Der Berliner Späti-Verein plant ein Volksbegehren für eine Sonntagsöffnung in Berlin. Das hat der Verein gegenüber dem rbb angekündigt. Wegen des vor 20 Jahren verschärften Berliner Ladenöffnungsgesetzes hätten viele Spätis schließen müssen, so der Vereinsvorsitzende Alper Baba im Interview mit Radioeins.
Spätis sind Kultur
Laut Baba seien Spätis kein typischer Einzelhandel sondern ein Teil der Stadtkultur, der erhalten werden muss. Spätverkäufe seien auch am Sonntag eine Anlaufstelle für Nachbarn und Touristen in der Stadt. Der Verein fordert, dass Spätis auf eine Stufe mit Bahnhofsgeschäften und Tankstellen gestellt werden. Um Arbeitnehmer zu schützen, sollen an Sonn- und Feiertagen nur die Späti-Besitzer selbst hinter dem Tresen stehen, so Baba.
Spätis seien keine Ketten sondern Familienbetriebe, die selbst ihre Aufgaben aufteilen sollten. Die Gesetze seien, auch im Vergleich mit anderen europäischen Hauptstädten, nicht mehr zeitgemäß. Wann das Prozedere für das Volksbegehren starten soll, ist noch unklar.
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In Berlin dürfen Spätis nur von Montag bis Samstag öffnen. Sonntags hingegen dürfen nur spezielle Verkaufsstellen geöffnet haben, dazu gehören Tankstellen, Apotheken und Backgeschäfte. Das regelt das Berliner Ladenöffnungsgesetz. Spätis, die schon immer sonntags offen hatten, wurden lediglich von den örtlichen Ordnungsämtern geduldet – legal war das nie.
Öffnen nur Montag bis Samstag - mit Ausnahmen
Es gibt allerdings Ausnahmen. Nach mehreren Gerichtsentscheiden werden sogenannte Mischbetriebe gestattet. Das funktioniert mit Hilfe einer Gaststättenerlaubnis. Demnach kann ein Späti also ein Mischbetrieb sein: bestehend aus einem Einzelhandel, der Butter verkauft, und einer Gaststätte, die Bier und Bockwurst anbietet. Dass beide Betriebe zufällig in derselben Räumlichkeit sind, sei nicht verboten, so die Gerichte. Wichtig ist nur, dass - wie in einer Gaststätte - Getränke und Speisen zum sofortigen Verzehr bestimmt sind. Ist das der Fall, kann die "Gaststättenerlaubnis", die explizit das Ausschenken von Alkohol erlaubt, erteilt werden.
Es gibt aber auch eine Art Lightversion der Gaststättenerlaubnis. Spätibetreiber dürfen ihre Fläche sonntags auch als "erlaubnisfreie Gaststätte" führen. Der Vorteil: Es reicht, das Gewerbe einfach beim Ordnungsamt anzumelden. Nachteil für die Betreiber: Alkohol darf dann nur in kleinen Flaschen zum Mitnehmen verkauft werden, Bier im oder vor dem Späti trinken ist verboten.
Sendung: Fritz vom rbb, 27.05.2026, 10:30 Uhr
Audio: Fritz vom rbb, 27.05.2026, Marie Boll
8 Kommentare
Also, ich zähle Spätis nicht zum schützenswerten Kulturgut. Das Thema Öffnungszeiten muss der Verein auf normalem Wege mit den Behörden klären oder einklagen.
Welche Kultur? Saufen, rauchen, Süßkram, Energiedrinks? Und ohne Klo, oho. Egal, liebe Kulturförderer, macht's euch auf der Straße gemütlich, sauft, qualmt, pinkelt an der Ecke und schmeißt euren Dreck bitte dorthin, wo ihr gerade sitzt. Die BSR räumt es schon weg. Ich habe es jeden Tag gegenüber auf der anderen Straßenseite, 7 Tage die Woche, im Sommer gern bis Mitternacht. Und wer zahlt die Zeche für die Förderung der ungesunden Lebensweise? Spoiler: nicht die Spätbetreiber. Fördert lieber die echten Berliner Eckkneipen.
Späti als Kultur? Dort kaufen nach meiner Beobachtung vor allem Menschen ein, die keinen Alkohol mehr zuhause haben. In meiner Umgebung versuchen die Betreiber außerdem immer wieder, eine Gaststätte aus ihrem "Vorgarten" zu machen. Selbstverständlich wird hinterher nicht geputzt. Ich würde alle Spätis schließen.