Vor diesem Hintergrund erklärt sich, warum der Gerichtshof den Artikel 2 EU-Vertrag nun zu einer gerichtlich durchsetzbaren Norm entwickelt hat. Das ist alles andere als selbstverständlich. Denn die dort genannten Werte sind offene Begriffe, sie müssen definiert, mit Leben erfüllt werden. Was »Demokratie« oder »Rechtsstaatlichkeit« heißt, was »Menschenwürde« oder »Gleichheit« bedeutet, kann ganz unterschiedlich verstanden werden.
Als die rechtsnationale PiS-Regierung in Polen sich jedoch 2015 daran machte, die Unabhängigkeit der polnischen Justiz zu untergraben, begann der Europäische Gerichtshof mit einer Konkretisierung der Werte des Artikel 2. Aus einer Verbindung von konkreten Vertragspflichten und abstrakten Werten hat er schrittweise Maßstäbe für die Mitgliedsstaaten entwickelt. Allerdings blieb bis zum 21. April 2026 hochumstritten, ob diese Werte auch direkt, ohne eine Verbindung zu konkreten Vertragspflichten, eingeklagt werden können. Dies hat der EuGH nun bestätigt; ein weiterer Meilenstein seiner Werterechtsprechung.
Die Feststellung, dass die ungarischen Maßnahmen unmittelbar gegen Artikel 2 EU-Vertrag verstoßen, entfaltet eine enorme Signalwirkung. Es geht nicht nur um einen »normalen« Verstoß gegen EU-Recht, sondern um eine Abkehr vom gemeinsamen Fundament Europas. Über viele Regeln und Auslegungen lässt sich streiten, sogar über Grundrechte. Mithilfe des Artikel 2 wird aber markiert, was nicht zur Diskussion steht.
Diese gerichtliche Feststellung von Wertverstößen kann politische Verfahren zum Schutz der Werte unterstützen. Die Kommission kann bei Verletzung der Werte EU-Gelder einfrieren, der Rat nach Artikel 7 EUV die Stimmrechte des betreffenden Mitgliedsstaats aussetzen.
Mehr noch, das jetzt ergangene Urteil kann die europäischen Werte in der ganzen Breite des nationalen Rechts aktivieren. Anders als etwa die EU-Grundrechte, die für Mitgliedsstaaten nur bei der Durchführung von EU-Recht gelten, ist Artikel 2 EUV nicht beschränkt. Grundsätzlich lässt sich jedes mitgliedsstaatliche Handeln an den Werten messen. Damit könnten viele mitgliedsstaatliche Bereiche ohne unionsrechtlichen Bezug, etwa die Staatsorganisation, das Polizei- und Versammlungsrecht oder das Wahlrecht, unter europäische Kuratel kommen – so zumindest die Befürchtung mancher Staatsrechtler. Deshalb legt der Gerichtshof fest, dass die selbstständige Anwendung des Artikel 2 EUV nur in besonders schweren und offenkundigen Fällen in Betracht kommt. Es geht um die Bestimmung negativer Grenzen, nicht um positive Vorgaben für die Mitgliedsstaaten. Der EuGH zieht lediglich rote Linien.
Unvereinbar mit der ungarischen Verfassung
Es ist unwahrscheinlich, dass der Gerichtshof zukünftig Detailvorgaben für die mitgliedsstaatlichen Verfassungsordnungen entwickeln wird. Auch Befürchtungen vor einem Konflikt mit den Verfassungen der Mitgliedsstaaten scheinen überzogen. Die gemeinsamen Verfassungstraditionen sind das zentrale Reservoir für das Füllen der Werte. Das gilt auch hier: Das ungarische Gesetz gegen LGTBIQ-Personen ist wohl mit keiner mitgliedsstaatlichen Verfassungsordnung vereinbar – einschließlich der ungarischen.
Manche Kritiker sehen in diesem Urteil dennoch eine illegitime Ausweitung richterlicher Macht. Die Rechtsfortbildung gehört aber seit jeher zum Mandat des Gerichtshofs. Ihre Rechtsgrundlage in Artikel 2 EU-Vertrag ist offensichtlich. Zudem genießt diese Rechtsprechung die Unterstützung des Europäischen Rats, des europäischen Gesetzgebers, der Kommission und der meisten Mitgliedsstaaten. Sechzehn von ihnen haben die Klage der Kommission gegen Ungarn unterstützt. Nicht zuletzt sei daran erinnert, dass die Richterinnen und Richter des EuGH nicht von der Union Europäischer Föderalisten ernannt werden, sondern im gegenseitigen Einvernehmen der Regierungen. Viktor Orbán hat der Wahl und auch der Wiederwahl aller Richterinnen und Richter zugestimmt, die jetzt sein Anti-LGBTIQ-Gesetz vorhersehbar zurückgewiesen haben.
