Regierungsprogramm
der AfD Sachsen-Anhalt

Präambel

2021 konnten die Altparteien die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt einmal noch gewinnen, weil sie Panik geschürt und den Bürgern Angst vor einem AfD-Wahlsieg gemacht haben. Was folgte, waren weitere fünf Jahre Altparteienherrschaft. Ergebnis: Die Preise für Strom, Sprit und Lebensmittel sind weiter gestiegen. Ebenso die Steuern und Abgaben. Wir können uns von unseren Löhnen immer weniger leisten. Die Rente reicht nicht mehr zum Leben.

Unsere Straßen und Plätze sind nicht mehr sicher. Einen Anschlag auf den Weihnachtsmarkt von Magdeburg hätten wir nicht für möglich gehalten. Der Täter von Magdeburg hätte schon längst abgeschoben werden können. Er war wie so viele andere aber noch hier, weil unsere Behörden Ausländer lax und nachsichtig behandeln, während sie gegen die eigenen Bürger mit falscher Meinung gnadenlos vorgehen. Die laufende Masseneinwanderung schadet uns, doch abgesehen von kraftlosen Ankündigungen ändert sich nichts.

Die Kinder werden an den Schulen nicht mehr gebildet, dafür erwachsene Bürger bevormundet. Krankenhäuser und Schulen schließen. Infrastruktur wird abgebaut, dafür Bürokratie aufgebaut. Sachsen-Anhalt und Deutschland stehen heute wieder etwas schlechter da als noch 2021. Die Altparteien hätten besser Angst vor sich selbst machen sollen. Sie verantworten alle Missstände, nicht die AfD. Und doch klammern sie sich verzweifelt an die Macht. Sie wollen mit allen Mitteln verhindern, dass die AfD die Wahl am 6. September demokratisch gewinnt.

Wenn wir uns dagegen wehren, wenn wir den Mund aufmachen und die Politik der Altparteien kritisieren, ändern sie nicht etwa ihren Kurs. Nein, das tun sie nicht. Sie bieten uns nur an, ihre schlechte Politik besser zu erklären. Wir dürfen uns überzeugen lassen. Und wenn wir uns nicht überzeugen lassen, machen sie uns Vorwürfe! Wenn wir nicht einverstanden damit sind, dass unsere Steuern für die Umsorgung von Wohlstandsflüchtlingen verpulvert oder an die Ukraine verschenkt werden, während die Schlaglöcher in unseren Straßen immer größer werden, nennen sie uns „egoistisch". Wenn wir uns nicht widerspruchslos von Einwanderern aus aller Herren Länder anpöbeln und angreifen lassen, sind wir „ausländerfeindlich". Wenn wir uns nicht mit der Verschandelung der Landschaft und der Zerstörung der Umwelt durch Windräder und Solaranlagen abfinden und nicht den höchsten Strompreis der Welt bezahlen wollen, nennen sie uns „wissenschaftsfeindlich" und „Klimaleugner". Wenn wir es nicht in Ordnung finden, dass mancher Einwanderer für schwere Körperverletzung geringer bestraft wird als so mancher Deutsche für die falsche Meinung, sind wir gar „rechtsextrem". Wenn wir nicht zufrieden damit sind, dass Drag-Queens unseren Kindern Geschlechtsumwandlungen schmackhaft machen, schimpfen sie uns „homophob". Wenn wir uns nicht finanziell ruinieren wollen, um unsere Häuser energetisch zu sanieren, werfen sie uns vor, wir würden nicht an die kommenden Generationen denken. Wenn wir sagen, dass wir keinen Krieg mit Russland und Frieden in Europa wollen, nennen sie uns „Putinversteher". Und wenn wir die Regierung für ihren Geschmack zu heftig kritisieren, erklären sie uns mit erhobenem Zeigefinger, wir würden uns der „verfassungsfeindlichen Delegitimierung des Staates" schuldig machen.

Wir sind schon sehr unerzogene Bürger, undankbar, anspruchsvoll und unbequem. Wie hat es nicht Bertolt Brecht anlässlich der Niederschlagung des Volksaufstandes in der DDR am 17. Juni 1953 so schön formuliert? Die Altparteien haben es schlecht mit uns erwischt. Wir haben ihr Vertrauen verscherzt. Es wäre besser, die Altparteien würden uns auflösen und sich ein anderes Volk wählen.

Keine Sorge! Die Diktatur der Altparteien ist im Moment noch nicht Realität. Am 6. September wählen noch nicht die Altparteien ein neues Volk, wenn sie es auch gerne wollten, sondern das Volk, also wir, entscheiden, welche Parteien unsere Interessen vertreten sollen. Noch können wir das. Und wir sollten es tun, solange wir es noch können. Es ist vielleicht unsere letzte Chance.

Denn wir sind nicht mehr weit entfernt von dem Albtraum, dass sich die Altparteien ihr Volk wählen. Immer mehr Altparteienpolitiker bis hin zur CDU fordern ein AfD-Verbot. Die Begründung ist lächerlich: Wir, die AfD, seien gegen die Demokratie. Das sagen Politiker, die sich von ihrem Volk nichts sagen lassen. Das sagen Politiker, die ihr Volk von morgens früh bis abends spät belehren und einschüchtern. In Koblenz haben die Altparteien im Namen „unserer Demokratie" den Bürgermeisterkandidaten der AfD von der Wahl ausgeschlossen, und es ist nur eine Frage der Zeit, bis das in Sachsen-Anhalt geschieht. Wenn die Altparteien von „unserer Demokratie" sprechen, meinen sie ihre Herrschaft. Sie werfen der AfD vor, die AfD würde mit ihren alternativen Politikangeboten „einschüchtern", und sind doch in Wahrheit selbst diejenigen, die nur noch mit Einschüchterung regieren können.

Wahre Demokratie ist einfach erklärt. Demokratie heißt, dass die politische Macht einzig und allein durch den Volkswillen legitimiert wird, also durch Abstimmung, nicht durch Abstammung von einem Adelsgeschlecht und auch nicht durch spezielle Wertvorstellungen. Demokratie heißt, dass die Mehrheit entscheidet und dass deshalb am Ende eine Politik herauskommt, die im Interesse der Mehrheit liegt. Weil jede Regierung abgewählt und jede Mehrheitsmeinung irgendwann auch zur Minderheitsmeinung werden können muss, genießt aber auch die Minderheit gewisse Grundrechte, etwa die Rechte der parlamentarischen Opposition.

Wir, die AfD, sind keine Gefahr für die Demokratie, im Gegenteil. Dass es uns überhaupt gibt, zeigt, dass die Demokratie noch funktioniert. Wir beweisen durch unsere bloße Existenz, dass andere Meinungen noch möglich sind, dass also das demokratische System noch funktioniert. Dass man es uns schwerer macht als den anderen und uns beispielsweise seit fünf Jahren den der Opposition zustehenden Vizepräsidenten im Landtag verweigert, ist ein Zeichen für eine Störung im demokratischen Prozess. Wenn es uns nicht mehr gibt, ist die Demokratie tot. Dann haben wir die Diktatur der Altparteien. Sorgen wir am 6. September alle gemeinsam dafür, dass es nicht so weit kommt.

Wir wollen, dass die Bürger sich selbst ein Bild machen und in freier Entscheidung das wählen, was ihrer Meinung entspricht. Jede Partei in Deutschland muss ein Programm vorlegen. In dem Programm sagt die Partei, was sie will. Das Programm ist die Willenserklärung der Partei und zugleich das Angebot an die Wähler.

Im Folgenden findet Ihr unser Regierungsprogramm. Dieses Programm ist in einem demokratischen Prozess in unseren Landesfachausschüssen entworfen, dann auf einem Landesparteitag diskutiert, abgeändert und schließlich mit großer Mehrheit beschlossen worden. Wir sagen darin im Detail, wie wir Sachsen-Anhalt zum Besseren verändern wollen.

Das Entscheidende aber: Wir wollen nicht gegen die Interessen der Bürger regieren, sondern im Interesse der Bürger. Nicht das, was die Brüsseler EU, was die Ukraine, der UN-Migrationspakt, die Pariser Klimakonferenz wollen und vorschreiben, ist unser Maßstab, sondern einzig und allein das Wohl der Bürger in Sachsen-Anhalt. Der Horror-Vision einer Altparteiendiktatur setzen wir unsere Vision 2026 entgegen!

Wir wollen eine Familienpolitik, die dafür sorgt, dass hier wieder mehr Kinder geboren werden, denn Kinder sind unsere Zukunft, nicht Einwanderer. Echte Asylanten, die in ihrer Heimat politisch verfolgt werden, und echte Kriegsflüchtlinge können bei uns Schutz auf Zeit erhalten. Wer aber kriminell wird, der verwirkt sein Gastrecht und muss unser Land sofort wieder verlassen.

Einwanderer sind auch kein Ersatz für fehlende Fachkräfte. Echte Fachkräfte wollen wir nach unseren Bedürfnissen einwandern lassen, besser aber wäre es, die Fachkräfte würden von hier kommen, nicht aus Ländern, wo sie selbst dringend gebraucht werden. Deshalb wollen wir das Bildungssystem so reformieren, dass es wieder seine Kernaufgabe erfüllt, nämlich Kulturtechniken und Wissen vermitteln.

Generell gilt: Unsere Gesellschaft braucht wieder klare Normen und Vorbilder. Ein Bekenntnis zum eigenen Land und eine Identifikation mit unserer Kultur dürfen nicht mehr als verdächtig, sondern müssen wieder als völlig normal und selbstverständlich gelten. Die Ehe aus Mann und Frau, aus der Kinder hervorgehen, muss durch die Politik als normative Normalität anerkannt und besonders gefördert werden.

Da die Kirchensteuerkirchen das nicht mehr vermitteln und sich vielfach vom christlichen Auftrag entfernt haben und vor allem gesellschaftspolitisch aktiv sind, können sie keine Sonderstellung durch Kirchensteuereinzug und Staatsleistungen beanspruchen. Die einseitige politische Indoktrination nicht nur an Schulen, sondern auch durch millionenschwere staatliche Programme und durch einen zwangsgebührenfinanzierten Rundfunk muss gestoppt werden.

Die Polizei im Land muss sich wieder auf die Bekämpfung echter Verbrechen konzentrieren, statt viel Zeit mit der Verfolgung fragwürdiger Meinungsstraftaten zu vergeuden. Der Verfassungsschutz als eine weisungsgebundene Regierungsbehörde muss aufhören, die Opposition zu verfolgen. Wir brauchen nicht nur wieder mehr Demokratie, sondern auch wieder mehr Freiheit in Sachsen-Anhalt. Das gilt auch für die Verwaltung und die Kommunen. Die Gängelung der Bürger durch überbordende Bürokratie und die Gängelung der Verwaltung untereinander muss aufhören. Und schließlich muss die Finanzausstattung der Kommunen verbessert werden. Geld ist genug da, es wird nur an falscher Stelle ausgegeben!

Das ist unser Programm in Kurzfassung. Wenn Ihr Euch für die Details interessiert und dafür interessiert, wie genau wir unsere Ziele erreichen wollen, empfehlen wir Euch die folgenden 138 Seiten zur Lektüre. Die Altparteien behaupten immer das, was wir wollten, wäre unmöglich. Wir treten mit unserem Regierungsprogramm den Gegenbeweis an: Alles ist möglich!

Die Altparteien behaupten, wir wären die größte Gefahr für unser Land. An der herrschenden Misere können wir jedoch nicht schuld sein, denn wir waren noch an keiner Regierung beteiligt. Wir sind angetreten, den Karren aus dem Dreck zu ziehen. Und wir meinen, dass nur wir das können. Denn man kann ein Land nicht mit den Parteien retten, die es zugrunde gerichtet haben.

Hier ist unser Programm! Urteilt selbst, ob die AfD verboten gehört oder vielleicht doch besser gewählt.

I. Familie und Kinder

Deutschland leidet unter einem massiven Bevölkerungsrückgang. Was in der politischen Debatte als „demographischer Wandel" bezeichnet wird, ist nichts anderes als die Überalterung und das Aussterben des Deutschen Volkes. Dabei handelt es sich um einen bereits seit Jahrzehnten laufenden Prozess, dessen Folgen mit jedem Jahr drastischer zu spüren sind. Vom Fachkräftemangel bis zur schleichenden Entvölkerung ganzer Regionen können wir die Auswirkungen tagtäglich in unserer Heimat sehen und erleben.

Die Geburtenrate in Deutschland liegt seit Mitte der 1970er Jahre weit unterhalb des Niveaus zur Bestandserhaltung. Bei einer Geburtenrate von statistisch 1,5 Kindern je Frau ist jede Generation um ca. 25 Prozent kleiner als die ihrer Eltern. In Sachsen-Anhalt lag die Geburtenrate im Jahr 2024 bei 1,31 Kindern je Frau und markierte damit einen neuerlichen Tiefstand.

Den herrschenden Parteien war und ist dieses Problem samt seiner Ursachen schon lange bekannt. Allen Altparteien aber fehlt der politische Wille oder der Mut, diejenigen Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig wären, um den Trend umzukehren.

Einwanderung, wie von der etablierten Politik beschworen, hingegen ist nicht nur ein untaugliches Mittel gegen das Aussterben der einheimischen Bevölkerung, sie bringt auch viele weitere Probleme mit sich.

Wir, die AfD, haben als einzige ernstzunehmende politische Kraft den Willen, den familienpolitischen Fehlentwicklungen der letzten Jahrzehnte mit klaren politischen Maßnahmen zu begegnen. Wir werden die Familie, bestehend aus Vater, Mutter und möglichst vielen Kindern, wieder in den Mittelpunkt des politischen und gesellschaftlichen Denkens und Handelns stellen. Mit uns bekommen Eltern die bestmöglichen Rahmenbedingungen zur Gründung und Führung einer Familie und unsere Kinder die bestmöglichen Chancen auf eine gute und gesunde Entwicklung.

Politisches Handeln in Sachsen-Anhalt muss stets dem Anspruch der Familienfreundlichkeit gerecht werden. Gesellschaftspolitische Steuerungsinstrumente, die nicht nur kostspielig sind, sondern auch verschiedene Teile unserer Gesellschaft gegeneinander auszuspielen versuchen, werden wir abschaffen. So werden wir etwa den „Gleichstellungsbeauftragten" durch einen „Familienbeauftragten" ersetzen. Zu seinen Aufgaben gehört die Bewertung der Auswirkungen allen staatlichen Handelns auf die Geburtenrate und die Weiterentwicklung familien- und kinderfreundlicher Maßnahmen.

Neue Regelungen und Verordnungen, aber auch bestehende Gesetze, müssen auf ihre Familien- und Kinderfreundlichkeit hin geprüft werden. Sachsen-Anhalt kann nur dann zum Familienland werden, wenn jegliche Anstrengung unternommen wird, Familien zu entlasten, zu unterstützen und bestehende Belastungen abzubauen.

Als Zeichen der Unterstützung für angehende Eltern werden wir ein Baby-Begrüßungsgeld in Höhe von 2.000 Euro für die ersten beiden Kinder und von 4.000 Euro für jedes weitere Kind einführen. Damit möchten wir diejenigen honorieren, die den Mut zu Kindern haben und Verantwortung als Eltern beweisen. Gleichzeitig können damit finanzielle Hürden gerade in den ersten Lebensmonaten ausgeglichen werden.

Zugangsvoraussetzung ist die deutsche Staatsbürgerschaft mindestens eines Elternteils und ein fester Erstwohnsitz beider Eltern in Sachsen-Anhalt seit mindestens einem Jahr. Die erste Hälfte des genannten Geldbetrages wird nach der angezeigten Geburt und die andere Hälfte zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes ausbezahlt. Voraussetzung für die Auszahlung der zweiten Hälfte ist im Sinne des Kindeswohles die Teilnahme an den empfohlenen medizinischen Vorsorgeuntersuchungen (U1 bis U7a) allerdings ohne Bewertung des Impfstatus.

In Deutschland werden jährlich circa 100.000 Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen. In Sachsen-Anhalt wurden seit 2020 jedes Jahr über 3.000 Kinder abgetrieben. Ein medizinischer oder kriminologischer Grund lag dabei in gerade einmal vier Prozent der Fälle vor. Neben persönlich-familiären Gründen stellt ein mögliches wirtschaftliches Risiko eine der Hauptursachen für die Entscheidung zum Abbruch der Schwangerschaft dar.

Wir werden deshalb mit unserem familienpolitischen Maßnahmenkatalog sicherstellen, dass Kinder in Sachsen-Anhalt nicht zu einem finanziellen Risiko werden. Daneben werden wir eine breit aufgestellte Unterstützungsstruktur für ungewollt Schwangere schaffen. Bereits in der Schwangerenkonfliktberatung ist den Frauen ein gesondertes schriftliches Verzeichnis der in ihrem konkreten Fall möglichen organisatorischen und finanziellen Unterstützungsleistungen einschließlich der jeweiligen Anlaufstelle zu übergeben.

Soweit keine medizinischen oder kriminologischen Gründe für die Beratung ursächlich sind, fordern wir, im Rahmen der Beratung auch eine Ultraschalluntersuchung des ungeborenen Kindes durchzuführen.

Wir halten an dem gesellschaftlichen Kompromiss fest, wonach die Menschenrechte, insbesondere das Recht auf körperliche Unversehrtheit, auch für ungeborenes Leben gelten. Eine Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuchs mit allen dazugehörigen politischen Implikationen lehnen wir ab. Gesetzesinitiativen auf Bundesebene werden wir im Rahmen unserer Einflussmöglichkeiten, beispielsweise im Bundesrat, entgegentreten.

Steigende Abtreibungs- und sinkende Geburtenraten hängen auch damit zusammen, dass sexuelle Abweichungen und nicht-reproduktive Lebensweisen mittlerweile mehr Akzeptanz genießen und offensiver beworben werden als die normale Familie aus Mann und Frau, aus der Kinder hervorgehen.

Wir werden dagegen wieder die Themen Kinder und Familie in den Mittelpunkt der Werbe- und Aufklärungskampagnen der Landesregierung stellen, aber auch in der schulischen und darüberhinausgehenden Bildung verankern und priorisieren. Projekte und Organisationen, welche die Aufwertung oder Unterstützung von Familien zum Ziel haben, werden im Rahmen der öffentlichen Förderung besonders berücksichtigt.

Viele Paare in Deutschland bleiben trotz Kinderwunschs ohne eigenen Nachwuchs. Statistisch betrachtet waren noch nie so viele Partner ungewollt kinderlos wie heute. Die Krankenkassen bezahlen auch bei nicht medizinischer oder kriminologischer Indikation Schwangerschaftsabbrüche, sobald die Frauen gewisse Einkommensgrenzen unterschreiten. Für reproduktionsmedizinische Maßnahmen wie etwa eine künstliche Befruchtung müssen Paare aber die Hälfte der Kosten selbst tragen. Das kann nicht sein!

Wir werden auf Bundesebene darauf hinarbeiten, dass die Krankenkassen sinnvolle und aussichtsreiche reproduktionsmedizinische Maßnahmen als Regelleistungen übernehmen und diese Lücke mit landeseigenen Unterstützungsangeboten übergangsweise schließen. Weiterhin werden wir kinderlosen Paaren die Adoption erleichtern, solche Paare bei der Zuteilung von Adoptivkindern priorisieren und bei ungewollt Schwangeren für die Möglichkeit der Adoption als Alternative zur Abtreibung werben.

In einem Kennzahlenvergleich der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) landet Deutschland bei der Wohneigentumsquote gerade einmal auf dem vorletzten Platz. Doch selbst dieses schlechte Ergebnis wird von Sachsen-Anhalt unterboten. Dabei ist selbstgenutztes Wohneigentum nicht nur ein wichtiger Baustein zur Vorbeugung von Altersarmut und Vermögensungleichheit. Wohneigentum gibt auch Stabilität und schafft Identität durch Bindung an den Wohnort.

Wir wollen deshalb durch eine gezielte Förderung die Wohneigentumsquote von deutschen Familien in Sachsen-Anhalt deutlich steigern. Wir werden dazu Förderinstrumente auflegen, um eine Steigerung der Wohneigentumsquote einzuleiten.

Hierbei wird Eltern mit mindestens einem Kind, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ein zinsvergünstigter Kredit bis zu einer Höhe von 300.000 Euro zum Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohnraum zur Verfügung gestellt. Für das erste nach Ausschüttung des Kredites geborene Kind werden den Eltern 10.000 Euro des Kredites erlassen, für jedes weitere 20.000 Euro.

Zur weiteren Entlastung der Familien werden wir ein landeseigenes Kindergeld einführen. Dieses „Familiengeld" soll insbesondere Mehrkindfamilien finanziell stärken. Ab Geburt erhalten Eltern für ihr erstgeborenes Kind monatlich 50 Euro, für ihr zweitgeborenes Kind monatlich 150 Euro und für jedes weitere Kind 250 Euro. Dabei entsprechen die Bezugsvoraussetzungen den Voraussetzungen des Baby-Begrüßungsgeldes.

Hinter der wohlklingenden Forderung, sogenannte „Kinderrechte" in der Verfassung zu verankern, verbirgt sich nichts anderes als der Versuch, staatliche Eingriffe in das Familienleben zu erleichtern und den Eltern die Erziehungshoheit streitig zu machen – bis hin zur Kindesentziehung. Als Vehikel sollen ohnehin grundgesetzlich geschützte Menschen- und Persönlichkeitsrechte herhalten.

Um die Rechte der Kinder, aber auch der Eltern gegen einen übergriffigen Staat zu verteidigen, werden wir deshalb die Elternrechte in die Landesverfassung schreiben. Damit wird dem Recht der Eltern auf die Erziehung ihrer Kinder die nötige Würdigung zuteil. Der Landesverfassung soll ein neuer Absatz 1a im Artikel 11 hinzugefügt werden. Dieser soll lauten: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuerst ihnen obliegende Pflicht."

In den letzten Jahrzehnten wurden resultierend aus dem Verfall der Familienstrukturen mehr und mehr Aufgaben, die zuvor in den Familien bewältigt wurden, vom Staat übernommen. Da der Staat sich damit systematisch überfordert hat, wollen wir die Familien wieder als Institution sozialer Hilfe stärken. Funktionierende Familien machen Schulsozialarbeiter überflüssig, wirken einer Überlastung der Altenheime entgegen und bringen tüchtige junge Menschen hervor, die ihren Lebensunterhalt selbst verdienen.

Wir werden deshalb unterstützen, dass die Bürger sich in der Familie selbst helfen, indem wir den Familien niedrigschwellig konkrete Hilfsangebote machen. Wir werden es Angehörigen erleichtern, Aufgaben für Verwandte zu übernehmen, und dafür etwa bürokratische Hürden abbauen, sei es bei der Erledigung von Behördengängen oder bei der Organisation einer Pflegeheimstelle.

Auf Landesebene werden wir die gesetzlich-administrativen Rahmenbedingungen schaffen, Akte familiärer Solidarität rechtssicher und ohne Risiko leisten zu können. In Zusammenarbeit mit den Kommunen werden wir die notwendigen Beratungs- und Unterstützungsstrukturen dafür schaffen. Dabei sind zusätzliche Belastungen der Kommunen durch notwendige familienpolitische Maßnahmen grundsätzlich durch das Land bzw. eine sachdienliche Verwendung von Bundesmitteln auszugleichen.

Die Familie ist nicht nur die Keimzelle der Gesellschaft, sondern auch der einzige Garant einer lebenswerten Zukunft. Nur aus der Verbindung von Mann und Frau gehen Kinder und damit kommende Generationen hervor. Aus eben diesem Grunde stehen Ehe und Familie auch unter dem besonderen Schutz unseres Grundgesetzes.

Wir sprechen uns daher klar gegen die staatliche Bewerbung und Förderung alternativer Lebensentwürfe aus. Wenn einzig und allein die Familie unter dem besonderen Schutz des Staates steht, ist das keine Diskriminierung, weil die Maßnahme durch eine Fülle von Sachgründen legitimiert ist. Der Schutz und die Sonderstellung der Familie aus Vater, Mutter und Kindern ist daher beizubehalten und als gesellschaftspolitisches Ziel zu formulieren, um die Zukunft und den Fortbestand unseres Volkes zu garantieren.

Ein stabiles Umfeld, eine intakte Familie bestehend aus Mutter, Vater und Kindern, ist erwiesenermaßen die beste Voraussetzung für eine gute und gesunde Kindesentwicklung. Unabhängig davon erkennen wir selbstverständlich die Leistung von Alleinerziehenden an und unterstützen diese bestmöglich bei der Erziehung ihrer Kinder. Jedem Versuch jedoch, unter dem Deckmantel von Progressivität sogenannte „Einelternfamilien" als normalen, fortschrittlichen oder gar erstrebenswerten Lebensentwurf zu propagieren, stellen wir uns entschieden entgegen.

Linksextreme Parolen wie „Still loving Volkstod", Aufrufe zum „Geburtenstreik", Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch bis zum neunten Monat oder gar die Diskreditierung und Umdeutung von Lebensschützern als Fundamentalisten greifen immer mehr um sich.

Dieser pervers-linke, radikal feministische und individualistische Ungeist zersetzt dabei nicht nur traditionelle Familien- und Rollenbilder, er leugnet und kriminalisiert selbst biologische Tatsachen. Individuelle Gefühlswelten werden zum Maßstab staatlichen Handelns und ihre Anerkennung ist mittlerweile gegen jede offenkundige Wirklichkeit juristisch erzwingbar.

Um dem entgegenzusteuern, werden wir Vereinen und Organisationen, die sich an solcher Agitation beteiligen, jede Form öffentlicher Förderung und steuerlicher Vergünstigung entziehen. Die Vergaberichtlinien von Fördermitteln werden wir entsprechend anpassen. Staatliche Institutionen haben sich weltanschaulich und politisch neutral zu verhalten und sich im Übrigen zur normativen Normalität der Gesellschaft zu bekennen.

Auch werden wir Sozialarbeiter und Erzieher sowie deren Ausbilder im Rahmen ihrer Tätigkeit zu strikter politischer Neutralität verpflichten. Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen soll deren Schulung und Charakterbildung im Sinne einer selbstbestimmten Persönlichkeit dienen. In diesem Zusammenhang ist kein Platz für politische Einflussnahmen und Indoktrination.

Auf Grund ihrer grundgesetzlich hervorgehobenen Stellung und Wichtigkeit für den Erhalt unserer Gemeinschaft werden wir uns darüber hinaus dafür einsetzen, dass der Programmauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks der Bedeutung von Familien durch deren stärkere Hervorhebung besser gerecht wird.

Egal ob Rente oder Gesundheitsumlage – ohne Kinder und damit zukünftige Beitragszahler werden diese Solidarsysteme der Vergangenheit angehören. Deshalb ist es einmal mehr unabdingbar, dass das Gemeinwesen den Mehrwert von Kindern anerkennt und einen Rahmen schafft, in dem die einseitige finanzielle Belastung von Familien mit Kindern ausgeglichen wird.

Wir werden Krippen und Kindergärten mit einer dauerhaft auf Landesebene gesicherten Finanzierung ab dem ersten Kind kostenlos machen. Die Mittagsverpflegung muss für alle Kinder, von der Krippe bis zur Schule, ebenfalls kostenfrei und von hoher Qualität vorzuhalten sein. Kita- und Schulessen muss gesund, ausgewogen und schmackhaft sein, um einer guten körperlichen und geistigen Entwicklung gerecht werden zu können.

Sachsen-Anhalt ist reich an Kultur, die aber nur erhalten werden kann, wenn wir die nächste Generation an unsere historischen Schätze heranführen. In den Familien wird Geschichte erlebt und weitergegeben. In der Familie werden Traditionen bewahrt. In den Familien diskutiert man über die Vergangenheit. Viele Eltern wollen – und sollen – ihren Kindern unsere kulturellen Errungenschaften vor Ort erlebbar machen, werden dabei allerdings oftmals durch hohe Eintrittspreise abgeschreckt.

