Resolution des EU-ParlamentsJa, ja, ja

Eva Fischer

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Eva Fischer

Das „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip als Vergewaltigungsdefinition EU-weit einzuführen, scheiterte in der Vergangenheit. Gut, dass nun ein neuer Versuch startet.

Der Kampf geht weiter: Internationaler Frauentag in Barcelona 2026 Foto: Nacho Doce/reuters

E s ist die Kernidee der Europäischen Union, die Rechte und Lebensverhältnisse der Eu­ro­päe­r:in­nen anzugleichen. Leider sehen das die Mitgliedstaaten bisweilen anders. Vor rund zwei Jahren scheiterte die EU daran, sich auf eine einheitliche Vergewaltigungsdefinition zu einigen. Die Ver­hand­le­r:in­nen von Kommission und Parlament wollten den Einwilligungsansatz „Nur Ja heißt Ja“ einführen. Alle sexuellen Handlungen erfordern demnach die explizite Zustimmung aller Beteiligten – verbal oder nonverbal. Im Rat gab es dafür keine Mehrheit, auch Deutschland verweigerte unter dem damaligen FDP-Justizminister Marco Buschmann seine Zustimmung.

Nun startet in Brüssel der nächste Versuch, das „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip europaweit in den Gesetzbüchern zu verankern. Das EU-Parlament stimmte am Dienstag für einen entsprechenden Initiativbericht – mit einer sehr, sehr großen Mehrheit. Eine solche Resolution ist zwar rechtlich nicht bindend, da das EU-Parlament kein Initiativrecht hat – das hat allein die EU-Kommission -, übt aber politischen Druck aus. Es kann davon ausgegangen werden, dass die EU-Kommission der Initiative folgt und einen neuen Gesetzesvorschlag erarbeitet. Die EU-Kommission hatte in ihrer Anfang März vorgestellten Gleichstellungsstrategie „Nur Ja heißt Ja“ als Ziel definiert.

Es wird also abermals an den Regierungen der Mitgliedstaaten liegen, ob eine EU-weit einheitliche Definition von Vergewaltigung nach dem „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip durchgesetzt wird. Zwar ist dort keine FDP mehr am Werk, aber die jetzige SPD-Justizministerin Stefanie Hubig hat sich ebenfalls ablehnend geäußert. Und Deutschland hat bei qualifizierten Mehrheitsentscheidungen im Rat eine derart hohe Stimmengewalt, dass Vorhaben ohne Berlin nur schwer durchsetzbar sind.

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In Deutschland und einigen weiteren EU-Ländern gilt momentan das „Nein heißt Nein“-Prinzip: Als Vergewaltigung wird eine Handlung nur gewertet, wenn das Opfer seine Ablehnung explizit zum Ausdruck gebracht hat. Noch rückschrittlicher sind jene EU-Staaten, in denen der Straftatbestand der Vergewaltigung nur dann erfüllt ist, wenn Sex durch physische Gewalt oder Drohungen erzwungen wird. Das ist derzeit zum Beispiel in Ungarn, Bulgarien und der Slowakei der Fall.

Es ist also dringend Zeit zu handeln. Sex ohne ausdrückliche Zustimmung ist Vergewaltigung. Das muss juristisch so verankert werden, von Schweden bis Bulgarien. In Brüssel hat man das verstanden, in Berlin leider noch nicht.

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Eva Fischer
Chefin vom Dienst
Jahrgang 1989; seit Anfang 2025 bei der taz, derzeit als Nachrichtenchefin und Chefin vom Dienst bei taz.de. Vorherige Stationen: u.a. EU-Korrespondentin in Brüssel beim Handelsblatt, Redakteurin für Internationale Politik beim Tagesspiegel, Redakteurin bei der ZDF-Talkshow "Markus Lanz". Wirtschaftspsychologie-Studium mit Schwerpunkt Arbeits- und Organisationspsychologie und dem Nebenfach Politikwissenschaft, Besuch der Holtzbrinck-Journalistenschule, gelernte Medienkauffrau Digital und Print beim Spiegel-Verlag.
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7 Kommentare

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  • Zur inhaltlichen Frage kann man stehen wie man möchte, das bleibt jedem selbst überlassen.

