Der Streit über die Berichterstattung der Rechercheplattform Correctiv zum sogenannten Potsdamer Treffen geht weiter. Hintergrund ist das Urteil des Landgerichts Berlin. Die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy hatte vor dem Landgericht erfolgreich gegen Äußerungen geklagt. Correctiv hat dagegen wie angekündigt Berufung eingelegt. »Die Bewertung der Pressekammer verharmlost den rechtsextremen Gehalt des in Potsdam vorgestellten Konzeptes von Martin Sellner«, sagte Chefredakteur Justus von Daniels der Nachrichtenagentur dpa.
In dem Text »Geheimplan gegen Deutschland« hatte Correctiv im Januar 2024 über ein Treffen von Rechten und Rechtsextremen in einem Hotel bei Potsdam im November 2023 berichtet. An dem Treffen hatten auch Politiker von AfD und CDU teilgenommen, darunter Huy. Nach dem Bericht hatten Hunderttausende Menschen in ganz Deutschland gegen Rassismus und Ausgrenzung demonstriert. Die Rechercheplattform wehrt sich mit der Berufung dagegen, zwei Aussagen aus der Recherche nicht mehr veröffentlichen zu dürfen.
Unter anderem ging es um die Darstellung, dass es bei dem in Potsdam vorgestellten Konzept der »Remigration« um einen »Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger« gegangen sei. Das Konzept war vom früheren Kopf der rechtsextremen Identitären Bewegung in Österreich, Martin Sellner, vorgestellt worden.
Nach dem Berliner Urteil ist eine Aussage von Correctiv, es sei auf dem Potsdamer Treffen um einen »Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger« gegangen, rechtswidrig. Die Berliner Richter bezeichnen dies als »nicht nur im Wesentlichen unwahr, sondern gleichzeitig als unklar, ungenau und unvollständig«.
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Hamburger Gericht entscheidet ganz anders
Das Landgericht Berlin hatte bereits Mitte März über den Fall entschieden, allerdings lagen die konkreten Gründe zunächst nicht vor. Die wurden in der vergangenen Woche veröffentlicht. Seitdem gibt es einen Streit um die Deutungshoheit.
Das Landgericht Hamburg hatte Ende 2025 die Klagen anderer Teilnehmer abgewiesen. Damals hatten der Initiator des Treffens in Potsdam, Gernot Mörig, und der Jurist Ulrich Vosgerau geklagt. Die Hamburger Richter kamen zu dem Schluss, dass es sich bei der Formulierung nicht um eine Tatsachenbehauptung handele, sondern um eine einordnende Meinungsäußerung. Auch diese Entscheidungen sind nicht rechtskräftig.
AfD-Anwalt: »Täuschung der Leser«
Vosgeraus Anwalt Carsten Brennecke zog nach dem Hamburger Urteil mit der Klage von Huy vor das Berliner Gericht, was rechtlich möglich ist. Er fühlt sich nun bestätigt und wirft der Rechercheplattform »eine Täuschung der Leser« vor. »Das Landgericht Berlin hat die Potsdam-Legende Correctivs in allen Kernaussagen widerlegt und verboten«, sagt Brennecke.
Correctiv zeigte sich über einige Formulierungen in der Urteilsbegründung der Berliner Pressekammer irritiert. Sie zeigten eine »verharmlosende und somit problematische Einordnung« von Sellners Konzept. Chefredakteur von Daniels sagte: »Die Urteilsbegründung des Berliner Landgerichts widerspricht gleich mehreren gerichtlichen Entscheidungen, die unsere Berichterstattung für zulässig erklärt haben. Und es widerspricht Gerichten, die das Konzept der ›Remigration‹ auch für Staatsbürger als verfassungsfeindlich einordnen.«
247 Kommentare
X-tra
Wie viele Klatschen will Correctiv eigentlich noch kassieren?
Cala 2
Viel Erfolg, Correctiv.
Eins der besten Portale gegen Rechts.
Suhrkamp
Die Correcti-Recherche mag verdienstvoll sein, weil sie Einblicke in das Denken von Rechtsextremisten gibt und politische Netzwerke abbildet. Immerhin erfährt der Leser, dass sich Rechtsextreme wie Sellner mit Politikern der AfD und sogar Mitgliedern der CDU trafen. Doch die Journalisten bliesen diese Diskussion auf zu einem "Geheim-" oder "Masterplan", bei dem es angeblich um die Deportation von Millionen deutscher Staatsbürger ging.
Der von Correctiv wegen der örtlichen Nähe zum Wannsee hergestellte Bezug zum Holocaust macht die Recherche erst recht angreifbar. Die große Bereitwilligkeit, Rechten jeglicher Art das Etikett "Nazi" anzuheften, kennzeichnet sonst eher Aktivisten und keine Journalisten.
Olaf987
Schön, dass nach mehreren Tagen mal ne Meldung zum Urteil des Landgerichts Berlin im Fall correctiv kommt.
Chambully01
Das Gericht hat nicht die Thesen Sellners sondern den Wahrheitsgehalt der Correktiv - Berichterstattung geprüft.
Die Schlagzeile vom „Geheimplan gegen Deutschland“ aus der CORRECTIV-Veröffentlichung ist klar gelogen und sie wirkt bis heute nach. Ein Beispiel dafür, wie eine zugespitzte Darstellung politische Dynamiken nicht nur abbildet, sondern aktiv befeuert. Die damaligen Demonstrationen gegen Rechtsextremismus erhielten dadurch entscheidenden Auftrieb, während große Teile der Medienlandschaft die zugrunde liegende Deutung ungeprüft und deckungsgleich übernahmen. Im Fokus standen dabei auffällig schnell die Teilnehmer aus CDU und AfD. Der politische Schaden für die Beteiligten war erheblich – und keineswegs ein unbeabsichtigter Nebeneffekt. Da helfen die Nebelkerzen zur Einordnung von Sellners Thesen nur wenig bzw. sind an dieser Stelle völlig daneben weil sie vom wesentlichen Inhalt des Urteils ablenken bzw. relativieren sollen.
HerrS_
Wie wär’s den wenn Correctiv mal Beweise vorliegen würde für diese schwere Anschuldigungen die ggü der AfD gemacht wurde? Viel handfestes scheint man nicht zu haben, es scheint eher die übliche Medienkampanie von einer Linken NGO.
Dogwalker
Ob es ein Masterplan ist sei mal dahingestellt.
Aber auf jeden Fall wäre auch beabsichtigt deutsche Staatsbürger zu deportieren.
Supertramp-
Erschreckend, wie viele hier Correctiv kritisieren und behaupten, die Redaktion hätte massiv übertrieben oder Unwahrheiten verbreitet.
Wer sich intensiver mit dem Fall befasst und nicht nur Schlagzeilen liest, erkennt: Die Recherchen waren im Kern korrekt. Daran ändern auch punktuelle juristische Teilerfolge rechter Kläger nichts.
Leider reichen diese kleinen Siege oft aus, um Zweifel zu säen - begünstigt durch eine mangelnde Bereitschaft zur Auseinandersetzung oder schlichtweg ideologische Voreingenommenheit.