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Tschechien
Neonazi Liebich: Prozess wegen Auslieferung eröffnet
Darf Sven alias Marla Svenja Liebich von den tschechischen an deutsche Behörden übergeben werden? Damit befasst sich das Landgericht Pilsen.
Sven Liebich beim Start des Prozesses in Pilsen (Bild: IMAGO / CTK Photo)
Das Landgericht im tschechischen Pilsen hat am Montag einen Prozess wegen der möglichen Auslieferung von Neonazi Sven alias Marla Svenja Liebich eröffnet. Das Gericht soll darüber entscheiden, ob Liebich an die deutschen Behörden übergeben werden darf. Der verurteilte Rechtsextremist muss in Deutschland eigentlich eine Haftstrafe absitzen, war jedoch geflohen und zur Fahndung ausgeschrieben und erst einige Monate später von tschechischen Beamt*innen festgenommen worden (queer.de berichtete).
Liebich sitzt derzeit Behördenangaben nach im Gefängnis in Pilsen, einer Stadt im Westen Tschechiens. Der verurteilte Rechtsextremist wurde in Handschellen, mit Bart und Brille, geschminkt und in einem Oberteil in Leopardenmuster von Justizbeamten in den Gerichtssaal geführt. Unklar war zunächst, ob das Gericht schon am ersten Verhandlungstag eine Entscheidung verkündet.
Gegen die Entscheidung kann Liebich nach Angaben des Landgerichts Pilsen eine Beschwerde einlegen. Darüber müsste dann das Oberlandesgericht in der tschechischen Hauptstadt Prag entscheiden. Wird eine Auslieferung rechtskräftig entschieden, soll Liebich in die Justizvollzugsanstalt nach Chemnitz gebracht werden, wo sie eigentlich einsitzen müsste.
Anfang April nach monatelanger Suche in Tschechien gefasst
Liebich war im Juli 2023 – damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Er trat die Haft jedoch nicht an, sondern floh Ende August 2025 (queer.de berichtete).
In Deutschland war Liebich zuletzt geschminkt und in Frauenklamotten aufgetreten. Medienberichten nach wurde Liebich im April dieses Jahres mit kahlgeschorenem Kopf und in Männerklamotten festgenommen.
Liebich warnte einst vor "Trans-Faschismus"
Nach der Verurteilung in Halle hatte Liebich seinen Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich ändern lassen (queer.de berichtete). Außerdem wurde der Name von Sven zu Marla Svenja angepasst. Kritiker*innen hielten das für eine Provokation und sprachen von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes. Schließlich hatte Liebich zuvor auf Demos gegen CSDs gegen trans Menschen polemisiert und vor "Trans-Faschismus" gewarnt. Erst kürzlich versuchte Liebich eine weitere Provokation: Er wolle seinen Geschlechtseintrag jetzt zu "nichtbinär" ändern und seinen Namen zu "Anne Frank" (queer.de berichtete)
Im März hatte das Amtsgericht Halle angekündigt, darüber zu entscheiden, ob die Änderungen von Vorname und Geschlecht Liebichs rückgängig gemacht werden können (queer.de berichtete). Der Saalekreis hatte eigenen Angaben nach schon im Dezember rechtliche Schritte für eine Berichtigung des Eintrags eingeleitet. Bislang steht die Entscheidung über die Einträge weiter aus.
Der Fall hatte auch zu politischen Diskussionen darüber geführt, ob trans Menschen weiterhin selbstbestimmt ihren Geschlechtseintrag ändern dürfen. Union und AfD schürten insbesondere die Angst, dass männliche Straftäter mit Hilfe des Selbstbestimmungsgesetzes in Frauengefängnissen untergebracht werden würden. Allerdings gibt es dafür bereits heute keinen Automatismus: So berichtete "Legal Tribune Online", dass die endgültige Entscheidung der Zuordnung in ein Frauen- oder Männergefängnis bei der JVA selbst liege. Das müsse in einem Aufnahmegespräch geprüft werden. Gäbe es eine Gefahr für "Sicherheit und Ordnung", wäre eine Verlegung möglich. Auch der Jurist Christian Rath erklärte in einem "taz"-Beitrag: "Wer das Geschlecht nur zu Provokationszwecken ändert, wird im Strafvollzug voraussichtlich weiter als Mann behandelt." (dpa/cw)
Update 15:08h: Liebich behauptet, die Haft in Deutschland könne seinen Tod bedeuten
Liebich hat vor Gericht laut dpa-Angaben eine Zustimmung zur Auslieferung nach Deutschland erneut abgelehnt. "Das kann ich nicht, weil ich im Gefängnis getötet würde", sagte er vor dem Landgericht im tschechischen Pilsen.
Weiter sagte Liebich vor Gericht, er habe die Befürchtung, in Deutschland in ein Gefängnis für Männer gebracht zu werden, was aus seiner Sicht menschenverachtend und diskriminierend sei. Dort drohten Dinge wie Mobbing durch andere Gefangene oder in den Suizid getrieben zu werden, so Liebich.
Update 17:20h: Urteil wohl am 1. Juni
Das Landgericht hat seine Entscheidung nach einer rund zweistündigen Verhandlung auf den 1. Juni vertagt. Liebich bleibt bis dahin in Haft. Das Gericht schloss die Beweisaufnahme während des ersten Verhandlungstages ab. Die Verteidigerin von Liebich hatte außerdem eine Abschlussrede gehalten.
Liebich wollte sich vor dem tschechischen Gericht von dem Juristen und Politiker Martin Kohlmann vertreten lassen. Dieser hat jedoch nach Angaben des Landgerichts in Tschechien keine Zulassung und wurde – nachdem er die Verhandlung mehrfach gestört hatte – des Saals verwiesen. Liebich wurde eine Pflichtverteidigerin zur Seite gestellt. Verhandelt wurde in Pilsen auf Tschechisch. Liebich hatte eine Dolmetscherin an seine Seite gestellt bekommen, um der Verhandlung folgen und sich äußern zu können. (cw/dpa)












