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Vorstoß der Grünen
Bundestag debattiert über "Nur Ja heißt Ja"-Regel im Sexualstrafrecht
Das Fehlen einer erkennbaren Zustimmung zu einer sexuellen Handlung soll nach dem Willen der Grünen als zentrales Kriterium für deren Strafbarkeit gelten. Union und AfD sind dagegen.
"Ja heißt Ja" war Thema im Bundestag (Bild: Parlamentsfernsehen)
- Heute, 15:46h 3 Min.
Die AfD und die Union haben am Donnerstagmittag im Bundestag einen Vorschlag der Grünen zurückgewiesen, im Sexualstrafrecht den Grundsatz "Nur Ja heißt Ja" festzuschreiben. Neben Abgeordneten der Grünen sprach sich auch die Linksfraktion für den Gesetzentwurf aus, der Menschen durch das Konsensprinzip besser vor sexueller Misshandlung und Vergewaltigung schützen soll.
SPD-Abgeordnete zeigten sich offen für eine Diskussion über eine entsprechende Reform. Über den Entwurf wird demnächst in den Ausschüssen beraten.
Im deutschen Sexualstrafrecht gilt ein "Nein heißt Nein"-Ansatz. Jede sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen einer Person steht unter Strafe. Dieser Ansatz wurde 2016 im Strafgesetzbuch verankert.
Lena Gumnior (Grüne) sagte, jede sexuelle Handlung ohne Zustimmung müsse strafbar werden, so wie in vielen anderen europäischen Staaten. Diese Zustimmung "kann mit Worten, mit Nicken, mit der ganzen Körpersprache erfolgen", erklärte sie. Niemand müsse einen schriftlichen Vertrag schließen. Gleichzeitig müsse aber gelten: "Schweigen und Passivität sind keine Zustimmung".
Oft steht Aussage gegen Aussage
Bereits heute werde in Verfahren wegen des Verdachts der Vergewaltigung vor Gericht geprüft, ob es eine Zustimmung gab oder nicht, sagte die CSU-Abgeordnete Susanne Hierl. Häufig stehe in solchen Verfahren "Aussage gegen Aussage ohne objektive Beweismittel".
In solchen Fällen gelte der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten". Der Vorschlag der Grünen werde an dieser strukturellen Herausforderung nichts ändern. Strafrechtsänderungen ohne Wirkung schwächten jedoch das Vertrauen der Bürger*innen in den Rechtsstaat.
SPD sieht Lücken im Opferschutz
Carmen Wegge (SPD) sagte, die Einführung des Grundsatzes "Nein heißt Nein" sei damals ein Erfolg gewesen. Dennoch zeigten sich Lücken im Opferschutz. Sie verwies auf den Fall eines Mannes, der in Thüringen eine Frau in ein Gebüsch gezerrt hatte, um sexuelle Handlungen an ihr vorzunehmen. Die Frau sei in Schockstarre verfallen, der Täter freigesprochen worden.
Vor einer "Kriminalisierung menschlicher Missverständnisse" warnte hingegen der AfD-Abgeordnete Knuth Meyer-Soltau (AfD). Die Grünen hätten einen gefährlichen "Entwurf der sich moralisch aufplustert" und zentrale Grundsätze des deutschen Strafrechts angreife, vorgelegt. Faktisch führe die von ihnen angestrebte Änderung "zu einer Beweislastumkehr durch die Hintertür". Zwischenmenschliche Nähe sei "kein Verwaltungsakt".
Mehrere Länder haben das "Nur Ja heißt Ja"-Prinzip im Sexualstrafrecht eingeführt, bei dem Sex ohne ausdrückliche Zustimmung als Vergewaltigung gilt. Dazu zählen unter anderem Frankreich, Spanien, Schweden, Dänemark, Norwegen, Belgien, Irland, Luxemburg, Island und Malta. (dpa/cw)
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- https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw17-de-sexualstrafrecht-1165906













