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Sachsen
Schlappe für Dresdner CSD: Gericht weist Antrag zurück
Kurz vor Beginn seiner Pride-Woche hat der CSD-Verein im Kampf um die weitere Anerkennung des Straßenfests als Versammlung eine Niederlage vor dem Verwaltungsgericht erzielt
- 28. Mai 2026, 21:09h 2 Min.
Im Streit um den diesjährigen Christopher Street Day in Dresden haben die Organisator*innen kurz vor Beginn ihrer Pride-Woche einen Rückschlag erlitten. Das zuständige Verwaltungsgericht Dresden lehnte ihren Eilantrag ab. Damit wollte der Pride durchsetzen, dass nicht nur der Demonstrationszug, sondern auch das geplante Straßenfest als Versammlung eingestuft wird.
Nach Einschätzung des Gerichts handle es sich bei der für den Altmarkt geplanten Veranstaltung jedoch um ein Fest, "das durch kommerzielle und insbesondere gastronomische Angebote geprägt sei". Damit sei es keine genehmigungsfreie Versammlung im Sinne des sächsischen Versammlungsgesetzes und des Grundgesetzes, so das Gericht in einer Mitteilung.
Abkehr von bisheriger Praxis
Die Landesdirektion Dresden hatte Ende März verfügt, dass der CSD nicht in Gänze als Versammlung eingestuft wird (queer.de berichtete3). Nur der Umzug sei eine Versammlung, nicht aber das mehrtägige Straßenfest, so die oberste Versammlungsbehörde, die zwischen Kommunen und der Staatsregierung vermittelt.
Bei einer Einstufung als Veranstaltung muss der Pride die Kosten für Sicherheit, Infrastruktur und Reinigung in vollem Umfang tragen. Der Verein hatte erklärt, dass die Veranstaltung unter diesen Vorgaben nicht stattfinden könne. Das Straßenfest war bislang in mehr als drei Jahrzehnten und wie in vielen weiteren Städten stets als Versammlung mit politischem Charakter eingestuft worden.
Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich
Das diesjährige CSD-Straßenfest ist vom 4. bis 6. Juni geplant – mit Verkaufsständen, gastronomischen Angeboten und Bühnenprogrammen. Am Abschlusstag soll es die Demonstration geben. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann den Angaben zufolge Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Bautzen erhoben werden.
Das weitere Vorgehen werde nun mit den Anwälten beraten, sagte der Vorstandssprecher des CSD-Vereins, Ronald Zenker, auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. "Beim CSD geht es nicht um Bratwurst und Unterhaltung – es geht um politische Meinungsbildung im öffentlichen Raum", hatte er zur Ankündigung der Klage Anfang Mai gesagt (queer.de berichtete4). Wenige Tage später hatten sich CSD-Organisator*innen noch mit Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU), der vom Pride und von der Opposition für die Entscheidung verantwortlich gemacht wird (queer.de berichtete5), sowie der stellvertretenden Ministerpräsidentin Petra Köpping (SPD) zu einem Gespräch getroffen. (cw/dpa)
Links
- https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
- https://commons.wikimedia.org/wiki/File:CSD_Dresden_2023_03.jpg
- https://www.queer.de/detail.php?article_id=57397
- https://www.queer.de/detail.php?article_id=57876
- https://www.queer.de/detail.php?article_id=57416













