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27.000 unterzeichnen Petition
NRW: Widerstand gegen Antidiskriminierungsgesetz
Die schwarz-grüne Landesregierung will Menschen besser vor Diskriminierung etwa durch die Polizei schützen. Die Polizeigewerkschaft, die FDP und der Philologen-Verband halten aber nichts davon.
Wie halten wir's mit Diskriminierung – diese Frage stellen sich auch die Landtagsabgeordneten in Düsseldorf (Bild: IMAGO / Steinach)
- Heute, 16:12h 5 Min.
Der schwarz-grünen Landesregierung schlägt wegen des geplanten Antidiskriminierungsgesetzes massiv Gegenwind entgegen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) bezeichnete den Entwurf1 als "Misstrauensgesetz". Es gebe gar keine Schutzlücke, wie sie von den Befürworter*innen des Gesetzes immer wieder ins Feld geführt werde, sagte GdP-Landeschef Patrick Schlüter in Düsseldorf.
"Diskriminierung ist in unserem Land bereits jetzt verboten, aus guten Gründen." Wer sich diskriminiert fühle, habe bereits heute rechtsstaatliche und effektive Möglichkeiten, dagegen vorzugehen.
Das Landesantidiskriminierungsgesetz soll die rechtliche Stellung Benachteiligter gegenüber staatlichen Einrichtungen des Landes stärken. Laut dem schwarz-grünen Gesetzentwurf soll es künftig allen Landesstellen verboten sein, jemanden etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderungen oder Alter zu diskriminieren – zum Beispiel bei einer Job-Bewerbung. Das im schwarz-grünen Koalitionsvertrag vereinbarte Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte in Kraft treten. Für kommunale Behörden wird es allerdings nicht gelten.
"Ich bin sicher, dass das Landesantidiskriminierungsgesetz einen wichtigen Beitrag zu unserer offenen und vielfältigen Gesellschaft leisten wird", erklärte Gleichstellungsministerin Verena Schäffer (Grüne). "Wir schließen eine rechtliche Schutzlücke, um dazu beizutragen, dass alle Menschen von Behörden und Institutionen gleichbehandelt werden."
Sie habe sehr großes Vertrauen in die Arbeit der Polizei und aller anderen Beschäftigten des Landes. "Dennoch kann es in allen staatlichen Behörden und Institutionen zu Diskriminierung kommen." Dafür gelte aber das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz des Bundes nicht. Diese Lücke werde in NRW mit dem neuen Landesgesetz geschlossen.
GdP warnt vor Misstrauenskultur gegen Polizei
GdP-Landeschef Schlüter sprach von einem "verkorksten Gesetzesvorhaben", das durch eine faktische Beweislastumkehr pauschal eine Misstrauenskultur gegen die Polizei und alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes schaffe.
Die GdP startete vor drei Wochen eine Petition gegen das Gesetz, die bisher von mehr als 27.000 Menschen unterzeichnet worden sei. Schlüter sagte, auch CDU-Kommunalpolitiker fühlten sich nicht wohl mit dem Gesetz.
Gerade Polizist*innen gegenüber gebe es nach einem Eingreifen in Konflikten "die Neigung, sich zu revanchieren", sagte Schlüter. "Wir erleben das heute schon mit den Retourkutschen-Anzeigen nach dem Strafrecht." Mit dem neuen Gesetz käme dann ein weiterer Hebel hinzu, um sich über Polizisten zu beschweren. Wenn es wirklich eine Schutzlücke bei Diskriminierung gäbe, müsse das Gesetz auch für Kommunen gelten, etwa für Ordnungsämter, im Nahverkehr oder in Kitas, sagte Schlüter.
Kölner Polizei misshandelte CSD-Besucher
Die Polizei in NRW hat sich in der Vergangenheit allerdings immer wieder queerfeindlich verhalten. 2021 wurde einem Kölner CSD-Besucher etwa ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 Euro zugebilligt, weil Beamte ihn fünf Jahre zuvor niedergeschlagen und als "Schwuchtel" beschimpft haben sollen (queer.de berichtete2). Dem Opfer war auf der Wache auch unrechtmäßig Blut abgenommen worden. Nach sieben Stunden wurde er mitten in der Nacht in Unterwäsche freigelassen. Seine Kleidung durchnässten die Polizei zuvor, offenbar um sicherzustellen, dass das Opfer friert.
