Resolution zum einheitlichen Sexualstrafrecht verabschiedet: EU-Par­la­ment will "Nur Ja heißt Ja" eta­b­lieren

28.04.2026

Opferschutz und gemeinsame Standards: Das EU-Parlament macht sich für einen einheitlichen Straftatbestand der Vergewaltigung stark. "Nur Ja heißt Ja" soll danach europaweit gelten. Wie reagiert die Kommission?

Das Europäische Parlament dringt auf eine EU-weite strafrechtliche Definition von Vergewaltigung. Sexuelle Handlungen ohne klares Einverständnis des Gegenübers sollen nach dem Willen der Mehrheit der Abgeordneten in Straßburg unter den Straftatbestand der Vergewaltigung fallen. 447 Parlamentarierinnen und Parlamentarier sprachen sich für eine entsprechende Resolution aus, 160 dagegen, 43 enthielten sich. Die Resolution ist nicht rechtsverbindlich.

Das Parlament forderte in dem Text von EU-Ländern, die noch auf eine gewalt- oder zwangsbasierte Vergewaltigungsdefinition setzen, ihre nationalen Gesetze an internationale Standards anzupassen.

Im deutschen Sexualstrafrecht gilt ein umstrittener "Nein heißt Nein"-Ansatz: Jede sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen einer Person steht gemäß § 177 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) unter Strafe.

Die deutsche Rechtslage im europäischen Vergleich

Innerhalb des § 177 StGB ist in Abs. 6 die Vergewaltigung als besonders schwerer Fall definiert, bei dem "der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder vollziehen lässt oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind". 

Die Strafe liegt dann nicht unter zwei Jahren Freiheitsstrafe, eine Bewährungsstrafe ist also bei Vergewaltigung schon de lege lata grundsätzlich ausgeschlossen.

Andere EU-Länder, wie etwa zuletzt Frankreich, haben davon abweichende Regelungsmodelle: Dort ist die explizite Zustimmung zu sexuellen Handlungen notwendig. Dies wird als "Nur Ja heißt Ja"-Ansatz bezeichnet. Auch das EU-Parlament will laut seiner Mitteilung Schweigen, fehlenden Widerstand oder das Ausbleiben eines "Nein" nicht dafür ausreichen lassen, dass eine Einwilligung angenommen wird.

Bisher scheiterte einheitlicher Ansatz

Über eine EU-weite Definition des Straftatbestands diskutierten die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament bereits im Rahmen der Einführung der EU-Gewaltschutzrichtlinie 2024. Sie konnten sich damals aber nicht einigen. Strafrecht ist grundsätzlich Sache der Mitgliedstaaten, nur bei bestimmten grenzüberschreitenden Kriminalitätsbereichen darf die EU Vorschriften machen.

Mit der Resolution macht das Parlament außerdem Verbesserungsvorschläge für den Opferschutz. Es forderte Mitgliedstaaten dazu auf, dafür zu sorgen, dass Opfer und Überlebende Zugang zu rechtlicher Unterstützung haben. Fachkräfte, die mit Opfern in Kontakt kommen, sollen darüber hinaus nach dem Willen der Abgeordneten geschult werden.

Die Position des EU-Parlaments wird der EU-Kommission in Brüssel übermittelt. Diese muss innerhalb von drei Monaten reagieren, ist aber nicht verpflichtet, Gesetzesvorschläge vorzulegen.

dpa/jb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Resolution zum einheitlichen Sexualstrafrecht verabschiedet: . In: Legal Tribune Online, 28.04.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59842 (abgerufen am: 28.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

Jetzt Pushnachrichten aktivieren!

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen