: Amokläufer unter sich, Heise/Telepolis am 5. Mai 2009
- ↑ Hans Schmid: Einmal gefährdungsgeneigt, immer gefährdungsgeneigt, Heise/Telepolis am 2. Mai 2009
- ↑
Killerspiele - PC Powerplay redet im Landtag[ext] - SPD - Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz - ↑ Videospielgeschichten River Raid[archiviert am 11. April 2011]
- ↑ Wie ich einmal versuchte, einen indizierten Film zu kaufen, Heise/Telepolis am 1. Mai 2009
- ↑ Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien - Entscheidung Nr. 6300 vom 09.01.2020, WikiMANNia-Blog am 3. März 2020
- ↑ Die Indizierung WikiMANNias als getarnter Akt der Zensur, WikiMANNia-Blog am 4. März 2020
- ↑ Stella D'Aiuto: Immer umstritten: Wie die Bundesprüfstelle die Jugend schützt Gesellschaft, Chilli - das freiburger Stadtmagazin am 13. Oktober 2020
- ↑ Thomas Salzmann ist neuer Fraktionsvorsitzender der SPD in Porz, Die SPD in Porz und Poll am 15. November 2009
Querverweise
Netzverweise
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien und Landesanstalt für Medien NRW - Außenhandelskammer Mercosur (25. Februar 2020) (Länge: 10:42 Min.)
Deshalb muss die BPjM 2020 abgeschafft werden! - GAMEZ.de (3. Januar 2020) (Länge: 5:51 Min.)
- Kathrin Helmreich: Internetzensur Deutschland vs. Nordkorea, Mimikama am 16. Januar 2018
- Benedikt Fuest: Hacker knackt Internet-Sperrliste des Jugendschutzes, Die Welt am 12. Juli 2014
- Jens Berger: Jugendschutz und politische Zensur, Heise/Telepolis am 26. Mai 2009
- Wie der Jugendschutz im Netz missbraucht wird, Internet-Law am 26. Mai 2009
- Indizierungen und Indizierungsandrohungen
- Die deutsche Jugendschutz-Behörde setzt Michael-Mannheimer-Blog und alle seine Artikel auf den Index "jugendgefährdende Texte", Michael-Mannheimer-Blog am 2. Februar 2019
- Gestern früh erhielt ich eine email folgenden Inhalts: "Jugendschutz stellt Michael Mannheimer auf Index". In der Email hieß es dann wie folgt:
- Sehr geehrter Herr Mannheimer,
- Heute wurde mir zugetragen, dass Jugendschutz.net die Seite von Michael Mannheimer auf den Index gesetzt hat.
- Ihre Seite von der Bundesprüfstelle indiziert als "Absolut unzulässige Inhalte"
- Die ersten Blogger haben bereits ein Schreiben zur "Aufklärung" bekommen und wurden aufgefordert Verlinkungen zu Mannheimers Seite zu löschen. Wer dem nicht nachgeht, der bekommt ein dickes Bußgeld. In ähnlichen Fällen hat sowas bereits zu Strafanzeigen und Hausdurchsuchungen geführt.
- Bitte beachtet, dass nicht nur Verlinkungen in Texten oder die Übernahme von Texten auf den eigenen Blog zur Abmahnung führen können, sondern bereits schon die Verlinkung der Seite z.B. in den Kommentaren durch einen Dritten.
- An dieser Stelle: Vielen Dank an (Name bekannt) für die wichtige Info!
- Weitere Seiten auf dem Index sind z.B. volksbetrug.net, ddbnews.com, lupocativo blog, maria loudres blog, alle brd-schwindel.ru/de/com-Seiten, metepadia.ru/com/de - mutmaßlich auch deutschelobby und anonymousnews.ru.
- Jugendschutz.net stellt diesen Index bewusst nicht online! Man erfährt nur auf Anfrage, welche Seiten auf dem Index sind.
- Grüße
- Auf der Website von Jugenschutz.net steht der Satz "Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien ermöglichen". Allein diese schwammige und sprachlich geradezu primitiv wirkende Überschrift auf der Jugendschutz.net-Website lässt erkennen, welchen Geistes jene Männer und Frauen sind, die in dieser Pseudobehörde arbeiten: "Gutes Aufwachsen mit Medien": Gut für wen?
- Wenn mit "gut" der Scharia-Islam, das neobolschewistisch pervertierte Merkel-Deutschland ("DDR 2.0") und die inzwischen unter Beschuss geratene Meinungsführerschaft ausgewiesener Deutschenhassern seitens Rot-grün gemeint ist - ja, dann macht das Wirken dieser Behörde Sinn.
- Wenn mit "gut" die ungestörte Verbeitung der perversen Gender-Ideologie gemeint ist - die bekanntlich Chefsache des Familienministeriums ist: auch dann macht dieser Begriff und die Indizioerung meiner "absolut unzulässige(n) Inhalte" ebenfalls Sinn.