Wir werden im Rahmen der #deutschdenken-Imagekampagne mit dem „Stolz-Pass" den Familien kostenlosen Zugang zu bedeutsamen Kulturstätten schaffen. Alle in Sachsen-Anhalt lebenden Familien mit mindestens einem Kind sollen Burgen, Schlösser, Museen kostenfrei besuchen können.

In unserem Bundesland steigt die Zahl der übergewichtigen Kinder. Um dieser negativen Tendenz entgegenzuwirken, gleichzeitig die Familien finanziell zu entlasten und dem Vereinssport Nachwuchs zu verschaffen, werden wir im Rahmen eines Landesprogramms jedem Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Möglichkeit bieten, sich in einem Verein seiner Wahl kostenfrei sportlich zu betätigen.

Schon im Kleinkindalter werden die Grundlagen für die spätere Bildung von Kindern, Jugendlichen und auch Erwachsenen gelegt. Kinder müssen bereits in jüngsten Jahren gefördert und motiviert werden. Von unschätzbarem Wert dafür ist das Vorlesen. Dabei erweitern die Kinder nicht nur ihren Wortschatz und ihr Sprachverstehen, sie lernen auch, Informationen aufzunehmen und zu verarbeiten. Diese und viele andere Vorteile sind in unzähligen Untersuchungen bestätigt und dokumentiert. Der Nutzen des Vorlesens für die geistige Entwicklung steht außer Frage.

Demgegenüber steht die traurige Realität, dass etwa einem Drittel aller Kinder nicht oder kaum vorgelesen wird. Allzu oft übernimmt der Fernseher, das Tablet oder andere digitale Medien das, was dem kindlichen Geist selbst überlassen werden sollte. Unseren Kindern werden fertig gedachte und ausgestaltete Inhalte überlassen, die nur noch konsumiert und nicht ausgestaltet, weiterverarbeitet oder überdacht werden müssen.

Daher muss das Vorlesen viel stärker in das Bewusstsein von Eltern und Angehörigen gebracht werden. Zudem muss Vorlesen einen größeren Anteil in der vorschulischen Bildung erhalten. Neben einer landesweiten Kampagne werden wir die Lehr- und Bildungspläne anpassen sowie Schulungs- und Beratungsangebote für Eltern und Fachpersonal ausbauen. Darüber hinaus sind bestehende Initiativen weiter zu fördern und regelmäßige Vorleseveranstaltungen zu etablieren.

Aktuell wird in den meisten Kindertagesstätten in Sachsen-Anhalt mit dem sogenannten geschlossenen Konzept gearbeitet. Das heißt, es existieren feste Gruppen mit einer Betreuerin als Bezugsperson. Dieses geschlossene Konzept bereitet Kinder optimal auf den Klassenverband in der Grundschule vor. Es ermöglicht, Projekte und Bildungsprogramme planmäßig und ergebnisorientiert durchzuführen.

Das von einer SPD-Ministerin geführte Sozialministerium macht jedoch Druck, auf das sogenannte offene Konzept umzustellen. Im offenen Konzept werden die festen Gruppen aufgelöst und Themenräume (Basteln, Klettern, Musik etc.) eingerichtet, wobei die Kinder selbst entscheiden sollen, womit sie sich beschäftigen. Dieses Konzept beruht auf der falschen Vorstellung, Kleinkinder wüssten selbst am besten, was gut für sie ist.

Das offene Konzept führt dazu, dass Kinder dasjenige meiden, womit sie sich beschäftigen sollten und gerade nicht optimal gefördert werden. Der Anspruch, den Kindern eine frühkindliche Bildung zu vermitteln, ist so nicht durchsetzbar. Erste Erfahrungen aus Grundschulklassen, in die Kinder aus Kitas mit offenem Konzept kamen, zeigen, dass hier größere Anpassungsschwierigkeiten und höhere Lerndefizite bestehen als in Klassen, die aus Kindern gebildet wurden, die aus Kitas mit geschlossenem Konzept kamen.

Wir werden deshalb das sogenannte offene Konzept für alle Einrichtungen der Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt untersagen und das Programm „Bildung elementar" entsprechend umarbeiten.

Unter dem Deckmantel der Toleranz nehmen pervers-linke Fanatiker die Seelen unserer Kinder ins Visier. So wird beispielsweise im Rahmen eines Aktionsplanes der Landesregierung mittels eines sogenannten Kita-Koffers der „Normalitätsbegriff der Familie ein Stück weit hinterfragt", wie die Verantwortlichen selbst freimütig erklären.

Ziel dieser Kampagnen ist nicht nur, mehr Akzeptanz für jede Form „alternativer Lebensentwürfe" zu erreichen. Vielmehr werden die verschiedensten Ausprägungen nicht-normaler Geschlechtsidentitäten oder abseitiger sexueller Vorlieben geradezu beworben und bei Kindern im Kindergarten- oder Grundschulalter ins Bewusstsein gerückt. Das ist übergriffig und geht zu weit! Sexualerziehung ist eine Domäne der Eltern. In der Kita ist die Familie aus Mann und Frau zwanglos als Normalform des Zusammenlebens vorauszusetzen und die Zweigeschlechtlichkeit des Menschen als biologische Tatsache zu achten.

Die AfD lehnt jede Form der staatlichen Frühsexualisierung und jedwede Indoktrination von Kleinkindern und Grundschülern im Sinne devianter Formen von Sexualität ab. Wir werden alle staatlichen Kampagnen und Programme einstellen, die Kinder vor der Pubertät mit sexuellen Themen konfrontieren.

Immer mehr Kinder leiden unter einer sogenannten „Geschlechtsdysphorie", also einer Störung, sich nicht mit dem eigenen Geschlecht identifizieren zu können. Angefeuert wird dieser Trend durch die Translobby und Organisationen, die sich der Regenbogenideologie verschrieben haben. Eine Relativierung und Verharmlosung dieser Problematik, ja fast schon Förderung, findet sich bis in die Spitzen aller Altparteien und hat ebenfalls Einzug in staatliches Handeln gefunden.

Wir werden diesen Trend umkehren. Statt den Zugang zu Hormontherapien und Pubertätsblockern zu erleichtern, fordern wir, wie auch der Deutsche Ärztetag, den Zugang zu diesen experimentellen Eingriffen einzuschränken bzw. zu unterbinden. Wir fordern eine Rückkehr zum verantwortungsbewussten Umgang mit seelischen Störungen statt einer verklärenden Normalisierung!

II. Einwanderung und Remigration

Sachsen-Anhalt braucht eine migrationspolitische Kehrtwende um 180 Grad. Das haben nicht zuletzt der Anschlag eines Saudi-Arabers auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt und die Mordtaten eines Afghanen in Wolmirstedt gezeigt. Nicht nur in sicherheitspolitischer, auch in identitäts- und finanzpolitischer Hinsicht ist die Aufnahmefähigkeit des Landes Sachsen-Anhalt und seiner Kommunen erschöpft.

Für die Lösung bestehender Migrationsprobleme benötigt das Land ein in sich stimmiges Gesamtkonzept. Dazu gehören Maßnahmen zur Beendigung der illegalen, kulturfremden und inländerfeindlichen Massenmigration. Außerdem ist die Einleitung einer Abschiebe- und Remigrationsoffensive zwingend notwendig. Bestandteil dieser Offensive ist auch ein Rückkehrprogramm für ausgewanderte deutsche Fachkräfte.

Laut Bundespolizei hatten im Jahre 2016 lediglich 905 von 280.000 illegal eingereisten Personen ein Asylantragsrecht, weil in diesen Fällen die Einreise über einen nicht sicheren Dritt- oder Herkunftsstaat erfolgte. Daraus folgt, dass laut geltender Rechtslage rund 279.000 Personen kein Asylantragsrecht hatten. Diesen Personen hätte die Einreise verweigert werden müssen.

Eine AfD-geführte Landesregierung wird sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass die Kontrollen an den deutschen Grenzen massiv verstärkt und illegale Zuwanderer ohne Asylantragsrecht ausnahmslos zurückgewiesen werden. Das Ziel der Bundesratsinitiative besteht somit in der Beendigung des fortdauernden Rechtsbruchs und der Rückkehr zur konsequenten Anwendung geltenden Rechts. Außerdem soll die Initiative dazu beitragen, das verloren gegangene Vertrauen der Deutschen in rechtsstaatliche Prinzipien und Wirkmechanismen wieder herzustellen.

Eine AfD-geführte Landesregierung wird die Aufnahme von Personen in Sachsen-Anhalt verweigern, die illegal aus einem sicheren Drittland nach Deutschland eingereist sind. Schließlich haben diese Personen laut Artikel 16a Absatz 2 Grundgesetz sowie § 18 Absatz 2 Nr. 1 Asylgesetz kein Asylantragsrecht und somit keinen Anspruch auf Aufnahme, Unterbringung und Verpflegung.

Außerdem wird eine AfD-geführte Landesregierung die Aufnahme von Personen verweigern, deren Identität ungeklärt ist und die nicht aktiv an der Klärung ihrer Identität mitwirken. In diesen Fällen besteht ebenfalls Grund zu der Annahme, dass die Betroffenen kein Asylantragsrecht und demnach keinen Anspruch auf Aufnahme, Unterbringung und Verpflegung haben.

Die Aufnahmekapazitäten des Landes Sachsen-Anhalt und seiner Kommunen sind erschöpft. Deshalb wird eine AfD-geführte Landesregierung die Beteiligung an freiwilligen Aufnahmeprogrammen supranationaler Organisationen für „Flüchtlinge" aufkündigen bzw. die Teilnahme an derartigen „Resettlement-Programmen" verweigern. Außerdem wird eine AfD-Landesregierung die Aufnahme sogenannter ‚afghanischer Ortskräfte' und ihrer Familien, die von der Bundesregierung eingeflogen werden, ablehnen.

Im Jahre 2024 gewährten Kirchen in Sachsen-Anhalt insgesamt 81 ausreisepflichtigen Ausländern sogenanntes Kirchenasyl, im ersten Halbjahr 2025 waren es 61 Fälle – darunter vor allem Afghanen, Iraker und Syrer.

Das Kirchenasyl verstößt gegen geltendes Recht. Es zielt darauf ab, Abschiebungsfristen verstreichen zu lassen und dadurch eine Abschiebung dauerhaft zu verhindern. Im Jahre 2024 scheiterten in Sachsen-Anhalt 48 geplante Abschiebungen am Kirchenasyl. Eine AfD-geführte Landesregierung wird in Zusammenarbeit mit den Ausländer- und Polizeibehörden dafür sorgen, dass alle Kirchenasylanten schnellstmöglich aus Sachsen-Anhalt abgeschoben werden.

Eine AfD-Landesregierung wird in jedem dieser Fälle prüfen lassen, ob das Vermitteln oder Gewähren des Kirchenasyls den Anfangsverdacht der Anstiftung oder Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt – nach § 95 Absatz 1 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz, § 26f. Strafgesetzbuch – erfüllt. Wenn Abschiebefristen durch Kirchenasyl verstreichen, wird die Landesregierung prüfen, ob die verantwortlichen Kirchengemeinden für die daraus resultierenden Folgekosten dauerhaft in die finanzielle Verantwortung genommen werden können.

Im Jahre 2023 forderte der damalige Unionsfraktionsgeschäftsführer und heutige Chef des Bundeskanzleramtes Thorsten Frei die Abschaffung des Grundrechts auf Asyl. Im Jahre 2024 erhob der damalige brandenburgische CDU-Innenminister Michael Stübgen wenige Tage vor der dortigen Landtagswahl diese Forderung ebenso wie der Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, Hans-Eckhard Frei im Jahre 2025 bei einer Veranstaltung der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung.

Während CDU-Politiker in Wahlkampfzeiten rechts blinken, um nach Wahlabenden links abzubiegen, ist die AfD in Sachsen-Anhalt angetreten, um Worten auch Taten folgen zu lassen. Eine AfD-geführte Landesregierung wird eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung des gegenwärtig geltenden Asyl-Grundrechts und seiner Umwandlung in ein staatlicherseits gewährtes Gnadenrecht einleiten. Wir müssen frei sein, entscheiden zu können, welchen Personen wir nach Maßgabe unseres politischen Interesses Asyl gewähren.

Kulturfremde Flüchtlinge sollen keine Reise durch zahlreiche sichere Drittländer antreten, sondern Zuflucht in Nachbarstaaten finden. Beispielsweise endet die Flucht eines Syrers in der Türkei oder im Libanon. Eine Weiterreise in Richtung Deutschland ist hingegen keine Flucht, sondern der Weg ins deutsche Sozialstaatsparadies.

Eine AfD-geführte Landesregierung wird sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass Flüchtlingshilfe ausschließlich vor Ort erfolgt. Dafür sollen dem UNO-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) Hilfsgelder aus dem Bundeshaushalt in ausreichender Höhe zur Verfügung gestellt werden. Der Ansatz, Finanzmittel für die heimatnahe Unterbringung und Verpflegung in Krisenregionen zur Verfügung zu stellen, ist aus ökonomischer und gesellschaftlicher Perspektive sinnvoller als der Ansatz, kulturfremde Menschen zu entorten, dauerhaft im eigenen Land anzusiedeln, und mit Steuergeldern zu alimentieren.

In den vergangenen Jahren haben überlastete Städte und Kommunen den Zuwanderungsnotstand ausgerufen – darunter Cottbus (Brandenburg), Freiberg (Sachsen), Pirmasens (Rheinland-Pfalz) sowie Delmenhorst, Salzgitter und Wilhelmshaven (Niedersachsen). Gemäß §12a Aufenthaltsgesetz wurde bei den zuständigen Innenministerien ein Zuzugsstopp für ‚Flüchtlinge' beantragt. Nach dem positiven Bescheid der Ministerien wurde eine negative Wohnsitzauflage für ‚Flüchtlinge' verhängt.

Die Aufnahmekapazität der sachsen-anhaltischen Kommunen ist erschöpft – und zwar aus finanz-, sozial-, arbeits-, wohnungs-, bildungs-, identitäts- und sicherheitspolitischen Gründen. Eine AfD-geführte Landesregierung wird Anträge überforderter Städte und Kommunen prüfen und nach einem positiven Befund Zuzugsstopps für ‚Flüchtlinge' verhängen.

Das deutsche Asylrecht steht wie das internationale Flüchtlingsrecht unter einem Notstandsvorbehalt. Nationalstaaten, Bundesländer und Kommunen sind nicht dazu verpflichtet, tatsächliche oder angebliche ‚Flüchtlinge' in einem Umfang aufzunehmen, der zu einem Kollaps ihrer Institutionen führt.

Indizien für einen drohenden Zusammenbruch sind unter anderem eine administrative Überforderung bei der Durchführung von Asylverfahren oder erschöpfte Unterbringungskapazitäten, fehlende Kitaplätze sowie eine zunehmende Zahl von Brennpunktschulen, deren hohe Ausländeranteile den Lernerfolg der einheimischen Schüler gefährden.

Im akuten Notfall wird eine AfD-geführte Landesregierung zur Abwendung einer institutionellen Notlage als Ultima Ratio einen Aufnahmestopp für das Land verhängen. Beispielgebend ist der im Jahre 2016 von der nordrhein-westfälischen Landesregierung verhängte Aufnahmestopp für marokkanische Asylbewerber. Grundlage dieser Entscheidung war die Abwendung einer sicherheitspolitischen Notlage nach den Ereignissen auf der Kölner Domplatte in der Silvesternacht 2015/2016.

Noch existiert kein Grundrecht für Nicht-Deutsche, nach Deutschland einwandern zu können. Somit ist es ohne die geringste rechtliche Problematik möglich, für ausgewählte Nicht-EU-Länder, die für problembehaftete Einwanderung verantwortlich sind, einen sofortigen und totalen Einwanderungsstopp zu verhängen. Einreisen aus diesen Ländern sind dann grundsätzlich nur noch mit Visum zum vorübergehenden etwa touristisch begründeten Aufenthalt erlaubt. Da die Aufnahmekapazitäten unseres Landes erschöpft sind und wir erst die zahlreichen Folgeprobleme der ungezügelten Masseneinwanderung bewältigen müssen, bevor wir darüber nachdenken können, weitere Ausländer einwandern zu lassen, werden wir uns auf Bundesebene dafür einsetzen, bis auf weiteres sofortige Aufnahmestopps für Nicht-EU-Ausländer zu verfügen.

Eine AfD-geführte Landesregierung wird dafür Sorge tragen, dass die Meldestellen in Sachsen-Anhalt flächendeckend mit Dokumentenprüfgeräten ausgerüstet werden. Pässe, die von Asylantragstellern vorgelegt werden, sollen ausnahmslos auf Echtheit geprüft werden, um Passfälschungen und damit verbundenen Asylbetrug aufzudecken und konsequent zu ahnden. Gleiches gilt für vorgelegte ausländische EU-Personaldokumente. Bislang nicht auf Echtheit geprüfte Pässe sollen nach Anschaffung der Prüfgeräte nachträglich erneut vorgelegt und untersucht werden.

Illegal eingereiste junge Männer aus fremden Kulturkreisen machen häufig falsche Altersangaben. Sie geben sich als Unbegleitete Minderjährige Ausländer (UMA) aus, um in den Genuss umfangreicher Betreuungsleistungen zu kommen. Allein im Doppelhaushalt 2025/2026 werden für diesen Personenkreis Leistungen in Höhe von 40 Millionen Euro veranschlagt.

Eine AfD-geführte Landesregierung wird alle zur Verfügung stehenden medizinischen Mittel (u.a. Zahnuntersuchung, Röntgen der Handwurzel und des Schlüsselbeins) nutzen, um das wahre Alter angeblicher UMA festzustellen. Medizinische Untersuchungen müssen verpflichtend durchgeführt werden. Illegale Zuwanderer, die nach ihrer Einreise nachweislich falsche Altersangaben gemacht haben, um den UMA-Status zu erlangen, müssen mit aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Land und Kommunen müssen asylantragsberechtigte Personen unterbringen und verpflegen. Die Unterbringung kann dezentral in Wohnungen oder in zentralen Gemeinschaftsunterkünften erfolgen. Eine AfD-geführte Landesregierung wird Asylanten in zentralen Unterkünften einquartieren.

Deren Lage wird im Interesse der Bürger sowie der Bewohner der Unterkünfte so gewählt werden, dass Konfliktpotentiale vermieden werden. Von Innenstadtlagen ist daher Abstand zu nehmen. Bei der Standortwahl ist dem Wohl der einheimischen Bevölkerung besondere Bedeutung beizumessen.

Ein Asylprozess beginnt mit dem Asylantrag und endet mit der Rückkehr in die Heimat. Darum muss Asylbewerbern klar sein, dass sie nur ein Gastrecht auf Zeit genießen. Nach der Ablehnung eines Asylantrages oder dem Wegfall einer Fluchtursache muss umgehend die Rückkehr ins Heimatland erfolgen.

Die Versorgung von Asylbewerbern ist kostenintensiv. Die dafür verwendeten Steuergelder fehlen bei der Finanzierung von Belangen der deutschen Bevölkerung. Einheimische Sozialleistungsempfänger müssen ihre Ersparnisse bis auf einen kleinen Notgroschen aufzehren. Im Gegensatz dazu werden Asylanten für die von ihnen verursachten Kosten nicht herangezogen.

Eine AfD-geführte Landesregierung wird dafür sorgen, dass Bargeldbestände, Kreditkarten und Vermögenswerte, die Asylantragsberechtigte bei ihrer Einreise mit sich führen, festgestellt, konfisziert und für die Finanzierung von Unterbringung und Verpflegung verwendet werden. Außerdem muss nach Asylantragsstellung eine Vermögensüberprüfung durchgeführt werden. Dabei identifizierte Vermögenswerte müssen – soweit möglich – zur Deckung von Versorgungskosten genutzt werden. Durch diese Maßnahmen soll die Vergeudung deutscher Steuergelder vermieden werden.

Das Asylbewerberleistungsgesetz schafft die Möglichkeit, Asylbewerber zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten (§ 5 Absatz 4). Im Falle einer Arbeitsverweigerung können Leistungseinschränkungen vorgenommen werden (§ 1a Absatz 1).

Eine AfD-geführte Landesregierung wird die Schaffung verpflichtender Arbeitsgelegenheiten in den zentralen Landeseinrichtungen zur Erstaufnahme von Flüchtlingen und Asylanten fördern und durchsetzen. Weiterhin werden wir über das Landesverwaltungsamt die Kreise anweisen, auch in ihrer Zuständigkeit flächendeckend eine Arbeitspflicht für Asylanten und Flüchtlinge zu etablieren. Unter Einbeziehung der Landkreise, Städte und Gemeinden soll dazu ein Umsetzungskonzept erarbeitet werden. Bei der Ausarbeitung soll insbesondere geprüft werden, inwiefern Asylanten bei der Reinigung und Instandhaltung ihrer zentralen Unterkünfte durch Hausmeister- und Putztätigkeiten einbezogen werden können.

Eine AfD-geführte Landesregierung wird das Sachleistungsprinzip im Einklang mit dem Asylbewerberleistungsgesetz konsequent anwenden, um finanzielle Fehlanreize für illegale Zuwanderer zu unterbinden. Außerdem werden – sofern nötig und möglich – über die Bezahlkarte hinaus Möglichkeiten geprüft werden, um Auslandszahlungen von ‚Flüchtlingen' bzw. Asylanten zu unterbinden.

Eine AfD-geführte Landesregierung wird darauf hinwirken, dass eine Verbesserung der Sicherheitslage in Herkunftsländern von ‚Flüchtlingen' zum Widerruf schutzrechtlicher Anerkennungen führt. In diesem Zusammenhang sollen die Anerkennungen aller ‚Flüchtlinge', die sich in Sachsen-Anhalt aufhalten, einer jährlichen Überprüfung unterzogen werden. Dadurch soll die Grundlage für die Rückkehr illegaler Zuwanderer in ihre Heimat geschaffen werden.

Wenn illegale Zuwanderer, die angeblich vor Krieg und politischer Verfolgung nach Sachsen-Anhalt geflohen sind, in ihre Heimatländer – beispielsweise nach Syrien, Afghanistan oder in die Ukraine – reisen, um dort Urlaub zu machen oder Verwandte zu besuchen, muss umgehend die Aberkennung ihres Schutzstatus erfolgen. Eine AfD-geführte Landesregierung wird darauf hinwirken, dass eine sofortige Aberkennung bei Bekanntwerden der Heimreise zum Regelfall wird.

Ausländische Straftäter und Gefährder missbrauchen das Gastrecht unseres Landes. Deshalb wird eine AfD-geführte Landesregierung auf die Aberkennung des Schutzstatus fremder Straftäter und Gefährder hinwirken, um eine schnellstmögliche Abschiebung in ihr Heimatland zu ermöglichen.

Eine AfD-geführte Landesregierung wird sich im Bundesrat für die Abschaffung des Subsidiären Schutzstatus für Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge einsetzen. Die Bundesratsinitiative zur Abschaffung dieses Instruments ist notwendig, weil es sich nicht bewährt hat. Zudem ist der Subsidiäre Schutzstatus allenfalls rudimentär durch Völkerrecht vorgezeichnet. Deshalb ist eine Abschaffung möglich und nötig.

In den vergangenen Jahren hat die CDU-geführte Landesregierung Steuergelder für illegale Zuwanderer und für eine „Integrationspolitik", die zum Scheitern verurteilt ist, vergeudet. Beispielsweise wurden für die Jahre 2025 und 2026 für die „Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern" und für „Dienstleistungen Außenstehender für die Flüchtlingsunterbringung" Ausgaben in Höhe von 275 Millionen Euro in den Haushaltsplan des Landes eingestellt. Außerdem sollen 11 Millionen Euro zur „Verbesserung der Situation von Migrantinnen, Migranten und Geflüchteten durch Beratung, Betreuung, Integration und interkulturelle Öffnung" ausgegeben werden. Die Liste derartiger Ausgabeposten ließe sich beliebig fortsetzen.

Eine AfD-geführte Landesregierung wird der Asyl- und Integrationsindustrie in Sachsen-Anhalt den Geldhahn zudrehen. Die dadurch eingesparten Steuergelder sollen zum Wohle der einheimischen Bevölkerung verwendet werden.

Für die Jahre 2023 bis 2026 hat die CDU-geführte Landesregierung unter dem Titel „Förderung einer lokalen Willkommens- und Anerkennungskultur für Zugewanderte und geflüchtete Menschen" rund 4,9 Millionen Euro in den Landeshaushalt eingestellt.

Sachsen-Anhalt braucht jedoch keine Willkommens- und Anerkennungskultur für illegale Zuwanderer. Sachsen-Anhalt braucht auch keine sogenannten „Welcome Center". Eine AfD-geführte Landesregierung wird die Willkommenspropaganda des Altparteienkartells beenden. Sachsen-Anhalt braucht eine Verabschiedungskultur für illegale Zuwanderer, eine Anerkennungskultur für deutsche Eltern und eine Willkommenskultur für deutsche Kinder.

Der deutsche Sozialstaatsmagnet lockt zahlreiche Armutseinwanderer aus anderen EU-Ländern nach Sachsen-Anhalt. Bislang hat das Land die damit verbundenen gesellschaftlichen Probleme und Konflikte und deren Ursachen nicht in den Griff bekommen. Eine AfD-geführte Landesregierung wird alle rechtlich bestehenden Möglichkeiten nutzen, um die EU-Armutseinwanderung in die Sozialsysteme zu unterbinden und um Sozialstaatsnomaden zur Rückkehr in jene EU-Länder, aus denen sie eingereist sind, zu bewegen.

Die CDU-geführte Landesregierung „begrüßt, unterstützt und ermutigt" auf ihrem Internetauftritt Ausländer zum Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft. Sie wirbt damit, dass eine Einbürgerung „viele Vorteile" mit sich bringe, unter anderem den Erhalt von „Ausweisungs- und Auslieferungsschutz".

Eine AfD-geführte Landesregierung wird dafür sorgen, dass deutsche Pässe in Sachsen-Anhalt nicht mehr wie Ramschware feilgeboten werden. Stattdessen sollen die Behörden angehalten werden, bei beantragten Einbürgerungen den ihnen zustehenden Ermessensspielraum maximal restriktiv zu nutzen, wenn die Antragsteller keine ausreichenden Integrations- bzw. Assimilationsleistungen vorweisen können. Außerdem wird die Landesregierung darauf hinwirken, dass Straftätern und Gefährdern die Einbürgerung dauerhaft verweigert wird.

Eine AfD-geführte Landesregierung wird sich im Bundesrat für die Rücknahme des Einbürgerungsgesetzes der Ampelregierung im Bund einsetzen. Die Turbo-Einbürgerung muss beendet werden, und zwar sofort.

Außerdem wird sich die AfD-Landesregierung im Bundesrat für eine Streichung des Geburtsortsprinzips aus dem Staatsangehörigkeitsrecht einsetzen (Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland, auch wenn kein Elternteil Deutscher ist). Stattdessen soll eine Rückkehr zum Abstammungsprinzip, das in Deutschland bis zum Jahre 2000 in Kraft war, erfolgen.

Wenn AfD-Politiker die Ausbürgerung schwerkrimineller Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft anregen, wird diese Forderung von Altparteienpolitikern und etablierten Medien umgehend skandalisiert. Dabei haben sogar Bundeskanzler Friedrich Merz und CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann diese Forderung erhoben. Außerdem findet sich die Forderung auf der Netzseite der Bundes-CDU.

