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Repression
Russisches Gericht stuft queeren Verband als "extremistisch" ein
In seinem Vorgehen gegen die Zivilgesellschaft hat der russische Staat nun mit dem "LGBT Network" die wichtigste queere Organisation des Landes verboten.
Das Logo des Verbands bei einer Aktivist*innen-Konferenz
- Heute, 18:54h 3 Min.
Ein russisches Gericht hat eine bedeutende queere Organisation im Land als "extremistisch" eingestuft. Die Aktivitäten des "LGBT Network" seien in Russland fortan verboten, erklärte der Pressedienst des Gerichts am Montag. Das Gericht entschied demnach in einer nicht öffentlichen Verhandlung zugunsten des russischen Justizministeriums. Mit dem Schritt ist der Weg für eine strafrechtliche Verfolgung der Mitglieder der Gruppe geebnet.
Entsprechende Urteile mehrten sich zuletzt, nachdem das Oberste Gericht Ende 2023 einer Verwaltungsklage des Innenministeriums folgte, "die internationale LGBT-Bewegung als extremistisch anzuerkennen und ihre Aktivitäten in Russland zu verbieten" (queer.de berichtete1). Das Organisieren von Aktivitäten einer als extremistisch eingestuften Vereinigung kann laut Artikel 282 des russischen Strafgesetzbuches mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden, die Beteiligung an solchen Aktivitäten mit bis zu sechs Jahren. Als Beteiligung können etwa Spenden oder die Herstellung oder Verbreitung "extremistischer Materialien" bewertet werden.
Das "LGBT Network", das 2006 gegründet wurde und in mehreren Regionen Russlands aktiv ist, gilt als wichtigste queere Organisation des Landes und bietet unter anderem Unterstützungsangebote und rechtliche Unterstützung für LGBTI, Regenbogenfamilien und Angehörige. Auch setzt sich der Verband für Aufklärung ein und sammelt Beweise für Fälle von Diskriminierung. International bekannt wurde das "LGBT Network" vor allem für seine Fluchthilfe für queere Menschen aus Tschetschenien; über die Arbeit gegen die tödliche und bis heute ungesühnte Schwulenverfolgung in der russischen Region unter dem Kadyrow-Regime berichtete etwa der unter anderem auf arte ausgestrahlte Film "Welcome to Chechnya" (queer.de berichtete2).
Verbote und Verfahren nehmen zu
Im März war bereits die Organisation "Wychod" (Coming-out) aus St. Petersburg als "extremistisch" verboten worden (queer.de berichtete3), wie in den letzten Monaten auch ein queeres Zentrum aus Moskau, das Nachrichten- und HIV-Aufklärungsportal "Parni+", die Punkbank Pussy Riot oder die Bürgerrechtsorganisation "Memorial". Wie das "LGBT Network" waren viele von ihnen zuvor bereits als "ausländische Agenten" eingestuft und schikaniert worden (queer.de berichtete4).
Das Vorgehen gegen queere Organisationen und Menschen hat seit Beginn des Angriffskriegs gegen die Ukraine zugenommen. Es umfasste etwa auch eine Ausweitung des einst mit dem Jugendschutz begründeten Gesetzes gegen "Homo-Propaganda" auf "Vergehen" gegenüber Erwachsenen sowie um den Bereich geschlechtliche Identität. 2023 wurde trans Personen geschlechtsangleichende Maßnahmen und ihre rechtliche Anerkennung sowie die Adoption von Kindern verboten.
Nach der vagen Extremismus-Entscheidung des Obersten Gerichts hatte es mehrere Razzien gegen queere Einrichtungen gegeben (queer.de berichtete5), gegen einige Eigentümer*innen wurde ermittelt. Auch das "Propaganda"-Gesetz, früher vor allem ohnte tatsächliche rechtliche Grundlage zum Vorab-Verbot von CSDs genutzt, wird inzwischen häufiger mit Bußgeldern gegen Einzelpersonen oder Einrichtungen wie Buchhandlungen eingesetzt. Erst letzte Woche war es zu einer Razzia samt Festnahmen beim größten Verlagshaus des Landes gekommen (queer.de berichtete6).
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hatte das Vorgehen des Justizministeriums, das die Extremismus-Einstufungen angestrebt hatte, bereits im Februar kritisiert. "Dieser Schritt spiegelt eine bewusste Strategie des Kremls wider, Homophobie in seinem Angriff auf abweichende Meinungen und Gleichberechtigung zu legitimieren und als Waffe einzusetzen", sagte die Osteuropa-Direktorin Marie Struthers. (cw/AFP)
Links
- https://www.queer.de/detail.php?article_id=47729
- https://www.queer.de/detail.php?article_id=38850
- https://www.queer.de/detail.php?article_id=57080
- https://www.queer.de/detail.php?article_id=40418
- https://www.queer.de/detail.php?article_id=51837
- https://www.queer.de/detail.php?article_id=57681













