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Prozess gestartet
Religiöser Hass vor Landgericht Osnabrück: Angeklagter soll schwulen Mitbewohner ermordet haben
In Osnabrück steht ein 35-Jähriger vor Gericht, der seinen neuen Mitbewohner wegen dessen Homosexualität umgebracht haben soll. Der Angeklagte habe zuvor seinem Opfer mit Verweis auf die Bibel gedroht.
- Heute, 15:13h 3 Min.
Ein 35-jährigen Mann aus Osnabrück soll im November 2025 seinen 44-jährigen Mitbewohner aus Abneigung gegen dessen Homosexualität erstochen haben. Am Mittwoch hat der Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder vor dem Landgericht begonnen, berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung" (Bezahlartikel1).
Der Täter soll demnach seine Abneigung gegenüber Homosexuellen mit der Bibel begründet haben. So habe er seine Schwulenfeindlichkeit unter anderem mit dem 3. Buch Mose gerechtfertigt ("Du sollst nicht bei einem Mann liegen wie bei einer Frau; es ist ein Gräuel"). Zudem habe er etwa erklärt, dass sich Homosexuelle an die Wand zu drehen hätten, wenn ein "echter Mann" wie er vorbeikomme. Er habe auch versucht, dem gerade eingezogenen Mitbewohner wegen seiner sexuellen Orientierung die Nutzung des Bades zu untersagen. Eigentlich hätte das Opfer nur kurz in der WG wohnen sollen, nachdem er sich von dessen Partner getrennt hatte, aber seine neue Wohnung noch nicht fertig gewesen sei.
Angeklagter schlug zuvor Handwerker zusammen
Der religiöse 35-Jährige war bereits zuvor gewalttätig geworden. Nur wenige Wochen zuvor hatte er laut Staatsanwaltschaft einen Handwerker attackiert, der gerade den Abfluss reparieren wollte – wegen angeblich schlechter Arbeitsmoral. Der Handwerker habe mehrere Prellungen erlitten. Darum ist der mutmaßliche Täter auch wegen Körperverletzung angeklagt.
Der schwule Mitbewohner hatte sich zuvor mehrfach an die Polizei gewandt, die auch zwei Gefährderansprachen durchgeführt habe. Der Angeklagte hatte dabei laut Gerichtsunterlagen dem schwulen Mann mit dem Tod gedroht und erklärt, er wolle dessen Blut trinken. Die Polizei habe dem späteren Opfer geraten, dem Peiniger aus dem Weg zu gehen, Konsequenzen für den späteren Täter hatte der Besuch aber nicht. Am ersten Prozesstag sagte eine Polizistin aus, dass man den Angeklagten trotz der Drohungen nicht nach Messern durchsucht habe.
Staatsanwaltschaft: Angeklagter zwang Opfer, sich niederzuknien – und stach zu
Nur drei Tage nach dem Einzug des schwulen Mannes kam es dann zur Eskalation: Laut Staatsanwaltschaft habe der Angeklagte am Morgen des 9. November sein Opfer mit zwei vorgehaltenen Messern gezwungen, sich vor ihm niederzuknien und sich zu entschuldigen. Die Szene nahm der Angeklagte auch mit dem Handy auf, löschte das Video aber später.
Laut Staatsanwaltschaft habe sich dann das Opfer beim Angeklagten entschuldigt, habe aber nicht erklären können wofür. Daraufhin habe der 35-Jährige seinem Opfer ein Messer ins Herz gerammt. Er habe anschließend den Notruf gewählt und behauptet, er habe aus Notwehr gehandelt, was die Staatsanwaltschaft aber als Lüge ansieht. Laut der Zeugenaussage eines Polizisten habe der Angeklagte die Polizeikräfte ohne emotionale Regung empfangen. "Ich fand ihn bemerkenswert, schon fast auffallend ruhig angesichts der Situation, die sich gerade abgespielt hatte", sagte ein Polizist aus.
Zum Auftakt schwieg der Angeklagte vor Gericht. Für den Prozess sind weitere sechs Termine angesetzt. Der nächste Verhandlungstermin ist der 30. April. Das Urteil könnte am 25. Juni verkündet werden. Bei einem Schuldspruch droht dem Angeklagten eine lebenslange Haftstrafe. (cw)
Links
- https://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/motiv-schwulenfeindlichkeit-mordprozess-in-osnabrueck-gestartet-50531406