    Höchst problematisch ist dagegen, dass die EU für diese Frage keine Zuständigkeit hat und erneut den Versuch unternimmt, sich selbst zu ermächtigen. Es handelt sich um eine reine nationalen Fragestellung, die in Deutschland im Bundestag zu regeln ist. Nirgends sonst.

  • Also wenn man die Sicht von juristischen Fachleuten recherchiert, dann findet man einige Artikel die sagen, das deutsches Recht schon längst nicht mehr nur „Nein meint Nein“ umfasst und teilweise sogar über die Forderungen von „Ja heißt Ja“ hinausgeht. Irgendwie glaube ich lieber Fachleuten, welche auch noch Vor- und Nachteile der beiden Modelle gegenüber stellen, als dem S/W Weltbild von Aktivistinnen.

  • Die Diskussion gibt es jetzt seit ungefähr 10 Jahren und immer noch glauben die Leute ja-heißt-ja-Regelung bedeutet, dass man vor jedem Sexualkontakt ein schriftlichen Vertrag aufsetzen muss oder zumindest das Wort ja muss ausdrücklich fallen.

    Eine Zustimmung kann immer noch non verbal konkludent erfolgen. Das ist nicht weltfremd, sondern so laufen sexuelle Kontakte in der Regel ab. Man unternimmt einen Schritt wartet auf die Reaktion seines Gegenüber ab und wenn diese positiv ausfällt macht man weiter. Wenn die Person in eine Schockstarre verfällt und sich nicht mehr rührt macht man nicht weiter.

    Die nur ja heißt ja Regelung gilt übrigens auch für Eigentumsdelikte wie den Diebstahl. D.h. man darf sich eine fremde Sache nur nehmen, wenn man davon ausgeht und ausgehen darf, dass der Besitzer damit einverstanden ist.

    Das Problem der Beweisbarkeit ändert sich auch nicht bei einer ja heißt ja Regelung. Ein Nein ist genauso schwer nachzuweisen, wie das man nicht ja gesagt hat.

    Der Unterschied ist nur, dass in Fällen in denen nachweislich, dass Opfer so sehr durch die sexuelle Handlung überrascht wurde, dass es keinen Willen äußern konnte im Zukunft durch 177 StGB geschützt ist.

  • Die Forderung nach einem expliziten "Ja" klingt ziemlich weltfremd.



    Wer glaubt, dass das Sex z.B. in Schweden wirklich so passiert?



    Ich nicht.



    Vielleicht bin ich da auch naiv, doch kann ich mir kaum Situationen vorstellen, in denen der Verzicht auf ein (verbales oder nonverbales) "Nein" nicht auch als nonverbales "Ja" verstanden werden kann.



    Jedenfalls verändert sich, wenn es zu Anklagen kommt, nur die Frage ans Gericht ("War das ein 'ja'?" statt "War das kein 'nein'?").



    Und noch eine ganz andere Frage:



    Seit wann ist die EU für das Strafrecht zuständig?

    • @Frauke Z:

      "Die Forderung nach einem expliziten "Ja" klingt ziemlich weltfremd."

      In den Ländern, in denen es eingeführt wurde, funktioniert es. Und mir ist es so und so ein Rätsel, wie ein Mensch mit einem anderen Menschen Sex haben kann, ohne sich zu vergewissern, ob der andere Mensch das auch will. Sind wir Tiere?

    • @Frauke Z:

      Da oben steht doch, was gemeint ist. Es muss kein gesprochenes "Ja" sein, sondern kann auch eine nonverbale Zustimmung sein. Wichtig ist also, dass beide zustimmen. Ich meine, dass es doch nicht allzu schwierig sein sollte, zu erkennen, ob jemand zustimmt oder ablehnt.

  • Natürlich müsste gehandelt werden. Aber im Kommentar stehen genug Gründe, warum es nichts werden wird. Auch wegen der Peinlichkeit, die bei uns unter dem Namen Regierung firmiert.

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