Nach wie vor genießt das Bundesverfassungsgericht hohes Ansehen in der Bevölkerung. Nicht, dass alle Entscheidungen auf Zustimmung stoßen. Aber es gibt ein Bild vom Menschen in roter Robe, der Macht besitzt und gleichzeitig mit großer Ernsthaftigkeit den Werten des Grundgesetzes verpflichtet ist. Politische Zurückhaltung? Selbstverständlich. Eine besonders weise Richterperson prescht nicht vor, überlässt Parlament und Regierung ihre demokratische Gestaltungsmacht und übt sich darin, ein Vorbild an Fairness zu sein.
So war zum Beispiel 2018, als es um die Frage einer Richterneubesetzung ging, im Gericht eine deutliche Zurückhaltung zu spüren. Selbst diejenigen, die eher dem rot-grünen Spektrum zuzuordnen waren, plädierten dagegen, dass im ersten Senat ein Grüner einen Richter ersetzen sollte, der als CDU-nah galt. Dann sonst wäre der Erste Senat irgendwie „links“ dominiert und das Vertrauen in die Überparteilichkeit in Gefahr gewesen.
Sehr anerkennenswert war auch, sich als oberstes Gericht Verhaltensleitlinien zu geben. Alle in den roten Roben wollen dafür sorgen, dass „das Ansehen des Gerichts, die Würde des Amtes und das Vertrauen in ihre Unabhängigkeit“ nicht beeinträchtigt werden.
Verfassungsgericht zögert bei Gleichstellung homosexueller Eltern
Nicht immer bekommen die Richterinnen und Richter das mit der Zurückhaltung aber so richtig hin. Wenn Verfassungsrichter Henning Radtke auf einer öffentlichen Veranstaltung zu 75 Jahre Grundgesetz auf die Gestaltungsmacht der Exekutive hinweist, scheint das der edelmütigen Linie des Gerichts zu entsprechen. Aber als der Berichterstatter für das Familienrecht über die Fälle der homosexuellen Co-Mütter spricht, kommen bei einigen Zuhörern Fragen auf. Es geht um die Frauenpaare, die Verfassungsbeschwerde erhoben haben, weil sie sich gegenüber heterosexuellen Paaren benachteiligt fühlen.