{{Krümelmenü|Zwang}}
Der Begriff '''Zwangsdienst''' wird im vorliegenden Artikel nur im Zusammenhang mit der - ausschließlich für [[Mann|Männer]] geltenden - Wehrpflicht behandelt.

[[Geschlechtergerechtigkeit]] bei der ''Wehrpflicht'' lässt sich entweder dadurch erreichen, indem man sie abschafft, oder die [[Weib]]er in einem gleichen Maße verpflichtet wie die Männer. Diese Argumentation darf nicht darüber hinweg&shy;täuschen, dass ''die Zwangs&shy;verpflichtung von Menschen nichts anderes als [[Sklaverei]] ist''.<ref group="anm">[[Sklaverei]] ist der Zustand, den Geist den Körper und die Arbeitskraft eines Menschen in die eigene Gewalt zu bringen, um ihn auszubeuten.</ref> Nur Männer ''müssen'' zum Wehr-/Zivildienst, Weiber ''dürfen'' zur [[Bundeswehr]]. Obwohl die Wehrpflicht im Prinzip gegen den [[Gleichberechtigung|Gleichheits&shy;grundsatz]] des [[Grundgesetz]]es verstößt, wird sie nach wie vor nicht abgeschafft.

Weiber haben das reine Recht, während Männer die reine Pflicht haben. Wenn ein männlicher Säugling geboren wird, entsteht ihm auch gleichzeitig eine Schuldenlast von bis zu fünf Jahren [[Gefängnis]], wenn sich dieser Mensch nicht dem [[Zwang]] der Gesellschaft beugt, den Wehrdienst abzuleisten und auf [[Grundrechte]] ([[Menschenrechte]]) zu verzichten. Was hat dieser Mensch verbrochen, dass ihm nur aufgrund des Geschlechts mehr [[Menschenrechte]] entzogen werden als einem Menschen, der in verbrecherischer Weise [[Schuld]] gegen die Gemeinschaft auf sich geladen hat (z.&nbsp;B. als [[Mörder]])?   

Ein Artikel der schweizerischen ''Neue Zürcher Zeitung'' schildert die verschiedenen Verrenkungen, mit denen eine [[Diskriminierung]] aufrechterhalten wird, solange sie statt Frauen Männer betrifft.<ref>[http://www.nzz.ch/aktuell/schweiz/wehrpflicht-nur-fuer-maenner-ist-unhaltbar-1.18047005 Abschaffung der Wehrpflicht: Wehrpflicht nur für Männer ist "unhaltbar"], ''Neue Zürcher Zeitung'' am 15. März 2013</ref>

== Kurze Charakterisierung des Zwangsdienstes ==
* Entzug von [[Grundrechte]]n ([[Menschenrechte]])
* Einschränkung der [[Freiheit]] junger Männer
* Erziehung junger Männer zur [[Gewalt]]
* Überflüssige Kosten von mehreren Milliarden Euro jährlich<ref>[http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/0,2828,501355,00.html Teure Wehrpflicht, Kostennachteile gegenüber einer Berufsarmee ermittelt], ''Manager Magazin''</ref>
* Veraltete Form der Landes&shy;verteidigung
* Wehrgerechtigkeit nicht durchsetzbar (Manche Männer müssen, manche nicht, die Frauen wegen ihres Geschlechts nicht)

== Aktuelle Situation ==
{{Aktuelles}}
'''Seit 2011 ist die Einberufung von Grundwehr&shy;dienst&shy;leistenden ausgesetzt''' Zu einer Abschaffung der Wehrpflicht hat es nicht gereicht. Die gesetzliche willkürliche Verfügung über Männer besteht bis heute.  

== Einschränkung von Menschenrechten ==
=== Grundgesetz Artikel 12a ===
{{Zitat|(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundes&shy;grenz&shy;schutz oder in einem Zivil&shy;schutz&shy;verband verpflichtet werden.

(2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. Die Dauer des Ersatz&shy;dienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen. Das Nähere regelt ein Gesetz, das die [[Freiheit]] der Gewissens&shy;entscheidung nicht beeinträchtigen darf und auch eine Möglichkeit des Ersatzdienstes vorsehen muß, die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte und des Bundesgrenz&shy;schutzes steht.