Danach klagte die Polizei mehrere Jahre lang gegen den CSD-Besucher – was unter anderem dazu führte, dass sich ein Richter unter Tränen bei dem Mann entschuldigte (queer.de berichtete3). Befürworter*innen des Antidiskriminierungsgesetzes glauben, dass dann Opfer von Polizeigewalt nicht mehr unter derartigen jahrelangen Schikanen leiden müssen. Übrigens: Die verantwortlichen Polizisten erhielten für diese Mobbing-Aktionen keinerlei Strafen.
FDP sieht "erhebliches Missbrauchspotenzial"
FDP-Landtagsfraktionschef Henning Höne kritisierte eine weitreichende Beweislastumkehr, unklare Haftungsregeln und Rechtsunsicherheit durch das geplante Gesetz. Die Folge seien mehr Dokumentationsaufwand, erhebliches Missbrauchspotenzial und im Zweifel ein Zögern in entscheidenden Momenten.
"Künftig kann dann praktisch jede staatliche Entscheidung, sei es von der Polizei, aber sei es auch im Klassenzimmer, erst einmal unter Diskriminierungsverdacht hinterfragt werden", sagte Höne. Polizei und Lehrkräfte müssten dann das Gegenteil beweisen – "oder es kommt eben zu Entschädigungsklagen". Es drohe ein System, das weniger dem Schutz vor Diskriminierung diene als der Generierung von Entschädigungsansprüchen.
Dem widersprach Ministerin Schäffer. Bloße Vermutungen reichten nicht aus, es müssten immer Indizien vorgetragen werden, die eine Diskriminierung plausibel erscheinen ließen. Nicht einzelne Beamte würden belangt, sondern eine Beschwerde oder Klage richte sich immer gegen die staatliche Institution.
NRW ist neben Schleswig-Holstein das erste Flächenland, das ein Gesetz gegen Diskriminierung einführen. Bislang gibt es das nur im Stadtstaat Berlin – anders als in NRW geplant auch für kommunale Behörden. Dort zogen die Behörden bislang eine positive Bilanz, eine Klagewelle oder missbräuchliche Verwendung ist bislang ausgeblieben. Auch in Schleswig-Holstein kämpft die FDP trotz der guten Erfahrungen aus der Bundeshauptstadt verbissen gegen ein derartiges Gesetz, zuletzt wurde dies im Landtag behandelt (queer.de berichtete4).
Die frühere NRW-Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) hatte argumentiert, mit dem Gesetz solle eine Schutzlücke, die bisher bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen bestehe, geschlossen werden. Das Gesetzesvorhaben soll Personen stärken, die etwa bei Anträgen oder einer Bewerbung in einer staatlichen Stelle aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt werden.
Im Grundsatz begrüßten etwa Wohlfahrtsverbände, aber auch jüdische Beratungsstellen in einer Expertenanhörung des Landtags die Einführung eines Antidiskriminierungsgesetzes als wichtig und überfällig.
Klima der Unsicherheit in Schulen?
Aber auch von anderen Stellen kommt Kritik. Für Schulen sieht der Philologen-Verband keinen zusätzlichen Regelungsbedarf. Der Verband warnt vor einem "Klima der Unsicherheit", wenn Lehrkräfte in eine dauerhafte Prüfpflicht gerieten. Der Verband Bildung und Erziehung warnte vor Risiken für die Funktionsfähigkeit von Schulen und vor negativen Folgen für das pädagogische Handeln.
Nach Ansicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes bleibt das Gesetz hinter seinem Anspruch zurück. Es fehlten klare Verfahrensgrundlagen im Umgang mit Diskriminierungsbeschwerden. Die Gewerkschaft Verdi kritisierte, dass das Gesetz nicht für Kommunen und kommunale Einrichtungen gelten solle. (dpa/cw)
Links
- https://www.queer.de/detail.php?article_id=57263
- https://www.queer.de/detail.php?article_id=39815
- https://www.queer.de/detail.php?article_id=33338
- https://www.queer.de/detail.php?article_id=57880