Eine AfD-geführte Landesregierung wird sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft bei schwerkriminellen Doppelstaatsbürgern zum Regelfall wird, um eine schnellstmögliche Abschiebung in ihr Heimatland zu gewährleisten. Die Landesregierung beruft sich dabei auf Art. 16 Abs. 1 GG mit dem folgenden Wortlaut: „Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird."

Im Jahre 2019 wurde für terroristische Kämpfer im Ausland bereits im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht geregelt, dass sie die Staatsangehörigkeit verlieren. Außerdem kann die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft bei Eintritt in die Armee eines anderen Landes erfolgen, oder wenn die Staatsbürgerschaft durch Betrug, Drohung oder Bestechung erlangt wurde. An diese rechtliche Regelung wird die Bundesratsinitiative der Landesregierung anknüpfen.

Illegale Zuwanderer tragen nicht zu einer Lösung des Fachkräftemangels bei. Stattdessen handelt es sich um Fachkräftemangelverursacher. Schließlich erzeugen oder verschärfen Versorgungsmigranten und Hilfsarbeiter, die illegal nach Deutschland einreisen und sich in Sachsen-Anhalt ansiedeln, den hiesigen Fachkräftemangel. Beispielsweise sorgen sie durch ihre Anwesenheit für einen Mehrbedarf an Erziehern, Lehrern, Verwaltungsmitarbeitern, Richtern, Staatsanwälten oder Polizisten.

Deshalb wird eine AfD-geführte Landesregierung keine zum Scheitern verurteilte „Integration" illegaler Zuwanderer in den sachsen-anhaltischen Arbeitsmarkt anstreben. Wer das Ziel verfolgt, den seit dem Jahre 2015 entstandenen Fachkräftemangel zu verringern, muss stattdessen darauf hinwirken, dass illegale und niedrigproduktive Zuwanderer das Land schnellstmöglich verlassen.

Die Anwerbung kulturfremder Fachkräfte zur Lösung von Engpässen auf dem Arbeitsmarkt führt zu unerwünschten Folgeproblemen. Sie sprechen häufig kein ausreichendes Deutsch. Ihre Ausbildung entspricht oftmals nicht den deutschen Standards. In Branchen wie dem Gesundheits- und Pflegesektor wird dadurch das Wohl der Patienten gefährdet. Der Fall des saudi-arabischen Psychiaters Taleb A, der Weihnachten 2024 mit einem Auto in den Magdeburger Weihnachtsmarkt raste, zeigt aufs Neue, dass Fachkräfte aus fremden Kulturkreisen zu einem Risiko für die Innere Sicherheit werden können. Diese sicherheitspolitischen Folgeprobleme lassen sich weder durch Integrationskurse, noch durch sogenannte „Integrationslotsen" lösen.

Letztlich tragen kulturfremde Fachkräfte sogar zu einer Verschärfung des Fachkräftemangels bei. Beispielsweise sah sich die Landesregierung im Jahre 2024 zur Auflegung eines zunächst auf drei Jahre angelegten Landesprogramms für die Integration fremder Fachkräfte gezwungen. Insgesamt wurden bis zu 50 deutsche Fachkräfte als sogenannte „Job Buddys" eingestellt, um bei der „Integration" ausländischer Fachkräfte zu helfen. Diese deutschen Fachkräfte fehlen also am Arbeitsmarkt, weil sie zur „Integration" ausländischer Fachkräfte eingesetzt werden.

Grundlegend lässt sich das Problem des Fachkräftemangels nur durch eine Geburtenwende und das Ende des deutschen „Brain Drain" lösen. Abschließend sei erwähnt, dass aus ethischer Sicht der Versuch der Altparteien, Fachkräftemarkte in Entwicklungs- und Schwellenländern abzugrasen, nicht vertretbar ist. Schließlich fehlen die in diesen Ländern rar gesäten Fachkräfte nach ihrer Abwerbung vor Ort.

Eine AfD-geführte Landesregierung wird eine Technisierungs-, Digitalisierungs- und KI-Strategie für Sachsen-Anhalt entwickeln. Diese soll zur Auflösung von Engpässen auf dem hiesigen Arbeitsmarkt beitragen. Außerdem soll sie dazu dienen, die Zuwanderung kulturfremder Fachkräfte zu vermeiden. Die Strategie soll unter anderem folgende monetären und nicht-monetären Anreize umfassen:

Entwicklung und Umsetzung einer Kampagne für das Land Sachsen-Anhalt, die kleinen und mittleren Unternehmen die finanziellen und arbeitsmarktlichen Vorteile der Nutzung von Technisierung, Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz vermitteln soll.

Kostenfreie Beratung kleiner und mittelständischer Unternehmen bei der Planung, Finanzierung und Umsetzung von Technisierungs- und Digitalisierungsprozessen sowie dem Einsatz Künstlicher Intelligenz.

Finanzielle Förderung der Technisierung, Digitalisierung und KI-Nutzung kleiner und mittelständischer Unternehmen durch die Einrichtung eines Förderprogramms.

Vergabe zinsgünstiger Kredite an kleine und mittelständische Unternehmen zur Finanzierung von Technisierung, Digitalisierung und KI-Nutzung.

In den vergangenen Jahrzehnten sind Millionen deutscher Fachkräfte vor der Politik der Altparteien geflohen und ausgewandert. Allein zwischen 1991 und 2015 verließen drei Millionen mehrheitlich gut ausgebildete Deutsche – darunter zahlreiche Sachsen-Anhalter – ihre Heimat. Im Jahre 2024 haben erneut 270.000 hochqualifizierte Einheimische Deutschland den Rücken gekehrt. Das Durchschnittsalter dieser Personengruppe ist niedrig. Es handelt sich vor allem um Ärzte, Ingenieure, Wissenschaftler, Arbeiter und Techniker.

Eine AfD-geführte Landesregierung wird ein Rückkehrprogramm für ausgewanderte deutsche Fachkräfte auflegen, das unter anderem folgende Remigrationsanreize beinhaltet:

Unterstützung bei der Wohnungssuche remigrationswilliger deutscher Fachkräfte;

Unterstützung bei der Kitaplatzsuche für die Kinder der heimkehrenden Familien.

Auszahlung einer Rückkehrprämie nach erfolgter Ansiedlung und zweijähriger sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung.

Andere Industrieländer wie Japan haben gezeigt, dass entsprechende Programme hunderttausende Einheimische und deren Nachkommen zu einer Rückkehr in ihre Heimat motivieren können. Doch nicht nur für ausgewanderte, auch für deutsche Fachkräfte aus anderen Bundesländern, die keine Lust mehr auf die multikulturelle Politik der Altparteien haben, aber ihr Heimatland nicht verlassen wollen, wird ein AfD-regiertes Sachsen-Anhalt zu einem Anziehungspunkt werden.

Die aus dem Ausland zurückkehrenden und aus anderen Bundesländern zuziehenden Fachkräfte sind mit der hiesigen Sprache und Kultur vertraut, sodass keine Ausgaben für deren kulturelle und sprachliche Eingliederung anfallen.

Abschiebung ist Ländersache. Im Jahre 2024 wurden von der CDU-geführten Landesregierung lediglich 654 ausreisepflichtige Personen abgeschoben, während 1.252 Abschiebungen scheiterten.

Die AfD-Landtagsfraktion hat im Alternativen Haushalt für die Jahre 2025 und 2026 einen Betrag in Höhe von 100 Millionen Euro zur Einleitung einer Abschiebeoffensive für ausreisepflichtige Ausländer eingestellt. Eine AfD-Landesregierung wird diese Abschiebeoffensive praktisch umsetzen.

Damit schnelle Anfangserfolge erzielt werden können, wird der Fokus zunächst auf denjenigen Ausreisepflichtigen liegen, bei denen die Hürden für eine Rückführung vergleichsweise niedrig sind. Parallel dazu soll die Abschiebung weiterer Abschiebepflichtiger vorbereitet werden. Ein besonderer Fokus wird auf der schnellstmöglichen Abschiebung ausreisepflichtiger Straftäter und Gefährder liegen.

Eine AfD-geführte Landesregierung wird staatlich geförderten Institutionen, Initiativen und Vereinen, die abgelehnte Asylbewerber dabei unterstützen, sich ihrer Abschiebung zu entziehen, die Fördergelder streichen. Personen, die ausreisepflichtige Asylbewerber bei der Vereitelung ihrer Abschiebung tatkräftig helfen, müssen damit rechnen, dass der Rechtsstaat ihre Unterstützungshandlungen mit der vollen Härte des Gesetzes ahnden wird.

Für die Durchführung einer Abschiebeoffensive wird eine AfD-geführte Landesregierung alle in Deutschland existierenden Formen der Abschiebehaft nutzen – darunter die Sicherungshaft (§ 63 Absatz 3 Aufenthaltsgesetz), die Überstellungshaft (Art. 28 Dublin-III-Verordnung), den Ausreisegewahrsam (§ 62b Aufenthaltsgesetz), die Mitwirkungshaft (§ 62 Absatz 6 Aufenthaltsgesetz), die Vorbereitungshaft (§ 62 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz) und den Behördlichen Gewahrsam (§ 62 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz).

Die derzeit in Bau befindliche Abschiebehaftanstalt in Volkstedt soll lediglich Platz für 30 Abschiebehäftlinge bieten und erst im Jahre 2027 einsatzbereit sein. Darum wird sich eine AfD-geführte Landesregierung im Bundesrat für eine befristete Aussetzung der Trennung von Haft- und Abschiebehaftplätzen in Sachsen-Anhalt einsetzen, um Handlungsfähigkeit zu gewährleisten.

Außerdem wird die AfD-Landesregierung den Umbau der Zentralen Aufnahmestelle in Stendal in eine Abschiebehaftanstalt prüfen und im Falle einer positiven Prüfung eine Umnutzung veranlassen. Die Umbaumaßnahme soll dazu dienen, die Zahl der Abschiebehaftplätze in Sachsen-Anhalt signifikant zu erhöhen. Für den Fall einer späteren Unterauslastung sollen dort auch Abschiebehäftlinge aus anderen Bundesländern untergebracht werden können, bevor sie in ihre Heimatländer rückgeführt werden.

Darüber hinaus wird eine AfD-geführte Landesregierung – mitunter kostengünstigere – Alternativen zur Abschiebehaft prüfen. Zu diesen Alternativen zählen beispielsweise die Anwendung von Hausarrest in zentralen Unterkünften und die Nutzung elektronischer Fußfesseln.

Im Jahre 2024 hat die CDU-geführte Landesregierung lediglich einen Abschiebeflug organisiert. Im Gegensatz dazu wird eine AfD-geführte Landesregierung den Flughafen Halle/Leipzig für die Umsetzung einer landeseigenen Abschiebeoffensive nutzen und die Zahl der Abschiebeflüge drastisch erhöhen. Dabei wird die Landesregierung den Austausch mit dem Freistaat Sachsen und mit anderen Bundesländern suchen, um gegebenenfalls gemeinsame Abschiebeflüge in Form von Sammelrückführungen zu planen und durchzuführen.

Obwohl Abschiebung Ländersache ist, spielen auch die Landkreise eine bedeutende Rolle. Schließlich sind die kommunalen Ausländerbehörden mit weitreichenden Verantwortlichkeiten ausgestattet. Sie können Aufenthaltstitel erteilen oder entziehen, Abschiebungen anordnen und bei Haftrichtern Abschiebehaft beantragen. In diesem Zusammenhang verfügen Mitarbeiter der Ausländerbehörden teilweise über große Ermessensspielräume bei der Auslegung von Bundes- und Landesregelungen.

Eine AfD-geführte Landesregierung wird darauf hinwirken, dass der angestrebte Paradigmenwechsel weg von einer Willkommenskultur und hin zu einer Verabschiedungskultur auch in den Ausländerbehörden im Land Einzug hält. Die Mitarbeiter sollen dazu ermutigt werden, ihre Ermessensspielräume zu nutzen.

Eine AfD-geführte Landesregierung wird eine „Task Force Abschiebungen" einrichten. Schließlich ist eine Zentralisierung auf Ebene der Bundesländer im Bereich der Abschiebungen bereits im Aufenthaltsgesetz angelegt. Die Task Force soll dazu beitragen, Abschiebeprozesse zu beschleunigen und effizienter zu gestalten. Sie wird sich unter anderem aus dem Innenminister, dem Justizminister sowie Vertretern der Polizeibehörden und der Kommunalen Spitzenverbände zusammensetzen.

Die Task Force soll auch dazu beitragen, die Kooperation mit anderen Bundesländern im Bereich der Abschiebungen zu verstärken. Sie soll außerdem mit dem Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) zusammenarbeiten. Diese Bund-Länder-Kooperationsplattform unter Federführung des Bundesministeriums für Inneres hat die Aufgabe, Unterstützung bei abschieberelevanten Maßnahmen wie Passersatzbeschaffungen, der Koordinierung einer besseren Auslastung von Abschiebeflügen und der Zusammenführung von Daten zu leisten.

Eine umfassende Remigrationspolitik beinhaltet erstens die Rückholung ausgewanderter deutscher Fachkräfte, zweitens die Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer unter staatlichem Zwang und drittens freiwillige Re-Migrationsprogramme für illegale Zuwanderer.

Für die Koordination dieser drei Elemente der Rückkehrpolitik wird eine AfD-geführte Landesregierung eine Stabsstelle für Remigration einrichten und einen Remigrationsbeauftragten ernennen. Außerdem wird sie die im Doppelhaushalt 2025/2026 eingestellten Finanzmittel in Höhe von 1,2 Millionen Euro für sogenannte ‚Integrationslotsen' alternativ für die Einstellung von Remigrationslotsen verwenden.

Eine AfD-geführte Landesregierung wird sich im Bundesrat für eine Koppelung der deutschen Entwicklungshilfe an die Bereitschaft zur Rücknahme illegaler Zuwanderer einsetzen. Für die Neujustierung der deutschen Entwicklungshilfepolitik soll ein Bonus-Malus System eingerichtet werden. Je höher die Bereitschaft zur Rücknahme illegaler Zuwanderer, desto großzügiger die gezahlte Entwicklungshilfe. Je geringer die Rücknahmebereitschaft, desto geringer die gewährte Entwicklungshilfe.

Mechanismen wie der „Mehr-für-Mehr-" und „Weniger-für-Weniger-Ansatz" werden von Entwicklungshilfeexperten bereits unter dem Stichwort der Konditionalisierung diskutiert. Dabei geht es darum, migrationspolitische Ziele durch Hebel wie Handelsbeziehungen oder entwicklungspolitische Investitionen zu verfolgen. Bislang weigern sich die Altparteien jedoch, diesen Ansatz zu verfolgen.

Analog zum Bonus-Malus-System wird die Bundesratsinitiative der Landesregierung auf eine wirkungsvolle Kontrolle der EU-Außengrenzen und der deutschen Außengrenzen hinwirken. Dadurch soll die Wiedereinreise illegaler Zuwanderer unterbunden werden.

Eine AfD-geführte Landesregierung wird darauf hinwirken, dass bestehende gesetzliche Möglichkeiten, die dazu dienen, den Druck auf Ausreisepflichtige zu erhöhen, in Sachsen-Anhalt konsequent angewendet werden. Das gilt unter anderem für Anspruchseinschränkungen nach § 1 Absatz 4 und § 1a des Asylbewerberleistungsgesetzes. Darin werden Möglichkeiten für begründete Leistungskürzungen aufgezeigt.

Beispielgebend ist der Leistungsentzug für sogenannte Dublin-Fälle, für die eigentlich ein anderes EU-Land zuständig ist, durch das Sozialamt in Dessau Roßlau. Die betroffenen illegalen Zuwanderer erhalten keine oder nur noch eingeschränkte Sozialleistungen, auch medizinische Leistungen werden eingeschränkt. Außerdem fordert das Sozialamt die Ausreisepflichtigen nachdrücklich dazu auf, Deutschland zu verlassen. Diese Praxis muss in Sachsen-Anhalt flächendeckend Anwendung finden.

Das Bürgergeld ist längst zum Migrantengeld geworden. Dabei wird Ukrainern eine Sonderrolle zugestanden. Nach ihrer Einreise erhalten sie unmittelbaren Zugang zu Bürgergeld und Sozialhilfe. Hunderttausende Ukrainer profitieren auf diese Weise von den Segnungen des deutschen Sozialstaats.

Eine AfD-geführte Landesregierung wird sich im Bundesrat für die Rückführung der seit Kriegsbeginn eingereisten Ukrainer in das Asylbewerberleistungsgesetz einsetzen. Die damit verbundene Verringerung von Finanzleistungen dient der Einsparung deutscher Steuergelder und zugleich als Rückkehranreiz für die Ukrainer.

Rückkehranreize für die Ukrainer in Deutschland sind dringend notwendig. Schließlich gelten große Landstriche in der Ukraine als sicher. Lediglich im Osten des Landes wird gekämpft. Außerdem stellen ukrainische Politiker regelmäßig klar, dass vorübergehend in Deutschland und Sachsen-Anhalt lebenden Landsleute nicht bleiben und in den Arbeitsmarkt integriert werden, sondern in ihr Heimatland zurückkehren sollen.

Die EU-Kommission hat im Jahre 2025 einen Plan für eine Remigrationsoffensive in die Ukraine verfasst. Darin steht: „Die Ukraine braucht ihre Menschen zurück, um das Land wieder aufzubauen." Die EU-Mitgliedsstaaten werden aufgefordert, mit den Vorbereitungen für ein groß angelegtes Remigrationsprojekt zu beginnen. Auch Deutschland soll die „Voraussetzungen für eine schrittweise Rückkehr und nachhaltige Wiedereingliederung in die Ukraine" schaffen und „Programme zur freiwilligen Rückkehr einrichten".

Eine AfD-geführte Landesregierung wird sich an den Rückkehrvorbereitungen beteiligen und eine Remigrationsoffensive für in Sachsen-Anhalt lebende Ukrainer vorbereiten.

Seit Ausbruch der militärischen Auseinandersetzung zwischen Russland und der Ukraine wird in Deutschland jeder ukrainische Staatsbürger automatisch als Kriegsflüchtling anerkannt und in unser Sozialsystem einbezogen. Es ist jedoch nur ein geringer Teil des ukrainischen Territoriums so intensiv von Kriegshandlungen betroffen, dass der Bevölkerung dieser Gebiete ein Status als Kriegsflüchtling zuerkannt werden muss. Diese Personen können allerdings in der Ukraine als Binnenflüchtlinge nahe ihrer Heimat Unterkommen finden. Eine AfD-geführte Landesregierung wird sich deshalb auf Bundesebene dafür einsetzen, dass, solange der militärische Konflikt in der Ostukraine vor sich hin schwelt, ukrainische Staatsbürger in Deutschland nicht mehr als Kriegsflüchtlinge anerkannt werden. Stattdessen sollen die von Kampfhandlungen betroffenen Ukrainer Zuflucht in der Westukraine finden.

Die rechtskonforme Remigrationspolitik der AfD wird von den Altparteien zu Unrecht als verfassungsfeindlich gebrandmarkt. Dabei existieren auf Bundes- und Landesebene und in den Kommunen bereits zahlreiche Rückkehrprogramme.

Das Bundesministerium des Inneren betreibt das „Reintegrations- und Emigrationsprogramm für Asylsuchende" („Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany") und das „Regierungsunterstützte Rückkehrprogramm" („Government Assisted Repatriation Program"). Im Jahre 2024 reisten 601 Personen freiwillig aus Sachsen-Anhalt aus, davon nahmen 214 Personen eines der beiden Bundesprogramme in Anspruch.

Darüber hinaus kann jedes Bundesland eigene Remigrationsprogramme auflegen. Beispielsweise betreibt die bayerische Landesregierung ein Rückkehrprogramm, das unter anderem eine einjährige Unterstützung für Afrikaner in Höhe von 250 Euro pro Monat vorsieht, wenn sie freiwillig in ihr Heimatland zurückkehren. Eine AfD-geführte Landesregierung wird ein eigenes Rückkehrprogramm für Sachsen-Anhalt auflegen, das illegale Zuwanderer zu einer freiwilligen Rückkehr in ihre Heimat ermutigen soll, um so einer Abschiebung zu entgehen. Durch das Rückkehrprogramm soll die Zahl freiwilliger Ausreisen massiv erhöht werden.

Kommunen können ebenfalls eigene Rückkehrprogramme mit monetären und/oder nicht-monetären Remigrationsanreizen auflegen. Eine AfD-Landesregierung wird sachsen-anhaltischen Kommunen bei der Ausarbeitung von Rückkehrinitiativen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Derzeit sehen sich Menschen, die unter schwierigen Bedingungen im Bereich des Abschiebe- und Rückkehrmanagements arbeiten, Anfeindungen links-grüner Befürworter von Multikulti und Überfremdung ausgesetzt. Dabei handelt es sich bei den Mitarbeitern und Staatsdienern in Ausländerbehörden und Abschiebehaftanstalten um Helden des Alltags, die ihren Dienst für Volk und Vaterland leisten. Eine AfD-geführte Landesregierung wird dafür sorgen, dass Rückführungsbediensteten endlich jene gesellschaftliche Wertschätzung und Anerkennung zuteil wird, die ihnen gebührt.

III. Kultur und Integration

Das Zerstörungswerk der Altparteien kann nicht mehr länger mit Inkompetenz erklärt werden. Die Einwanderungspolitik stellt nicht unseren Bedarf an echten Fachkräften in den Mittelpunkt, sondern die Bedürfnisse der zumeist unqualifizierten Einwanderer. Die Klimapolitik vernichtet unseren Wohlstand. Die Familienpolitik akzeptiert das Sterben unseres Volkes und fördert Kinderlosigkeit statt Nachwuchs. Die Bildungspolitik ist nicht mehr auf Bildung gerichtet. Die Finanzpolitik übt keine Sparsamkeit, sondern türmt Schuldenberge auf, die niemals getilgt werden können. Grund dafür sind keine fachpolitischen Defizite auf den einzelnen Feldern. Die Altparteien wüssten schon, wie es anders ginge, aber sie handeln so nicht.

Wir unterstellen den Altparteien allerdings auch nicht, dass sie uns schaden wollen und hüten uns vor polemisch überschießenden Vorwürfen, die kein echtes Verständnis der Situation fördern. Grund für das destruktive Handeln der Altparteien ist weniger ein böser Wille, als eher Hemmung und Schwäche. Es ist eine Unfähigkeit, deutsche Interessen zu verteidigen und ein manischer Zwang, sich selbst zu schaden. Nationalmasochismus und fehlendes Selbstbewusstsein aber beruhen auf kulturellen Voraussetzungen. Die letzten Ursachen der aktuellen Misere sind somit kultureller Art und können deshalb nur durch gezielte Arbeit an den kulturellen Voraussetzungen geheilt werden.

Eine Vergangenheitsbewältigung, die das genaue Gegenteil von Bewältigung ist, nämlich die Verewigung eines Schuldkomplexes, hat mittlerweile dazu geführt, dass Nationalstolz grundsätzlich als anrüchig gilt, die Verteidigung der eigenen Interessen als unanständig wahrgenommen wird und Politiker jede positive Bezugnahme auf unsere reiche Geschichte vor 1933 vermeiden. Eine Tradition der Traditionsvernichtung hat, von der 68er-Bewegung in Westdeutschland ausgehend, unser kulturelles Erbe entkernt und damit Möglichkeiten einer stabilen nationalen Identitätsbildung verbaut. Seiner Selbstbehauptungskräfte beraubt, ist Deutschland dem Einfluss der Regenbogenideologie hilflos ausgeliefert.

Die AfD-Sachsen-Anhalt wird diese Identitätsstörung durch eine neue, patriotische Kulturpolitik heilen. Die Kulturpolitik muss den Deutschen ihr Selbstbewusstsein zurückgeben. Wir werden durch gezielte Maßnahmen und Bezugnahmen auf die guten Seiten der deutschen Geschichte eine unverkrampfte und auf gesunde Weise selbstbewusste deutsche Identität fördern. Dies ist die entscheidende Voraussetzung für eine patriotische Wende auf allen Gebieten, auch und insbesondere dafür, dass wir die infolge der ungezügelten Masseneinwanderung der letzten Jahrzehnte entstandenen Integrationsprobleme meistern. Angesichts der verkorksten und unattraktiven Identität, wie sie die Altparteien vorleben, kann man den Ausländern kaum verübeln, dass sie sich darin nicht integrieren wollen. Welcher vernünftige und stabile Türke oder Syrer will denn zu einem von Selbsthass geplagten, zerknirschten Regenbogen-Deutschen werden? Allein die AfD kann den Ausländern eine deutsche Identität vorleben, die attraktiv ist und Lust macht, daran Teil zu haben. Wir müssen mit uns selbst ins Reine kommen – erst dann können wir daran denken, Fremde zu integrieren.

Die AfD betrachtet die Kulturhoheit der Bundesländer grundsätzlich kritisch. Was Fluch ist, ist jedoch auch Segen: Da Kultur in der Bundesrepublik Deutschland Ländersache ist, verfügen wir nach einem Sieg bei der Landtagswahl 2026 über vielfältige Möglichkeiten, unsere kulturpolitischen Vorstellungen umzusetzen. Wir werden Sachsen-Anhalt zum Musterland der Kulturpolitik machen, das eine Strahlwirkung auf andere Bundesländer entfaltet und so den notwendigen Wandel in ganz Deutschland anstoßen kann.

Die Landesregierung betreibt unter dem Titel „moderndenken" eine Imagekampagne, die versucht, aus dem Bauhaus die Identität des Landes Sachsen-Anhalt abzuleiten. Dabei war gerade die Bauhaus-Architekturschule immer bestrebt, jedes Anzeichen von nationaler Verwurzelung zu vermeiden. Die moderndenken-Kampagne treibt so die Politik der Identitätslosigkeit auf die Spitze. Die AfD Sachsen-Anhalt setzt dem eine deutschdenken-Kampagne entgegen, die darauf hinweist, dass Sachsen-Anhalt Wesentliches zur Entwicklung der deutschen Nation beigetragen hat. Von Heinrich I. und Otto I. über Luther bis hin zu Bismarck und Nietzsche: Aus Sachsen-Anhalt kommen Figuren, die Deutschland entscheidend geprägt haben. Das Gebiet des heutigen Sachsen-Anhalts war im Mittelalter das Zentrum des deutschen Reiches. Mit den Merseburger Zaubersprüchen kommt das älteste Dokument deutscher Sprache aus Sachsen-Anhalt. Noch viel mehr ließe sich erwähnen. Dass eine Landesregierung angesichts dieser Überfülle an großer deutscher Geschichte zu keinem anderen Stoff als einer umstrittenen Architekturschule greift, ist selbst schon ein deutliches Zeichen der Identitätsstörung, die wir kritisieren und die wir heilen werden. Unsere Kampagne #deutschdenken wird die schönsten Beispiele deutscher Geschichte, die Sachsen-Anhalt zu bieten hat, verknüpfen und selbstbewusst herausstellen. Durch Einbeziehung der Schulen, durch neue patriotische Tourismuskonzepte, die Vergabe von Preisen und die Durchführung von Gedenkveranstaltungen soll ein neues nationales Selbstbewusstsein angestoßen werden.

In Magdeburg befindet sich das „Deutsche Zentrum Kulturgutverluste". Die dort betriebene sogenannte „Provenienzforschung" durchforstet Museumsbestände auf nicht rechtmäßige Erwerbungen während der Kolonialzeit, der NS-Zeit und in der SBZ/DDR. Problematisch daran ist, dass diese Nachforschungen völlig ohne Anlass auch dann durchgeführt werden, wenn weder ein Alteigentümer noch ein Erbe die Restitution begehrt. In Fällen, in denen Geschädigte auftreten, muss selbstverständlich Unrecht wiedergutgemacht werden, der anlasslose Generalverdacht gegen alle Museumsbestände und die Suche nach Rechtsbrüchen, die niemand mehr beklagt, aber dienen nur der künstlichen Aufrechterhaltung eines Schuldgefühls, das wir endlich ablegen sollten. Besonders absurd ist dabei die Konstruktion einer kolonialen Schuld. Wie Mathias Brodkorb gezeigt hat, sind nahezu alle Exponate aus Kolonialländern rechtmäßig erworben worden. Aktuell fördert das Land Sachsen-Anhalt das „Deutsche Zentrum Kulturgutverluste" durch einen Zuschuss in Höhe von 73.500 Euro pro Jahr. Wir werden diesen Zuschuss komplett streichen.

