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Strafgesetzbuch

   Besonderer Teil (ยงยง 80 - 358)   
   22. Abschnitt - Betrug und Untreue (ยงยง 263 - 266b)   
Gliederung
Zitiervorschlรคge
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__paste_bez__ __paste_norm__ StGB (https://dejure.org/gesetze/StGB/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ StGB
__paste_bez__ __paste_norm__ Strafgesetzbuch (https://dejure.org/gesetze/StGB/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Strafgesetzbuch
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Optimierung der Satzdarstellung

  

ยง 265a
Erschleichen von Leistungen

(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines รถffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Befรถrderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Die ยงยง 247 und 248a gelten entsprechend.

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Rechtsprechung zu ยง 265a StGB

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Querverweise

Auf ยง 265a StGB verweisen folgende Vorschriften:

Redaktionelle Querverweise zu ยง 265a StGB:

    Strafgesetzbuch (StGB) 
      Allgemeiner Teil
        Das Strafgesetz
          Sprachgebrauch
            ยง 11 I Nr. 9 (Personen- und Sachbegriffe)
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