Anerkennungen

Viele Studieninteressierte für den Master of Laws an der FernUniversität Hagen haben bereits ein rechtswissenschaftliches Studium (Bachelor of Laws oder Erste Juristische Prüfung) abgeschlossen und stellen sich die Frage, ob sie sich ihre bereits erbrachten Leistungen anerkennen lassen können.

Dabei ist zunächst zu beachten, dass die Anerkennung von Studienleistungen im Master of Laws beschränkt ist. So können Prüfungsleistungen nicht anerkannt werden, die aus dem Studiengang stammen, dessen Abschluss Einschreibevoraussetzung für den Master of Laws ist.

Darüber hinaus können Studien- und Prüfungsleistungen nur anerkannt werden, wenn sie vom Inhalt, Umfang, Niveau, Art und Anzahl der Prüfungsleistungen im Wesentlichen gleichwertig sind. Diese Gleichwertigkeit kann leider nicht pauschal angenommen, sondern muss im Einzelfall geprüft werden. Für diese Prüfung ist das Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät zuständig.

Für eine konkrete Auskunft über mögliche Anrechnungen senden Sie bitte einen Antrag auf Anerkennung sowie Ihre Leistungsnachweise in amtlich beglaubigter Kopie an das Prüfungsamt.

Verwenden Sie hierzu das Formular Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen und beachten Sie die ergänzenden Hinweise.

Notwendige Beglaubigungen (nur für das Anerkennungsverfahren)

Die notwendigen Beglaubigungen (nur für das Anerkennungsverfahren) können Sie auch kostenfrei an unseren Campusstandorten vornehmen lassen.

Wird von unserem Prüfungsamt eine Gleichwertigkeit festgestellt, werden die Studien- und Prüfungsleistungen ohne Note anerkannt. Auf dem Abschlusszeugnis erscheint lediglich der Vermerk, dass die Prüfungsleistung anerkannt wurde. Die Module müssen Sie dann aber nicht mehr belegen und abschließen, die ECTS-Credits erscheinen automatisch in Ihrem Prüfungskonto. Die bereits anerkannten Module dürfen an der FernUniversität zwar erneut belegt und die Einsendeaufgaben zu Übungszwecken bearbeitet werden, eine Teilnahme an der Modulabschlussprüfung ist allerdings nicht mehr möglich.

Sind Sie sich noch nicht sicher, ob Sie das Studium bei uns aufnehmen wollen, können Sie sich über die Anerkennungsfähigkeit Ihrer erbrachten Leistungen eine Auskunft einholen. Senden Sie auch in diesem Falle das Formular mit den beglaubigten Leistungsnachweisen an unser Prüfungsamt und setzen einfach ein Kreuz bei „Antrag aus Auskunft“. Das Ergebnis dieser Auskunft ist für uns bindend, so dass Sie entsprechende Planungssicherheit haben.

Häufig gestellte Fragen