Der epochale Anspruch der Entscheidung kommt auch darin zum Ausdruck, dass sie im Plenum aller 27 Richterinnen und Richter entschieden wurde, was nur ganz selten geschieht. Nicht nur die Rechtswelt, sondern auch Politik und Gesellschaft sollen aufhorchen. Zeitungen, soziale Medien und die Öffentlichkeit sollen darüber sprechen, damit die Entscheidung die größtmögliche Wirkung in der europäischen Gesellschaft entfaltet.
141 Kommentare
Der wirklich letzte Prophet
"Gesellschaft bedeutet nicht Einigkeit. Der ungarische Fall zeigt gerade, wie heftig über europäische Werte gestritten wird. Nicht alle verstehen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Gleichheit oder Menschenwürde gleich."
Und dieses Urteil entzieht Gesellschaften die Möglichkeit, ihr eigenes Verständnis zu bilden.
"Europa ist nicht nur ein Markt, nicht nur eine Bürokratie, nicht nur ein Staatenverbund."
... sondern jetzt auch noch eine supranationale Justiz, völlig entkoppelt von demokratischer Legitimation und Anbindung an die Gesellschaft, über die sie entscheiden.
Das Urteil ist ein Bärendienst für die EU.
silverhulk
"Die europäischen Völker verschwinden nicht. Aber ihre Gesellschaften haben sich inzwischen so eng miteinander verflochten, dass sie auch eine gemeinsame Gesellschaft bilden: die europäische Gesellschaft."
Und alle in der EU profitieren sehr davon. Vor allem auch D. Man sollte daher nicht auf die Spalter von rechtsaußen hören. Deren nationalistische Pläne würden uns allen sehr schaden.
CarstenBid
Das ist einfach ein verfassungsfeindliches Urteil, welches den Souverän aushebelt. Was, wenn eine Nation, ein Volk die "europäische Gemeinschaft" verlässt wie die Briten? Es sind immer noch die Staatsvölker die alle Werte, die ganze Demokratie tragen.
Jetzt haben sich ein paar Richter angemaßt eine neue Ebene der Souveränität anhand der alten EU-Verträge einzurichten, die jetzt von allen Bürokraten und Autoritären benutzt werden kann, um die fiktive "europäische Gemeinschaft" als neuen Souverän auszugeben.
Das konkrete Urteil mag jetzt im Sinn einer linken Meinung sein und beklatscht werden, aber die nächsten Richter könnten genauso die Rechte der Kinder und den Schutz vor Indoktrination in den Mittelpunkt ihrer "EU-Grundwerte" der "europäische Gemeinschaft" stellen und schon haben wir das nächste Urteil - nur andersrum. Und alles ohne den Wähler und Souverän.
Abélard
"Der epochale Anspruch der Entscheidung kommt auch darin zum Ausdruck, dass sie im Plenum aller 27 Richterinnen und Richter entschieden wurde, was nur ganz selten geschieht.Nicht nur die Rechtswelt, sondern auch Politik und Gesellschaft sollen aufhorchen. Zeitungen, soziale Medien und die Öffentlichkeit sollen darüber sprechen, damit die Entscheidung die größtmögliche Wirkung in der europäischen Gesellschaft entfaltet."
Délire teuton?
Sprechen wir noch von Demokratie oder doch eher von einem neuen politischen System, das von Richtern?
Lili Niana
Da wird man noch viele Maßnahmen durchführen müssen, wenn man dieses Urteil bei der europäischen Bevölkerung durchsetzen möchte. Alle Tendenzen zeigen gerade anderes an.
Me-2
Schöner Artikel, es wird vermutlich noch etwas dauern, bis die Tragweite dieser Entscheidung wirklich im Bewusstsein angekommen ist.
silverhulk
"Rechtsordnung einer durch Pluralismus gekennzeichneten Gesellschaft"
Ja, sehr gut. Und auch nicht heterosexuelle Menschen haben hier die gleichen Rechte wie alle anderen und daher ist diese Entscheidung gut und richtig.
Alois Dimpfelmoser
Es gibt wohl teils eine religiös geprägte, "stigmatisierende", kritische Haltung gegenüber LGBTQ. Soll diese klar außerhalb europäischer Werte liegen, oder wie kann von klaren, einheitlichen, gemeinsamen europäischen Werten gesprochen werden, wenn von vornherein größere Gruppen in Europa und deren wohl "stigmatisierende" Haltung davon ausgenommen scheinen?