Armin von Bogdandy ist Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht sowie Professor für öffentliches Recht an der Universität Frankfurt am Main. Luke Dimitrios Spieker ist Habilitand an der Humboldt-Universität in Berlin und Referent am Max-Plack-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht.
Vor wenigen Tagen hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg, das höchste Gericht der Europäischen Union, das ungarische Gesetz über »strengere Maßnahmen gegen Pädophile und den Schutz von Kindern« für unvereinbar mit europäischem Recht erklärt. Diese Entscheidung ist epochal.
Das im Juni 2021 vom ungarischen Parlament verabschiedete Gesetz verbietet, Minderjährigen Inhalte zugänglich zu machen, die LGBTIQ*-Identitäten darstellen. Es verbietet, in der Schule sexuelle Orientierungen oder Geschlechtsidentitäten jenseits des traditionellen Familienbildes der Orbán-Regierung überhaupt nur zu erwähnen. Und es erlaubt Fernsehsendungen mit entsprechenden Inhalten allenfalls zwischen 22 und 5 Uhr – ähnlich wie Pornografie.
Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs suggeriert das Gesetz, Menschen mit LGBTIQ*-Identität stellten eine »grundlegende Bedrohung für die ungarische Gesellschaft und die europäische Gesellschaft« dar. Dies könne »hassgetriebenes Verhalten« gegen sie befördern. Eine solche Stigmatisierung und Marginalisierung, so der Gerichtshof, laufe darauf hinaus, die »Unsichtbarkeit« eines Teils der Gesellschaft zu begründen, aufrechtzuerhalten oder zu verstärken.
Epochal ist diese Entscheidung aus zwei Gründen. Erstens entwickeln die Richterinnen und Richter einen neuen rechtlichen Hebel, um solche Politikmuster zu identifizieren und damit in die europäische Öffentlichkeit zu stellen. Das Gericht hat zum ersten Mal in seiner Geschichte eine »selbständige« Verletzung von Artikel 2 des EU-Vertrags festgestellt. Diese Bestimmung legt die Werte nieder, auf denen sich die Europäische Union gründet – unter anderem Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, aber auch Menschenwürde, Gleichheit oder Menschenrechte. Auf dieser Grundlage lassen sich in einer pluralistischen Gesellschaft viele politische Ideen vertreten, aber manches eben nicht: zum Beispiel die gezielte Stigmatisierung sozialer Gruppen.
Zweitens stellt die Entscheidung fest, dass es eine gemeinsame »europäische Gesellschaft« gibt. Das klingt abstrakt, ist aber wichtig. Denn es beantwortet eine Frage, die in diesen Jahren immer dringlicher wird: Was ist eigentlich dieses Europa, das sich von Trumps Amerika emanzipieren, gegen Russland behaupten und beim Klimaschutz mehr Verantwortung übernehmen soll? Sind das nur 27 Staaten mit gemeinsamen Institutionen? Ist es ein europäisches Volk? Oder gibt es eine andere, passendere Beschreibung?
Der Gerichtshof findet darauf eine ebenso schlichte wie folgenreiche Antwort – wiederum in Artikel 2 EU-Vertrag. Diese Norm spricht davon, dass die Werte den EU-Mitgliedsstaaten »in einer Gesellschaft« gemeinsam sind. Das EU-Recht ist, so hält der Gerichtshof fest, die »Rechtsordnung einer durch Pluralismus gekennzeichneten Gesellschaft«. Das ist die europäische Gesellschaft.
Gesellschaft bedeutet nicht Einigkeit
Dagegen wird es Widerspruch geben, vor allem von jenen, die eine Gesellschaft nur dort anerkennen wollen, wo es auch ein Volk gibt. Doch genau diese Gleichsetzung vermeidet der EU-Vertrag. Er spricht in Artikel 1 von der »immer engeren Union der Völker Europas«; in Artikel 2 spricht er von einer »Gesellschaft«. Das bringt die Entwicklung der letzten 70 Jahre auf den Punkt. Die europäischen Völker verschwinden nicht. Aber ihre Gesellschaften haben sich inzwischen so eng miteinander verflochten, dass sie auch eine gemeinsame Gesellschaft bilden: die europäische Gesellschaft.
Was ist damit gewonnen? Zunächst ein treffendes Wort für eine Wirklichkeit, die viele täglich erfahren, aber oft nicht gut einordnen können. Europa ist nicht nur ein Markt, nicht nur eine Bürokratie, nicht nur ein Staatenverbund. Es ist ein Raum intensiver Beziehungen und gemeinsamer Werte. Der Begriff der europäischen Gesellschaft macht sichtbar, wer die europäische Rechtsordnung trägt und wen sie schützen soll.
Gesellschaft bedeutet nicht Einigkeit. Der ungarische Fall zeigt gerade, wie heftig über europäische Werte gestritten wird. Nicht alle verstehen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Gleichheit oder Menschenwürde gleich. Aber solcher Streit widerlegt eine europäische Gesellschaft nicht. Er gehört zu ihr. Schon der große Soziologe Georg Simmel wusste, dass Konflikte Gesellschaften nicht nur spalten, sondern auch bilden können, wenn sie in gemeinsamen Formen ausgetragen werden. Genau das geschieht in der europäischen Gesellschaft. Die Eurokrise, die Migrationskrise, die Pandemie, gemeinsame Schulden: Es wird viel gestritten, aber eben zumeist darüber, was europäische Demokratie, europäische Solidarität, europäische Rechtsstaatlichkeit verlangen. Die Werte des Artikel 2 EU-Vertrag liefern dafür eine gemeinsame Sprache. Sie machen aus nationalen Gegensätzen europäische Konflikte.
