EU-Vertrag
| Titel I - Gemeinsame Bestimmungen (Art. 1 - 8) |
(1) Ziel der Union ist es, den Frieden, ihre Werte und das Wohlergehen ihrer Vรถlker zu fรถrdern.
(2) Die Union bietet ihren Bรผrgerinnen und Bรผrgern einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen, in dem - in Verbindung mit geeigneten Maรnahmen in Bezug auf die Kontrollen an den Auรengrenzen, das Asyl, die Einwanderung sowie die Verhรผtung und Bekรคmpfung der Kriminalitรคt - der freie Personenverkehr gewรคhrleistet ist.
(3) 1Die Union errichtet einen Binnenmarkt. 2Sie wirkt auf die nachhaltige Entwicklung Europas auf der Grundlage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums und von Preisstabilitรคt, eine in hohem Maรe wettbewerbsfรคhige soziale Marktwirtschaft, die auf Vollbeschรคftigung und sozialen Fortschritt abzielt, sowie ein hohes Maร an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualitรคt hin. 3Sie fรถrdert den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt.
4Sie bekรคmpft soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen und fรถrdert soziale Gerechtigkeit und sozialen Schutz, die Gleichstellung von Frauen und Mรคnnern, die Solidaritรคt zwischen den Generationen und den Schutz der Rechte des Kindes.
5Sie fรถrdert den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt und die Solidaritรคt zwischen den Mitgliedstaaten.
6Sie wahrt den Reichtum ihrer kulturellen und sprachlichen Vielfalt und sorgt fรผr den Schutz und die Entwicklung des kulturellen Erbes Europas.
(4) Die Union errichtet eine Wirtschafts- und Wรคhrungsunion, deren Wรคhrung der Euro ist.
(5) 1In ihren Beziehungen zur รผbrigen Welt schรผtzt und fรถrdert die Union ihre Werte und Interessen und trรคgt zum Schutz ihrer Bรผrgerinnen und Bรผrger bei. 2Sie leistet einen Beitrag zu Frieden, Sicherheit, globaler nachhaltiger Entwicklung, Solidaritรคt und gegenseitiger Achtung unter den Vรถlkern, zu freiem und gerechtem Handel, zur Beseitigung der Armut und zum Schutz der Menschenrechte, insbesondere der Rechte des Kindes, sowie zur strikten Einhaltung und Weiterentwicklung des Vรถlkerrechts, insbesondere zur Wahrung der Grundsรคtze der Charta der Vereinten Nationen.
(6) Die Union verfolgt ihre Ziele mit geeigneten Mitteln entsprechend den Zustรคndigkeiten, die ihr in den Vertrรคgen รผbertragen sind.
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Rechtsprechung zu Art. 3 EUV
1.039 Entscheidungen zu Art. 3 EUV in unserer Datenbank:
- EuGH, 05.02.2026 - C-364/24
" Renvoi prรฉjudiciel - Environnement - Dissรฉmination volontaire d'organismes ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2025 - C-364/24
Fidenato - Vorlage zur Vorabentscheidung - Absichtliche Freisetzung genetisch ...
- Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2025 - C-364/24
- Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2026 - C-531/24
Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Richtlinie 91/676/EWG - Schutz der Gewรคsser ...
Zum selben Verfahren:
- EuGH - C-531/24 (anhรคngig)
An Taisce
- EuGH - C-531/24 (anhรคngig)
- EuGH, 25.03.2026 - C-181/25
" Renvoi prรฉjudiciel - Article 53, paragraphe 2, et article 94 du rรจglement de ...
- EuGH, 04.10.2024 - C-541/20
Der Gerichtshof bestรคtigt weitgehend die Gรผltigkeit des Mobilitรคtspakets
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2023 - C-541/20
Litauen/ Parlament und Rat () und temps de travail)
- Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2023 - C-541/20
- EuGH, 21.06.2022 - C-817/19
Fluggastdaten dรผrfen nur bei Terrorgefahr verarbeitet werden
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2022 - C-817/19
Generalanwalt Pitruzzella: รbermittlung sowie allgemeine und unterschiedslose ...
- Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2022 - C-817/19
- EuGH, 27.01.2026 - C-271/23
" Manquement d'รtat - Article 258 TFUE - Recevabilitรฉ - Dรฉcision (UE) 2021/3 - ...