VG Koblenz erklärte Identitätsfeststellung für rechtswidrig: Dobrindt kün­digt Beru­fung gegen Urteil zu Grenz­kon­trolle an

28.04.2026

Das VG Koblenz erklärt eine Grenzkontrolle eines Jura-Professors für rechtswidrig. Das will Innenminister Dobrindt (CSU) nicht gelten lassen und kündigt Berufung an.

Die Bundesregierung wird gegen das Koblenzer Urteil über eine rechtswidrige Grenzkontrolle an der deutsch-luxemburgischen Grenze in Berufung gehen. "Das ist ein Urteil, das erstinstanzlich ist und eine Einzelfallentscheidung ist", sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) am Dienstag. "Die Entscheidungsbegründung liegt uns inzwischen vor. Wir werden diese sorgfältig prüfen und dann in Berufung gegen dieses Urteil gehen."

Die Entscheidung des VG habe keine Auswirkungen auf die seit September 2024 an allen deutsche Außengrenzen wiedereingeführten Grenzkontrollen. "Diese Binnengrenzkontrollen werden weitergeführt, solange wir dies für notwendig erachten", sagte Dobrindt nach einem Treffen mit den deutschsprachigen Innenministern.

Es gebe ein gemeinsames Verständnis, dass Grenzkontrollen temporär seien. Wie es weitergehe, hänge von vielen Faktoren ab, "die wir zurzeit noch nicht abschließend beantworten können", sagte Dobrindt. Er nannte als Beispiel den gemeinsamen Migrationspakt, der die europäische Asylpolitik neu gestalten soll – und ab Mitte Juni in Kraft tritt.

Identitätsfeststellung an der Binnengrenze war rechtswidrig

An allen deutschen Außengrenzen gibt es seit dem 16. September 2024 wieder Grenzkontrollen bei Einreisen. Das Bundesinnenministerium hatte sie angeordnet, um die Zahl der unerlaubten Einreisen stärker einzudämmen. Sie wurden dreimal verlängert – zuletzt bis Mitte September 2026.

Am Montag hatte das VG Koblenz eine Grenzkontrolle für rechtswidrig erklärt. Geklagt hatte Dr. Dominik Brodowski, Strafrechtsprofessor an der Universität des Saarlandes. Er war im Juni 2025 bei der Einreise aus Schengen (Luxemburg) nach Perl (Saarland) von der Bundespolizei kontrolliert worden. Er vertrat sich in dem Verfahren selbst und bekam recht. Brodowski ist dabei nicht der einzige Juraprofessor, der gegen die Grenzkontrollen gerichtlich vorgeht.

Aus Sicht des VG verstoßen die Grenzkontrollen gegen den Schengener Grenzkodex, weil die beklagte Bundesrepublik Deutschland die Verlängerung der Kontrollen an den deutschen Landesgrenzen nicht ausreichend begründet und dokumentiert habe.

dpa/jb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Koblenz erklärte Identitätsfeststellung für rechtswidrig: . In: Legal Tribune Online, 28.04.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59841 (abgerufen am: 28.04.2026 )

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