Der Krieg Russlands gegen die Ukraine hat der europäischen Vergesellschaftung weiteren Schub verschafft. Die meisten politischen Kräfte, von Annalena Baerbock bis zu Giorgia Meloni, stimmen darin überein, dass die Ukraine »unsere Werte« verteidigt. Damit nehmen sie in Anspruch, dass es ein europäisches »Wir« gibt, sicherlich nicht als Volk und auch nicht als Nation, aber eben als Gesellschaft. Und sie tun das nicht in Sonntagsreden, sondern um weitreichende und schwere politische Entscheidungen zu rechtfertigen: eine aggressive Atommacht zu konfrontieren, die Ukraine mit Milliarden zu unterstützen und Millionen Flüchtlinge aufzunehmen. Europäische Werte sind Maßstäbe politischen Handelns, gerade in existenziellen Fragen, und der normative Kern der europäischen Gesellschaft.
141 Kommentare
Der wirklich letzte Prophet
"Gesellschaft bedeutet nicht Einigkeit. Der ungarische Fall zeigt gerade, wie heftig über europäische Werte gestritten wird. Nicht alle verstehen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Gleichheit oder Menschenwürde gleich."
Und dieses Urteil entzieht Gesellschaften die Möglichkeit, ihr eigenes Verständnis zu bilden.
"Europa ist nicht nur ein Markt, nicht nur eine Bürokratie, nicht nur ein Staatenverbund."
... sondern jetzt auch noch eine supranationale Justiz, völlig entkoppelt von demokratischer Legitimation und Anbindung an die Gesellschaft, über die sie entscheiden.
Das Urteil ist ein Bärendienst für die EU.
silverhulk
"Die europäischen Völker verschwinden nicht. Aber ihre Gesellschaften haben sich inzwischen so eng miteinander verflochten, dass sie auch eine gemeinsame Gesellschaft bilden: die europäische Gesellschaft."
Und alle in der EU profitieren sehr davon. Vor allem auch D. Man sollte daher nicht auf die Spalter von rechtsaußen hören. Deren nationalistische Pläne würden uns allen sehr schaden.
CarstenBid
Das ist einfach ein verfassungsfeindliches Urteil, welches den Souverän aushebelt. Was, wenn eine Nation, ein Volk die "europäische Gemeinschaft" verlässt wie die Briten? Es sind immer noch die Staatsvölker die alle Werte, die ganze Demokratie tragen.
Jetzt haben sich ein paar Richter angemaßt eine neue Ebene der Souveränität anhand der alten EU-Verträge einzurichten, die jetzt von allen Bürokraten und Autoritären benutzt werden kann, um die fiktive "europäische Gemeinschaft" als neuen Souverän auszugeben.
Das konkrete Urteil mag jetzt im Sinn einer linken Meinung sein und beklatscht werden, aber die nächsten Richter könnten genauso die Rechte der Kinder und den Schutz vor Indoktrination in den Mittelpunkt ihrer "EU-Grundwerte" der "europäische Gemeinschaft" stellen und schon haben wir das nächste Urteil - nur andersrum. Und alles ohne den Wähler und Souverän.
Abélard
"Der epochale Anspruch der Entscheidung kommt auch darin zum Ausdruck, dass sie im Plenum aller 27 Richterinnen und Richter entschieden wurde, was nur ganz selten geschieht.Nicht nur die Rechtswelt, sondern auch Politik und Gesellschaft sollen aufhorchen. Zeitungen, soziale Medien und die Öffentlichkeit sollen darüber sprechen, damit die Entscheidung die größtmögliche Wirkung in der europäischen Gesellschaft entfaltet."
Délire teuton?
Sprechen wir noch von Demokratie oder doch eher von einem neuen politischen System, das von Richtern?
Lili Niana
Da wird man noch viele Maßnahmen durchführen müssen, wenn man dieses Urteil bei der europäischen Bevölkerung durchsetzen möchte. Alle Tendenzen zeigen gerade anderes an.
Me-2
Schöner Artikel, es wird vermutlich noch etwas dauern, bis die Tragweite dieser Entscheidung wirklich im Bewusstsein angekommen ist.
silverhulk
"Rechtsordnung einer durch Pluralismus gekennzeichneten Gesellschaft"
Ja, sehr gut. Und auch nicht heterosexuelle Menschen haben hier die gleichen Rechte wie alle anderen und daher ist diese Entscheidung gut und richtig.
Alois Dimpfelmoser
Es gibt wohl teils eine religiös geprägte, "stigmatisierende", kritische Haltung gegenüber LGBTQ. Soll diese klar außerhalb europäischer Werte liegen, oder wie kann von klaren, einheitlichen, gemeinsamen europäischen Werten gesprochen werden, wenn von vornherein größere Gruppen in Europa und deren wohl "stigmatisierende" Haltung davon ausgenommen scheinen?