Beinahe jeder Ort in Sachsen-Anhalt verfügt über ein Denkmal für die Gefallenen der beiden Weltkriege. An einigen Orten sind auch noch Denkmäler für die Gefallenen des deutsch-französischen Krieges 1870/71 oder der Schlacht von Königgrätz 1866 zu finden. Die meisten gerade auch der seltenen Denkmäler befinden sich in einem miserablen und beschämenden, das Andenken geradezu entehrenden Zustand. Wir werden deshalb einen Landesbeauftragten für den Erhalt der Kriegerdenkmäler einsetzen, der ein landesweites Verzeichnis erstellt, den Restaurierungsbedarf erfasst und in Zusammenarbeit mit Denkmalschutzbehörden die Kommunen zur Durchführung notwendiger Erhaltungsmaßnahmen bewegt. Dabei soll, wo nötig, auch eine finanzielle Förderung gewährt werden können. Die Förderung soll ohne kleingeistige politische Wertungen allen Denkmälern gleichermaßen zugutekommen. Gefallene Soldaten haben ihr Leben für die Verteidigung ihres Landes gegeben. Es ist ein erstes Zeichen der patriotischen Wende, dass wir dieses große Opfer anerkennen und ehren.

Gerade Altparteienpolitiker, die sich als Anwälte des Ostens aufspielen, zeichnen ein Bild von Ostdeutschland, das durch angebliche Benachteiligungen und Defizite geprägt ist. Der Osten habe weniger Wirtschaftskraft, sei anfälliger für ‚Populismus' und weniger gefestigt in der Demokratie als der Westen. Diese Sicht wird dem Osten nicht gerecht. Der Osten ist kein schlechteres, er ist das bessere Deutschland.

Die Bürger im Osten haben den Bürgern im Westen voraus, dass sie durch die Erfahrung einer Revolution hindurchgegangen sind. Deshalb sind sie politisch reflektierter und wacher. Der Osten ist kein Problemfall der deutschen Demokratie, er ist ihr Vorbild. Vom Konsummaterialismus des Westens und der Deutschlandfeindlichkeit der 68er-Bewegung verschont, hat der Osten mehr Deutschland bewahrt als der Westen. Eine AfD-Landesregierung wird dies zur Grundlage ihrer Kommunikationsstrategie machen.

In Sachsen-Anhalt verfügen viele Städte über eine gute Altbausubstanz, vor allem in den historischen Innenstadtbereichen. Der Erhalt dieser identitätsstiftenden und Wohnraum schaffenden Altbausubstanz ist jetzt, 20 bis 30 Jahre nach der letzten Sanierung, mit großen Fragezeichen behaftet.

Steigende Baukosten, getrieben durch immer mehr Auflagen, bürokratische Verzögerungen und Inflation machen bei geringen Mieten die Sanierungen unwirtschaftlich. Während Förderprogramme fehlen, droht so die Verwahrlosung von ganzen Stadtgebieten.

Eine AfD-geführte Landesregierung wird die Kreditvergabe zu Sonderkonditionen für die Sanierung dieser Altbausubstanz ermöglichen sowie den Abbau von Bürokratie und unsinnigen Bauvorschriften für Handwerker und Bauunternehmen massiv vorantreiben. Zur weiteren Kostensenkung werden wir unter Ausnutzung bestehender Möglichkeiten der Berufsbildung ein nebenberufliches Qualifikationsprogramm für Heimwerker auflegen, das es Eigentümern ermöglichen soll, einfache handwerkliche Renovierungsarbeiten selbst durchzuführen und so Kosten zu sparen.

Öffentliche Gebäude, die nach 1990 in Sachsen-Anhalt errichtet wurden, sind oft von einer außerordentlichen Hässlichkeit. Für sehr viel Geld werden nichtssagende Klötze oder andere kalt wirkende, traditionslose geometrische Formen in die Welt gesetzt. Zu nennen wäre etwa die sogenannte „Sinuskurve" in Magdeburg, August-Bebel-Damm, oder das Gebäude der Nord-LB in Magdeburg am Domplatz. Wir werden dem ein Ende bereiten, indem wir der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) eine Richtlinie einfügen, die vorschreibt, dass jedes Bauobjekt, bei dem das Land oder eine Kommune Träger ist und das einem öffentlichen Zweck dient, eine anerkannte Bautradition aufzugreifen hat. Traditionslose Konstruktionen sind zu vermeiden, regionale Materialien von hoher Langlebigkeit zu bevorzugen. Wir orientieren uns damit an einer von Donald Trump während seiner ersten Amtszeit erlassenen Exekutivorder. Öffentliche Gebäude müssen von der Mehrheit der Bevölkerung als schön empfunden werden und müssen historische Identität widerspiegeln.

Die vornehmste Aufgabe aller Kunst besteht darin, kulturelle Identität zu pflegen. Die deutsche Identität ist auch das Resultat deutscher Kunst, vor allem der sich im öffentlichen Raum vollziehenden Bühnenkunst. Leider wird die Kunst unserer Tage dieser ihrer Verantwortung kaum noch gerecht - im Gegenteil. Abgesehen vom Goethe-Theater in Bad Lauchstädt, das aber über kein stehendes Ensemble verfügt, bringen die Theater in Sachsen-Anhalt so gut wie keine deutschen Stücke mehr auf die Bühne. Nicht nur Goethe, Schiller und Kleist, auch Modernes wie Botho Strauss sucht man vergebens. Stattdessen bieten die Theater nur allerseichteste Unterhaltung oder International(istisch)es. Das Grundgesetz verpflichtet uns, auch solche Kunst zu akzeptieren. Das Grundgesetz verpflichtet uns aber nicht, solche Kunst zu fördern. Die Kunstfreiheit ist kein Anspruch, alles Mögliche gefördert zu bekommen. Deshalb werden wir mit Staats- und Steuergeld vorwiegend solche Kunst fördern, die einen Beitrag zu deutscher Identitätsfindung leistet. In dieser Hinsicht wie auch in weiteren Punkten der kulturpolitischen Ausrichtung ist uns die kulturpolitische Wende, wie sie Ungarn unter Viktor Orbán vollzieht, Vorbild und Inspiration.

Die Landeszentrale für politische Bildung des Landes Sachsen-Anhalt hat sich in den letzten Jahren mehr und mehr zu einer linken Indoktrinationsanstalt entwickelt. Das zeigt sich an den Partnern und Vereinen, die von der Landeszentrale protegiert und mit öffentlichen Geldern ausgestattet werden. Vom „Miteinander e.V." über das Netzwerk „Schule ohne Rassismus" bis hin zu diversen Initiativen für mehr Demokratie und Toleranz, die auf das genaue Gegenteil von Demokratie und Toleranz hinwirken, steht die Landeszentrale wie die Spinne in einem Netz linker bis linksextremer Institutionen.

Unter der Fahne des „Kampfes gegen rechts" beteiligt sich die Landeszentrale an der Verunglimpfung konservativer Einstellungen und Werte und diskreditiert legitime patriotische Positionen. Somit lässt die Landeszentrale für politische Bildung nicht nur die Neutralität vermissen, die man von einer Landesbehörde erwarten dürfte, sie bekämpft einen gesunden Patriotismus und damit das, was alle politischen Strömungen von links bis rechts verbinden sollte. Sie ist so nicht einmal ansatzweise in der Lage, eine politische Bildung zu vermitteln, die zur Stabilisierung und Funktionalität unseres Staatswesens beiträgt. Aus diesem Grund werden wir die Landeszentrale für politische Bildung in der aktuellen Form abschaffen und als Alternative ein Landesinstitut für staatspolitische Bildung und kulturelle Identität aufbauen.

Wir bekennen uns zur kulturellen Identität unserer Heimat. Statt einer Landeszentrale für politische Bildung, die linken Ungeist verbreitet, werden wir Aktivitäten fördern, die das Heimatgefühl und die Nationalidentität stärken. Dazu gehört, dass Brauchtum und Traditionen erhalten werden müssen. Zu diesem Zweck sollen Ortschaften 5 Euro pro Einwohner und Jahr als ungebundene Schlüsselzuweisung für Brauchtum und Tradition vom Land erhalten. Wofür genau innerhalb des breiten Rahmens der Brauchtums­ und Traditionspflege diese Zuweisung verwendet wird, hat der Ortschaftsrat per Abstimmung zu beschließen.

Böller, Raketen und anderes Feuerwerk ist mit seinen Knall- und Lichteffekten seit Jahrhunderten Teil der Feierlichkeiten zum Jahreswechsel. Eine Feuerwerksverbote würde nicht nur diese schöne Tradition und damit ein Stück Kultur vernichten, sondern auch die Freiheit der Bürger unangemessen einschränken. Wir werden uns deshalb als Landesregierung auf allen Ebenen von den Kommunen bis zum Bund dafür einsetzen, Feuerwerksverbote zu verhindern und jedem Bürger ein unbeschwertes privates Feuerwerk an Silvester zu ermöglichen.

Die Gendersprache mit dem großen Binnen-I („StudentIn"), X-Endungen („Professex"), Partizipialformen („Studierende" statt „Studenten") und weiteren befremdlichen Formen strebt danach, das Geschlecht aus der Sprache zu verbannen. Die Sprache soll eine geschlechtslose Welt schaffen. Das Geschlecht soll sprachlich nicht mehr sichtbar sein und dann auch aus der Gesellschaft verschwinden.

Solchen Visionen erteilt die AfD eine klare Absage. Wir halten an den tradierten Formen und Schreibweisen unserer Sprache fest, weil sich darin unser Denken und unsere Identität niedergeschlagen hat. Geschlechterrollen, auch und gerade in der Sprache, machen unser kulturelles Leben vielfältig und spannend. Die Genderformen erschweren außerdem das Lesen und Schreiben. Wir werden deshalb als Landesregierung Gendersprache im gesamten amtlichen Sprachgebrauch untersagen. An Schulen, Gerichten, Ministerien, in der Kommunalverwaltung und im Landtag sollen nur die bewährten traditionellen Schreibweisen der deutschen Sprache akzeptiert werden. Weiterhin werden wir eine Richtlinie zu gutem Deutsch erlassen, die alle Formen vermeidet, die durch feministische Ideologie oder Genderideologie motiviert sind, und Orientierung für gutes Deutsch bietet.

Zwar hat sich die CDU in letzter Zeit mit Kritik am Gendern hervorgetan hat, konform mit den Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtsschreibung weist die CDU aber nur die extremsten Formen des Genderns zurück, während sie behutsame Formen akzeptiert (beispielsweise „Studierende" statt „Studenten"). Außerdem lässt die CDU eine grundsätzliche Kritik an den ideologischen Hintergründen des Genderns vermissen. Allein die AfD weist jede Form des Genderns zurück, bekennt sich zu unserem bewährten Sprachgebrauch und kritisiert die im Hintergrund stehende Ideologie.

Die Gender-Politik fordert, alle Unterschiede zwischen den Geschlechtern aufzuheben. Zu diesem Zweck sollen u.a. junge Männer gezielt in Frauenberufe und junge Frauen gezielt in Männerberufe gedrängt werden. Dem dient der sogenannte Girls und Boys Day. Die Altparteien sehen ein Problem darin, dass Männer kaum Grundschullehrer oder Erzieher werden wollen, und sich viel weniger Mädchen als Jungen beispielsweise für den Beruf des Polizisten interessieren. Die AfD aber sieht darin kein Problem. Wir wollen niemanden aufgrund seines Geschlechts dazu drängen, einen bestimmten Beruf zu ergreifen, oder ihn davon abhalten, nur damit Quoten erfüllt werden und überall Geschlechterparität hergestellt wird. Deshalb werden wir den Girls- und Boys-Day durch einen Zukunftstag zur beruflichen Orientierung ersetzen, bei dem Jungen und Mädchen nicht in verschiedene Gruppen getrennt werden und jeder völlig wählen darf, was ihm gefällt.

Aktuell führt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Einbürgerungstest durch, der aus 33 Fragen besteht, von denen 3 Fragen einen Bezug zum jeweiligen Bundesland aufweisen. Zu jeder Frage werden vier Antwortmöglichkeiten angeboten, von denen die richtige ausgewählt werden muss. Die Fragen selbst sind einfachster Art („Welches Tier ist das Wappentier der Bundesrepublik Deutschland"). Wir werden darauf hinwirken, den Schwierigkeitsgrad der Fragen deutlich anzuheben. Der Test soll künftig nicht mehr aus multiple-choice-Fragen bestehen, sondern aus einem Besinnungsaufsatz zu einem politischen Thema, der zugleich als Sprachtest fungiert. Das Niveau der Sprachbeherrschung muss mindestens einer Note ausreichend im Rahmen eines Hauptschulabschlusses entsprechen. Inhaltlich muss der Aufsatz den Willen, Bürger der Bundesrepublik Deutschland zu werden, und Respekt vor unserem Staat erkennen lassen. Die Anforderungen an eine Einbürgerung sind generell zu erhöhen. Es darf nur deutscher Staatsbürger werden, wer sich dauerhaft in unser Gemeinwesen einfügt und nicht nur zur kurzfristigen Erlangung von Vorteilen zu uns gehören will.

Anders als es uns immer unterstellt wird, verwehren wir Ausländern nicht die deutsche Staatsbürgerschaft. Jeder, der das ernsthaft will, kann Deutscher werden. Wer hier eingebürgert werden will, muss sich aber zu Deutschland bekennen, seine neue Identität annehmen und seine alte Identität loslassen. Um das sicherzustellen, werden wir die persönliche Erklärung zur Einbürgerung, die durch einen Erlass vom 27. August 2021 den kreisfreien Städten und Landkreisen mitgeteilt wurde, durch folgende Erklärung ersetzen:

„Ich, Vorname und Name, erkenne die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Gesetze an. Ich verpflichte mich, die deutsche Kultur zu respektieren und danach zu streben, die deutsche Sprache zu erlernen. Als neuer deutscher Staatsangehöriger werde ich innerhalb und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland keine ausländischen Konflikte aktiv unterstützen. Dies gilt insbesondere für Konflikte meines ehemaligen Heimatlandes. Ich will mich nach besten Kräften bemühen, meinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten und auf diese Weise meinem neuen Heimatland Dank und Respekt zu erweisen."

Aktuell vermitteln die Einbürgerungskurse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, die zum Einbürgerungstest hinführen, lediglich „staatsbürgerliches Grundwissen" sowie „Grundsätze und Werte unserer Verfassung". Die Gestaltung des Kurses zielt auf einen reinen Verfassungspatriotismus. Eine gelungene Einbürgerung aber setzt darüber hinaus auch historische und kulturelle Bildung voraus. Ein auf verfassungsrechtliche Aspekte verengter Kurzlehrgang reicht nicht aus. Wir werden uns deshalb dafür einsetzen, in breiter Perspektive deutsche Geschichte und Kultur zu vermitteln. Wer Deutscher werden will, muss zumindest ansatzweise verstehen, wie unser Staat zu dem geworden ist, was er heute ist. Weiterhin müssen alle noch nicht eingebürgerten Ausländern, die sich nicht nur vorübergehend, aber rechtmäßig in Deutschland aufhalten, zum Besuch solcher Kurse verpflichtet werden. Unentschuldigtes Fehlen soll bis hin zum Entzug des Aufenthaltstitels sanktioniert werden können.

Die Einbürgerungspraxis stellt aktuell zu stark auf die reine Dauer des Aufenthalts ab, ohne zu prüfen, wie die Zeit verbracht wurde. Nach einer gewissen Anzahl an Jahren des dauernden Aufenthalts in Deutschland entstehen Ansprüche. Diese Haltung fördert keine echte Integration, sondern bloßes Anspruchsdenken. Die deutsche Staatsbürgerschaft wird gleichsam ersessen. Wir werden uns im Bundesrat dafür einsetzen, dies zu ändern. Je nachdem, welche Anstrengungen der einbürgerungswillige Ausländer selbst unternommen hat, sollen sich Einbürgerungsfristen verkürzen oder bei Integrationsdefiziten auch verlängern. Ausländer, die sich in Vereinen engagieren und so schon vor ihrer Einbürgerung einen Beitrag zu ihrer informellen Anerkennung als wertvolles Mitglied unserer Gesellschaft leisten, soll eine beschleunigte Einbürgerung in Aussicht gestellt werden.

Der Islam gehört weder zu Deutschland noch zu Sachsen-Anhalt. Schließlich hat der Islam unsere Geschichte und Kultur nicht geprägt. Als politische Religion mit seinem archaischen Scharia-System und den darin enthaltenen Rechtsregeln ist er mit unserem abendländischen Staatsverständnis nicht vereinbar.

Die Glaubens­ und Gewissensfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 Grundgesetz und die staatliche Gewährleistung einer ungestörten Religionsausübung aus Artikel 4 Absatz 2 Grundgesetz gelten zwar auch für Moslems, sind jedoch in den letzten Jahrzehnten durch fragwürdige Interpretation zu einem Supergrundrecht aufgebläht worden.

Die AfD wird die Religionsfreiheit wieder auf angemessene Maßstäbe zurückführen. Die Religionsfreiheit zwingt die Deutschen nicht dazu, jeden Wunsch der Islamlobby zu erfüllen. Moscheen müssen nicht als orientalische Prunkbauten weithin erkennbar sein. Ein Muezzinruf ist zur Gewährleistung der freien Religionsausübung für Moslems nicht unabdingbar. Die AfD-Regierung wird alle Möglichkeiten ausschöpfen, den Einfluss dieser kulturfremden Religion in Sachsen-Anhalt zu beschränken, soweit dies rechtlich zulässig ist.

Jedes Jahr zahlt das Land Sachsen-Anhalt den großen Kirchensteuerkirchen über 40 Millionen Euro Steuergeld als sogenannte „Staatsleistungen". Diese Zahlungen sind letztlich eine Entschädigung für Kirchengüter, die 1803 enteignet wurden. Schon die 1919 in Kraft getretene Weimarer Reichsverfassung forderte, diese Staatsleistungen abzulösen, ohne dass dem nachgekommen worden wäre. Der ursprüngliche Grund – ein Rechtsakt des 1806 untergegangen Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation – ist nach realistischer Betrachtung längst erloschen. Die Geschäftsgrundlage ist mehrfach weggefallen. De facto haben sich die Staatsleistungen von einer Enteignungsentschädigung zu einer allgemeinen Kirchenförderung entwickelt.

Wir werden uns dafür einsetzen, die Staatsleistungen im Rahmen einer grundlegenden Reform auch tatsächlich in diesem Sinne zu gestalten. Bei gleichbleibendem Gesamtvolumen sollen die Staatsleistungen allen christlichen Kirchen proportional zu ihrer Mitgliederzahl zugutekommen. Ihre Verwendung soll auf Kosten für geistliches Personal und den Erhalt der Gebäude beschränkt bleiben. Kirchen, die Staatsleistungen in Anspruch nehmen wollen, haben über die Verwendung der Mittel Rechenschaft abzulegen und ihren Gesamthaushalt offen zu legen.

Die Evangelische Akademie Sachsen-Anhalt e.V. wird jährlich in Höhe von 70.000 EURO durch das Land Sachsen-Anhalt gefördert. Dies wäre vielleicht gerechtfertigt, wenn sich diese Akademie der Bildung in kirchlichen Angelegenheiten von theologischen Themen bis hin zu Kirchenmusik widmen würde. Solche Themen machen jedoch den geringsten Teil der dort stattfindenden „Bildungsarbeit" aus. Das meiste ist politische Agitation im Sinne der Altparteien: Klimadoktrin, Genderismus und Regenbogenkult stehen hoch im Kurs, eine „sozial-ökologische Transformation" wird beschworen, der ungezügelten Masseneinwanderung wird das Wort geredet, und jeder, der grundsätzlich anderer Meinung ist, wird als Gefahr für die Demokratie ausgegeben. Dergleichen darf nicht mit Steuergeld gefördert werden. Eine AfD-Landesregierung wird diese Zahlungen unverzüglich einstellen.

Das Christentum ist nicht nur ein wesentlicher Teil unserer Europäischen Kultur, es bietet auch Halt im Glauben und jenseitige Orientierung. Wer sich zum Christentum und der christlichen Ethik bekennt, handelt nachhaltig und leistet einen wertvollen Beitrag zu unserem Gemeinwesen. Dass wir die Privilegien der Kirchensteuerkirchen abschaffen wollen, bedeutet nicht, dass wir den christlichen Glauben ablehnen – im Gegenteil. Erst wenn die Kirchen unabhängig von staatlichen Geldzahlungen sind, können sie ihre positive Wirkung entfalten.

Wer bei Olympischen und paralympischen Spielen eine Goldmedaille erringt, hat eine Höchstleistung erbracht, die das Ansehen seines Landes verbessert und somit einen hohen ideellen Gewinn für die Allgemeinheit bringt. Dies gilt es auch finanziell zu honorieren. Wir werden deshalb eine lebenslange Ehrenrente für Olympiasieger aus Sachsen-Anhalt i. H. v. 150 EURO mtl. einführen, die nicht zu versteuern ist und jährlich nach der KOV-Anpassungsverordnung zum 1. Juli angepasst wird.

IV. Schulbildung

Schon seit Jahrzehnten sinkt in ganz Deutschland und Sachsen-Anhalt das Bildungsniveau. Grundschüler können nicht mehr richtig lesen, schreiben und rechnen. Das Abitur befähigt nicht mehr zum Studium. Das Handwerk sucht verzweifelt Auszubildende. Der viel diskutierte Lehrermangel ist keine Ursache der Krise, sondern nur eine ihrer Auswirkungen. Die Bildung verfällt nicht, weil es immer weniger Lehrer gibt, sondern, weil die Bildung verfällt, will niemand mehr Lehrer werden. Auch und gerade der Unterricht, der stattfindet, taugt immer weniger. Diese Krise ist keine Krise des Geldes, es ist eine Krise des Geistes.

Die Leistungsprobleme beginnen nicht erst in der Sekundarstufe. Bereits in der Grundschule zeigen internationale Studien rückläufige Kompetenzen in Lesen und Mathematik. Eine Reform des Bildungssystems muss daher im Primarbereich ansetzen und die Sicherung grundlegender Kulturtechniken priorisieren.

Das Problem ist eine um sich greifende Leistungsmüdigkeit und Kuschelpädagogik, die nicht mehr zu Anstrengungen motiviert und die Leistungsbereiten entmutigt. Das Problem ist, dass die richtige Meinung mittlerweile mehr wert ist als echtes Wissen. Das Problem ist, dass Lehrer keine pädagogische Autorität mehr darstellen, sondern zu bloßen Lernbegleitern verkommen sind. Das Problem ist, dass alle gleich gemacht werden, anstatt Kinder nach ihrer Begabung zu fördern. Die Altparteien sind nicht in der Lage, diese Krise zu begreifen, geschweige denn zu lösen. Die Altparteien haben diese Krise mit verursacht.

Hinzu kommt, dass die Schule systematisch mit nicht-schulischen Aufgaben überfordert wird. Während die Altparteien die schulische Bildung vernachlässigen, erfinden sie immer neue Aufgaben, die sie der Schule aufbürden: Die Schule soll Einwanderer integrieren, soziale Nachteile aller Art beheben und den Schaden einer schlechten Familie ausgleichen. Weiterhin soll die Schule die Kinder politisch erziehen, was allzu oft in einer einseitigen Indoktrination gegen gesunden Patriotismus ausartet und bis hin zu offener Hetze gegen die AfD führt. Derart mit bildungsfernen Aufgaben überlastet, kommt die Schule nicht mehr dazu, das zu leisten, was ihre eigentliche Aufgabe ist: die Kinder durch solide Bildung auf das Leben vorbereiten!

Die AfD setzt der ungebildeten Bildungspolitik der Altparteien eine gebildete Bildungspolitik entgegen, die sich zur guten pädagogischen Tradition bekennt und die Schule von allen nicht-schulischen Aufgaben befreit. Weder soziale und psychologische Betreuung noch Integration und Inklusion, sondern allein die Vermittlung von Kulturtechniken (Lesen, Schreiben, Rechnen) und Bildungsgütern ist Aufgabe der Schule. Wir werden deshalb die Schule von allen nicht-schulischen Aufgaben befreien und dafür sorgen, dass im Unterricht wieder die bewährten pädagogischen Konzepte angewendet werden. Bildung bedeutet, sich Bildungsgut anzueignen und festgesteckte Ziele zu erreichen. Der Lehrer ist dabei nicht bloßer „Lernbegleiter", sondern Autorität und Vermittlungsinstanz.

Die Altparteien glauben, etwas gegen die Bildungskrise zu unternehmen, wenn sie schon die Grundschulen mit digitalen Endgeräten überschütten. Dabei ist übermäßiger und verfrühter Umgang mit digitalen Medien eine Ursache für den Bildungsverfall. Allein der Umstand, dass die älteren Generationen, die traditionell unterrichtet wurden, besser gebildet sind, als die jüngeren Generationen, die zum Opfer diverser Reformen wurden, beweist die Überlegenheit der traditionellen Pädagogik. Hausaufgaben, Frontalunterricht, regelmäßige Übungsaufgaben im Unterricht, systematische Wiederholung und Leistungskontrolle, umfangreiche Lektüre – das sind die Instrumente, die unserem Schulsystem wieder auf die Beine helfen.

Aktuell herrscht eine starke Tendenz zur Nivellierung der Bildungsstandards und zur Vereinheitlichung des Bildungssystems. Eine Auswahl der Schüler nach Leistung ist zunehmend verpönt. Die Einführung einer gymnasialen Oberstufe an Gemeinschaftsschulen bedeutet einen weiteren Schritt Richtung Einheitsschule und Einheitsgymnasium. Die AfD tritt dagegen für eine ein leistungsdifferenziertes mehrgliedriges Schulsystem ein. Wir werden das Gymnasium stärken und wieder zu dem machen, was es war: Die Schulform, die zur Universität führt und von nicht mehr als 25 Prozent eines Jahrgangs besucht werden muss. Weiterhin werden wir die Wiedereinführung von Hauptschule und Realschule prüfen. Die Förderung unserer Kinder gelingt am besten, wenn sie entsprechend ihrer Neigungen und Fähigkeiten in möglichst homogenen Klassenverbänden unterrichtet werden. Wenn weniger Schüler aufs Gymnasium gehen, steigt nicht nur dort das Niveau. Dadurch, dass dann wieder mehr leistungsstärkere Schüler die Realschule besuchen, wird auch dort das Niveau angehoben und ebenso auf der Hauptschule. Die Erhöhung der Anforderungen im Gymnasium hebt so kaskadenweise das Niveau des gesamten Schulsystems an. Nicht ein leichtes Abitur, ein schweres Abitur führt aus der Krise unseres Bildungswesens.

Sachsen-Anhalt braucht Handwerker. Unser Land lebt von Menschen, die bauen, reparieren, gestalten und mit ihrem Können echte Werte schaffen. Doch noch immer wissen viele Schüler nicht, welches praktische Talent und welches berufliche Potenzial in ihnen steckt. Das wollen wir ändern.

Wir setzen uns dafür ein, handwerkliche Bildung stärker in den Schulalltag zu integrieren – in Theorie und vor allem in der Praxis. Werkstätten, Projekttage, Bau- und Technikmodule sowie Kooperationen mit regionalen Handwerksbetrieben sollen fester Bestandteil schulischer Bildung werden. Wer früh selbst etwas erschafft, entdeckt oft erst dadurch die eigenen Fähigkeiten.

Berufsorientierung darf nicht nur informieren, sie muss erlebbar sein. Praktisches Arbeiten, Projektlernen und das Kennenlernen realer Berufsfelder stärken Motivation, Selbstvertrauen und Zukunftsperspektiven. So fördern wir nicht nur den Nachwuchs im Handwerk, sondern geben jungen Menschen echte Chancen, ihren eigenen Weg zu finden.

Seit 2011 ist die verbindliche Schullaufbahnempfehlung nach Klasse 4 in Sachsen-Anhalt abgeschafft. Schüler erhalten zwar eine Empfehlung, dieses hat jedoch nur eine rein beratende Funktion. Wir halten das für einen Fehler. Die Lehrer können in aller Regel am besten einschätzen, welche Schule ein Kind nach Klasse 4 besuchen sollte, während Eltern die Leistung ihres Kindes oft überschätzen. Es kann nicht sein, dass Eltern nach Belieben entscheiden, welche Schullaufbahn ihr Kind einschlägt. Deshalb werden wir die Schullaufbahnempfehlung wieder verbindlich machen. Um die Beurteilung zu objektivieren, sollen zentrale Klassenarbeiten durchgeführt werden, deren Ergebnis darüber entscheidet, welche Schulart empfohlen wird. Gleichzeitig werden wir die Durchlässigkeit des mehrgliedrigen, leistungsdifferenzierten Schulsystems sicherstellen. Wer in der Realschule sehr gute Leistungen erbringt, soll in jedem Schuljahr ins Gymnasium aufsteigen können.

Das Experiment „Inklusion", also der gemeinsame Unterricht von behinderten Kindern mit normal begabten Kindern und die Abschaffung der herkömmlichen Förderschulen, ist auf ganzer Linie gescheitert. Die behinderten Kinder erhalten nicht die Aufmerksamkeit, die sie benötigen, finden unter ihren Mitschülern keinen Anschluss, lähmen den Unterrichtsfortgang und bleiben hinter ihren Möglichkeiten zurück. Gerade behinderte Kinder benötigen eine speziell auf ihre Situation abgestimmte Pädagogik, wie sie nur an Förderschulen möglich ist. Hinzu kommt, dass die in Inklusionsklassen oft praktizierte Doppelbesetzung (= zwei Lehrer pro Klasse) in Zeiten des Lehrermangels wertvolle Kapazitäten bindet. Wir werden die Inklusion unverzüglich beenden und die Förderschulen ausbauen! Die zunehmende Heterogenisierung der Lerngruppen ohne ausreichende Differenzierungsinstrumente korreliert mit steigenden Anteilen leistungsschwacher Schüler. Leistungsdifferenzierung ist daher Voraussetzung für Qualitätssteigerung.

Es ist mit Schulzeugnissen wie mit dem Geld: Die inflationäre Vergabe von Schulnoten wie auch die inflationäre Vergabe guter Noten schaffen keine Werte, sondern vernichten Werte. Wenn im Schuljahr 2024/25 die durchschnittliche Abiturnote bei 2,2 liegt und ein Drittel der Schüler eine Eins vor dem Komma hat, dann heißt das nicht, dass unsere Abiturienten überdurchschnittlich sind, es heißt, dass Spitzennoten für Leistungen vergeben werden, die keine Spitzenleistungen sind. Man täuscht sich durch Bestnoten über den Verfall des Leistungsniveaus hinweg. Damit ist niemandem gedient! Wir wollen, dass Schulnoten wieder zu einer harten Währung werden. Deshalb werden wir die Bewertungsschlüssel für alle Schulformen anheben. Es kann nicht sein, dass für weniger als die Hälfte der erreichten Punktzahl schon eine Note vier (ausreichend) vergeben wird, mit der eine Prüfung noch als bestanden gilt. Wer eine Prüfung bestehen will, muss mindestens die Hälfte der Punkte erreichen! Dort, wo eine Leistung nicht nach Punkten oder Fehlerzahl quantifizierbar ist, werden wir die qualitativen Anforderungen anheben.

Unser gesamtes Bildungssystem krankt daran, dass sich unter Schülern und Lehrern eine Mentalität ausgebreitet hat, in der Leistung als Ausdruck von „Strebertum" verpönt ist. Es ist „cool", nicht hart an sich zu arbeiten. Gute Leistungen sind nur dann sozial akzeptiert, wenn sie einen aufgrund „Begabung" in den Schoß fallen. Dieser leistungsfeindlichen Mentalität werden wir ein Ende bereiten. Dazu werden wir landesweit Mathematikolympiaden, Sprachenwettbewerbe und naturwissenschaftliche Forschungswettbewerbe durchführen, die mit Preisen und öffentlichen Ehrungen verbunden sind. Durch die Stärkung und öffentliche Preisung des Wettbewerbsgedanken werden wir unsere Schüler zu Ehrgeiz und harter Arbeit an sich selbst anregen. Auch herausragende Leistungen bei regulären Prüfungen wollen wir durch Preise und Belobigungen besser auszeichnen und herausstellen. Der gute Schüler muss wieder zum Vorbild für seine Klassenkameraden werden.

Nur wer weiß, wie seine Lebensmittel hergestellt werden, wird diese Lebensmittel zu schätzen wissen. Viele aktuelle Debatten zeigen, dass das Bewusstsein für Lebensmittel durch die großen Handelsketten aus dem Blick der Gesellschaft gerückt wurde. Wir wollen, dass jedes Kind weiß, dass hinter der Wurst beim Fleischer der Schlachter der Landwirt und ein Tier stehen. Zu diesem Zweck werden wir die sowohl die Heilpflanzenpädagogik als auch den Heimatkundeunterricht mit Praxisbezug stärker gewichten. Außerdem werden wir mit der Schutzgemeinschaft „Deutscher Wald" zusammenarbeiten, um der Jugend einen Praxisbezug zu land- und forstwirtschaftlichen Prozessen zu ermöglichen.

Die Lehrpläne für das Fach Geschichte zeichnen sich in allen Schulformen dadurch aus, dass das 19. Jahrhundert als die wichtigste Zeit für die deutsche Nationswerdung zu kurz kommt. Dabei ist der 1871 gegründete Nationalstaat das Vorgängergebilde der Bundesrepublik Deutschland. Das von Bismarck gegründete Deutsche Reich hat in Wissenschaft, Kultur und Wirtschaft Maßstäbe gesetzt, die uns auch heute noch als Inspiration und Vorbild dienen können. Wir werden deshalb im Unterricht einen deutlichen Schwerpunkt auf die Entstehung und die Erfolgsgeschichte dieses Staates legen.

Das Programm „Schule gegen Rassismus - Schule mit Courage" ist entgegen seinem Titel kein Programm, das den Mut der Schüler fördert und echten Rassismus bekämpft. Abgesehen davon, dass es echten Rassismus kaum noch gibt und es deshalb wenig Sinn macht, ihn mit großangelegten Programmen zurückzudrängen, verbirgt sich hinter diesem Programm etwas anderes. Unter dem Deckmantel, Rassismus bekämpfen zu wollen, wird gegen legitime rechte und patriotische Einstellungen vorgegangen. Schüler werden unter Druck gesetzt, sich der Vorherrschaft linker Ideen zu beugen. So fördert das Programm keinen Mut, sondern Duckmäusertum und Konformismus. Die Schule aber muss die Schüler dazu erziehen, dass sie sich im demokratischen Spektrum selbst eine Meinung bilden. Eine einseitige Agitation für oder gegen bestimmte politische Richtungen lehnen wir ab. Wir werden deshalb die Landesförderung des Programms „Schule gegen Rassismus - Schule mit Courage" einstellen.

Aktuell herrscht an unseren Schulen begründet durch den sogenannten Beutelsbacher Konsens ein sogenanntes Indoktrinationsverbot. Lehrer dürfen ihre politische Meinung zwar äußern, dürfen sie den Schülern nur nicht aufzwingen. Leider funktioniert das in der Praxis oft schlecht, weil Lehrer als Autoritäten fungieren und allein dadurch Schüler sich der Erwartung ausgesetzt sehen, die Meinung des Lehrers anzunehmen. Wenn dann einige Lehrer sogar systematisch versuchen, die Schüler zur Annahme ihres Weltbildes zu bewegen, hilft der Beutelsbacher Konsens nicht weiter. Wir werden deshalb das Indoktrinationsverbot zu einem strengen Neutralitätsgebot ausweiten. Der Lehrer hat die Meinungsäußerungen der Schüler zu moderieren, aber nicht mit eigener Meinung mitzudiskutieren.

Die Regenbogenflagge wird ungeachtet anderweitiger Verwendungen in ihrer langen Geschichte mittlerweile fast ausschließlich als Symbol der LQBTQ-Bewegung verwendet und verstanden. Die LQBTQ-Bewegung wiederum nimmt die angebliche Vertretung der Interessen nicht heterosexueller Menschen zum bloßen Vorwand, um in Wahrheit die tradierte Normalität, die wir für die gedeihliche Entwicklung unserer Gesellschaft brauchen, zu zerstören. Dergleichen hat an Schulen nichts verloren. Die Schule muss den Kindern vielmehr die normale Familie bestehend aus Mann und Frau, aus der Kinder hervorgehen, als Vorbild vermitteln. Das Anliegen der LGBTQ-Lobby steht dem konträr entgegen. Wir werden deshalb durch entsprechenden Runderlass sicherstellen, dass von schuloffizieller Seite keine Regenbogenfahne mehr gezeigt wird. Verwendungen der Regenbogenfahne durch einzelne Schüler im privaten Bereich, etwa als Aufkleber auf dem Schulranzen, sind davon ausgenommen.

Während die bayerische Landesverfassung und das bayerische Schulgesetz von den Schulen verlangen, die Schüler „in der Liebe zur bayerischen Heimat und dem deutschen Volk" zu erziehen, finden sich in Art 25ff. unserer Landesverfassung nur Einrichtungsgarantien und einige grundsätzliche Regelungen. Das Schulgesetz unseres Landes wiederum enthält in einem aufgeblähten § 1 alle möglichen Antidiskriminierungsbekenntnisse, aber kein Bekenntnis zu Volk und Heimat. Das ist ein schwerer Mangel. Wenn die Schulen die Kinder nicht mehr zu Patriotismus erziehen, ist unser Gemeinwesen dem Untergang geweiht. Wir wollen deshalb den Artikel 27 Abs. 1 unserer Landesverfassung um einen weiteren Satz ergänzen, der lauten soll: „Die Kinder sind im Geist der Liebe zu ihrer Heimat und dem deutschen Volk zu erziehen." § 1 des Schulgesetzes von Sachsen-Anhalt werden wir in diesem Sinne umgestalten.

Echte Bildung besteht nicht allein in der Aneignung von Kompetenz und Wissen, sondern auch in der Bildung einer stabilen Nationalidentität. Wir werden deshalb dafür sorgen, dass an öffentlichen Schulen an jedem Schultag die Bundesflagge gehisst wird. Weiterhin werden wir das gemeinsame Singen der Nationalhymne im Kreise der gesamten Schüler- und Lehrerschaft als festen Bestandteil von Feierlichkeiten im Umfeld der Schule etablieren.

Alle neutralen Studien zum Einsatz digitaler Unterrichtsmedien in Vergleich mit konventionellem Unterricht ergeben entweder, dass der digitale Unterricht keinen Vorteil bringt oder weisen sogar nach, dass die Ergebnisse im digitalen Unterricht schlechter sind. Wir vertrauen in diesem Zusammenhang auf die Erkenntnisse des Hirnforschers Manfred Spitzer. Allein durch den Umgang mit Smartphone und Tablet erwirbt niemand die Kompetenzen, die dafür notwendig sind, solche Geräte zu konstruieren – im Gegenteil. Der Einsatz digitaler Medien beeinträchtigt die Konzentration, die Merkfähigkeit und die sprachliche Artikulationsfähigkeit.

Hinzu kommt, dass, wie jetzt erste Vorstöße aus dem Bildungsministerium zeigen, man auch deshalb so viel Wert auf die Ausstattung der Klassen mit digitalen Tafeln gelegt hat, weil diese Tafeln die Möglichkeit bieten, menschliche Lehrer durch Künstliche Intelligenz zu ersetzen. Diesen Fehlentwicklungen gilt es mit Entschiedenheit entgegenzutreten. Wir werden dafür Sorge tragen, dass digitale Medien im Unterricht nicht schon an der Grundschule, sondern erst an weiterführenden Schulen und dort nicht flächendeckend, sondern nur selektiv eingesetzt werden. Außerdem werden wir entsprechend den Empfehlungen der Leopoldina die Nutzung von Smartphones bis einschließlich Klasse 10 untersagen. Das Buch, das Hausaufgabenheft und die Schultafel müssen die Hauptmedien des Unterrichts bleiben.

Wir bereiten unsere Kinder nicht dadurch auf die Zukunft vor, dass wir ihnen digitale Endgeräte in die Hand drücken, sondern dadurch, dass wir ihnen beibringen, wie diese Geräte funktionieren. Deshalb werden wir, statt massenweise Tablets und Whiteboards an den Schulen zu verteilen, Informatik ab Klasse 8 zum Pflichtfach machen. Der Unterricht soll dabei nicht nur in den theoretischen Grundlagen und im praktischen Programmieren bestehen, sondern auch im Einüben der Anwendung von im Berufsleben unentbehrlicher Standardsoftware (Word, Excel etc.).

Russisch ist eine Welt- und Wissenschaftssprache, die von über 250 Millionen Menschen gesprochen wird, davon 150 Millionen Muttersprachler. Sie erschließt Kulturleistungen von höchstem Rang und eröffnet wertvolle Kommunikationsmöglichkeiten. Deutschland und insbesondere Sachsen-Anhalt haben sowohl in ökonomischer als auch in kultureller Hinsicht ein großes Interesse an guten Beziehungen zu Russland. Die aktuelle russlandfeindliche Politik der Altparteien wiederum liegt nicht in deutschem Interesse. Sie spaltet Europa in fremdem Interesse. Um dagegen ein Zeichen zu setzen und Grundlagen für eine bessere Zukunft zu legen, werden wir alles daransetzen, den Russisch-Unterricht in Sachsen-Anhalt zu erhalten und, wenn möglich, auszubauen. Dazu sollen unter anderem akademisch gebildete russische Muttersprachler gezielt angesprochen und als Seiteneinsteiger gewonnen werden.

Die Kultusministerkonferenz hat am 10./11.2.22 die Aussetzung der Zusammenarbeit mit Russland beschlossen. Sachsen-Anhalt ist dem gefolgt und hat seitdem alle Beziehungen auf Schulebene und damit insbesondere alle Schüleraustauschprogramme auf Eis gelegt. Wir werden den Schüleraustausch mit Russland wiederbeleben, alle auf Eis gelegten Programme neu aufnehmen und neue Programme entwickeln, und dies vor allem aus zwei Gründen. Erstens lernt man eine schwere Fremdsprache wie Russisch nur dann kommunikationstauglich, wenn man mit Muttersprachlern Kontakt hat. Zweitens ist der persönliche Kontakt mit Russen das beste Mittel gegen die aktuell betriebene Hetze und das Schüren von Konflikten.

Sport bietet einen Ausgleich zur schulischen Kopfarbeit und vermittelt die Erfahrung, sich selbst überwinden und leistungs- und wettkampforientiert an Herausforderungen wachsen zu können. Bewegung und der Gewinn an Koordination, Ausdauer und Kraft vitalisieren die Gesamtpersönlichkeit und wirken Aufmerksamkeitsdefiziten sowie der durch Reizüberflutung bedingten Nervosität entgegen. Nirgendwo erprobt ein Kind seine natürliche Körperlichkeit so intensiv wie in den vielfältigen Disziplinen des Sports. Mannschaftssport bildet zudem das Miteinander und Zusammenspiel aus und stärkt das Gemeinschaftsempfinden. Deshalb werden wir den Sportunterricht auf ganzer Linie fördern! Wir werden sicherstellen, dass in jeder Jahrgangsstufe in jeder Schulform pro Woche mindestens vier Stunden Sportunterricht stattfinden.

Seit Jahren steigt die Zahl der tödlichen Badeunfälle, was mit einer steigenden Nichtschwimmerquote zusammenhängt. Dieser Zustand ist nicht hinnehmbar. In jeder Jahrgangsstufe in jeder Schulform muss Schwimmen ein fester Bestandteil des Sportunterrichts sein. Wir wollen bereits in der Grundschule die Kinder spielerisch mit dem „Seepferdchen" an das Schwimmen heranführen. Im späteren Sportunterricht der allgemeinbildenden Schulen soll das Schwimmabzeichen in die Sportbenotung ebenso einfließen wie die Rettungsschwimmerstufen der DLRG ab der 11. Klasse.

Die Bundesjugendspiele werden in den Jahrgangsstufen der Grundschule seit dem Schuljahr 2023/24 nicht mehr als Wettkampf und ohne Noten durchgeführt. Dadurch werden die Kinder dem Leistungsgedanken entfremdet. Wettkampf und Benotung schadet jedoch nicht, im Gegenteil. Gerade so entwickeln die Kinder Freude an Leistung. Wir werden uns deshalb gegenüber dem für die Gestaltung der Bundesjugendspiele verantwortlichen Kuratorium dafür einsetzen, die Bundesjugendspiele in den Klassen 1 bis 4 zukünftig wieder nach den vor dem Schuljahr 2023/2024 geltenden Regeln und insbesondere auch als Wettkampf durchzuführen.

Es ist aktuell schon üblich, dass Schulleiter Klassen zusammenlegen, um Unterrichtsausfall zu vermeiden. Diese Praxis aber hat als Erfindung der Not keine gesetzliche Grundlage. Wir werden deshalb eine Regelung schaffen, wonach bei einer Unterrichtsversorgung von weniger als 90 Prozent die Klassenobergrenzen durch Entscheidung des Schulleiters aufgehoben werden können, um bei Ausfall von Lehrern notbehelfsmäßig die Unterrichtsversorgung sicherzustellen. Dies gilt aber nur übergangsweise. Sobald eine Unterrichtsversorgung von über 95 Prozent dauerhaft gewährleistet ist, greifen wieder die regulären Obergrenzen. Unterricht in großen Klassen ist nicht optimal, aber er ist besser als gar kein Unterricht!

Unser Schulsystem krankt an Lehrermangel. Während sich nach wie vor zu wenige Abiturienten für ein Lehramtsstudium entscheiden, verfügen pensionierte Lehrer über einen immensen Erfahrungsschatz im Unterricht ihrer Fächer und über hohe Erziehungskompetenz. Zudem würden junge Lehrer von gestandenen älteren Mentoren profitieren, die aus einem reichen und praktisch erprobten Fundus schöpfen. Fühlen pensionierte Lehrer sich belastbar und fit genug, sollte ihnen die Möglichkeit gewährt werden, in Ganz- oder Teilzeit weiterhin an Schulen zu arbeiten. Wir wollen alle innerhalb der letzten fünf Jahre pensionierten Lehrer und alle Lehrer, die innerhalb der nächsten zwei Jahre pensioniert werden, kontaktieren und ihnen anbieten, auf freiwilliger Basis entweder wieder in den Schuldienst einzusteigen oder später in Pension zu gehen.

Die tiefere Ursache des Lehrermangels liegt darin, dass der Lehrerberuf in den letzten Jahrzehnten stark an Attraktivität verloren hat. Die sozialpolitische Überforderung der Institution Schule schlägt sich in einer massiven Mehrbelastung der Lehrer nieder, die dann als die neuen Buhmänner der Nation für das Scheitern der Bildungspolitik verantwortlich gemacht werden. Dem wird die AfD zielgerichtet entgegenwirken. Abgesehen von der Entlastung der Schule von sozialpolitischen Aufgaben, der Beendigung der Inklusion und der Bildung von Sonderklassen für Flüchtlingskinder werden wir den Schulbetrieb entbürokratisieren, so dass die Lehrer sich wieder ausschließlich ihrer eigentlichen Aufgabe, dem Unterricht, widmen können. Wir gehen davon aus, dass bei einer Regierungsübernahme durch die AfD unsere Schulen dank dieser Maßnahmen für Lehrer wieder so attraktiv werden, dass viele engagierte Lehrer aus dem ganzen Bundesgebiet nach Sachsen-Anhalt kommen wollen, um hier an unserem großen bildungspolitischen Aufbruch mitzuwirken. Wir werden diesen Andrang unserseits durch eine gezielte Anwerbekampagne im gesamten Bundesgebiet kanalisieren. Der größte Anreiz wird dabei nicht das Geld sein, sondern im Bundesgebiet einzigartige Rahmenbedingungen.

Grundschul- und Sekundarschullehrer sollten nicht an einer Universität ausgebildet werden. Das Studium der Schulfächer als akademischer Fächer wird den spezifischen pädagogischen Anforderungen, denen Lehrer an diesen Schulformen ausgesetzt sind, nicht voll gerecht. Hier empfiehlt sich, wie auch in anderen Bundesländern üblich, die Lehrerausbildung an einer pädagogischen Hochschule durchzuführen. Wir werden deshalb eine pädagogische Hochschule gründen und dort die Ausbildung aller Grundschul- und Sekundarschullehrer bündeln.

Wenn die Vorgaben der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung so beibehalten werden, wie die CDU plant, und die Bevölkerungsentwicklung so verläuft, wie in der aktuellen Prognose vorhergesagt, werden in einigen Kreisen in den nächsten zehn Jahren bis zur Hälfte der Grundschulen bestandsgefährdet sein. Wir werden deshalb die Verordnung zur Schulentwicklungsplanung überarbeiten und die Mindestschülerzahlen absenken. Der Bestand einer Grundschule soll nicht bis 60, sondern bis 40 Schülern gesichert sein. Der Schulverbund muss flexibler werden: Bis zu drei Schulen bei einer Gesamtschülerzahl von mindestens 100 ohne weitere Vorgaben. Es stimmt nicht, dass an kleinen Schulen kein guter Unterricht möglich sein soll, im Gegenteil. In Kleingruppen lernt es sich besser. Auch jahrgangsübergreifender Unterricht darf kein Tabu sein, wenn wir kleine Schulen erhalten und dem Absterben des ländlichen Raums entgegenwirken wollen.

In allen Fragen zu Bildung und Erziehung der Kinder müssen die Eltern das letzte Wort haben. Wir wenden uns entschieden gegen alle Versuche des Staates, sich in die Erziehung der Kinder einzumischen. Da die Schulen immer weniger Bildung vermitteln und immer stärker versuchen, die Kinder politisch zu erziehen oder ihnen fragwürdige Lebensansichten zu vermitteln, verstehen wir Eltern, die ihre Kinder selbst unterrichten wollen.

Wir werden deshalb in Anlehnung an das österreichische Modell eine Wahlfreiheit zwischen Schul- und Hausunterricht schaffen. Bedingung ist allerdings, dass der Hausunterricht die gleichen Qualitätsstandards erfüllt wie der Schulunterricht. Alle Kinder, die zuhause unterrichtet werden, müssen zur Kontrolle des Lernfortschritts halbjährlich zentrale Prüfungen ablegen. Bleibt ein Kind zurück, muss es wieder an die Schule. Das Recht auf Hausunterricht ist als Elternrecht zu begreifen, die Bildung der Kinder als Pflicht und der Schulbesuch als Angebot, das der Staat vorhalten muss, das die Eltern jedoch nicht zwangsläufig annehmen müssen.

Die Demokratie ist die mit Abstand beste Staatsform, die sich im Laufe der menschlichen Geschichte entwickelt hat. Sie sichert, wenn sie funktioniert, staatlichen Entscheidungen theoretische Legitimität und praktische Akzeptanz. Das Kernprinzip der Mehrheitsentscheidung ist der beste Schiedsrichter für gesellschaftliche Konflikte aller Art. Dies betrifft in erster Linie die Gremien politischer Vertretung vom Gemeinderat bis zum Bundestag und die Organisation von Vereinen.

Es gibt jedoch Gesellschaftsbereiche, die an sich unpolitisch sind und bei denen die Anwendung des Demokratieprinzips nicht sachgerecht wäre. Wir widersprechen ausdrücklich den 68ern, die meinten, alles sei politisch und deshalb die Politisierung aller Lebensbereiche gefordert haben. Neben dem Militär oder den Wirtschaftsunternehmen ist die Schule ein weiterer Bereich, wo das demokratische Prinzip fehl am Platz wäre. Über Lehrpläne, Benotungen oder die besten Lehrbücher lässt sich nicht abstimmen, erst recht nicht unter Schülern. Hier müssen im Ministerium Sachverständige im Austausch untereinander Entscheidungen treffen.

Werden solche Entscheidungen den schulischen Vertretungsgremien überantwortet, ist das Ergebnis eine bildungspolitische Zersplitterung, eine Fülle nicht sachgerechter Entscheidungen und so ein Verfall des gesamten Bildungssystems, wie wir es ja aktuell erleben. Wir werden deshalb die Kompetenzen der Gesamtkonferenz auf nicht-pädagogische Bereiche beschränken. Um auf Fehlverhalten von Lehrern und Schulleitern angemessen reagieren zu können, werden wir erweiterte Appellationsrechte für Eltern und Schülern schaffen und am Bildungsministerium eine Beschwerdestelle mit erhöhter Sichtbarkeit einrichten.

Aktuell entscheidet die sogenannte Gesamtkonferenz einer Schule darüber, welche Lehrbücher an der Schule verwendet werden. Das Ergebnis ist, dass an Schulen der gleichen Schulform in der gleichen Jahrgangsstufe in Sachsen-Anhalt unterschiedliche Lehrbücher verwendet werden. Jeder Schulwechsel, sei es durch Umzug oder aus anderen Gründen, ist dadurch für die Kinder mit hohen Belastungen verbunden. Dem steht kein erkennbarer Nutzen gegenüber. Nichts spricht dagegen, landesweit pro Schulform und Jahrgangsstufe die gleichen durch das Bildungsministerium festgelegten Lehrmaterialien zu verwenden. Eine solche Vereinheitlichung brächte aber viele Vorteile. Abgesehen von einem verbilligten Preis pro Buch durch die Großbestellung und abgesehen von einer Erleichterung des Schulwechsels ergäbe sich so auch eine bessere landesweite Vergleichbarkeit der Leistungen der Schüler an den einzelnen Schulen.

Die staatliche Pflicht zur Bereitstellung von Bildungsangeboten umfasst nach unserem Verständnis nicht nur, dass die Erteilung des Unterrichts kostenlos ist. Auch die dabei verwendeten Bücher müssen leihweise gestellt werden, ohne dass dafür Kosten anfallen. Wenn Schüler die Lehrbücher käuflich erwerben wollen, soll ihnen dazu ein Angebot unterbreitet werden, dies muss jedoch freiwillig bleiben.

Kinder gehören in die Schule! Auch Flüchtlingskinder, die ihre Heimat verlassen mussten, sollten nicht gezwungen sein, die Zeit ihres Aufenthalts in Deutschland ohne Schulbildung vergeuden zu müssen. Deshalb ist die AfD aus Gründen der Humanität dafür, Kindern von - vorerst - nicht ausreisepflichtigen Flüchtlingen Schulunterricht zu erteilen. Dies sollte allerdings in Sonderklassen erfolgen. Erstens soll den Flüchtlingskindern so die Botschaft vermittelt werden, dass Ihr Aufenthalt in Deutschland nur ein vorübergehender ist, solange die Flucht- und Verfolgungsgründe bestehen. Zweitens sollen den Flüchtlingskindern Lehrinhalte ihrer heimischen Schulen vermittelt werden, um ihnen den Wiedereinstieg ins heimische Schulsystem zu erleichtern. Drittens gilt es, unsere Kinder von den vielfältigen Belastungen freizuhalten, die sich beim gemeinsamen Unterricht mit Kindern aus völlig fremden Kulturen ergeben. Die Lehrkräfte für diese Klassen sind deshalb, wenn möglich, auch aus dem Kreis der Flüchtlinge zu rekrutieren.

Wir haben diese Forderung erstmals 2017 bezogen auf die Flüchtlingskinder aus Syrien erhoben und wurden dafür von den Altparteien förmlich verteufelt. Als dann die Flüchtlingswelle aus der Ukraine über uns hereinbrach, hat das CDU-geführte Bildungsministerium selbst sogenannte Willkommensklassen eingerichtet, die in einigen Punkten unserem Konzept der Sonderklassen entsprachen. Anders als unsere Sonderklassen sollten die Willkommensklassen aber nur als Übergang in die Regelklassen fungieren und sind mittlerweile auch wieder abgeschafft worden. Wir werden alle Kinder von Flüchtlingen und Asylbewerbern in Sonderklassen unterrichten lassen.

In Sachsen-Anhalt leben nur wenige Muslime. Schätzungen gehen aktuell von einem Bevölkerungsanteil von zwei bis drei Prozent Muslimen aus. Islamunterricht ließe sich somit schon allein organisatorisch kaum mit einem vertretbaren Aufwand einrichten. Abgesehen davon ist Sachsen-Anhalt christlich geprägt. Der Islam gehört nicht zu Deutschland. Schüler islamischen Glaubens können, wenn sie religiöse Unterweisung wünschen, Bildungsangebote von Moscheevereinen nutzen.

Die Gewalt an Schulen, die vor allem, aber nicht nur von Schülern mit Migrationshintergrund ausgeht, hat mittlerweile ein unerträgliches Ausmaß erreicht. Insbesondere in Halle sind Angriffe, Körperverletzungen, Erpressungen, Nötigungen und andere Delikte unter Schülern an der Tagesordnung. Die Lehrer sind damit überfordert, und die Polizei ist auf dem Schulhof nur im Ausnahmefall zuständig. Deshalb braucht es einen dem Schulleiter unterstehenden privaten Wachdienst, der auf dem Schulhof für Recht und Ordnung sorgt und potenzielle Gewalttäter in ihre Schranken weist. Wir werden bei Bedarf einen solchen Wachdienst einrichten. Gerade an Schulen wirkt sich die psychische Belastung durch Gewalt besonders schädlich aus, weil sie die Schüler am konzentrierten Lernen hindert. Hinzu kommen möglicherweise irreparable Schäden in einer entwicklungspsychologisch sensiblen Phase. Dem darf nicht länger achselzuckend begegnet werden.

Der Wachdienst an Schulen soll Gewalt verhindern, bevor sie in Erscheinung tritt. Sind aber Schüler bereits gewalttätig geworden, müssen alle Möglichkeiten, die das Recht bietet, ausgereizt werden, um die Gewalttäter mit maximaler Härte zu bestrafen. Wir wollen durch Vernetzung von Schulen und Staatsanwaltschaften erreichen, dass jede Straftat aller strafmündigen Schüler vor Gericht kommt. Für die noch nicht strafmündigen Schüler werden wir die Verordnung über schulische Ordnungsmaßnahmen vom 6. Februar 2012 und den Erlass über Erziehungsmitteln in der Schule vom 26.5.1994 dergestalt überarbeiten, dass Gewalttäter schneller der Schule verwiesen und im Wiederholungsfall oder in besonderen schweren Fällen an eine Spezialschule für Gewalttäter überwiesen werden können. Außerdem werden wir die Verpflichtung zu pädagogisch wertvoller Arbeit in die Liste der Erziehungsmittel aufnehmen.

V. Wissenschaft

Die deutsche Wissenschaft befindet sich in einer tiefen Krise. Unsere Naturwissenschaften bringen keine Erfindungen von Weltgeltung mehr hervor, unsere Geisteswissenschaften haben ihre führende Rolle von einst verloren. Immer neue Exzellenzinitiativen täuschen nur darüber hinweg, dass wahre Exzellenz kaum mehr vorhanden ist.

Der Niedergang begann mit der 68er-Revolte. Erlebte die deutsche Wissenschaft in der Zeit zwischen Kriegsende und der Mitte der 1960er Jahre noch eine kurze letzte Blüte, so brachten die 68er eine der Wissenschaft fremde und für die Wissenschaft schädliche Politisierung an die Universität und blähten die Bürokratie durch ein pseudodemokratisches Gremienwesen auf. Später kam dann das Quotenunwesen dazu, das die Botschaft vermittelte, Geschlecht sei wichtiger für den Erfolg als akademische Leistung. Der sogenannte Bologna-Prozess, also die Ersetzung der deutschen Studienabschlüsse Magister und Diplom durch ein aus dem angelsächsischen Raum kommendes, völlig verschultes BA/MA-System haben der deutschen Universität vollends den Garaus gemacht und uns das geraubt, was uns seit jeher auszeichnete: eine einzigartige Verbindung aus akademischer Freiheit und zugleich Gründlichkeit. An ihre Stelle sind Zwang und Oberflächlichkeit getreten.

So hat die deutsche Wissenschaft ihre Authentizität und damit das Geheimnis ihres geistigen Erfolgs verloren. Statt deutscher Eigenart bietet sie einen Abklatsch des angelsächsischen Systems, wie es in aller Welt zu finden, aber nur in Großbritannien und den USA authentisch ist. Eine ausufernde und immer strenger auftretende politische Korrektheit erstickt die letzten Reste geistiger Freiheit. Das Ergebnis ist verheerend: Die Naturwissenschaften sind auf mittelmäßiges Niveau herabgesunken. Wie die Klima- und die Corona-Politik gezeigt haben, ist auch die Naturwissenschaft nicht mehr in der Lage, ideologiefreies Wissen zu erzeugen. Die Geisteswissenschaften wiederum stecken bis zum Hals in einem Sumpf aus Genderismus, Postkolonialismus und sonstiger poststrukturalistischer Phrasendrescherei.

Die AfD wird diesen Zustand in Sachsen-Anhalt beenden und die deutsche Wissenschaft durch grundlegende Reformen wieder zu sich selbst befreien. Wir werden die Politik aus der Wissenschaft verbannen, alle wissenschaftsfremden Quoten und Diskriminierungen abschaffen, echte akademische Freiheit wiederherstellen, die deutschen Studiengänge und Studienabschlüsse wieder einführen und den unwissenschaftlichen Genderismus zurückdrängen. So werden wir in Sachsen-Anhalt die deutsche Wissenschaft zu ihrer alten Größe zurückführen.

Die AfD bekennt sich zur Gleichberechtigung der Geschlechter. Die aktuell an den Universitäten gepflegte Gleichstellungspolitik aber ist das genaue Gegenteil von Gleichberechtigung, denn sie setzt auf die systematische Privilegierung von Frauen und diskriminiert gezielt Männer. Männer werden entmutigt, eine akademische Karriere zu verfolgen. Nicht mehr allein die Leistung, sondern vor allem das Geschlecht entscheidet über den beruflichen Erfolg. Das Niveau der akademischen Leistung sinkt, die Wissenschaft nimmt Schaden. Wir werden gegen diesen Trend darauf hinwirken, dass bei der Vergabe von Stipendien, bei der Besetzung von Universitätsstellen und Lehrstühlen einzig und allein die fachliche Qualifikation den Ausschlag geben soll. Alle staatlichen Programme zur Förderung speziell von Frauen werden wir einstellen, alle Frauenquoten außer Kraft setzen. Das Ziel der Gleichstellung ist aus dem Hochschulgesetz zu streichen und durch Gleichberechtigung zu ersetzen. Ebenso ist die Funktion der Gleichstellungsbeauftragten aus dem Hochschulgesetz zu streichen.

Der sogenannte Bologna-Prozess, also die Einführung von BA/MA-Studienabschlüssen nach angelsächsischem Modell und die europaweite Angleichung der Universitätssysteme bleibt ein wissenschaftspolitischer Irrsinn. Die deutsche Universität hat alles aufgegeben, was ihre Stärke ausgemacht hat. Die Universitäten müssen, gerade um international attraktiv zu sein, original und authentisch sein. Studenten aus aller Welt kommen nur dann nach Deutschland, wenn es hier etwas zu lernen und zu erfahren gibt, was es sonst nirgendwo gibt.

Deshalb werden wir den Bologna-Prozess rückabwickeln. Da die meisten Bologna-Vorgaben EU-rechtlich nicht verbindlich sind, ist dies auch möglich. Wir werden zuerst in Sachsen-Anhalt auf das bewährte System umstellen und dann im Rahmen einer Bundesratsinitiative darauf hinwirken, dass ganz Deutschland aus dem sogenannten Bologna-Prozess aussteigt. So hat dann die deutsche Wissenschaft wieder die Freiheit, sie selbst zu sein, was Voraussetzung dafür ist, wieder Spitzenleistungen hervorzubringen.

Viel zu viele gute und sehr gute Studenten müssen neben ihrem Studium arbeiten, weil das bestehende Bafög-System versagt hat. Nach Gießkannenprinzip, völlig unabhängig von der Studienleistung und dafür abhängig von sachfremden Voraussetzungen wie dem Elterneinkommen, wird Steuergeld falsch eingesetzt. Wir werden deshalb alternativ zu dem Bafög-System eine Landesförderung aufbauen, die Stipendien für Promotion und Studium vergibt. Die Stipendien werden nach einem Auswahlverfahren, das einzig und allein auf die fachliche Leistung abstellt, elternunabhängig gewährt und setzen ständige Leistungsnachweise voraus.

Im Rahmen des Numerus clausus – Systems entscheidet die Abiturnote darüber, wer einen gewünschten Studienplatz erhält, oder wie lange er warten muss, bis er das gewählte Studium antreten kann. Dies ist nicht sachgerecht. Die reine Abiturnote sagt nichts über die Eignung für ein bestimmtes Studienfach. Wir werden deshalb im Rahmen der Landesgesetzgebung dafür sorgen, dass die Universitäten und Hochschulen bei Überbelegung Aufnahmeprüfungen durchführen, in denen die spezifischen Voraussetzungen für das Studium festgestellt werden. Das bestandene Abitur qualifiziert nur zur Teilnahme an der Aufnahmeprüfung. So wird sichergestellt, dass von allen Bewerbern diejenigen ein bestimmtes Fach studieren, die dafür am besten geeignet sind. Dadurch heben wir in allen Studienfächern das Leistungsniveau.

Die Bezahlung der meisten Stellen an Hochschulen und Universitäten ist zu niedrig. Gerade in der Qualifikationsphase leben Wissenschaftler teilweise auf Sozialhilfeniveau. Die Folge ist, dass die besten Köpfe die Universität und Hochschule verlassen. Abgesehen von einigen Wissenschaftsidealisten streben vor allem die eher Mittelmäßigen, die in der Wirtschaft keine Perspektive finden, eine wissenschaftliche Laufbahn an. Deren Leistungsniveau rechtfertigt wiederum keine höhere Bezahlung – ein Teufelskreis. Wir werden diesen Teufelskreis durchbrechen, indem wir einerseits höhere fachliche Anforderungen an Wissenschaftler stellen, andererseits Wissenschaftler aber auch besser bezahlen. Die Besten sollen an der Universität bleiben, dort Wissenschaft auf höchstem Niveau betreiben und entsprechend honoriert werden. Außerdem müssen als weiterer Anreiz die befristeten Beschäftigungsverhältnisse zurückgedrängt werden. Wissenschaftler brauchen Planungssicherheit und innere Ruhe, um mit Tiefgang forschen zu können.

Die 68er haben gegen die damalige Universität, deren Geschicke von der Professorenschaft gelenkt wurden, die Idee der Gruppenuniversität ins Spiel gebracht, wonach alle Gruppen vom Mittelbau über die Studenten bis hin zu den Reinigungskräften mitbestimmen sollen. Diese Idee ist grundfalsch und dem Wesen der universitären Bildung nicht angemessen. Die Universität vermittelt Erkenntnis und Bildung und damit etwas, was nicht demokratisch verhandelt werden kann, und wo der am meisten zu sagen hat, der über die größte Erfahrung verfügt: die Professoren. Der Niedergang unseres Bildungswesens geht auch darauf zurück, dass die schädliche Idee der Gruppenuniversität sich über die Jahre mehr und mehr durchgesetzt hat. Die vielen Gremien belasten Lehre und Forschung mit unsinniger Bürokratie und falschen, weil wissenschaftsfremden Entscheidungen. Wir werden deshalb eine Universitätsreform durchsetzen, die all diese Fehlentwicklungen beseitigt und insbesondere den Einfluss der Studentenräte zurückdrängt. Der Einfluss dieser Gremien beruht darauf, dass eine kleine Schicht von hyperaktiven und zumeist linksextremen Studenten sich anmaßt, für alle Studenten zu sprechen. Diesem Treiben werden wir ein Ende bereiten!

Genderstudien beanspruchen zwar, Wissenschaft zu sein und damit in den Genuss staatlicher Wissenschaftsförderung zu kommen, dieser Anspruch hält jedoch einer objektiven Prüfung nicht stand. Recht besehen sind die Genderstudien größtenteils eine politische Ideologie, deren Kerndogma darin besteht, dass Geschlechtsidentitäten ein Zwangssystem darstellen, das aufgehoben werden muss. Die Genderstudien liefern dazu Begründungen und Strategien. Während eine wissenschaftliche, etwa historische oder soziologische Beschreibung und Analyse des Verhältnisses der Geschlechterrollen selbstverständlich ihren Platz an der Universität hat, sind die Genderstudien, wie sie auf Judith Butler zurückgehen, ein politisches Programm und keine Wissenschaft. Dergleichen muss der Staat nicht finanzieren. Wir werden deshalb bei den Verhandlungen über die Zielvereinbarungen mit den Universitäten und Hochschulen unseren Einfluss als Landesregierung nutzen, um darauf hinzuwirken, dass die Geisteswissenschaften wieder einem wissenschaftlichen Anspruch genügen.

Ähnlich wie die Genderstudien verfolgt auch der sogenannte Postkolonialismus ein destruktives Anliegen. Der Postkolonialismus behauptet, die Philosophie, die Literatur und überhaupt das gesamte Europäische kulturelle Erbe sei von einer kolonialen Logik infiziert und müsse deshalb beseitigt werden. Von Kant bis Shakespeare gelten alle Geistesgrößen Europas als schuldig an der angeblichen Unterdrückung der Kolonialländer. Ihre Werke dürfen deshalb nur noch postkolonialistisch kritisiert, aber nicht mehr bejahend erschlossen und auch nicht mehr auf ihre Wahrheit befragt werden. Dadurch verarmt das geisteswissenschaftliche Studium, das größtenteils nur noch in der Einübung eines gewissen Jargons besteht. Es handelt sich beim Postkolonialismus somit letztlich um nichts anderes als ein Programm zur Zerstörung der Europäischen Identität. Postkolonialismus ist keine Wissenschaft, sondern die politisch motivierte Vernichtung der Wissenschaft. Wir werden prüfen, wie wir als Landesregierung diese schädlichen Tendenzen unter Wahrung der Wissenschaftsfreiheit zurückdrängen können. Auch hier gilt: Eine vernünftige und gerechte, auch die ehemalige Perspektive der ehemaligen Kolonialländer einnehmende Kolonialgeschichte hat an unseren Universitäten selbstverständlich ihre Berechtigung.

Der Geburtenrückgang wird von den Altparteien systematisch als „demographischer Wandel" verharmlost. Dabei handelt es sich ohne Beschönigung formuliert um das Absterben unseres Volkes. Dieser Vorgang, mit dem sich die Altparteien achselzuckend abgefunden haben und den sie allenfalls durch Ersetzungsmigration kompensieren wollen, ist noch kaum erforscht. Um dem Geburtenrückgang effektiv gegensteuern zu können, müssen wir mehr darüber wissen. Weshalb bekommen die Deutschen immer weniger Kinder? Weshalb sinkt die Geburtenrate generell bei steigendem Wohlstand? Wodurch zeichnen sich Personen aus, die kinderreiche Familien gründen? Wie kann der Staat hier helfend und steuernd eingreifen? Solche Fragen sollen an einem Lehrstuhl erforscht werden, auf dessen Einrichtung an der Universität Halle wir hinwirken werden.

Die einst auf hohem wissenschaftlichem Niveau arbeitende kritische deutsche Islamforschung, wie sie beispielsweise durch Tilman Nagel als einen ihrer letzten Vertreter repräsentiert wird, ist im Zeichen politischer Korrektheit von der Universität vertrieben worden. Stattdessen wurde eine unkritische, dem Leitkonzept der multikulturellen Gesellschaft verpflichtete, soziologisch statt philologisch arbeitende Islamwissenschaft installiert, die der Politik der Altparteien auf Knopfdruck Bestätigungen und Gefälligkeitsgutachten liefert. Angesichts der Präsenz von Millionen Muslimen in Deutschland bedarf es einer objektiven und kritischen Islamforschung, die islamischen Gemeinschaften wahrheitsgemäß beurteilt und damit der Politik echte Orientierung bietet. Wir werden deshalb vorangehen und maßgeblich für ganz Deutschland ein Landesinstitut für kritische Islamforschung als außeruniversitäres Institut aufbauen.

Unter dem Vorwand, so angeblich die Qualität zu steigern, wurde die Finanzierung der Wissenschaft in den letzten Jahrzehnten zunehmend auf sogenannte Drittmittel umgestellt. Um an Universität und Hochschule zu überleben und sich im Wissenschaftsbetrieb zu halten, müssen Wissenschaftler Fördermittel von Stiftungen und anderen außeruniversitären Förderinstitutionen einwerben. Diese Institutionen wie etwa die DFG, diverse Industriestiftungen oder die politischen Stiftungen wiederum stellen an jede Projektförderung politische Anforderungen. Was nicht dem politischen Mainstream entspricht, wird nicht gefördert. Klimaforschung, die nicht das Dogma vom menschengemachten Klimawandel bestätigt; Migrationsforschung, die in der Masseneinwanderung mehr Nachteile als Vorteile sieht; Germanistik, die deutsche Identität pflegt, anstatt zu vernichten; Corona-Forschung, die zur Erkenntnis gelangt, dass dieses Virus relativ harmlos ist – all das und vieles andere wird durch systematische Verweigerung von Drittmitteln ausgetrocknet. Wir werden deshalb dafür sorgen, dass die Wissenschaft unabhängig von Drittmitteln wieder über eine auskömmliche Grundfinanzierung verfügt. Nur so wird sichergestellt, dass die Wissenschaftsfreiheit sich ungehindert zum Wohle der Allgemeinheit entfalten kann.

Hochschulen bzw. Fachhochschulen und Universitäten haben unterschiedliche Rollen. Fachhochschulen zeichnen sich durch eine starke Praxisorientierung aus, Universitäten durch Theorie und Grundlagenforschung. Das Nebeneinander von Fachhochschulen und Universitäten ist eine Besonderheit des deutschen Wissenschaftsbetriebs und macht seine Stärke aus. Die Differenzierung in Hochschulen und Universitäten ist deshalb beizubehalten. Hochschulen kann das Promotionsrecht übertragen werden, allerdings ist bei Promotionen, die nicht im Rahmen einer Kooperation mit einer Universität stattfinden, im Doktortitel durch den Zusatz F.H. darauf hinzuweisen, dass die Promotion an einer Fachhochschule durchgeführt wurde.

VI. Innere Sicherheit

Die Gewährleistung innerer Sicherheit ist der Hauptzweck des Staates noch vor allen sozialen Aufgaben und Wünschbarkeiten. Der Staat existiert, um für Ordnung zu sorgen und den inneren Frieden zu sichern. Nur dann beansprucht er mit Recht das Gewaltmonopol. Ein Staat, der die Sicherheit seiner Bürger nicht mehr gewährleistet, wird im Grundsatz fragwürdig.

Die AfD legt deshalb höchsten Wert auf die Innere Sicherheit. Wir bekennen uns zu einem starken Staat, der für Recht und Ordnung sorgt und jedem Bürger Sicherheit bietet. Wir kritisieren, dass Sicherheit mehr und mehr zu einem privaten Gut wird, das sich der eine leisten kann, der andere nicht. Dem werden wir uns mit aller Macht entgegenstellen.

Sicherheit ist die Grundvoraussetzung für alles: Bürgerliche Freiheit, ökonomische Entfaltungsmöglichkeiten, demokratische Beteiligung. Ohne Sicherheit ist alles nichts. Die Polizei muss deshalb wieder ihr Hauptaugenmerk auf die Bekämpfung echter Verbrechen legen. Die Verfolgung von Bürgern, die sich im Rahmen der Meinungsfreiheit äußern, hat zu unterbleiben. Generell wollen wir dafür sorgen, dass bei beschränkten Kapazitäten schwere Straftaten intensiver verfolgt werden.

Bedingt auch durch die Unterdrückung der Corona-Proteste wird die Polizei in weiten Teilen der Bevölkerung als Ausführungsorgan eines zunehmend repressiven Staates wahrgenommen. Das ist eine gefährliche Fehlentwicklung. Wenn es zur Entfremdung zwischen Bürgern und Polizei kommt, erodiert die Grundlage des gesamten Staates. Wir werden deshalb durch Respekt gegenüber der Polizei, aber auch durch die Neugewichtung ihrer Aufgaben dafür sorgen, dass sie von den Bürgern wieder als Freund und Helfer wahrgenommen wird.

Mehr Polizisten bedeuten nicht per se mehr Sicherheit. Besser wäre es, wir bräuchten weniger Polizei, weil die Verhältnisse friedlicher wären. Da aber durch die Politik der Altparteien, vor allem durch die verfehlte Einwanderungspolitik, die Kriminalität ansteigt, benötigen wir mehr Polizisten.

Wir werden deshalb die Landespolizei auf mindestens 7.500 Vollzugsbeamte aufstocken. Der volkswirtschaftliche Schaden, der insbesondere durch Einbruchskriminalität, Ladendiebstähle und organisierte Kriminalität verursacht wird, überwiegt die Personalkosten, die im Zuge der Aufstockung anfallen, bei weitem.

Wenn Not am Mann ist und die Polizei gerufen wird, dauert es oft zu lange, bis die Streife eintrifft. Selbst bei erheblicher Gefahr dauert es in Sachsen-Anhalt im Schnitt 15 Minuten, bis die Polizei eintrifft. In dieser Zeit haben die Straftäter meist schon die Flucht ergriffen. Die Polizei muss schneller am Tatort eintreffen. Dazu soll das Polizeifunk- und Informationssystem zur digitalen automatischen Bearbeitung von Notfällen in den Streifenwagen erprobt werden, das bereits in Nordrhein-Westfalen eine schnellere Reaktionszeit auf Straftaten zur Folge hatte.

Polizeivollzugsbeamte sind keine Verwaltungsbeamte. Wer den Polizeiberuf ergreift, will für Sicherheit sorgen, Straftäter verfolgen, Ermittlungen vorantreiben. Leider sehen sich Polizeivollzugsbeamte mehr und mehr mit typischen Verwaltungstätigkeiten belastet. Die internen Abläufe und Aufgabenverteilungen sollten so gestaltet sein, dass Polizeivollzugsbeamte in den Dienststellen von Verwaltungstätigkeiten weitgehend entlastet werden. Dazu sollen wo auch immer möglich Verwaltungsmitarbeiter die Polizeivollzugsbeamten von zeitaufwendigen Aufgaben wie beispielsweise Datenrecherche oder -erfassung entlasten. Zudem können Tandem-Teams, bestehend aus einem Polizeivollzugsbeamten und einem Fachexperten, beispielsweise für den Bereich Wirtschaftskriminalität, dabei helfen, die Arbeit der Polizei zu verbessern und zugleich Polizeibeamte für Vollzugsaufgaben freizuhalten.

Bislang wird nach jedem Schusswaffengebrauch eine interne disziplinarische Ermittlung eingeleitet, und zwar auch dann, wenn keinerlei Verdachtsmomente für einen Missbrauch vorliegen. Dies ist Ausdruck eines unangebrachten Generalverdachts, der unsere Beamten ohne Not belastet und verunsichert. Wir werden deshalb durchsetzen, dass nach Schusswaffengebrauch nur noch bei konkreten Verdachtsmomenten auf Fehlverhalten interne Ermittlungen gegen Polizeivollzugsbeamte eingeleitet werden. Wie im Strafrecht muss auch in solchen Fällen uneingeschränkt die Unschuldsvermutung gelten.

In vielen Fällen der polizeilichen Praxis wäre der Einsatz der Dienstpistole unangemessen oder zumindest fragwürdig, mildere Mittel wie Pfefferspray oder Schlagstock aber unzureichend. Oft wäre dann ein Distanz-Elektro-Impulsgerät, landläufig auch „Elektroschocker" oder „Taser" genannt, das Mittel der Wahl. Als nicht potentiell tödliche Waffe setzt er den Gegner doch für kurze Zeit außer Gefecht. Wir werden deshalb solche Geräte anschaffen und die Polizei daran ausbilden. Für eine optimale Einsatzgestaltung braucht die Polizei eine größere Variation an Eingriffsmöglichkeiten. Sachsen-Anhalt lehnt sich dabei an andere Bundesländer an.

Oft werden Polizeibeamte mit höherwertigen Aufgaben betraut oder auf höherwertigen Dienstposten eingesetzt. Das ist auf Dauer ungerecht und demotivierend. Wir werden dafür Sorge tragen, dass in solchen Fällen spätestens nach 18 Monaten in Anlehnung an die damalige Regelung in § 46 Bundesbesoldungsgesetz (BbesG) eine Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes gezahlt wird.

Mittlerweile erwarten die Altparteien im Sinne der Genderideologie auch von der Polizei, dass sie den Frauenanteil erhöht und langfristig Geschlechterparität auf allen Feldern und insbesondere in den Führungsebenen erreicht. Da sich deutlich weniger Frauen als Männer bewerben, kann dieses Ziel nur erreicht werden, wenn man die Qualifikationskriterien für Frauen herabsetzt. Das schadet dem Polizeidienst und benachteiligt die männlichen Mitbewerber. Wir werden deshalb dafür sorgen, dass entsprechend dem Beamtengesetz die einzigen Kriterien für die Besetzung von Stellen Eignung, Leistung und Befähigung sind. Offene oder verdeckte Geschlechterquoten konterkarieren das Leistungsprinzip und sind abzulehnen.

Wir sind uns bewusst, dass der Polizeidienst in Sachsen-Anhalt attraktiver gestaltet werden muss, wenn wir das Ziel von 7.500 Polizeibeamten erreichen wollen. Die Landespolizei steht dabei in Konkurrenz zu den Polizeien der anderen Länder und der Bundespolizei. Nach der Polizeilaufbahnverordnung sind die Einstiegsämter für die Laufbahngruppe 1 (Polizeimeister) und 2 (Polizeikommissar) in den Besoldungsgruppen A7 und A9 eingruppiert. Für die ersten Beförderungsämter der Laufbahngruppen 1 und 2, Polizeiobermeister (A8) und Polizeioberkommissar (A10), fordern wir eine Regelbeförderung nach vier Jahren nach der Einstellung in die Einstiegsämter.

Unsere Polizeibeamten sind vielfältigen Risiken ausgesetzt und verdienen für ihren oft gefährlichen Dienst an der Allgemeinheit eine besondere Fürsorge des Dienstherrn. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist für Polizeibeamte wichtig, um finanzielle Lücken zu schließen, wenn sie ihren Dienst nicht mehr ausüben können. Sie ist besonders wichtig für Anwärter, da sie im Falle einer Dienstunfähigkeit keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt haben. Auch für Beamte auf Lebenszeit ist die Absicherung sinnvoll, um ihren Lebensstandard zu sichern, weil die staatliche Versorgung oft nicht ausreicht, wenn sie vorzeitig aus dem Dienst ausscheiden müssen. Daher fordern wir die Übernahme der Kosten der Dienstunfähigkeitsversicherungen für Polizeibeamte und Anwärter.

