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Hamburg
Mehr als sechs Jahre Haft für Mord an trans Sexarbeiterin vor 43 Jahren
Anfang 1983 wird in Hamburg eine Sexarbeiterin erschossen. Vier Jahrzehnte später führen die Ermittlungen der Polizei zu einem Tatverdächtigen. Das Gericht verurteilt den 62-Jährigen nach Jugendstrafrecht wegen Mordes.
Das Landgericht Hamburg hat einen Mann mehr als vier Jahrzehnte nach einem Mord verurteilt (Bild: 1 Xenia Hübner / flickr2)
- Gestern, 15:05h 2 Min.
43 Jahre nach dem Mord an einer trans Sexarbeiterin in Hamburg hat das Landgericht einen Angeklagten zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die Strafkammer sprach den heute 62 Jahre alten Deutschen in einem Indizienprozess schuldig.
Die Tat war in der Nacht zum 11. Januar 1983 im Wohnwagen des Opfers auf einem Parkplatz im Stadtteil Hammerbrook verübt worden. Die 41-Jährige "Angelique" habe den Angeklagten in der Nähe der Reeperbahn angesprochen und in seinem Auto mitgenommen, erklärte die Vorsitzende Richterin Ulrike Schönfelder. Im Wohnwagen habe der damals noch 18-jährige Angeklagte mit einem Revolver drei Schüsse auf die auf einem Bett sitzenden Sexarbeiterin abgegeben. Sie war am Tatort verblutet, während der Täter mit deren Portemonnaie, Sparbuch und anderen Wertgegenständen flüchtete – insgesamt im Wert von 300 Mark.
Während des Prozesses hatte der Angeklagte erklärt, er könne sich nicht an die Tat erinnern. Er war in den Achtzigerjahren bereits einmal unter dem Verdacht gestanden, eine andere Sexarbeiterin getötet zu haben. Ein Gericht sprach ihn damals aber frei.
DNA-Proben nach über 20 Jahren zugeordnet
Nach Überzeugung des Gerichts stammten die von der Polizei sichergestellten Projektile aus dem Revolver des Angeklagten. Eine DNA-Spur auf einer Zigarettenkippe im Aschenbecher des Autos konnte im Jahr 2004 entschlüsselt werden. Doch erst im Jahr 2025 befasste sich eine Kriminalkommissarin erneut intensiv mit dem Fall. Im vergangenen November war der Angeklagte verhaftet worden.
Zur Tatzeit war der von Geburt an gehörlose Angeklagte Heranwachsender. Auf der Grundlage früherer Gutachten in anderen Strafverfahren gegen den Beschuldigten wandte das Gericht Jugendstrafrecht an.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von sieben Jahren Haft gefordert, der Verteidiger Freispruch. Das Jugendstrafgesetz sieht bei Heranwachsenden für Mord eine Höchststrafe von 15 Jahren vor. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (dpa/cw)
Links
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- https://www.queer.de/detail.php?article_id=57621
- https://www.queer.de/detail.php?article_id=55908