(3) Wehrpflichtige, die nicht zu einem Dienst nach Absatz&nbsp;1 oder 2 herangezogen sind, können im {{W|Verteidigungsfall (Deutschland)|Verteidigungs&shy;falle}} durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu zivilen Dienstleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivil&shy;bevölkerung in Arbeits&shy;verhältnisse verpflichtet werden; Verpflichtungen in öffentlich-rechtliche Dienst&shy;verhältnisse sind nur zur Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben oder solcher hoheitlichen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung, die nur in einem öffentlich-rechtlichen Dienst&shy;verhältnis erfüllt werden können, zulässig. Arbeits&shy;verhältnisse nach Satz&nbsp;1 können bei den Streit&shy;kräften, im Bereich ihrer Versorgung sowie bei der öffentlichen Verwaltung begründet werden; Verpflichtungen in Arbeits&shy;verhältnisse im Bereiche der Versorgung der Zivil&shy;bevölkerung sind nur zulässig, um ihren lebens&shy;notwendigen Bedarf zu decken oder ihren Schutz sicher&shy;zu&shy;stellen.

(4) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienst&shy;leistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarett&shy;organisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünf&shy;und&shy;fünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienst&shy;leistungen heran&shy;gezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.

(5) Für die Zeit vor dem Verteidigungsfalle können Verpflichtungen nach Absatz&nbsp;3 nur nach Maßgabe des Artikels&nbsp;80a Abs.&nbsp;1 begründet werden. Zur Vorbereitung auf Dienst&shy;leistungen nach Absatz&nbsp;3, für die besondere Kenntnisse oder Fertigkeiten erforderlich sind, kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes die Teilnahme an Ausbildungs&shy;veranstaltungen zur Pflicht gemacht werden. Satz&nbsp;1 findet insoweit keine Anwendung.

(6) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an Arbeits&shy;kräften für die in Absatz&nbsp;3 Satz&nbsp;2 genannten Bereiche auf frei&shy;williger Grundlage nicht gedeckt werden, so kann zur Sicherung dieses Bedarfs die [[Freiheit]] der Deutschen, die Ausübung eines Berufs oder den Arbeits&shy;platz aufzugeben, durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden. Vor Eintritt des Verteidigungs&shy;falles gilt Absatz&nbsp;5 Satz&nbsp;1 entsprechend.}}

=== Wehrpflichtgesetz ===
==== § 24 Wehrüberwachung ====
{{Zitat|Während der Wehrüberwachung haben die Wehrpflichtigen 
# binnen einer Woche jede Änderung ihrer Wohnung dem Kreiswehr&shy;ersatzamt zu melden, es sei denn, sie sind innerhalb dieser Frist ihrer allgemeinen Meldepflicht nach den Vorschriften der Landes&shy;melde&shy;gesetze nachgekommen,
# Vorsorge zu treffen, dass Mitteilungen der Wehrersatz&shy;behörde sie unverzüglich erreichen,
# auf Aufforderung der zuständigen Wehrersatz&shy;behörde sich persönlich zu melden - dabei findet §&nbsp;19 Abs.&nbsp;5 Satz&nbsp;1 bis 5 entsprechend Anwendung -,
# ausgehändigte Bekleidungs- und Ausrüstungs&shy;stücke ohne Entschädigung jederzeit erreichbar sorgfältig aufzubewahren und zu pflegen, sie nicht außerhalb des Wehrdienstes zu verwenden, eine missbräuchliche Benutzung durch Dritte auszuschließen, den Weisungen zur Behandlung der Sachen nachzukommen, die Sachen der zuständigen Dienststelle auf Aufforderung vorzulegen oder zurück&shy;zu&shy;geben - dabei ist §&nbsp;19 Abs.&nbsp;5 Satz&nbsp;2 bis 5 anzuwenden - und ihr Schäden sowie Verluste unverzüglich zu melden,
# die Einberufungsbescheide für die Hilfe&shy;leistung im Innern nach §&nbsp;6c Abs.&nbsp;1, für den Wehrdienst im Spannungsfall und für den Wehrdienst im Verteidigungs&shy;fall sorgfältig aufzubewahren, nicht missbräuchlich zu verwenden, auf Aufforderung der zuständigen Dienststelle vorzulegen sowie der Wehr&shy;ersatz&shy;behörde einen Verlust unverzüglich zu melden,
# soweit sie in der Bundeswehr gedient haben, sich zur Verhütung übertragbarer Krankheiten impfen zu lassen und insoweit ärztliche Eingriffe in ihre körperliche Unversehrtheit zu dulden,
# auf Verlangen der zuständigen Wehr&shy;ersatz&shy;behörde sich im Hinblick auf eine für sie vorgesehene sicherheits&shy;empfindliche Tätigkeit in der Bundeswehr einer erstmaligen Sicherheits&shy;über&shy;prüfung und weiteren Sicherheits&shy;über&shy;prüfungen zu unterziehen. Die Durchführung der Sicherheits&shy;über&shy;prüfung bestimmt sich nach dem Sicherheits&shy;über&shy;prüfungs&shy;gesetz. Einer Zustimmung des Wehrpflichtigen bedarf es nicht.|Autor=Absatz 6}}