Bei Disziplinarverfahren gegen Polizeibeamte werden individuelle Fördermaßnahmen wie laufbahnrelevante Lehrgangsteilnahmen, Regelbeförderungen u. a. in aller Regel ausgesetzt. Wird dann aber nach jahrelangem Ausschluss von Fördermaßnahmen wegen eines laufenden Disziplinarverfahrens die Unschuld des Beamten festgestellt, sind Laufbahnnachteile bis zum Ende der Dienstzeit nicht wettzumachen. Dies ist zutiefst ungerecht und weder mit Gerechtigkeit noch mit Rechtsstaatlichkeit vereinbar. Wir werden deshalb feststellen, dass erst staatsanwaltschaftliche Ermittlungen diesen Suspensiveffekt entfalten.

Seit dem 1. Juli 2025 hat das Land Sachsen-Anhalt einen Polizeibeauftragten. Schon jetzt lässt sich erkennen, dass dieser sich hauptsächlich der Kompetenz und Ressourcen der Zentralen Beschwerdestelle des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt bedient. In dieser Form ist der Polizeibeauftragte nichts weiter als ein Feigenblatt der Regierung zur Befriedigung von Extrawünschen der polizeifeindlichen linken Blockparteien. Die Zentrale Beschwerdestelle leistet hervorragende Arbeit. Daneben braucht es keinen Polizeibeauftragten.

Die um sich greifende Jugendkriminalität ist auch in Sachsen-Anhalt ein Problem. Um Jugendliche scharf zu verwarnen, ohne ihre Zukunft durch einen Gefängnisaufenthalt zu verbauen, werden wir dafür sorgen, dass bei jeder Form der Jugendkriminalität konsequent der sogenannte Warnschussarrest verhängt wird. Es handelt sich um einen Arrest von bis zu vier Wochen Dauer, der ein Zuchtmittel mit dem Ziel der Erziehung ist. Dem Jugendlichen soll der soziale Unwert seiner Straftat vor Augen geführt werden. Der Jugendarrest wird nicht in Führungszeugnisse aufgenommen.

Auf den Deliktfeldern der Sexual- und Rohheitsdelikte treten nichtdeutsche Personen überproportional häufig als Tatverdächtige in Erscheinung. Der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger an der Gesamtzahl aller ermittelten Tatverdächtigen stieg von 21,5 Prozent im Jahr 2018 auf 23,2 Prozent im Jahr 2019 an und lag 2024 bei 29,6 Prozent. Das bedeutet, dass bei einem Ausländeranteil von 11,8 Prozent an der Gesamtbevölkerung des Landes etwa drei Mal so viele Ausländer strafrechtlich in Erscheinung treten wie Deutsche. Wir werden auf Bundesebene eine Initiative starten, die Rechtslage so anzupassen, dass Ausländer bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr generell ausgewiesen werden und Wiedereinreiseverbote verhängt werden können.

Der Attentäter, der am 20. Dezember 2024 mit einem Automobil in den Magdeburger Weihnachtsmarkt fuhr und dabei sechs Menschen ermordete und hunderte verletzte, war schon lange davor auffällig geworden. Er hatte Gewaltdrohungen veröffentlicht, war der Polizei und den Geheimdiensten aufgefallen, und es gab Warnungen von internationalen Stellen. All diese Hinweise wurden aber nicht bearbeitet und zusammengeführt, wie es angebracht gewesen wäre. Eine falsche Ausländerfreundlichkeit führt dazu, dass solche Hinweise nicht mit der gebotenen Strenge verfolgt werden. Wir werden deshalb dafür sorgen, dass die Überwachung gewaltbereiter Ausländer in den Sicherheitsbehörden höchste Priorität erhält und Straftaten rechtzeitig verhindert werden. Wo immer möglich sind gewaltbereite Ausländer abzuschieben und bis zur Abschiebung in Abschiebehaft zu nehmen.

Aktuell plant die Landesregierung, bis 2027 in der JVA Volkstedt 30 Abschiebehaftplätze einzurichten. Das reicht bei weitem nicht aus, um sowohl kriminelle als auch ausreisepflichtige Ausländer planmäßig abzuschieben. Wir werden deshalb mindestens 300 Abschiebehaftplätze einrichten.

Wer eine Straftat begangen und dafür im Gefängnis gebüßt hat, soll eine Chance auf einen Neuanfang erhalten. Pädophile Straftäter zeigen allerdings mit 40 bis 50 Prozent eine dermaßen hohe Rückfallquote, dass der Schutz unserer Kinder es erforderlich macht, ihre Adressen zu veröffentlichen. Kommt der Pädophile nicht ohnehin schon in Sicherungsverwahrung, sondern wird er entlassen, bietet die Veröffentlichung seiner Adresse eine Art Mindestschutz der Bevölkerung. Wir werden uns auf Bundesebene dafür einsetzen, eine solche Regelung zu ermöglichen.

In Sachsen-Anhalt gelten 118 Kinder als dauerhaft vermisst, in ganz Deutschland sind es etwa 1.000. Viele dieser Fälle hätten vermieden werden können, wäre die Polizei von Anfang an frühzeitig gut strukturiert und vernetzt nach einem speziellen Maßnahmenplan vorgegangen. Wir werden deshalb nach Vorbild des „AMBER Alert"-Systems in den USA ein Alarmsystem für vermisste Kinder in Sachsen-Anhalt einrichten. Durch die Kooperation von Polizei, sozialen Medien, Rundfunkbetreibern, Transportunternehmen und Telekommunikationsanbietern kann innerhalb kürzester Zeit ein Fahndungsdruck aufgebaut werden, der die Täter zum Aufgeben nötigt oder der Polizei wertvolle Hinweise auf den Aufenthaltsort der Kinder liefert. Unsere Kinder sind es uns jedenfalls wert, denn sie sind unser höchstes Gut.

Die überbordende politische Kriminalität linksextremer Fanatiker und insbesondere der sogenannten Antifa ist eine der größten Bedrohungen für die Innere Sicherheit. Der Fall einer überregional agierenden linksextremen Terrorzelle aus Leipzig, der sogenannten „Hammerbande", ist nur ein Beleg für eine gewaltbereite und sich radikalisierende Szene. Unter dem Deckmantel des „Antifaschismus" begehen Kriminelle aus dem linksextremistischen Spektrum schwerste Straftaten gegen die Polizei, unsere Infrastruktur, die Bundeswehr und Bürger, die nicht ihrem Weltbild entsprechen. Wir werden der Bekämpfung der Antifa in Sachsen-Anhalt höchste Priorität einräumen und den nachrichtendienstlichen und polizeilichen Verfolgungsdruck auf diese Szene massiv erhöhen.

Die sogenannte Antifa nutzt systematisch Gewalt, Einschüchterung, Sachbeschädigung und gezielte Falschinformation, um ihre politischen Gegner mundtot zu machen. Ihre Aktionen sind in Struktur, Auftreten und Zielsetzung terroristisch. Die sogenannte „Antifa Ost" wurde deshalb in den USA zur Terrororganisation erklärt. Wir werden uns auf Bundesebene dafür einsetzen, auch in Deutschland alle Organisationen, die sich der Antifa zurechnen, zu Terrororganisationen zu erklären und entsprechend zu bekämpfen.

Unsere Kommunen sollen wieder so ordentlich, sauber und sicher sein, wie es einst normal und ein Markenzeichen unseres Landes war. Polizei und Ordnungsämter sind damit aber überfordert. Wir werden deshalb als eine dritte Säule der Sicherheitsarchitektur vor Ort eine freiwillige Bürgerwacht aufbauen. Die freiwillige Bürgerwacht soll dem Ordnungsamt unterstehen. Sie unterstützt die Arbeit des Ordnungsamtes und der Polizei mit Hilfstätigkeiten. Angehörige der freiwilligen Bürgerwacht werden in ihrer Freizeit in Ausbildungsmodulen und Lehrgängen auf ihre Aufgaben vorbereitet. Sie erhalten eine geringe steuerfreie Aufwandsentschädigung, die sich an der Übungsleiterpauschale orientiert. Die freiwillige Bürgerwacht dient ausdrücklich nicht der Entlastung des Haushalts, sondern der Verbesserung der Sicherheitslage bei gleichbleibenden Mitteln. Sie kann keine regulären Polizei- oder Ordnungsamtsstellen ersetzen. Eine solche kommunale Bürgerwacht wird zu mehr Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung beitragen.

Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz müssen als Teil der gesamtstaatlichen Sicherheitsfürsorge wieder mehr im Fokus der Landespolitik stehen. Die AfD wird ein modernes Gesetz schaffen, das die Aufgaben im Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz in einem einzigen Gesetz zusammenführt. Hierbei soll auch das Großschadensereignis als Ereignis unterhalb der Katastrophenschwelle rechtlich definiert werden.

Die AfD wird das ehrenamtliche Engagement im Bevölkerungsschutz sowie im Rettungsdienst nachhaltig anerkennen und unterstützt die Einführung der Ehrenamtskarte. Gerade im ländlichen Bereich muss die Zugehörigkeit zur Feuerwehr besser honoriert werden. Dazu zählt neben einer Erhöhung der Entschädigungen der Feuerwehrleute auch ein entsprechender Anreiz für die Arbeitgeber, die bei einem Einsatz mitunter für Stunden auf diese Mitarbeiter verzichten müssen. Der Anspruch auf Freistellung und Kostenerstattung muss für alle Helfer im Brand- und Katastrophenschutz einheitlich geregelt werden!

Die Feuerwehren der Kommunen sind zu ihrer Aufgabenerfüllung nach Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz bestmöglich auszustatten und auszubilden und in Übung zu halten. Die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer sind vollständig für den Brandschutz einzusetzen und an die Kommunen auszukehren, damit diese Mittel vor Ort zweckgebunden für den Brandschutz zur Verfügung stehen. Die jährliche Mindestauszahlung ist im Sinne der Planungssicherheit der Kommunen gemäß § 23 BrSchG auf 9 Millionen Euro zu verdoppeln.

Die Feuerwehren mit Einsatzabschnitten auf Autobahnen oder mehrspurigen Kraftfahrstraßen im Ausrückebereich sind gesondert zu fördern. Konkret soll dies durch höhere Fördersätze bei der Fahrzeugbeschaffung bzw. durch eine erhöhte Sonderpauschale im Rahmen der Auszahlung über die Feuerschutzsteuer erfolgen. Das Mitspracherecht der Feuerwehren bei der zentralen Landesbeschaffung für neue Fahrzeuge ist zu gewährleisten.

Die AfD ist für den „Feuerwehrführerschein“. Diese landesrechtliche Fahrberechtigung ermöglicht es allen Angehörigen von Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz, mit einem normalen PKW-Führerschein (Klasse B) auch größere Einsatzfahrzeuge bis 7,5 t zu fahren – ohne den teuren Lkw-Führerschein Klasse C1 machen zu müssen. Darüber hinaus fördern wir den Erwerb von Fahrerlaubnissen ab 7,5 t für Mitglieder der kommunalen Feuerwehren aus Landesmitteln.

VII. Justizwesen

Justiz kommt von lateinisch iustitia = Gerechtigkeit. Und eben das ist die Aufgabe der Justiz: Durch Rechtsanwendung für Gerechtigkeit sorgen. Das Justizwesen muss deshalb frei von politischem und vor allem parteipolitischem Einfluss bleiben, einzig und allein Recht und Gerechtigkeit verpflichtet. Eben daran aber mangelt es zunehmend.

Während das Justizwesen im Großen und Ganzen noch funktioniert, sind auf mehreren Feldern immer stärker werdende politische Einflussnahmen und Einseitigkeiten festzustellen. So wird der gewaltbereite Linksextremismus ungleich schwächer geahndet und bestraft als der gewaltbereite Rechtsextremismus. Während für harmlose Kommentare im Internet aufgrund von sogenannten „Hass und Hetze"-Gesetzen Hausdurchsuchungen in früher Morgenstunde drohen, dürfen verurteilte Vergewaltiger auf Bewährung die Gerichte verlassen, falls es nach Jahren überhaupt zu einem Gerichtstermin kommt.

Das hat nichts mehr mit Gerechtigkeit zu tun. Eine Justiz aber, die so einseitig und politisch motiviert vorgeht, verspielt das Vertrauen der Bürger und untergräbt so das Fundament, auf dem sie steht. Die Justiz muss deshalb wieder zu einem Instrument der Gerechtigkeit werden. Es ist genau andersherum als von den Altparteien behauptet: Nicht die AfD untergräbt das Vertrauen in die Justiz; wir sind angetreten, es wiederherzustellen. Echte Verbrechen müssen wieder schwerer bestraft werden, Meinungsvergehen schwächer, so sie in einer Demokratie überhaupt unter Strafe stehen sollten.

Hinzu kommt, dass aufgrund der Investitionsversäumnisse der letzten Jahrzehnte der gesamte Justizapparat mit seinen Aufgaben überfordert ist. Haftplätze werden knapp und Gerichtsverfahren dauern teilweise so lange, dass die Herstellung von Gerechtigkeit am schieren Zeitabstand scheitert. Die Strafe muss der Tat auf dem Fuße folgen und zivilrechtliche Streitigkeiten müssen erledigt werden, bevor neue Umstände nach vielen Jahre eine gerechte Lösung verunmöglichen. Eine AfD-Regierung wird durch beherzte Investitionen und Einstellung von Personal die Engpässe auflösen.

Wir vergessen aber auch nicht, dass das beste Justizsystem ein Justizsystem ist, das so wenig wie möglich beansprucht wird, weil gesellschaftlicher Friede herrscht. Dieses Ziel wiederum kann nicht allein durch Abschreckung und Strafandrohung erreicht werden, sondern bedarf auch einer neuen Kultur-, Gesellschafts- und Einwanderungspolitik.

Von der Möglichkeit eines beschleunigten Verfahrens nach § 417 Strafprozessordnung soll stärker Gebrauch gemacht werden, damit die Strafe als Konsequenz der Tat erfahrbar wird. Prinzipiell werden wir nach dem „Neuköllner Modell" dafür sorgen, dass insbesondere bei Straftaten von Jugendlichen der Delinquent schnell abgeurteilt wird. Gleiches gilt für eindeutig gelagerte Fälle. Bei Vorliegen einer klaren Schuld erfolgt eine klare Strafe – zügig, gerecht und nachvollziehbar. Bei bestimmten Straftätern entsteht nur so Respekt vor dem Recht. Rechtsstaatlichkeit bedeutet auch, eine Strafe zeitnah konsequent bei Straftaten herbeizuführen.

Gesetze müssen konsequent angewendet werden, insbesondere bei Rohheitsdelikten. Hier darf es keine Kuscheljustiz geben. Wir werden die Richter ermutigen, gegen den linken Ungeist jeden Mörder, Totschläger, Vergewaltiger, Einbrecher und jeden, der sich schwerer Körperverletzung schuldig gemacht hat, mit maximaler Härte zu bestrafen und den Strafrahmen voll auszuschöpfen. Die Zugehörigkeit zu einer religiösen bzw. ethnischen Gruppe oder die politische Einstellung darf ein Ermittlungsergebnis nicht beeinflussen. Erfolgreiche Ermittlungen und Präventionsmaßnahmen dürfen nicht abgebrochen oder eingeschränkt werden, weil befürchtet wird, dass in der Öffentlichkeit der unzutreffende Eindruck gruppenbezogener Diskriminierung entstehen könnte. Das darf insbesondere beim entschiedenen Vorgehen gegen Clankriminalität, religiösen Extremismus und die überproportional vorhandene migrantische Gewalt keine Rolle spielen.

Die Justizvollzugsanstalten des Landes leiden unter einer hohen Belegungsquote und fehlendem Personal. Im Strafvollzug sind 21,4 Prozent und in der Jugendstrafe 27,5 Prozent der Insassen Ausländer.

Eine Haftvollstreckung ausländischer Strafgefangener in ihren Heimatländern ist rechtlich möglich. Die bisherigen Landesregierungen hatten wenig bis keine Aktivität gezeigt, um Haftvollstreckung in den Heimatländern durchführen zu lassen. Hinter einer eindimensionalen Auslegung vorhandener Rechtsvorschriften versteckten sie ihre gewollte Tatenlosigkeit.

Damit muss Schluss sein. Es liegt im öffentlichen Interesse, dass unsere Justizvollzugsanstalten aufnahme- und arbeitsfähig bleiben.

Wir werden dafür sorgen, dass ausländische Gefangene regelmäßig zur Verbüßung ihrer Freiheitsstrafe an ihr Heimatland überstellt werden. Dazu werden wir eine Richtlinie erlassen, wonach die Staatsanwaltschaften des Landes zwingend regelmäßig nach strengen Vorgaben zu prüfen haben, ob die Strafvollstreckung eines ausländischen Strafgefangenen in seinem Heimatland rechtlich möglich und angezeigt ist. Zudem werden wir Anreize schaffen, damit sich ausländische Gefangene freiwillig für eine Haftvollstreckung in ihren Heimatländern entscheiden.

Zur Umsetzung werden wir auf Ministerialebene ein Team zur Ausweisung und Überstellung krimineller Ausländer (TAÜkA) einrichten, welches mit Hochdruck die entsprechenden Verfahren vorantreiben wird. Das wird in verschiedener Hinsicht zu einer spürbaren Entlastung in unseren Justizvollzugsanstalten und bei den Vollzugsdiensten führen.

Die Richterschaft, der Justizvollzugsdienst und andere Berufsgruppen in der Justizverwaltung stehen aufgrund der Altersstruktur in den nächsten Jahren vor einer Pensionierungswelle. Zudem gestaltet sich besonders im Justizvollzugsdienst die Nachwuchsgewinnung als schwierig. Die AfD setzt sich deshalb für einen vorübergehenden Stellenaufwuchs im Bereich der Justizverwaltung ein, damit das Fach- und Erfahrungswissen der ausscheidenden Bediensteten möglichst verlustfrei an die neu eingestellten Kollegen weitergegeben werden kann. Für den Justizvollzugsdienst ist eine wahrnehmbare Einstellungsoffensive durchzuführen sowie die Attraktivität dieses Berufes durch finanzielle Anreize zu steigern.

Die Vergabe von Richterstellen muss sich am Leistungsprinzip orientieren. Eignung, Befähigung und fachliche Leistung müssen die alleinigen Kriterien für die Besetzung einer Richterstelle sein. Die derzeitige Form der Besetzungsverfahren über das Justizministerium ermöglicht die Vergabe nach parteipolitischen Gesichtspunkten. Einer Ämterpatronage ist somit Tür und Tor geöffnet. Werden "Vertrauensleute der Regierung" systematisch bevorzugt, befördert das eine dem Staat geneigte Rechtsprechung. Die AfD wird deshalb dafür sorgen, dass die Auswahlentscheidung für die Besetzung von Richterstellen durch ein Gremium – den Richterwahlausschuss, entsprechend der Landesverfassung Sachsen-Anhalts – erfolgt, in welchem überwiegend Richter vertreten sein müssen.

Die Zahl der Tatverdächtigen in Sachsen-Anhalt ist im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr um 11,5 Prozent gestiegen, und es ist absehbar, dass sie weiter steigt. Der Anteil ausländischer Personen lag bei etwa 30 Prozent. Gleichzeitig droht der mit über 200 Haftplätzen ausgestatteten JVA Volkstedt die Schließung. Diese Entwicklung wird ohne Gegenmaßnahmen zu einer Überbelegung in den Gefängnissen führen. Es wird jeder einzelne Haftplatz benötigt. Die AfD will daher die im Jahr 2012 beschlossene Schließung der JVA Volkstedt aufheben und die Anstalt weiter nutzen. Ein Neubau einer JVA muss trotzdem zügig erfolgen.

Wer kein Bleiberecht hat, muss unser Land wieder verlassen. Doch seit Jahren scheitert die Rückführung abgelehnter Asylbewerber unter anderem an fehlender Kooperation der Herkunftsstaaten und politischer Tatenlosigkeit. Wir werden Rückführungsverträge mit Drittstaaten abschließen. Sachsen-Anhalt wird hierfür bilaterale Rückführungsverträge mit allen relevanten Staaten abschließen – verbindlich, kontrollierbar und effektiv. Grundlage für diese bilateralen Abkommen ist die Zuständigkeit der Länder für Abschiebungen in Verbindung mit dem 1957 geschlossenen Lindauer Abkommen. Die Staaten, die gute Beziehungen zu unserem Land wollen, müssen auch Verantwortung übernehmen und ihre Staatsbürger zurücknehmen.

Um missliebige Meinungen besser unterdrücken zu können, haben die Altparteien den Begriff der sogenannten „Hasskriminalität" entwickelt. Dieser Begriff ist so dehnbar, dass er sich auf jede unerwünschte Kritik anwenden lässt, kann doch jeder Kritik unterstellt werden, dass sie von „Hass" motiviert sei. Die Schaffung von immer neuen und die Ausweitung bereits existierender Meinungsstraftatbestände bedroht die Meinungsfreiheit und damit die Funktionsfähigkeit der Demokratie. Immer mehr Bürger fragen sich, ob sie dies und jenes noch sagen dürfen und trauen sich nicht mehr, ihre Meinung zu äußern. Wir werden uns diesem Problem mit allen Möglichkeiten einer Landesregierung widmen und uns für eine Entschlackung der bestehenden Meinungsstraftatbestände einsetzen. Statt immer neue Gesetze zu schaffen, sollte endlich geprüft werden, welche Paragrafen entbehrlich sind und welche lediglich der politischen Stimmungsmache dienen.

In unseren Gefängnissen haben sich regelrechte Basare für Handys, Drogen und Gewalt entwickelt. Dies muss aufhören! Der Schwarzmarkt untergräbt die Sicherheit in den Anstalten, untergräbt etwaige Resozialisierungsbemühungen und setzt die Bediensteten täglich Gefahren aus. Zur Überwachung von ein- und ausgehenden Personen sowie Gegenständen muss die neueste Technik eingesetzt werden. Gezielte Durchsuchungen sowie härtere Sanktionen für Schmuggler - auch für korrupte Mitwisser im Justizvollzugsdienst - sind notwendig. Gleichzeitig brauchen unsere Bediensteten eine spürbare Unterstützung: eine bessere Fortbildung und Einbeziehung bei der Verbesserung der Schutzmaßnahmen. Nur so kann Sicherheit dauerhaft wiederhergestellt und der Vollzugsauftrag der Justiz erfüllt werden. Reform heißt nicht nur härter agieren, sondern auch klüger: mehr Prävention, klare Dienstwege und moderne Ausrüstung.

Für 2024 stellt die Polizeiliche Kriminalstatistik für Sachsen-Anhalt einen deutlichen Anstieg von Jugendgewaltkriminalität gegenüber dem Vorjahr fest: Bei Jugendlichen um 3,8 Prozent und bei Kindern (unter 14 Jahren) sogar um 11, 3 Prozent. Hier bedarf es einer polizeilichen Null-Toleranz und einer entschlossenen Reaktion des Rechtsstaates. Wer alt genug ist, um Straftaten zu begehen, ist auch alt genug, um dafür geradezustehen. Wir werden uns deshalb auf Bundesebene dafür einsetzen, die Strafmündigkeit von derzeit 14 auf 12 Jahre abzusenken. Dies setzt uns in den Stand, Gewalt an Schulen besser zu bekämpfen und den Einsatz von noch nicht strafmündigen Kindern für Eigentumsdelikte insbesondere durch osteuropäische Banden zu unterbinden.

Der Heranwachsende nach §§ 105 ff. JGG entstammt als Rechtsfigur einer Zeit, als die Volljährigkeit noch mit der Vollendung des 21. Lebensjahres eintrat. Der Gesetzgeber wollte bei mangelnder Einsichtsfähigkeit und fehlender geistiger Reife in der Altersgruppe zwischen 18 und 21 Jahren noch nicht zwingend die volle Härte des Strafrechts zur Anwendung kommen lassen. Diese Regelung ist mittlerweile obsolet. Weshalb soll ein 20-jähriger Straftäter, der Auto fährt, Verträge abschließt und wählen darf, strafrechtlich wie ein Jugendlicher behandelt werden? Gerade bei schweren Gewalt- und Sexualdelikten zeigt sich deutlich, dass die vom Gesetz vorgesehene Milde im krassen Widerspruch zum Empfinden der Opfer und der Gesellschaft steht. Die neue Landesregierung wird sich daher vehement für eine Abschaffung der Rechtsfigur des „Heranwachsenden" einsetzen, damit die, die keine Achtung vor der Gesundheit, vor dem Eigentum oder dem Leben anderer haben, die Konsequenzen des Erwachsenenstrafrechts deutlich zu spüren bekommen.

Der Justizwachtmeisterdienst ist eine der wenigen Laufbahnen, die noch im einfachen Dienst angeboten wird und ausschließlich dort stattfindet. Justizwachtmeister sind bei weitem nicht nur Büroboten oder Aktenträger, sondern leisten einen entscheidenden Beitrag zur Sicherheit in den Gebäuden der Justiz und in den Gerichtssälen mit Zugangs- und Personenkontrollen bis hin zur Ausübung unmittelbaren Zwangs. Sie werden mit renitenten Untersuchungshäftlingen ebenso konfrontiert wie mit wütendem Mob in den Gerichtssälen, in denen sie das Hausrecht durchsetzen. Ihre Aufgabenvielfalt und die Anforderungen des Dienstes lassen keinen Unterschied zu den Aufgaben des Justizvollzugsdienstes erkennen, der eine Schlechterstellung in der Besoldung rechtfertigen würde. Die Landesregierung wird aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen den einfachen Dienst im Justizwesen abschaffen.

Die sogenannte Corona-Pandemie und die durch die Regierungen erlassenen Maßnahmen haben die Gesellschaft gespalten. Viele Maßnahmen waren nicht nur in der damaligen Situation fragwürdig, sondern sind insbesondere nach dem Bekanntwerden des Versagens des Robert-Koch-Institutes und des Paul-Ehrlich-Institutes als aktionistisch und willkürlich einzustufen. Das daraus entstandene Unrecht muss geheilt werden. Die Einführung eines Amnestiegesetzes zur Aufhebung von Geldbußen und Verwarnungsgeldern im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19-Pandemie ist daher zwingend notwendig. Noch nicht vollstreckte Strafen und Geldbußen werden nicht mehr vollstreckt. Gezahlte Geldbußen und Strafen können auf Antrag erstattet werden.

Die AfD-Landesregierung wird sich sodann dafür einsetzen, eine vergleichbare Regelung auf Bundesebene einzubringen.

Der Schutz der Minderheiten ist ein hoher und wichtiger Wert. Jedoch führt die Überbetonung der Rechte von Minderheiten zu einer faktischen Erosion der Rechte der deutschen Mehrheitsgesellschaft, die mangels eines angeblichen Schutzbedürfnisses straflos Ziel von Verachtung und Diskriminierung werden kann. Das wollen wir nicht länger hinnehmen! Wer den deutschen Staat und das deutsche Volk herabwürdigt und beleidigt, soll angemessen sanktioniert und mindestens so schwer bestraft werden, wie derjenige, der sich der sogenannten Volksverhetzung gegenüber Minderheiten schuldig macht. Wir werden uns auf Bundesebene dafür einsetzen, dass jeder, der den aktuellen deutschen Staat, „Deutschland" als historisch-kulturelles Gebilde, die deutschen Bürger und unsere Nationalsymbole öffentlich verunglimpft, mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft wird.