Denn wie kaum ein anderer Blog habe ich mich dieser Thematik angenommen und die Frühsexualisierung unserer Kinder sowie die wissenschaftlich völlig abstruse Behauptung der Gender-Verfechter kritsiert, derzufolge das Geschlecht eines Menschen nicht etwa biologisch determiniert ist, sondern Sache einer "freien Willenentscheidung" ist nach dem Gender-Glaubensgrundsatz: "Heute will ich Mann sein. Morgen bin ich Frau". - Wenn mit "gut" die Verbreitung der Lüge eines angeblich friedlichen Islam gemeint ist: Auch dabei macht die Indizierung meiner islamkritischen Texte durch diese Behörde Sinn.
Denn ich stehe in der Tadition aller Aufklärer vor mir (Voltaire, Schopenhauer, Marx und v.a.m.), die den Islam als eine genozidale Ideologie kritisieren, der auf dem Weg zur Weltherrschaft die Welt in zwei Teile spaltet. Jenen der "Gläubigen" versus jenen der "Ungläubigen". Und der demzufolge der Welt seit 1400 Jahren einen ununterbrochenen Krieg, den islamischen Dschihad aufgenötigt hat, in welchem Moslems bislang über 300 Millionen "Ungläubige" abgeschlachtet haben.
- Schon 2016 erhielt ich eine Strafanzeige dieser "Behörde" folgendes Inhalts. Wörtlich heißt es im der Anzeige der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien gegen mich:
- "Sein Inhalt ist offensichtlich geeignet (§ 23 Abs. 1 JuSchG) Kinder und Jugendliche sozialethisch zu desorientieren, wie das Tatbestandsmerkmal "Gefährdung der Entwicklung Kindern und Jugendlichen oder ihrer Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit" in § 18 Abs. 1 JuSchG nach ständiger Sprachpraxis der Bundesprüfstelle sowie höchstrichterlicher Rechtsprechung auszulegen ist."
- Aus Strafanzeige gegen Michael Mannheimer
- Gemeint war der Gesamtinhalt (!) meiner Website mit damals etwa 4.000 Artikeln - ohne jede nähere Spezifikation. Mehr Zensur geht nicht.
- Fassen wir zusammen:
- Wer den Islam kritisiert, handelt jugendgefährdend.
- Wer die Praxis des Kopfabschneidens,
- der weiblichen Sexualverstümmelungen,
- des Schlagens von Ehefrauen,
- die Praxis der Haltung von Sexsklavinnen,
- wer die Diskriminierung und das Töten von "Ungläubigen",
- die menschenrechtswidrige Todesstrafe auf Apostasie (Religionswechsel) oder auf Homosexualität,
- die Todesstrafe auf Kritik am Islam oder Mohammed
- thematisiert und kritisiert, der gefährdet Jugendliche in ihrer Entwicklung. Wohlgemerkt: Nicht gefährdet werden Jugendliche demnach durch jene, die all das obere Genannte praktizieren.
- Damit sind die Jugendschutzämter zur ersten staatlichen Scharia-Instanz Deutschlands geworden.
- Sie tun das, was die Scharia-Gerichte in islamischen Ländern tun: Sie verfolgen Kritiker des Islam. Das ganze nennen sie dann kämpferische Demokratie, Antirassismus, Kampf gegen Rechts
- Es ist nicht meine Kritik, sondern
- es sind die von mir kritisierten Grünen mit ihren pädophilen Inhalten und deutschfeindlichen Aussagen,
- es ist der Islam mit seinen 2000 Stellen, die zum Töten von Nichtmoslems aufrufen,
- es ist die Antifa mit ihren Hass-Aufrufen gegen Deutschland,
- es ist die Linkspartei, die, als Nachfolger der SED und damit als Nachfolger der Mauer-Mörder-Partei, Deutschland seit 1990 mit der Erzeugung ihrer "Gewalt-gegen-Rechts"-Erfindung zu einem politischen Schlachtfeld gemacht hat
- es sind Vertreter der Lügenpresse
- die, würde die Jugenschutzbehörde ihre Aufgabe ernst nehmen, auf den Index gestellt werden müßten.
- Gestern früh erhielt ich eine email folgenden Inhalts: "Jugendschutz stellt Michael Mannheimer auf Index". In der Email hieß es dann wie folgt:
- Dienen BPjM und KJM dem Jugendschutz - oder vielmehr politischen und wirtschaftlichen Interessen?, Mann pass auf! am 1. September 2014
- Das Internet-Portal www.Abtreiber.com wendet sich gegen den Pränatal-Massenmord. [...] Es war die Ärztekammer, welche eine so genannte "Anregung" (eigentlich: Denunziation) an die BPjM gerichtet hatte, und als Ärztekammer vertritt sie vor Allem die wirtschaftlichen Interessen derjenigen Ärzten, die dort ihre Beiträge entrichten. Diese fühlen sich, nicht ohne Grund, in die Enge getrieben durch die Gegner einer Politik, welche den Pränatalmord quasi legalisiert hat und seine ärztliche Durchführung subventioniert.
