Neue Unterlassungsanträge gegen Spiegel-Bericht: Chris­tian Ulmen streitet jeden Gewalt­vor­wurf ab

von Dr. Felix W. Zimmermann

29.04.2026

Im Verfahren gegen den Spiegel stellen Ulmens Anwälte klar, dass ihr Mandant jede Gewalthandlung oder Bedrohung gegenüber Collien Fernandes abstreitet. Außerdem gehen sie nun auch gegen die Veröffentlichung einer Mail an Ulmens Anwalt vor.

Eigentlich wollte das Landgericht (LG) Hamburg in dieser Woche über den Rechtsstreit zwischen Christian Ulmen und dem Spiegel entscheiden. Doch das Eilverfahren wegen des Spiegel-Berichts über die von Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann erhobenen Vorwürfe wird sich noch etwas in die Länge ziehen. Grund dafür ist, dass die gegnerischen Anwälte weiter Schriftsätze austauschen. 

Ulmens Medienanwalt Simon Bergmann (Schertz Bergmann Rechtsanwälte) hat nun die Anträge angepasst und fordert in weiteren Punkten Unterlassung der Berichterstattung vom 21. März 2026 unter dem Titel "Du hast mich virtuell vergewaltigt".

Worum geht es bei den Änderungen?

Ulmen streitet körperlichen Übergriff ab

Ursprünglich hatte Christian Ulmen den Verdacht angegriffen, dass er "wiederholt" körperliche Übergriffe, Körperverletzungen und schwere Bedrohungen gegenüber Collien Fernandes begangen habe. Das Wort "wiederholt" war teilweise so verstanden worden, als würde ein einmaliger Übergriff damit eingestanden. Jan Böhmermann formulierte es im "ZDF Magazin Royale" süffisant mit der Formel: "Einmal ist keinmal." 

Der Hintergrund für diese Antragstellung war aber wohl ein anderer: Nach Auffassung der Anwälte von Christian Ulmen hat der Spiegel "wiederholte" Übergriffe behauptet. Entsprechend zielte die Antragsfassung auf die konkrete Berichterstattung, hatte also allein formelle Gründe. Nach LTO-Informationen wollte aber auch das Gericht näher wissen, was denn nun gemeint ist. Daraufhin erfolgte die Antragsumstellung, in der klargestellt wird, dass Ulmen körperliche Gewalt gegenüber Fernandes generell in Abrede stellt. Konkret soll dem Spiegel nun verboten werden, den Verdacht zu erwecken, Ulmen habe jeweils mindestens einmal gegenüber seiner früheren Ehefrau Collien Fernandes körperliche Übergriffe und/oder Körperverletzungen begangen oder sie schwer bedroht.

Über diesen allgemeinen Antrag hinaus wendet sich Ulmen neu auch gegen einen konkret geschilderten Vorgang. Es sei unwahr, dass er Ehefrau Collien Fernandes im Januar 2023 auf Mallorca in der gemeinsamen Wohnung körperlich misshandelt habe. Auch habe er sie nicht gewaltsam am Verlassen der Wohnung gehindert. Der Spiegel würde aber durch seine Berichterstattung diesen Verdacht erwecken. Dies sei unzulässig.

Nach LTO-Informationen hat Ulmen auch eidesstattlich versichert, keine körperlichen Übergriffe begangen zu haben. Collien Fernandes behauptet in einer eidesstattlichen Versicherung wiederum das Gegenteil. Das LG Hamburg wird jetzt zu entscheiden haben, ob die eidesstattlichen Versicherungen von Ulmen und Fernandes sich tatsächlich widersprechen und, wenn ja, ob es für eine Verdachtsberichterstattung hier ausreicht, wenn Wort gegen Wort steht. Falls nicht, wird es entscheiden müssen, ob weitere Belege existieren, die den für die Verdachtsberichterstattung erforderlichen Mindestbestand an Beweistatsachen erfüllen.

E-Mail an Strafverteidiger

Der Spiegel hatte im Bericht aus einer Mail von Ulmen an seinen Strafverteidiger zitiert und die entsprechenden Passagen als Beleg für die Vorwürfe gegenüber Ulmen präsentiert. 

Nach LTO-Informationen hat Fernandes in einer eidesstattlichen Versicherung eingeräumt, die Mail auf dem iPad von Ulmen gefunden und an den Spiegel weitergegeben zu haben. Ulmen behauptet im Prozess, sein iPad sei durch einen nur ihm bekannten Code gesperrt gewesen. Fernandes habe diesen ausgespäht. Collien Fernandes hingegen behauptet, das iPad sei nicht gegen Zugriff gesichert gewesen.

Unabhängig von der Frage der Sperrung des iPads stellt sich hier die Frage, ob das öffentliche Interesse an dem Fall Ulmen so gewichtig ist, dass aus Kommunikation zwischen einem Anwalt und seinem ihn um Hilfe ersuchenden Mandanten zitiert werden darf.

Deepfake-Verdacht wird weiter angegriffen

Weiter angegriffen wird der Deepfake-Verdacht mit der Klarstellung, dass Ulmen sowohl die Verbreitung als auch die Herstellung von Deepfakes bestreitet. Hierüber berichtete LTO bereits ausführlich

Viel spricht dafür, dass der Spiegel durch seine Berichterstattung tatsächlich den Verdacht erweckt hat, dass Ulmen Deepfakes verbreitet. Allerdings dürfte der Mindestbestand an Beweistatsachen für die Aufstellung dieses Verdachts schon angesichts des unstreitigen Verhaltens von Christian Ulmen gegeben sein. Denn er bestreitet nicht, überhaupt unter Fake-Accounts Nacktbilder und -videos versendet zu haben, die den Eindruck erwecken sollten, als würden sie Collien Fernandes zeigen. Dieses unstreitige Täuschungsverhalten könnte bereits ausreichen, um auch den Verdacht zu formulieren, dass  auch Deepfakes versendet wurden. 

Allerdings könnte das Gericht die Spiegel-Berichterstattung dafür beanstanden, dass sie nicht transparent ist. Denn sie legt nicht offen, keine Kenntnis von der genauen Art des versendeten Bildmaterials zu haben. Im Gegenteil: Der Text erweckt durch seine Berichterstattung den Eindruck, dass Ulmen gegenüber Fernandes explizit die Verbreitung von Deepfakes gestanden habe. Ein journalistisch übliches Eingeständnis, wonach auch Collien Fernandes nicht weiß, ob Ulmen Deepfakes von ihr an andere Männer schickte, findet sich im Artikel nicht. Ein solcher Hinweis würde den Verdacht gegen Ulmen aber in anderem Licht erscheinen lassen. Dieser Umstand könnte gegen die Ausgewogenheit und Fairness der Berichterstattung sprechen.

Über alle Fragen wird nun das LG Hamburg zu entscheiden haben. Zunächst kann aber der Anwalt des Spiegel (Dr. Marc-Oliver Srocke, JBViniol) noch auf die neu gestellten Anträge erwidern. Damit ist mit einer Entscheidung des Gerichts frühestens Ende nächster Woche zu rechnen.

Beteiligte Kanzleien

Zitiervorschlag

Neue Unterlassungsanträge gegen Spiegel-Bericht: . In: Legal Tribune Online, 29.04.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59845 (abgerufen am: 30.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

Jetzt Pushnachrichten aktivieren!

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen