1 Der GBL in Privathaushalten
(Einzelpersonen oder familienähnliche Wohn- und Lebensgemeinschaften)
umfasst die folgenden Ausgabenpositionen:
a.
Nahrungsmittel, Getränke und
Tabakwaren
b.
Bekleidung und Schuhe
c.
Energieverbrauch (ohne
Wohnnebenkosten)
d.
Allgemeine Haushaltsführung
e.
Persönliche Pflege
f.
Verkehrsauslagen (örtlicher
Nahverkehr)
g.
Nachrichtenübermittlung, Internet,
Radio/TV
h.
Bildung, Freizeit, Sport, Unterhaltung
i.
Übriges
2 Der GBL wird nach der Anzahl Personen in
einem gemeinsam geführten Haushalt festgesetzt. Die unterschiedliche
Verbrauchsstruktur von Kindern und Erwachsenen ist im Rahmen der
Gesamtpauschale unerheblich. Es gelten folgende Beträge:
Haushaltsgrösse | Äquivalenz-skala | Grundbedarf Pauschale Mt./Fr. | Pauschale Person/Mt |
1 Person | 1.00 | 1'061 Fr. | 1'061 Fr. |
2 Personen | 1.53 | 1'624 Fr. | 812 Fr. |
3 Personen | 1.86 | 1'974 Fr. | 658 Fr. |
4 Personen | 2.14 | 2'271 Fr. | 568 Fr. |
5 Personen | 2.42 | 2'568 Fr. | 514 Fr. |
pro weitere Person | + 216 Fr. |
3 Pauschalbeträge ermöglichen unterstützten
Personen, ihr verfügbares Einkommen selbst einzuteilen
(Dispositionsfreiheit).
4 Die Anpassung des Grundbedarfs für den
Lebensunterhalt an die Teuerung erfolgt im gleichen prozentualen Umfang wie
die Teuerungsanpassung der Ergänzungsleistungen zu AHV/IV, spätestens mit
einem Jahr Verzögerung. Die Beträge werden auf den nächsten Franken
gerundet.
1. (#6) Version vom 01.01.2026
2. (#5) Version vom
3. (#3) Version vom
4. (#2) Version vom
5. (#1) Version vom