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Paragraf 175

Das Ende der Homo­sexuellenverfolgung – dank DDR und Kohl

Heute vor 32 Jahren – am 11. Juni 1994 – wurde der "Homosexuellen-Paragraf" 175 im Zuge der Rechtsanpassung zwischen beiden deutschen Staaten endgültig aus dem Strafgesetzbuch gestrichen.


Ausgerechnet der konservative Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) schrieb 1994 queere Geschichte (Bild: IMAGO / photothek / Thomas Imo)

Für schwule und bisexuelle Männer in Deutschland ist der 11. Juni ein Tag zum Feiern: Heute vor 32 Jahren wurde der sogenannte Homosexuellen-Paragraf 175 endgültig aus dem Strafgesetzbuch (StGB) gestrichen.

Geschichte eines Unrechtsparagrafen

Der Paragraf 175 hatte von 1871 bis 1994 in verschiedenen Fassungen Gültigkeit. Er wurde mit der Gründung des Deutschen Reiches eingeführt. Die erste Fassung besagte: "Die widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts oder von Menschen mit Thieren begangen wird ist mit Gefängniß zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden." Bis dahin waren in mehreren Teilen Deutschlands – etwa in Bayern – die Verbote von gleichgeschlechtlichem Sex dank französischen Einflusses weggefallen. Das wurde durch die Vereinigung wieder rückgängig gemacht.

Im Kaiserreich wurden knapp 10.000 Menschen aufgrund dieses Paragrafen verurteilt, davon nur eine kleine Minderheit wegen Sodomie. Obwohl er in der Weimarer Republik weiter Bestand hatte und es auch zu mehreren tausend Verurteilungen kam, blühte das queere Leben gerade in Berlin auf. Mehrere Versuche liberaler und linker Parteien, den Paragrafen abzuschaffen, scheiterten jedoch im Reichstag.

Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurde Homosexualität lebensgefährlich: 1935 verschärfte die NSDAP den Paragrafen. Nun drohten zehn Jahre Zuchthaus. 1939 urteilte das Reichsgericht zudem, dass "Unzucht" auch vorliege, wenn "keine körperliche Berührung des anderen stattgefunden hat." Schätzungsweise 100.000 Männer wurden im Dritten Reich nach dem Paragraf 175 verurteilt. Viele schwule und bisexuelle Männer wurden zudem kastriert und etwa 15.000 in Konzentrationslager geschickt.

Homosexuelle erlebten nach 1945 keine Befreiung

Nach der Befreiung galt in der Bundesrepublik bis 1969 die verschärfte Nazi-Fassung des Paragrafen. Es kam zu insgesamt 50.000 rechtskräftigen Verurteilungen allein in Westdeutschland. Die Große Koalition hob schließlich das Total-Verbot auf, es galten allerdings immer noch unterschiedliche Altersgrenzen. Schwuler Sex war erst ab 21 Jahren bzw. ab 18 Jahren (ab 1973) erlaubt; für Heteros lag das Schutzalter bei 16 Jahren. In der DDR galt das Homosexualitäts-Verbot bis 1968 in der Vornazi-Fassung. Bis 1989 waren auch dort die Schutzaltersgrenzen nach Paragraf 151 StGB-DDR unterschiedlich – erstmals wurden im SED-Staat sogar auch lesbische und bisexuelle Frauen diskriminiert. Erst kurz vor dem Mauerfall hob die Volkskammer das Gesetz komplett auf.

Im Rahmen der Rechtsanpassung der beiden deutschen Staaten musste die damalige schwarze-gelbe Bundesregierung eine Entscheidung treffen. Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) entschied sich pragmatisch für das fortschrittliche DDR-Recht: Am 10. März 1994 beschloss das Parlament die Streichung des Paragraf 175 auch im Westen, am 11. Juni trat das "Neunundzwanzigste Strafrechtsänderungsgesetz" in Kraft. Im selben Jahr kam es aber noch zu 44 Verurteilungen.

Der lange Weg zur Rehabilitierung

Die Rehabilitierung der Betroffenen ließ lange auf sich warten. In einem ersten Schritt erklärte der Bundestag am 17. Mai 2002 die Verurteilungen aus der NS-Zeit für nichtig, übrigens gegen die Stimmen von CDU/CSU und FDP.


Nicht nur beim CSD Köln 2016 wurde für die Rehabilitierung der verfolgten schwulen und bisexuellen Männer gekämpft

Die Rehabilitierung und Entschädigung der nach 1945 verurteilten Opfer der staatlichen Homosexuellenverfolgung erfolgte erst 2017, diesmal immerhin per einstimmigen Beschluss. Kaum aufgearbeitet ist weiterhin die Verfolgung und Diskriminierung von Lesben sowie inter und trans Menschen in Deutschland. Opfer von medizinischen Zwangsbehandlungen und -sterilisationen haben bislang keinen Anspruch auf eine Entschädigung. (cw)

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