==== § 51 Einschränkung von Grundrechten ====
* Das Grundrecht auf Leben (Indirekt, denn der [[Gehorsamkeit|Gehorsam]] darf nicht verweigert werden, bei Gefahr für das eigene Leben).
* Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit ([[Artikel 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland|Artikel&nbsp;2]] Abs.&nbsp;2 Satz&nbsp;1 des Grundgesetzes)
* der [[Freiheit]] der Person (Artikel&nbsp;2 Abs.&nbsp;2 Satz&nbsp;2 des Grundgesetzes)
* der Freizügigkeit ({{Ext|bundesrecht.juris.de/gg/art_11.html|Artikel 11}} Abs.&nbsp;1 des Grundgesetzes)
* der Unverletzlichkeit der Wohnung ([[Artikel 13 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland|Artikel&nbsp;13]] des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt

== Die Wehrpflicht prägt den jungen Mann ==
Die Wehrpflicht für Männer fördert alte archaische Männer&shy;[[Rollenbild |rollen&shy;bilder]]. Auf der einen Seite wird die [[Gewalt]] der Männer beklagt, auf der anderen Seite müssen sie zwangsweise lernen wie man Menschen verstümmelt und tötet. Einen Artikel über den Skandal der Toten&shy;schändung, der aufzeigt, wie man die Unreife von jungen Männern skrupellos zum Töten benutzt, um dann genau auf diesen Umstand mit dem moralischen Zeige&shy;finger zu deuten, findet sich hier:
{{Ext|www.tagesspiegel.de/meinung/kommentare/art141,2240363|Tagesspiegel: Wer mit dem Schädel spielt}}

=== Unreife Menschen zum Töten abrichten ===
Wegen der Wehrpflicht wurde das Alter der {{W|Volljährigkeit}} am 1. Januar 1975 von 21 auf 18&nbsp;Jahre herabgesetzt. Es war unhaltbar, Menschen als alt genug zu erklären einen [[Staat]] mit ihrem Leben zu verteidigen und andererseits als zu jung zu erklären, in diesem Staat durch das Wahlrecht mit&shy;zu&shy;entscheiden. Anders im Strafrecht. Dort ist ein Mensch mit 18&nbsp;Jahren noch nicht erwachsen. Im Strafrecht wird ein 18-21-Jähriger nicht als Erwachsener, sondern als {{Ext|bundesrecht.juris.de/bundesrecht/jgg/__1.html|Heranwachsender}} betrachtet. Auf Heranwachsende sind zentrale Normen (aber nicht alle) des Jugend&shy;strafrechts nach Maßgabe der {{Ext|dejure.org/gesetze/JGG/105.html|§&nbsp;105 JGG}} anzuwenden. Hierbei wird insbesondere geprüft, ob der Heranwachsende von seinem Reife&shy;zustand zur Tatzeit im Hinblick auf die konkrete Tat noch einem Jugendlichen gleich&shy;zu&shy;stellen war, oder ob es sich um eine jugend&shy;typische Tat handelt. In der Praxis wird weit überwiegend bei Heran&shy;wachsenden das Jugend&shy;strafrecht angewendet. Richter sind der Praxis näher als [[Politiker]]. Diese Wort&shy;spielerei zwischen "erwachsen" und "volljährig" war erforderlich, um weiterhin Menschen, die eigentlich nicht reif dafür sind, zwangsweise zum Töten anderer Menschen abzurichten.
{| border="1"
| style="background:#F0F0F0;" |
: So entsteht eine merkwürdige Situation. Man gibt einem Menschen willkürliche Macht über das Leben und die Gesundheit anderer Menschen. Wenn er diese Macht missbraucht, andere Menschen verstümmelt und abschlachtet, fällt er unter das Jugend&shy;strafrecht, weil ihm die Reife fehlt.
|}
=== Minderwertiges Leben - lebensunwertes Leben ===
Die Wehrpflichtigen sollen mit ihrem Leben das Leben der Nicht&shy;verpflichteten schützen. {{span|Das Leben der Wehrpflichtigen wird damit zum lebens&shy;unwerten Leben, auch als minderwertiges Leben bezeichnet, abgewertet.}} Mit den Begriffen {{W|Nationalsozialistische Rassenhygiene|minder&shy;wertiges Leben}} oder {{W|Nationalsozialistische Rassenhygiene|lebens&shy;unwertes Leben}} haben die National&shy;sozialisten im dritten Reich das Leben geistig Behinderter abgewertet, um ihnen das Recht auf Leben (um sie zu töten) und das Recht auf körperliche Unversehrtheit (für medizinische Experimente) abzusprechen.

