Kommentar

Vom Edelmut der Verfassungsrichter

© Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

Rote Roben, weise Entscheidungen - doch wie unparteiisch sind Verfassungsrichter? Gigi Deppe wirft einen Blick auf das Spannungsfeld zwischen richterlicher Zurückhaltung und öffentlichem Engagement.

Nach wie vor genießt das Bundesverfassungsgericht hohes Ansehen in der Bevölkerung. Nicht, dass alle Entscheidungen auf Zustimmung stoßen. Aber es gibt ein Bild vom Menschen in roter Robe, der Macht besitzt und gleichzeitig mit großer Ernsthaftigkeit den Werten des Grundgesetzes verpflichtet ist. Politische Zurückhaltung? Selbstverständlich. Eine besonders weise Richterperson prescht nicht vor, überlässt Parlament und Regierung ihre demokratische Gestaltungsmacht und übt sich darin, ein Vorbild an Fairness zu sein.

So war zum Beispiel 2018, als es um die Frage einer Richterneubesetzung ging, im Gericht eine deutliche Zurückhaltung zu spüren. Selbst diejenigen, die eher dem rot-grünen Spektrum zuzuordnen waren, plädierten dagegen, dass im ersten Senat ein Grüner einen Richter ersetzen sollte, der als CDU-nah galt. Dann sonst wäre der Erste Senat irgendwie „links“ dominiert und das Vertrauen in die Überparteilichkeit in Gefahr gewesen.

Sehr anerkennenswert war auch, sich als oberstes Gericht Verhaltensleitlinien zu geben. Alle in den roten Roben wollen dafür sorgen, dass „das Ansehen des Gerichts, die Würde des Amtes und das Vertrauen in ihre Unabhängigkeit“ nicht beeinträchtigt werden.

Verfassungsgericht zögert bei Gleichstellung homosexueller Eltern

Nicht immer bekommen die Richterinnen und Richter das mit der Zurückhaltung aber so richtig hin. Wenn Verfassungsrichter Henning Radtke auf einer öffentlichen Veranstaltung zu 75 Jahre Grundgesetz auf die Gestaltungsmacht der Exekutive hinweist, scheint das der edelmütigen Linie des Gerichts zu entsprechen. Aber als der Berichterstatter für das Familienrecht über die Fälle der homosexuellen Co-Mütter spricht, kommen bei einigen Zuhörern Fragen auf. Es geht um die Frauenpaare, die Verfassungsbeschwerde erhoben haben, weil sie sich gegenüber heterosexuellen Paaren benachteiligt fühlen.

Während ein verheirateter Mann automatisch als Elternteil anerkannt wird – selbst wenn er schon seit Jahren im Koma liegen sollte -, müssen die Co-Mütter erst ein oft lästiges und schwieriges Adoptionsverfahren durchlaufen, ehe die zweite Mutter vollwertiger Elternteil ist. Nun weist Radtke in der Veranstaltung darauf hin, es sei Aufgabe des Gesetzgebers, nicht des Gerichts, eine Vorgabe zu machen. „Ist Co-Mutterschaft verfassungsrechtlich zulässig? Das tun wir dann, wenn der Koalitionsvertrag erfüllt ist.“ Es schimmert durch, dass er glaubt, aus politischen Gründen die Sache liegen lassen zu können. Dabei ist die große Frage, ob der Gesetzgeber in dieser Legislaturperiode überhaupt noch zu einer Neuregelung kommt. Die deutlich sichtbare Schlechterstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren ist seltsamerweise für den Senat kein Anlass zum Handeln – obwohl das Verfassungsgericht in der Vergangenheit durchaus in solchen Fragen Vorgaben gemacht hat.

Die Nachwirkung des Richteramts: Öffentliche Meinung vs. juristische Neutralität

Nachdenklich lässt auch die neue monatliche Kolumne des früheren Verfassungsrichters Peter Müller in der Süddeutschen Zeitung werden. Da gibt es zwar in den Verhaltensleitlinien des Gerichts kein ausdrückliches Verbot. Es handelt sich weder um Beratungstätigkeit noch um ein Gutachten, und er tritt auch nicht vor Gericht auf. Allerdings stellt sich die Frage, was damit gemeint ist, wenn es in den Leitlinien heißt: Die Richterinnen und Richter wahren auch nach dem Ende der Amtszeit in ihren Äußerungen und ihrem Verhalten in Angelegenheiten des Gerichts Zurückhaltung und Diskretion. Wer ihn verteidigten möchte, verweist darauf, es handele sich ja nicht um Angelegenheiten des Gerichts. Aber irgendwie ist leider alles Sache der Verfassungsrichter, ob es nun um den Umgang mit der AfD geht oder Abschiebungen nach Afghanistan – so bisherigen Themen in seinen Kolumnen. Auch wer für meinungsfreudigen Dialog ist, wird einsehen: Es äußert sich hier nicht irgendjemand. Es ist ein Mensch mit viel Rückenwind, der kraft früheren Amtes Autorität ausstrahlt. So wirbt denn auch der Chefredakteur der Süddeutschen Zeitung offen damit, dass Müller eine prominente Stimme am Bundesverfassungsgericht gewesen sei. Das kann Bauchschmerzen verursachen: Ein Richter, der maßgeblich an wichtigen Entscheidungen beteiligt war, macht jetzt weiter und gibt der Republik Ratschläge.

Richterinnen und Richter mit politischen Ambitionen – die gab es schon immer am Gericht. Aber die Rechtsunterworfenen werden unruhig, wenn unter der Richterrobe zu viel Gestaltungswille hervorblitzt. Und es ist unbedingt im Sinne der Befriedungsfunktion des Verfassungsgerichts, an dem Vertrauen in seine Integrität zu arbeiten.

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