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Rettungsdienst in Märkisch-Oderland Landkreis will ab Ende Juni Rechnungen für Fehlfahrten an Patienten verschicken
Symbolbild: Ein Krankenwagen des Rettungsdienstes Märkisch-Oderland ist im März 2020 bei Neuenhagen im Einsatz. (Quelle: Picture Alliance/Caro/Sorge)
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Symbolbild: Ein Krankenwagen des Rettungsdienstes Märkisch-Oderland ist im März 2020 bei Neuenhagen im Einsatz. (Quelle: Picture Alliance/Caro/Sorge)

Der Landkreis Märkisch-Oderland will nun doch ab Ende Juni Rechnungen an Menschen verschicken, die beim Rufen des Rettungsdienstes sogenannte Fehlfahrten verursacht haben. Das kündigte Landrat Gernot Schmidt (SPD) am Mittwochabend in der Kreistagssitzung an. Zuerst sollen die Betroffenen per Vorankündigung informiert werden, darauf folgt dann die Rechnung.

Eine Fehlfahrt oder Leerfahrt ist ein Rettungsdiensteinsatz, bei dem niemand mit ins Krankenhaus genommen wurde. Sie kosten rund 625 Euro pro Fahrt. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg im Januar müssen die Krankenkassen die Kosten nicht mehr übernehmen.

Bereits im April wollte der Landkreis Gebührenbescheide verschicken, entschied sich aber am Ende für Gespräche mit dem Land Brandenburg und den Kostenträgern.

Vize-Landrat: Das Land müsste einspringen

Bisher hatte der Landkreis die Lücke getragen, doch das geht laut Vize-Landrat Friedemann Hanke (CDU) nicht mehr. "Wir stehen finanziell mit dem Rücken zur Wand. Es fehlen zwei Millionen Euro pro Jahr. Die muss jemand bezahlen", sagte er. "Wir haben eine Satzung, die sagt, der verursachende Bürger muss es bezahlen – oder das Land müsste einspringen. Diese Möglichkeiten gibt es." Zuletzt hatten sich der Kreis und das Land noch mal zusammen an den Tisch gesetzt – doch ohne Ergebnis, so Hanke.

"Wir werden dafür kämpfen, dass das nicht geschieht. Denn wenn jemand Hilfe braucht, soll er keine Angst haben, die 112 zu rufen", sagte Rico Obenauf, Fraktionsvorsitzender der BVB/Freie Wähler im Kreistag, dem rbb. "Das können wir nicht mittragen." Er wolle das Gerichtsurteil und die Rettungsdienstsatzung jetzt nochmal genau prüfen.

Zumindest letztere ist aber recht eindeutig: Zahlen die Krankenkassen nicht, ist der Patient in der Pflicht.

Zumindest langfristig zeichnet sich aber eine Lösung ab. Ende September will der Bundestag über eine Reform abstimmen, nach der die Krankenkassen die Fehlfahrten doch übernehmen müssten. Bis dahin bleibt die Lage aber ungewiss und der Landkreis zumindest auf den Kosten aus den vergangenen Jahren sitzen.

Sendung: rbb|24, 11.06.2026, 13:55 Uhr
Audio: rbb|24, 11.06.2026, Marie Stumpf

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