=== Zwangsverpflichtungen für Männer und Weiber ===
Eine Wehrpflicht für den Mann ist ein Zwangsdienst, wie es eine Prostitutionspflicht für [[Weib]]er wäre. Reproduktive Weiber sind die "Torwächter zum Sex". [[Demographie|Reproduktion]] ist eine "weibliche Ressource". Wird ein Weib gezwungen, mit einem Mann gegen seinen Willen Sexualverkehr zu haben, wird dies als [[Vergewaltigung]] und körperliche Ausbeutung gewertet. Die gesellschaftlich vorherrschende [[Doppelmoral]] negiert allerdings die Ausbeutung des Mannes, wenn seine körperliche Stärke als eine männliche Ressource zwangsverpflichtet wird.

== Mit der Würde des Menschen unvereinbar ==
Bei der Musterung spielt das, was den Menschen vom Tier trennt, keine Rolle. Das Opfer des Zwangs&shy;dienstes wird nur daran gemessen, ob es als Schlachtvieh für das Schlachtfeld taugt. Die menschliche Komponente bleibt außen vor. Gebraucht wird ein Killer, der gerade soviel [[Intelligenz]] hat, um seine Aufgabe als Killer zu erfüllen.

== Politik ==
Eine Einigung über die Neufassung des [[Artikel 12 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland|Artikels 12]] und daraus resultierend die Einfügung des neuen {{Ext|bundesrecht.juris.de/gg/art_12a.html|Artikels 12a}} kam erst 1968 zustande. 
Das Bundesministerium des Inneren hatte bei seinen Vorschlägen zur Neufassung des §&nbsp;12 Frauen mit einbezogen. Es sollte bereits in Normalzeiten die Heran&shy;ziehung von Personen zu einem Zivil- und Polizei&shy;dienst nicht&shy;militärischer Art für Zwecke der Verteidigung ebenso verfassungs&shy;rechtlich zulässig sein wie die von Männern zum Grenz&shy;schutz&shy;dienst und die Verpflichtung von Frauen zu Dienst&shy;leistungen im Verband der Streitkräfte und auf dem Gebiet des Sanitäts-, des Fernmelde- und des Versorgungs&shy;wesens sowie im Verwaltungs- und Stabdienst<ref>[http://books.google.com/books?id=0E8L0nnyilQC&pg=PA470&lpg=PA470&dq=Einf%C3%BCgung+GG+%C2%A7+12a&source=bl&ots=U7Tu2K-AWm&sig=8F0IVti9TD3W295pX31S_mqRhuE&hl=de&ei=RBzXSaSfOsiM_QaJqYHBDQ&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=15 Die Kabinettsprotokolle der Bundesregierung, Band 16 Seite 470] (pdf)</ref>

Die Politiker der [[Die Grünen|Grünen]] haben sich wiederholt für die Abschaffung der Wehrpflicht ausgesprochen, haben dies aber nicht mit der Benachteiligung von Männern begründet.

Von Politkern wird der verantwortliche, engagierte Vater gefordert, der nichtsdestoweniger prinzipiell einen Zwangsdienst leisten muss. Dagegen bleibt eine immer größere Zahl von Frauen aus freiem Willen kinderlos, z.&nbsp;B. Akademikerinnen, die jedoch von Zwangsdienst befreit sind.

