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"Beim CSD geht es nicht um Bratwurst"

Streit um Dresdner CSD: Pride-Verein zieht vor Gericht

Das Ringen um den diesjährigen CSD in Dresden geht in eine neue Runde. Die Organisatoren kämpfen für den Status ihres Straßenfestes als Versammlung – nun auch vor Gericht.


Der Freistaat Sachsen will den CSD Dresden nicht mehr in Gänze als Versammlung einstufen (Bild: jens.nuerk / instagram1)

  • Heute, 11:52h 2 Min.

Im Streit um den diesjährigen Christopher Street Day in Dresden ziehen die Veranstalter*­innen vor Gericht. Man habe Widerspruch gegen den Bescheid der Stadt eingelegt und ein Eilverfahren beim zuständigen Verwaltungsgericht beantragt, informierte der Verein CSD Dresden. Unter den bisherigen Vorgaben könne die Veranstaltung nicht stattfinden, erklärte Vorstandssprecher Ronald Zenker. "Beim CSD geht es nicht um Bratwurst und Unterhaltung – es geht um politische Meinungsbildung im öffentlichen Raum."

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Die Landesdirektion Dresden hatte verfügt, dass der CSD Dresden nicht in Gänze als Versammlung eingestuft wird. Nur die CSD-Demo sei eine Versammlung, nicht aber das mehrtägige Straßenfest, so die oberste Versammlungsbehörde Ende März. Bei einer Einstufung als Veranstaltung muss der CSD-Verein die Kosten für Sicherheit, Infrastruktur und Reinigung in vollem Umfang tragen. Die Organisator*­innen machten den queer­feindlichen Landesinnenminister Armin Schuster (CDU) für die Aktion verantwortlich (queer.de berichtete4).

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Verein sieht bundesweite Signalwirkung

Das CSD-Straßenfest ist vom 4. bis 6. Juni geplant – mit Verkaufsständen, gastronomischen Angeboten und Bühnenprogrammen sowie einer Demo am Abschlusstag. Im Dresdner Rathaus selbst war die Entscheidung der Landesdirektion auf Unverständnis gestoßen, Kritik kam auch von SPD, Linken und Grünen (queer.de berichtete5).

Der Verein CSD Dresden sieht in der Bewertung eine grundsätzliche Bedeutung über den konkreten Einzelfall hinaus. "Es geht nicht nur um die Durchführung des CSD in Dresden, sondern um die Frage, wie weit staatliche Stellen in die Einordnung und Ausgestaltung von Versammlungen eingreifen dürfen", hieß es. Die Entscheidung werde Signalwirkung für CSDs und andere Versammlungen im gesamten Bundesgebiet haben. (dpa/cw)

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