USA erweitern das Router-Verbot
Seite 2: Braucht es Funk oder nicht? Was ist „Made in USA”?
Grundsätzlich müssen auch Router ohne Funkmodul von der FCC genehmigt werden und fallen daher unter das Verbot. Auch die NIST-Defintion, auf die die FCC zur Definition des Begriffs „consumer-grade router” verweist, erfordert kein Funkmodul.
Nichtsdestotrotz sorgt die FCC hier für weitere Verwirrung: Frage 9 möchte klären, was genau „hergestellt im Ausland” bedeutet, vielleicht gibt es ja eine Prozentregelung? Zunächst verweist die FCC wieder auf die Zusammenfassung der geheimen Feststellung nicht genannter Geheimdienst: “Production generally includes any major stage of the process through which the device is made including manufacturing, assembly, design, and development.” Also jeder wichtige Schritt, Entwurf, Entwicklung, Herstellung und Zusammenbau, müssen in den USA erfolgen, um dem Verbot zu entgehen.
Geprüft wird das allerdings nicht. Wer um FCC-Genehmigung ansucht, darf/muss selbst bestätigen, dass sein Router nicht im Ausland produziert worden ist. In einem weiteren Satz erwähnt die FCC, dass Antragsteller selbst bestätigen müssen, dass ihre Funkmodule nicht im Ausland produziert worden sind.
Frage 15 macht die Desorientierung komplett: Demnach macht der Einbau im Ausland hergestellter Komponenten einen Router noch nicht zum im Ausland hergestellten Router – es sei denn, das Funkmodul fällt unter eines der FCC-Verbote. Das bezieht sich jedenfalls auf Komponenten der chinesischen Marken Huawei, ZTE, Hytera Communications, Hangzhou Hikvision Digital Technology und Dahua Technology. Aber so eng kann das nicht gemeint sein, denn diese Firmen stehen schon seit über fünf Jahren auf der Verbotsliste. Wären nur sie gemeint, hätte die Behörde gar kein allgemeines Routerverbot erlassen müssen. Es scheint, dass das Routerverbot in selbstreferenzieller Weise eingreift und alle mit im Ausland hergestellten Funkmodulen ausgestatteten consumer-grade (and small and medium-size business) Router zu verbotenen Routern macht.
Gleichzeitig kann man nicht davon ausgehen, dass die Herkunft der übrigen Teile oder der Software der Behörde egal ist. Schließlich sind ja auch Softwareupdates für bereits genehmigte Geräte grundsätzlich verboten. Und die für das Verbot als Argumentation bemühten IT-Angriffe sind nicht über Hintertüren ausländischer Funkmodule erfolgt, sondern über zum Teil lange bekannte Softwarebugs. Welche oder wie viele ausländische Komponenten toleriert werden, bevor ein Router zum verpönten ausländischen Gerät wird, bleibt im Dunkeln.
Nationalität egal
Immerhin sagt die FCC, dass es auf die Nationalität des Herstellers nicht ankommt, gleichwohl die Anträge auf Ausnahmegenehmigung umfangreiche Offenlegung enthalten müssen. Dennoch reicht es ausdrücklich nicht, das Gerät in den USA entwickeln („to design”) zu lassen oder in den USA herstellen („manufacture”) zu lassen – beides muss in den USA erfolgen, um nicht unter das Verbot zu fallen und eine Ausnahmegenehmigung erforderlich zu machen.
Die Ausnahmegenehmigung muss entgegen dem ursprünglichen Verständnis nicht für jedes einzelne Modell beantragt werden: Der Antrag kann auch für eine Produktreihe oder alle Modelle eines Antragstellers erfolgen. Und das muss nicht unbedingt der Hersteller sein; auch Entwickler sowie Internet Service Provider (ISP), die ihren Kunden Router aushändigen, dürfen solche Anträge stellen.
Videos by heise
Kleine Mengen verbotener Router dürfen für Entwicklungszwecke importiert, dann aber nicht vermarktet werden. Ansonsten ist die Einfuhr verbotener Router untersagt – es sei denn, der Import erfolgt für oder durch eine Bundesbehörde. Diese dürfen weiterhin ausländische Router, die die Nationale Sicherheit oder die Sicherheit von US-Personen gefährden, importieren, erwerben und einsetzen.
3 flinke Ausnahmen
Sowohl das Verteidigungsministerium als auch das Ministerium für Heimatschutz dürfen Ausnahmegenehmigungen ausstellen. Wer eine hat, darf bei der FCC um Genehmigung für seine Routermodelle ansuchen.
Bereits am 14. April, also nur gut drei Wochen nach dem plötzlichen Erlass des Routerverbots, sind die ersten beiden Ausnahmegenehmigungen erteilt worden: Netgear hat sie für jeweils mehrere Modellreihen der Nighthawk- und Orbi-Familie sowie für Kabelmodems und -gateways erwirkt. Adtrans hat sich seine Service Delivery Gateways genehmigen lassen. Warum, ist unklar, denn laut Adntrans’ eigener Presseaussendung handelt es sich dabei um ein „carrier-grade router portfolio”, was ja eigentlich keiner Ausnahmegenehmigung bedürfte.
Beide Ausnahmen gelten bis 1. Oktober 2027. Vorige Woche hat auch Amazon.com eine Erlaubnis erhalten, die bis Ende Oktober 2027 für mehrere Modellreihen der Marke eero sowie Router für Amazons zukünftigen Satelliteninternetdienst gilt.
Laut offiziellen Vorgaben sind die Hürden für Ausnahmegenehmigungen hoch. Viele wettbewerbsrelevante Angaben und Rechtfertigungen sind notwendig, Sicherheitspälne oder gar -prüfungen jedoch nicht. Stattdessen muss jeder Ausnahmewerber einen "detaillierten, zeitlich verpflichtenden Plan zur Etablierung oder Erweiterung der Produktion in den USA" vorlegen. Geplante Investitionssummen, Geldquellen und exakte Zeitreihen und Meilensteine sind erforderlich. Was Netgear, Adtrans und Amazon dabei versprochen haben, ist nicht veröffentlicht.
(ds)