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident {{W|Kurt Beck}} (SPD) hat z.&nbsp;B. die Einführung einer sozialen Dienstpflicht für alle jungen Männer vorgeschlagen. In der "Berliner Zeitung" (2004) begründete er das mit der mangelnden Wehr&shy;gerechtigkeit. Derzeit wird lediglich jeder dritte junge Mann zur Bundeswehr einberufen, auch am Zivildienst kommen viele vorbei. 
"Ich selbst bin ein leidenschaftlicher Anhänger der Wehrpflicht", sagte Beck. "Aus Gründen der Dienst&shy;gerechtigkeit sollten wir nun über einen sozialen Pflicht&shy;dienst für alle jungen Männer nachdenken." Bedarf in der Gesellschaft gebe es genug, beispielsweise in der Behinderten&shy;betreuung, der Pflege, aber auch im Umweltschutz. Beck machte klar, dass die soziale Dienstpflicht nur für Männer gelten solle: "Junge Frauen nehme ich aus. Sie haben später oft berufliche Nachteile, wenn sie sich für ein Kind entscheiden."<ref>[http://www.naumburger-tageblatt.de/ntb/ContentServer?pagename=ntb/page&atype=ksArtikel&aid=1096316894688&openMenu=1013016724320&calledPageId=1013016724320&listid=1018881578370 Politiker schlägt sozialen Pflichtdienst für Männer vor]</ref><ref>{{Pdf|Vaeteraufbruch fuer Kinder Schwaben - Offener Brief an Kurt Beck (SPD) - Zwangsdienst fuer Maenner.pdf|Offener Brief - Einführung einer sozialen Dienstpflicht für alle jungen Männer|Datum=7. Oktober 2004}}</ref>

== Rechtsprechung ==
Das so genannte [[Bundesverfassungsgericht]] drückt sich schon seit Jahren vor einer Entscheidung, ob es mit dem [[Grundgesetz]] zu vereinbaren ist, Männer zwangsweise zur Gewalt zu erziehen. Das Bundes&shy;verwaltungs&shy;gericht (BVerwG) lügt bewusst, um die Beschränkung des Zwangsdienstes auf Männer zu rechtfertigen. Im {{pdf|BVerwG-6-B-9.06-VG-17-K-1433-03-offen.pdf|Urteil vom 26. Juni 2006}} wird begründet:  
{| class="wikitable"
|- style="background-color:#E8E8E8"
|''... Denn für die Beschränkung der allgemeinen Wehrpflicht auf Männer lassen sich sachliche Gründe finden, die vor Art.&nbsp;14 EMRK standhalten. Solche Gründe können darin erblickt werden, dass Frauen typischerweise nach wie vor im familiären Bereich größeren Belastungen ausgesetzt sind als Männer ...''
|}
Das Gericht unterschlägt, dass Männer im [[Familienarbeit|familiären Bereich]] erheblich mehr leisten als Frauen. Ein weiterer Punkt in der Begründung ist nicht weniger grotesk:
{| class="wikitable"
|- style="background-color:#E8E8E8"
|''... Die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht knüpft an eine freiheitlich-demokratische Tradition an, die bis auf die Französische Revolution von 1789 und die Reformzeit in Deutschland zu Beginn des 19. Jahrhunderts zurückgeht. Ihr liegt die Vorstellung zugrunde, dass es Pflicht aller männlichen Staatsbürger ist, für den Schutz von Freiheit und [[Menschenwürde]] als den obersten Rechtsgütern der Gemeinschaft, deren personale Träger auch sie selbst sind, einzutreten (BVerfG, Urteil vom 13. April 1978 - 2 BvF 1/77 u.a. - BVerfGE 48,127) ...''
|}
Das heißt nicht mehr oder weniger: Weil Männer schon immer die Deppen der Nation waren, müssen sie es auch weiterhin sein. Gnädigerweise gesteht man ihnen das Recht zu, auch sich selbst verteidigen zu dürfen. An Hohn ist das nicht zu überbieten.

== Zwangsdienste in Europa ==
{|
|- style="background-color:#E8E8E8"
! Land || &nbsp; Wehrpflicht &nbsp; || Bemerkung <ref>deutsches-wehrrecht.de: [http://www.deutsches-wehrrecht.de/WR-AktuelleMeldungen_Text_04.html Wehr- und Zivildienst in der EU/NATO]</ref>
|- style="background-color:#E8E8E8"
| Albanien: || align="center" | '''Ja''' || Kriegsdienst (12&nbsp;Monate)
|- style="background-color:#E8E8E8"
| Belgien: || align="center" | Nein || seit 1994 
|- style="background-color:#E8E8E8"
| Bulgarien: || align="center" | Nein || seit 2008
|- style="background-color:#E8E8E8"
| Dänemark: || align="center" | '''Ja''' || Kriegsdienst, Ersatzkriegs&shy;dienst je 4 bis 12&nbsp;Monate
|- style="background-color:#E8E8E8"
| BRD: || align="center" | '''Ja''' || Kriegsdienst, Ersatzkriegs&shy;dienst je 9&nbsp;Monate (z.&nbsp;Zt. ausgesetzt)
|- style="background-color:#E8E8E8"
| Estland: || align="center" | '''Ja''' || 8 bis 11&nbsp;Monate
|- style="background-color:#E8E8E8"
| Finnland: || align="center" | '''Ja''' || Wehrdienst 6&nbsp;Monate, Ersatzkriegs&shy;dienst: 12&nbsp;Monate
|- style="background-color:#E8E8E8"
| Frankreich: || align="center" | Nein || seit 2002
|- style="background-color:#E8E8E8"
| Griechenland: || align="center" | '''Ja''' || Kriegsdienst: 12&nbsp;Monate, Ersatzkriegs&shy;dienst: 30&nbsp;Monate
|- style="background-color:#E8E8E8"
| Großbritannien: || align="center" | Nein || seit 1964
|- style="background-color:#E8E8E8"
| Irland: || align="center" | Nein ||
|- style="background-color:#E8E8E8"
| Italien: || align="center" | Nein || seit 2005
|- style="background-color:#E8E8E8"
| Kroatien: || align="center" | Nein || Wehrpflicht wurde am 1.1.2008 ausgesetzt
|- style="background-color:#E8E8E8"
| Lettland: || align="center" | Nein || seit 2007
|- style="background-color:#E8E8E8"
| Litauen: || align="center" | '''Ja''' || Kriegsdienst: 12&nbsp;Monate, Ersatzkriegs&shy;dienst: 18&nbsp;Monate
|- style="background-color:#E8E8E8"
| Luxemburg: || align="center" | Nein || seit 1967
|- style="background-color:#E8E8E8"
| Malta: || align="center" | Nein || 
|- style="background-color:#E8E8E8"
| Niederlande: || align="center" | Nein || seit 1996
|- style="background-color:#E8E8E8"
| Österreich: || align="center" | '''Ja''' || Kriegsdienst: 8&nbsp;Monate, Ersatzkriegs&shy;dienst: 12&nbsp;Monate
|- style="background-color:#E8E8E8"
| Polen: || align="center" | '''Ja''' || Kriegsdienst: 12&nbsp;Monate (Aussetzung 2010), Ersatzkriegs&shy;dienst: 21&nbsp;Monate
|- style="background-color:#E8E8E8"
| Portugal: || align="center" | Nein || seit 2004
|- style="background-color:#E8E8E8"
| Rumänien: || align="center" | Nein || seit 2007
|- style="background-color:#E8E8E8"
| Schweden: || align="center" | '''Ja''' || Kriegsdienst, Ersatzkriegsdienst je 7,5&nbsp;Monate
|- style="background-color:#E8E8E8"
| Schweiz: || align="center" | '''Ja''' || Kriegsdienst 8,6&nbsp;Monate, Ersatzkriegs&shy;dienst 11&nbsp;Monate, Freikauf möglich<ref>{{WS|Wehrpflichtersatzabgabe|Freikauf von der Wehrpflicht in der Schweiz}}</ref>
|- style="background-color:#E8E8E8"
| Slowakische Republik: || align="center" | Nein || seit 2006
|- style="background-color:#E8E8E8"
| Slowenien: || align="center" | Nein || seit 2004
|- style="background-color:#E8E8E8"
| Spanien: || align="center" | Nein || seit 2002
|- style="background-color:#E8E8E8"
| Tschechische Republik: || align="center" | Nein || seit 2005
|- style="background-color:#E8E8E8"
| Türkei: || align="center" | '''Ja''' || Kriegsdienst 20&nbsp;Monate, kein Recht auf Verweigerung. Freikauf teilweise möglich.<ref group="anm">Im Ausland lebende Türken können sich mit Zahlung von 5112&nbsp;Euro vom Kriegsdienst bis auf 21&nbsp;Tage Grundausbildung freikaufen. Ein Recht auf Kriegsdienst&shy;verweigerung gibt es nicht.</ref>
|- style="background-color:#E8E8E8"
| Ungarn: || align="center" | Nein || seit 2004
|- style="background-color:#E8E8E8"
| Zypern: || align="center" | '''Ja''' || Kriegsdienst: 26&nbsp;Monate, Ersatzkriegs&shy;dienst: 42&nbsp;Monate
|}