- Was mir darin merkwürdig vorkommt, ist zum Beispiel diese Passage:
- "Gleichzeitig befürchten wir eine verrohende Wirkung im Sinne einer Desensibilisierung von Kindern und Jugendlichen durch die detailgetreue Abbildung eines abgetriebenen Föten am Ende jeder Seite. Hier besteht nicht nur die Gefahr, daß Kinder und Jugendliche verstört und traumatisiert werden, sondern auch, daß sie gegen derart grausamen Bildern abgestumpft werden."
- Wie aber steht es mit den gesetzlich vorgeschriebenen Warnhinweisen auf Zigarettenschachteln, insbesondere mit deren geplanten Verschärfungen? Siehe dazu etwa: EU führt Schockbilder auf Zigarettenpackungen ein[ext]. Offenbar wird diesen Maßnahmen keineswegs eine verrohende, verstörende und traumatisierende, sondern vielmehr eine konstruktiv erzieherische Wirkung unterstellt.
- Ganz zuletzt lesen wir dann noch:
- "Die farbliche Aufmachung der Seite, die Abbildung von Föten und Opfern des NS-Regimes, sowie der Einbau der Tonsequenz, die mit tropfendem Blut verbunden wurde, haben insgesamt einen reißerischen Charakter."
- Diesen "reißerischen Charakter", einschließlich der Hinweise auf die Opfer des NS-Regimes, haben politisch unterstützte Medien, welche einer politisch gewollten Aufklärung Jugendlicher dienen, oft genug aber auch. Schon der Besuch einer KZ-Gedenkstätte kann, ja soll, eine verstörende Wirkung hinterlassen. Allein die psychologische Wirkung darf also nicht Grundlage einer Bewertung sein.
- Damit ist meines Erachtens schon alles Nötige zur Bewertung unserer Jugendschutz-Einrichtungen gesagt. Sie dienen nicht - oder zumindest nicht nur - dem Jugendschutz, sondern politischen und wirtschaftlichen Interessen und werden dementsprechend instrumentalisiert. [...]
- In den Schreiben der aufgeführten Institutionen lautet das Zauberwort "sozialethische Desorientierung". Diese wird nicht begründet, sondern lediglich zugewiesen. Dabei ist das Fehlen der Begründung, also einer inhaltlichen Auseinandersetzung, gerade insofern besonders ärgerlich, als die vermeintlich ethisch orientierten Ankläger ihrerseits regelmäßig die Standard-Anklageformel benutzen: "Eine Auseinandersetzung mit ... im Angebot von ... findet nicht statt." Sie halten dem Angeklagten ein Versäumnis vor, das sie ganz bewußt selber begehen.
- Dementsprechend liest sich die "Kurzbeschreibung des Angebots" durch die KJM wie das Plädoyer eines Anklägers, welcher sich der Zustimmung des Publikums von Vornherein sicher ist. Thematisiert wird im Wesentlichen die - durch das inkriminierte Portal vorgenommene - Parallelisierung des Pränatalmordes mit dem Mord an den Juden, ohne daß aber überzeugend erklärt wird, warum das falsch sei.
- BPjM-Zensur[archiviert am 24. Mai 2014], abtreiber.com
- Schreiben der BPjM am 2.5.2014
- Besetzungsliste für die BPjM-Sitzung am 5. Juni 2014
- Anregung der Ärztekammer Berlin vom 29.6.2011
- Stellungnahme der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)
Zur Indizierung der Lebensschutz-Seite "abtreiber.com" im Jahr 2014 - Pr. 868/11
- Von Rechten reden und die Massen ermorden
- Erzbischof Carlos Osoro von Valencia sieht die Kinderschlachtung als "die schlimmste Diktatur, die es geben kann". Das erklärte der Erzbischof laut der Lebensrechtsseite LifeSiteNews.com in seiner Predigt am Fest der Unschuldigen Kinder. Die Kinderschlachtung ist - so der Erzbischof - die größte Ungerechtigkeit in der Geschichte. Sie töte die Schwächsten. Im Westen werde viel von Menschenrechten und von Versöhnung geredet. Doch eine Versöhnung werde nicht erreicht, wenn das Menschenleben nicht respektiert werde.
- Beschluss: Lebensschutz ist "sozialethisch desorientierend" - Pressemeldung zur Indizierung von babycaust.de (Kirche zum Mitreden vom 17.05.2007)
- Zitat: "Gegen die BPjM wurde heute seitens der katholischen Kirche Strafanzeige wegen Verleumdung und Volksverhetzung erstattet."