Studieninhalte (max. bis WiSe 2028/29)
Hinweis
Eine Einschreibung in den Master of Laws nach dem Curriculum dieser Prüfungsordnung war nur bis zum Sommersemester 2026 möglich.
Ab dem Wintersemester 2026/2027 gilt eine neue Prüfungsordnung. Für Studierende, die sich ab dem Wintersemester 2026/2027 einschreiben, ist diese maßgeblich.
Studierende, die vor dem 1. Oktober 2026 eingeschrieben waren und seither ununterbrochen eingeschrieben sind, genießen Vertrauensschutz.
Sie können ihr Studium bis zum 31. März 2029 (Ende des Wintersemesters 2028/2029) nach der bisherigen Prüfungsordnung abschließen oder zum 1. Oktober 2026 in den reformierten Master of Laws wechseln.
Studienverlaufsplan
(Abkürzungen: MM = Mastermodul / MW = Master-Wahlmodul)
| 1. Semester (MM 1 bis MM 3) | |
|---|---|
| 2. Semester (MM 4, MW 5 und MW 6) | |
MM 4: aus folgenden Modulen eines auswählen:
MW 5 und MW 6:
| |
| 3. Semester (MW 7 und MM 8) | |
| Wahlmodul MW 7: gleiche Wahlmöglichkeiten wie in den Modulen MW 5 und MW 6 (nicht jedoch Module aus der Liste der erweiterten Wahlmöglichkeiten). MM 8 - Masterarbeit | |