=== Deutschland ===
Nach der Abschaffung der "allgemeinen" Wehrpflicht droht nun ehrenamtliche Zwangsdienst für Männer.<ref>[[FemokratieBlog]]: [http://femokratie.wgvdl.com/ehrenamtlicher-zwangsdienst-maenner/07-2011/ Ehrenamtlicher Zwangsdienst für Männer?], 8. Juli 2011</ref>

=== Norwegen ===
In Norwegen wird über eine Wehrpflicht für Frauen abgestimmt.<ref>[http://bastakampagne.blogspot.de/2013/06/norwegen-die-wehrpflicht-fur-frauen.html Norwegen: die Wehrpflicht für Frauen kommt!], Basta-Kampagne am 14. Juni 2013</ref>

== Wehrpflichterhaltende Argumente ==
=== Frauen gebären und erziehen dafür die Kinder ===
Freiwillige Handlungen wie Kinder gebären oder erziehen, können nicht mit Zwangs&shy;diensten verglichen werden, die den Entzug von Menschen&shy;rechten beinhalten. Außerdem würde dieses Argument bedeuten, dass Männer, die den Zwangsdienst abgeleistet haben, von jeder Erziehungs&shy;arbeit für Kinder frei sind.
=== Frauen sind grundsätzlich gegen Krieg, Krieg (und Wehrpflicht) sind damit Männersache ===
Weibliches Engagement für den Krieg: [[Orden von der weißen Feder]]
=== Ohne Zivildienst würde die Pflege zusammenbrechen ===
Der Ersatzdienst soll den Vorschriften nach ausdrücklich arbeits&shy;markt&shy;neutral sein, d.h. Zivi-Stellen dürfen nicht reguläre Stellen ersetzen; dass dies dennoch geschieht ist zwar weithin bekannt, trotzdem aber eindeutig rechtswidrig. Schon aus Gründen der [[Rechtsstaat]]lichkeit sollte daher nicht eine bisher geübte rechts&shy;widrige Praxis als Argument für ein Weiterbestehen des Zivil/Ersatz&shy;dienstes heran&shy;gezogen werden.

== Mögliche Forderungen ==
=== Die Wehrpflicht muss abgeschafft werden ===
Die meisten unserer Nachbarländer haben das schon geschafft, Deutschland allerdings nicht.
=== Die Wehrpflicht muss auch für Frauen gelten ===
* Das ist, mit erheblichen Einschränkungen, in Israel der Fall. Zum Beispiel beträgt dort die Dienstzeit für Frauen nur 21&nbsp;Monate, gegenüber 36&nbsp;Monaten für Männer.<ref>{{W|Israelische Streitkräfte#Wehrpflicht|Israel: Gegenüber Männern erheblich eingeschränkte Wehrpflicht für Frauen}}</ref>
* Schweden, Dänemark, vor allem aber Norwegen erwägen zur Zeit, Frauen verstärkt zum Militär einzuziehen.<ref>[http://www.nzz.ch/nachrichten/kultur/aktuell/norwegen_macht_mobil_1.2392920.html Norwegen macht mobil: Emanzipation total - Militärdienstpflicht auch für Frauen?], ''Neue Zürcher Zeitung'' am 14. April 2009
:<small>Schweden, Dänemark, Norwegen: Geschlechts&shy;neutraler Zwangsdienst im Gespräch</small></ref>

== Ausland ==
In Dänemark sollen künftigen neben jungen Männern auch die Frauen im wehrpflichtigen Alter gemustert werden.
Damit solle vor allem das Bewusstsein über die Notwendigkeit der Landes&shy;verteidigung sowie von der Möglichkeit einer militärischen Karriere unter jungen Däninnen geschärft werden. Eine Wehrpflicht für Frauen bestehe aber auch künftig nicht.<ref>[http://www.n-tv.de/1130627.html Dänemark: Gefühlte Musterung für Frauen]</ref>

== Kommentare von Politikerinnen zur Ungleichberechtigung ==
* ''"Männer leisten ihren Beitrag für die Gesellschaft, indem sie [[Wehrdienst]] leisten. Die Frauen leisten ihren Beitrag dadurch, dass sie die [[Kinder]] kriegen. Alleine durch die Tatsache, dass sie gebärfähig sind, haben sie ja schon Nachteile."'' - {{W|Claire Marienfeld}}, in ihrer Eigenschaft als Wehrbeauftragte des [[Deutscher Bundestag|Deutschen Bundestages]] von 1995 bis 2000)
* ''"Umfragen … zeigen, dass die Frauen zwar für Gleichbehandlung sind, aber nur eine verschwindend kleine Minderheit tatsächlich an der Waffe und zum Kämpfen ausgebildet werden möchte."'' - Die CDU-Wehr&shy;beauftragte Claire Marienfeld kurz nach dem EUGH-Urteil, das die Armee für Frauen öffnete (SPIEGEL 11/2000)
* ''"Über ein soziales Pflichtjahr für Mädchen kann man erst reden, wenn Männer die Hälfte der [[Familienarbeit]] übernommen haben."'' - [[Ulla Schmidt]], Gesundheitsministerin

== Kommentare von Männern ==
{{Zitat|[[Wehrdienst]] nur für Männer nützt Frauen, also ist er Schule der Nation, der Männer nutzbar macht für Frauen, der sie lehrt, dass sie nur eine Existenz&shy;berechtigung haben, wenn sie Frauen nützen, denn solange man Männer in die Schützen&shy;gräben zwingen kann, müssen Frauen da nicht rein.<br />Zwangsdienste nützen Frauen, denn Jungen/Männer sollen lernen, Frauen zu entlasten und nicht lernen, nach [[Selbstverwirklichung]] zu streben. Selbstverwirklichung steht nur Frauen zu.|Autor=Roslin|Links=<ref>{{MANNdat-Forum|id=5642|nick=Roslin|date=7. Juli 2011|time=00:20|mode=link}}</ref>}}

{{Anmerkungen}}
{{Nachweise}}

== {{Weblinks}} ==
* {{Google-Ranking|Rank=1|Jahr=2010|Monat=12|Tag=4}}
* [[MANNdat]]: [http://www.manndat.de/fakten-und-faltblaetter/wehrpflicht-fakten-und-faltblaetter/gender-mainstreaming-in-der-bundeswehr.html "Gender Mainstreaming" in der Bundeswehr]
* [[Wikipedia]]: {{W|Wehrpflicht (Deutschland)|anker=„Allgemeine“ Wehrpflicht – nur für Männer|Wehrpflicht in Deutschland, Absatz: "Allgemeine" Wehrpflicht - nur für Männer}}
* [http://www.bundesrecht.juris.de/wehrpflg/ Wehrpflichtgesetz]
* [http://www.rp-online.de/public/article/aktuelles/politik/deutschland/380309 Jung will Wehrpflicht für Studenten einführen]
* [http://manndat.de/wp-content/uploads/2009/02/tagebuch_eines_totalverweigerers.pdf Tagebuch eines Totalverweigerers]
* [[MANNdat]]: [http://www.manndat.de/wehrpflicht/wehrpflicht-muss-sie-sein.html "Wehrpflicht - Muss sie sein?"]
* [http://totalverweigerung.blogsport.de/ Solidarität mit dem Totalverweigerer Bastian]
* [http://www.forum-wehrpflicht.de/bereich.php?bereich=Studium Forum Wehrpflicht: Fälle]
* [http://www.forum-wehrpflicht.de/probleme-mit-der-wehrpflicht-zeigen.php?ID=7337 Forum Wehrpflicht: Warum die Wehrpflicht verfassungswidrig ist]
* [http://w3studi.informatik.uni-stuttgart.de/~billaufx/Fragen.php#BVGRichterin Weg mit der "Wehrpflicht"]
* [http://bundesrecht.juris.de/gg/ Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland]
* [http://schuetze-arsch.de Schütze Arsch: Homepage zum Thema Zwangsdienst mit Forum]
* [[Genderama]]: [http://genderama.blogspot.com/search/label/Kriegsdienst Artikel mit Label "Kriegsdienst"]
* [[Die Söhne von Perseus]]:
** [http://sonsofperseus.blogspot.com/2008/09/sexistische-zwangsdienste.html Sexistische Zwangsdienste], 14. September 2008
** [http://sonsofperseus.blogspot.com/2010/02/weibliche-meinungen-zur-wehrpflicht.html Weibliche Meinungen zur Wehrpflicht], 13. Februar 2010

== {{Siehe auch}} ==
* [[Bundeswehr]]
* [[Krieg]]
* [[Gleichberechtigung]]
* [[Bundesverfassungsgericht]]
* [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland]]
* [[Geldtransfer]]

[[Kategorie:Männerbenachteiligung]]
[[Kategorie:Krieg]]
[[Kategorie:Zwang]]

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