Einbürgerungen werden bisher von den Ausländerbehörden der Kommunen und Landkreise vorgenommen. Wir werden diese Aufgabe in eine zentrale Landesbehörde verlagern. So erreichen wir, dass ein einheitlicher Maßstab bei der Einbürgerung angewendet wird.

VIII. Demokratie und Bürgerrechte

Ausgehend vom Scheitern der Weimarer Republik sehen die Altparteien die größte Gefahr für die Demokratie darin, dass eine demokratiefeindliche Oppositionspartei von außen in den Staat eindringt. Sie sind jedoch blind für jene andere Möglichkeit, dass ein ursprünglich demokratischer Staat sich durch jahrzehntelange Fehlentwicklungen von innen heraus in einen totalitären Staat verwandelt.

Genau dieser Gefahr aber stehen wir heute gegenüber. Verwöhnt von vergangenem Erfolg und einer jahrzehntelangen Phase des Wohlstands und der Stabilität glauben die Altparteien, ihre Ansichten seien unantastbar. Vor diesem Hintergrund werden unliebsame Meinungen als vermeintlich undemokratisch diffamiert. Die Grenzen dessen, was als tolerierbar erscheint, wurden immer mehr eingeschränkt. Die einst breite Meinungsfreiheit ist nur noch ein enger Korridor. Politische Korrektheit, Cancel Culture, Wokeness und die Gebote der Regenbogenideologie begründen eine regelrechte Gesinnungsdiktatur.

Diese weiche Gesinnungsdiktatur, die mit informellem Druck arbeitet, ist gerade dabei, sich in eine harte Diktatur, die mit juristischer Repression vorgeht, zu verwandeln. In der Corona-Krise haben wir gesehen, wie leichtfertig und mit welch schwachen Begründungen Grundrechte eingeschränkt werden konnten. Ein ausuferndes und immer restriktiver auftretendes Meinungsstrafrecht hält immer mehr Bürger davon ab, sich an der öffentlichen politischen Diskussion zu beteiligen.

Die Regierungen der Altparteien dulden keine grundsätzliche Kritik mehr. Kritik, die ihnen zu weit geht, bekämpfen sie als sogenannte „Delegitimierung des Staates" und hetzen den Verfassungsschutz auf die echte Opposition. Die AfD als die größte Oppositionspartei, die diese Missstände artikuliert, wird permanent mit Verbot bedroht, obwohl oder vielmehr weil sie bei der letzten Bundestagswahl in weiten Teilen Deutschlands über 40 Prozent der Wählerstimmen errungen hat.

All das zeigt: Demokratie und Bürgerrechte sind kein geschenkter Bestand, der ohne unser Zutun erhalten bleibt, sondern sind wie Muskeln. Wenn man sie nicht gebraucht und strapaziert, schrumpfen sie. Demokratie und Bürgerrechte müssen jeden Tag aufs Neue verteidigt werden. Diesem Ziel sind wir als patriotische Opposition verpflichtet. Wir wollen die Demokratie nicht abschaffen, wie uns die Demokratieabschaffer unterstellen, wir wollen sie wiederbeleben und stärken.

Zu diesem Zweck werden wir als Landesregierung Reformen des Verfassungsschutzes, des Wahlrechts, des Waffenrechts und der Vereinsförderung durchführen. Wir werden die Meinungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit stärken. An die Stelle des Misstrauens, das die Altparteien dem Bürger entgegenbringen, setzen wir das Vertrauen auf den mündigen Bürger.

Der Auftrag des Verfassungsschutzes besteht darin, Bestrebungen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten, zu erkennen und aufzuklären. Dieser Auftrag wird jedoch mehr und mehr als Vorwand genutzt, um die Opposition, vor allem die patriotische Opposition, zu diskreditieren und zu schwächen. Bürgerliche Proteste und friedliche, demokratische Meinungsäußerungen werden willkürlich als „extremistisch" gebrandmarkt, sobald sie mit den Kerndogmen der Altparteien nicht mehr vereinbar sind. Jeder, der Masseneinwanderung, Ausländerkriminalität oder die multikulturelle Gesellschaft kritisiert, läuft Gefahr, vom Verfassungsschutz verfolgt zu werden. Gegen diesen Missbrauch des Verfassungsschutzes als Regierungsschutz wehren wir uns mit allen demokratischen Mitteln.

Der Verfassungsschutz muss zu einem Inlandsgeheimdienst reformiert werden, der sich dem klassisch geheimdienstlichen Aufgabenspektrum zu widmen hat: Ausforschung staatsgefährdender Aktivitäten, Terrorabwehr und Spionageabwehr, und zwar im Geheimen! Der Verfassungsschutz darf sich für die Beurteilung verfassungsfeindlicher Bestrebungen nur noch auf harte, objektiv feststellbare Kriterien stützen wie etwa die Bereitschaft, Gewalt anzuwenden oder Gesetze zu brechen. Verfassungsschutzberichte, deren Informationswert gegen Null geht, die also nur eine Art Pseudotransparenz herstellen und in Wahrheit einzig und allein dem Zweck dienen, der Regierung missliebige Parteien an den „Pranger der Demokratie" zu stellen, gehören abgeschafft.

Die fortschreitende Digitalisierung darf nicht zur Entrechtung der Bürger führen. Wir lehnen jede Form anlassloser Überwachung und Datenspeicherung strikt ab. Stattdessen wollen wir den Bürger vor staatlicher Willkür schützen und ihm die Hoheit über seine Daten zurückgeben. Gleichzeitig gilt: Nicht der Bürger muss sich rechtfertigen, sondern der Staat. Wir werden daher die Transparenzpflichten für Regierung und Verwaltung deutlich verschärfen. Verträge, Entscheidungen und Gutachten, die mit Steuergeldern finanziert werden, sind grundsätzlich öffentlich zugänglich zu machen. Nur so kann das Vertrauen in eine funktionierende Demokratie wiederhergestellt werden.

Damit die Demokratie lebt, müssen die Bürger ermutigt werden, ihre Meinungen und Ideen zu äußern. Wir werden deshalb eine einfach zugängliche digitale Beteiligungsplattform des Landes für Online-Petitionen einrichten, wo sich Bürger registrieren können, um Petitionen einzustellen oder eingestellte Petitionen zu diskutieren und zu unterstützen. Eine auf der Plattform eingestellte Petition gilt dadurch als im Petitionsausschuss eingereicht. Ab einer Unterstützerzahl von 3.000 wahlberechtigten Bürgern erhält der Petent Rederecht im Landtag.

Die Meinungs- und die Versammlungsfreiheit sind grundlegende Rechte in einem demokratischen Staat. Ohne diese beiden Freiheitsrechte sind alle anderen Grundrechte wertlos, denn nur diese ermöglichen es, sich an der demokratischen Willensbildung zu beteiligen und Kritik an der Regierung öffentlich vorzubringen. Wir werden deshalb als Landesregierung eine neue Praxis der Toleranz gegenüber Demonstrationen und nonkonformen Meinungsäußerungen etablieren.

Wer friedlich demonstriert und so sein demokratisches Recht wahrnimmt, benötigt keine Form der Vermummung. Er will und soll also auch für sein Anliegen Gesicht zeigen. Wir treten dafür ein, das bestehende Vermummungsverbot bei allen öffentlichen Aufzügen durchzusetzen. Der Sinn politischer Demonstrationen setzt voraus, dass die Botschaften, für die demonstriert wird, der Öffentlichkeit verständlich sind. Meinungsäußerungen auf öffentlichen Aufzügen haben deshalb grundsätzlich nur in deutscher Sprache zu erfolgen.

Das Demonstrationsrecht umfasst auch das Recht, die Ablehnung einer angemeldeten Demonstration zum Ausdruck zu bringen. Das Demonstrationsrecht ist jedoch kein Recht, eine angemeldete Demonstration zu verhindern. Leider zielen aber Gegendemonstrationen vornehmlich aus dem linken Spektrum in letzter Zeit zunehmend auf die gewaltsame Verhinderung patriotischer Demonstrationen ab und können damit auf das Wohlwollen von Polizei und Ordnungsbehörden rechnen. Das werden wir nicht länger dulden. Wir werden das Versammlungsrecht dahingehend ändern, dass entsprechend dem Erstanmelderprinzip an einem Ort nur eine Versammlung unter freiem Himmel und auf einer festgelegten Route nur ein Aufzug anmeldefähig ist. Weitere Demonstrationen sind nur in einer angemessenen Mindestdistanz („Bannmeile") anmeldefähig. Gewaltsame Verstöße gegen diese Regelung werden durch Einsatz unmittelbaren Zwangs konsequent verhindert.

Wir erleben aktuell, dass Abgeordnete insbesondere der AfD durch politisch instrumentalisierte Gerichtsverfahren gezielt unter Druck gesetzt werden. In Sachsen-Anhalt besteht mittlerweile auch keine Immunität mehr. Sie kann nur vom Parlament verhängt werden. Wir wollen dagegen die alte Rechtslage wiederherstellen, wonach Immunität besteht und auf Antrag aufgehoben werden kann. Um Missbrauch aus politischem Interesse vorzubeugen, soll der Antrag einer 2/3-Mehrheit bedürfen. Die Indemnität, die das freie Wort im Parlament schützt, wollen wir auch auf die politische Handlungssphäre des Abgeordneten außerhalb des Parlaments ausdehnen.

Die Landesregierung fördert zahlreiche Vereine, ohne ihnen ein grundsätzliches Bekenntnis zu unserem Staat abzuverlangen. Dadurch kommen auch fragwürdige Vereine, die Deutschland ablehnen und Patriotismus bekämpfen, in den Genuss staatlicher Förderung. Das ist nicht nur paradox und eine Verschwendung von Steuergeld, es schadet letztlich uns allen. Wir werden deshalb als Landesregierung dafür sorgen, dass jeder Verein, der entweder institutionell oder projektbezogen mit Steuergeld gefördert werden will, ein glaubhaftes Bekenntnis zur demokratischen Ordnung und zu einer patriotischen Grundhaltung ablegen muss. Wer von Steuergeld profitieren will, muss nicht nur die politische Ordnung anerkennen, sondern sich zumindest deklaratorisch für unser Land einsetzen.

Die Landesregierung hat unter Ausnutzung der Corona-Panik Ende 2020 ein Gesetz verabschiedet, das es ermöglicht, eine komplette Wahl als Briefwahl durchzuführen. Die Entscheidung darüber liegt in den Händen der Landeswahlleiterin. Wenn sie befindet, dass eine sogenannte „pandemische Lage" besteht, wird auf Briefwahl umgestellt. Das ist ein Bruch mit grundlegenden Prinzipien unserer Demokratie! Nicht ohne Grund ist die Urnenwahl im Wahllokal das unangefochtene Leitbild jeder demokratischen Wahl.

Die Öffentlichkeit gewährleistet, dass die Wahlen geheim abgehalten werden, weil nur im Wahllokal sichergestellt ist, dass der Wähler tatsächlich die Möglichkeit hat, unbeobachtet zu wählen. Damit wird auch die Freiheit der Wahl geschützt, denn nur, wer im Geheimen wählt, ist wirklich frei in der Entscheidung. Die Transparenz der Urnenwahl im Wahllokal wirkt zudem Manipulationen jeder Art entgegen. Die Briefwahl dagegen öffnet Manipulationsmöglichkeiten Tür und Tor. Findet die Abgabe der Wahl nicht zwischen Kabine und Urne statt, sondern auf dem normalen Postweg, können Wahlbriefe verschwinden oder Stimmen von Geisterwählern abgegeben werden. Aus diesen Gründen bestehen schwere verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Briefwahl.

Wir teilen diese Bedenken und wollen zum Schutze unserer Demokratie die Möglichkeiten der Briefwahl generell einschränken. Künftig soll nur noch derjenige per Briefwahl wählen können, der glaubhaft macht, am Wahltag aus triftigen Gründen verhindert zu sein. Briefwahl soll nur demjenigen, der sonst nicht an der Wahl teilnehmen könnte, eine Wahlmöglichkeit verschaffen. Es darf aber nicht dazu kommen, dass jeder Bürger nach Gutdünken entscheiden kann, ob er per Brief oder im Wahllokal wählt.

Wir treten dafür ein, den Bürgern unseres Landes mehr Möglichkeiten direkter Mitbestimmung zu geben. Die politische Klasse der Altparteien hat das Instrument der Volksabstimmungen bewusst unattraktiv gemacht, indem sie hohe Hürden und kurze Fristen gesetzt und es auf die kommunale Ebene beschränkt hat. Wir werden diese Hürden absenken, Fristen verlängern, auch digitale Unterschriftensammlungen ermöglichen und die Quoren insbesondere für Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide auf Landesebene absenken. Nicht nur bei Entscheidungen, die unmittelbar das Leben der Menschen betreffen – sei es eine Schulschließung, ein Bauprojekt oder ein Infrastrukturvorhaben –, sondern auch bei Richtungsentscheidungen der Landespolitik muss das Volk als Souverän das letzte Wort haben, denn Demokratie bedeutet Herrschaft des Volkes.

Viel zu oft genießen Politiker unberechtigte Zustimmung und Popularität, weil ihre unpopulären und bürgerfeindlichen Entscheidungen nicht bekannt sind. Wir werden dem entgegenwirken, indem wir dafür sorgen werden, dass nicht nur die Plenarsitzungen, sondern alle Ausschusssitzungen und alle weiteren öffentlichen Sitzungen des Landtags live im Netz übertragen und die Videomitschnitte danach dauerhaft zum Abruf bereitgestellt werden. Weiterhin werden wir alle Abstimmungen der Abgeordneten im Internet veröffentlichen.

Bedingt durch die linksalternative Diskursherrschaft werden Waffen zunehmend tabuisiert. Waffenbesitzer müssen sich rechtfertigen, Waffenliebhaber werden nur noch als „Waffennarren" angesprochen, das Waffengesetz wird, ohne dass dafür noch stichhaltige Begründungen gefordert werden, stetig verschärft. Damit wird uns ein Stück bürgerlicher Freiheit genommen!

Betroffen von den zunehmend sinnfreien Verschärfungen eines im Weltvergleich ohnehin schon hochrestriktiven Waffenrechts sind vor allem legale Waffenbesitzer, Sportschützen, Jäger und Waffensammler. Die illegalen Waffen, die für Straftaten bis hin zu terroristischen Anschlägen benutzt werden, werden davon nicht erfasst. Wir werden eine weitere Verschärfung des Waffenrechts mit allen uns zu Gebote stehenden Mitteln verhindern.

Aktuell verweigern die Waffenbehörden auf Anweisung des Landesverwaltungsamts jedem sogenannten Rechtsextremisten die waffenrechtliche Erlaubnis. Da im Verständnis der Regierung die AfD rechtsextrem ist, betrifft dies auch Mitglieder und Unterstützer der AfD. Man argumentiert damit, dass „Extremisten" nicht über die notwendige waffenrechtliche Zuverlässigkeit verfügen. Der Umstand aber, dass jemand eine abweichende politische Meinung hat, sagt nichts darüber aus, wie verantwortungsvoll er mit einer Waffe umgeht. Wir werden deshalb die Waffenbehörden der Kommunen anweisen, künftig nur noch die Zuverlässigkeit zu prüfen, aber nicht mehr die politische Gesinnung.

Ein strenges Waffenrecht ist prinzipiell zu befürworten, da Waffen nicht in den Besitz von Personen gelangen dürfen, die keine Gewähr für einen sicheren Umgang mit den Waffen bieten. Allerdings ist das deutsche Waffenrecht in einigen Bereichen überstreng. So sind Schreckschusswaffen, aus denen nur Platzpatronen verschossen werden können, wieder freizugeben. Der sogenannte Kleine Waffenschein ist abzuschaffen. In dieser Hinsicht ist die Rechtslage von vor 2003 wieder herzustellen. Außerdem muss es für besonders gefährdete Bürger möglich sein, zum Selbstschutz einen Waffenschein zu erhalten. Durch eine überstrenge Beurteilung der Anträge ist dieses auf dem Papier nach wie vor bestehende Recht de facto abgeschafft worden.

Die Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit ist zu einer politischen Gesinnungsprüfung verkommen, die nichts zum Schutz der Bürger beiträgt. Wir werden deshalb dafür sorgen, dass im Rahmen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit wieder das mögliche Gefährdungsrisiko abgeschätzt wird. Hinweise auf Drogensucht oder psychische Erkrankungen müssen strenger geprüft werden und zum Verlust der Zuverlässigkeit führen. Gleiches gilt bei Hinweisen auf Kontakte zu terroristischen oder kriminellen Vereinigungen im In- oder Ausland. Sachkundeprüfung und Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

Obwohl das Waffengesetz ein Bundesgesetz ist, tritt der Landesverband Sachsen-Anhalt der AfD für eine Reform des deutschen Waffenrechts im Sinne einer Vereinfachung und Konzentration auf scharfe Waffen ein. Wir wollen, dass das waffenrechtliche Bedürfnis im Rahmen des Schützensports schon durch die Vereinsmitgliedschaft als nachgewiesen gilt. Weiterhin soll jedem Sportschützen ein Grundkontingent von bis zu drei Lang- und zwei Kurzwaffen zugestanden werden. Waffenbesitz soll grundsätzlich an die deutsche Staatsangehörigkeit gebunden sein, wobei Ausnahmen für EU-Bürger möglich sein sollen. Schließlich wollen wir bestimmte Waffenarten wie etwa Luftdruckwaffen oder Schwarzpulvereinzellader aus dem Waffenrecht herausnehmen.

IX. Wirtschaft und Tourismus

In den vergangenen Jahren haben CDU-geführte Landesregierungen unser Land im großen Stil deindustrialisiert. Seit dem Amtsantritt des Wirtschaftsministers Sven Schulze hat sich dieser Trend weiter verschärft. Hinzu kommen explodierende Energiekosten, eine marode Verkehrsinfrastruktur sowie die Auswanderung von Fachkräften.

Die etablierten Parteien betrachten Wirtschaftspolitik als Vehikel zur Durchsetzung von wirtschaftsfremden Ideen von angeblichem Klimaschutz durch CO₂-Reduktion über außenpolitische Akzentsetzungen bis hin zu sogenannten Diversitätszielen. Das Ergebnis ist eine Wirtschaftspolitik, die der Wirtschaft Steine in den Weg legt und dafür sorgt, dass unsere Wirtschaft hinter ihren Möglichkeiten zurückbleibt.

Wegen solcher Rahmenbedingungen werden in Sachsen-Anhalt zu wenige Unternehmen gegründet oder neu angesiedelt. Gleichzeitig steigt die Zahl jener Unternehmen, die in die Insolvenz gehen oder ins Ausland abwandern

Eine AfD-geführte Landesregierung wird den wirtschaftlichen Niedergang und die damit verbundene De-Industrialisierung stoppen. Mithilfe einer Wirtschaftspolitik, die kleine und mittelständische Unternehmen als Rückgrat der sachsen-anhaltischen Wirtschaft in den Mittelpunkt stellt und mit flankierenden energie-, infrastruktur- und arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen wird eine AfD-Landesregierung einen wirtschaftlichen Aufschwung und einen Re-Industrialisierungsprozess einleiten.

Die CDU-geführte Landesregierung vernachlässigt die Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen. Statt sich auf die Unterstützung heimischer Unternehmen zu fokussieren, konzentriert sie sich auf die Ansiedlung und Subventionierung ausländischer Großkonzerne.

Nach den Plänen der Landesregierung und der abgewählten Ampel-Regierung im Bund sollten für die Intel-Ansiedlung Subventionen in Höhe von zehn Milliarden Euro fließen. Dadurch sollten Standortnachteile des Landes wie die marode Infrastruktur und die hohen Energiekosten ausgeglichen werden. Umgerechnet sollten die angepeilten 3.000 Arbeitsplätze also mit mehr als drei Millionen Euro pro Arbeitsplatz subventioniert werden.

Letztlich wurde die von Ministerpräsident Reiner Haseloff und Wirtschaftsminister Sven Schulze geplante Ansiedlung von Intel keine Erfolgsgeschichte, sondern zu einem Ausdruck des wirtschaftspolitischen Scheiterns. Dieser wirtschaftspolitische Misserfolg zeigt, dass sich milliardenschwere Subventionen für ein einzelnes Großunternehmen nicht dafür eignen, strukturelle Wirtschaftsprobleme am Standort Sachsen-Anhalt zu lösen.

Deshalb wird eine AfD-geführte Landesregierung eine Wirtschaftspolitik betreiben, die darauf abzielt, die gegenwärtigen Standortnachteile zu beseitigen und neue Standortvorteile zu generieren. Diese Politik soll dazu dienen, die Insolvenz und Abwanderung kleiner und mittelständischer Unternehmen zu stoppen sowie die Gründung kleiner und mittelständischer Unternehmen im Land zu fördern.

Vor Beginn des Ukraine-Konfliktes zählte Russland zu den wichtigsten Handelspartnern des Landes Sachsen-Anhalt. Durch die von der EU verhängten Sanktionen gegen Russland im Jahre 2022 ist der Handel sachsen-anhaltischer Unternehmen mit Russland fast zum Erliegen gekommen. Nicht nur der Importstopp günstiger Energieprodukte, auch der Exportrückgang hat die heimische Wirtschaft hart getroffen. Ähnliches gilt für die Sanktionen gegenüber Weißrussland und dem Iran. Sanktionen schaden dem, der sie verhängt am meisten!

Deshalb wird sich eine AfD-geführte Landesregierung im Bundesrat für die Aufhebung der Russlandsanktionen und aller anderen Wirtschaftssanktionen einsetzen. Davon unabhängig können Sanktionen als Mittel zur Durchsetzung besonderer Interessen im Einzelfall gerechtfertigt sein. Zu nennen wäre der Fall, dass Sanktionen gegen ein Land verhängt werden, das sich weigert, illegale Einwanderer zurückzunehmen.

Die bürokratische Last der Unternehmen in Sachsen-Anhalt ist erdrückend und wirkt als Wachstumsbremse. Schließlich verursachen bürokratische Regelungen beträchtliche Kosten und blockieren personelle Ressourcen. Insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen stellen sie eine überproportionale Belastung dar. Dadurch werden Entwicklungs- und Innovationsprozesse beeinträchtigt.

Eine AfD-geführte Landesregierung wird alle bürokratischen Regelungen des Landes, die nicht zwingend vorgegeben sind, auf ihre Sinnhaftigkeit prüfen und überflüssige Regelungen streichen. Als Richtmarke sollen zudem für jede neu geschaffene sowie sinnvolle bürokratische Maßnahme mindestens zwei überflüssige Regelungen gestrichen und dadurch die Entbürokratisierung vorangetrieben werden.

Die Kommunen in Sachsen-Anhalt haben derzeit die rechtliche Möglichkeit eine Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen zu erheben, welche beim Verkauf von Speisen und Getränken zum Sofortverzehr verwendet werden. Eine solche Steuer gibt es bereits bundesweit in mehreren Städten. In zahlreichen sachsen-anhaltischen Kommunen wird aktuell die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer diskutiert.

Wir lehnen eine Verpackungssteuer ab, da diese wirtschafts- und konsumfeindlich ist. Sie ist eine reale Belastung für die Bürger, die Gastronomie, den Einzelhandel und das Handwerk. Die Kosten tragen die Bürger und der Bürokratieaufwand für die Unternehmen, Selbstständigen und selbst die Verwaltung steht in keinem zu rechtfertigendem Verhältnis zu den erhofften Einnahmen.

Wir werden dafür sorgen, dass Sachsen-Anhalt eine verpackungssteuerfreie Zone bleibt und daher im Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt die Einführung dieser Steuer untersagen.

Während andere Nationen mit unterschiedlich aufgebauten Sonderwirtschaftszonen beachtliche volkswirtschaftliche Ergebnisse erzielen, kann Deutschland auf diesem Gebiet bislang keine Erfahrungen vorweisen. Deshalb wird eine AfD-geführte Landesregierung wirtschaftspolitisches Neuland beschreiten, indem sie die Einrichtung räumlich abgegrenzter Sonderwirtschaftszonen in strukturschwachen Regionen des Landes prüft. In diesen Regionen sollen erleichterte rechtliche sowie administrative Bedingungen für Investoren gelten. Dadurch sollen Wirtschaftsstrukturen vor Ort aufgebaut, ausgebaut und verbessert werden.

Seit Jahrzehnten wandern einheimische Fachkräfte in hoher Zahl aus Deutschland und Sachsen-Anhalt aus. Die Auswanderung einheimischer Leistungsträger führt zu ökonomischen Folgekosten. Sie zeigt, dass die Verhältnisse in unserem Land nicht in Ordnung sind. Diese Leistungsträger wollen nicht, dass ihre Steuergelder für die Gesellschaftsexperimente der Altparteien vergeudet werden. Sie stimmen mit den Füßen ab und verlassen ihre Heimat. Eine AfD-geführte Landesregierung wird Maßnahmen einleiten, um den „Brain Drain" aus Sachsen-Anhalt zu stoppen.

Für ein wirkungsvolles Konzept zur Verhinderung weiterer Abwanderung in andere Bundesländer und Auswanderung in andere Staaten bedarf es außerdem aufeinander abgestimmter Maßnahmen in verschiedenen Politikfeldern. Unter anderem muss die Innere Sicherheit wiederhergestellt, Energie wieder bezahlbar, die marode Infrastruktur saniert und das gesamte Bildungssystem grundlegend reformiert werden. Die dazu notwendigen Maßnahmen finden sich im vorliegenden Regierungsprogramm.

Die Zahl der Auszubildenden im Handwerk stagniert seit Jahren auf niedrigem Niveau. Einer der Gründe dafür ist die fehlgeleitete Akademisierungspolitik der Altparteien. Dieser Akademisierungswahn hat zu einer starken Bevorzugung des Studiums gegenüber einer handwerklichen Ausbildung geführt.

Um diesen Trend umzukehren, wird eine AfD-geführte Landesregierung ein Freiwilliges Handwerksjahr einführen. Die Maßnahme soll dazu dienen, Schulabsolventen das Handwerk als attraktive Karrieremöglichkeit nahezubringen. Im Laufe eines Jahres sollen sie die Möglichkeit haben, vier verschiedene Handwerksberufe kennenzulernen. Dabei sollen die Nachwuchskräfte praktische Erfahrungen sammeln und bei ihrer Berufswahl unterstützt werden. Außerdem sollen sie mehrere Handwerksbetriebe samt ihrer Betriebskultur und Mitarbeiter kennenlernen.

Das Handwerksjahr soll sowohl den Praktikanten als auch den Handwerksunternehmen zugutekommen. Auf diese Weise können Seiten Gewissheit besser einschätzen, ob eine zukünftige Zusammenarbeit sinnvoll erscheint. Im besten Fall führt das gegenseitige Kennenlernen in eine ‚Win-Win-Situation', und der Praktikant von heute wird zum Auszubildenden von morgen.

Unter der CDU-geführten Landesregierung ist die Zahl abgeschlossener dualer und schulischer Ausbildungsverträge signifikant zurückgegangen. Eine AfD-geführte Landesregierung wird Maßnahmen ergreifen, um diesen Negativtrend der vergangenen Jahre zu stoppen und umzukehren. Dafür muss die Attraktivität der Berufsausbildung für junge Menschen in Sachsen-Anhalt wieder gesteigert werden.

Deshalb wird eine AfD-Landesregierung einen Führerschein-Zuschuss für Auszubildende in Höhe von 1.500 Euro einführen. Der Zuschuss soll an den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung in der Regelzeit gekoppelt werden. Er soll auch dazu dienen, die Mobilität von jungen Leuten insbesondere im ländlichen Raum zu ermöglichen. So soll der Führerschein-Zuschuss dazu beitragen, die Abwanderung einheimischer Jugendlicher in Ballungsräume anderer Bundesländer zu vermeiden.

Unter der CDU-geführten Landesregierung hat sich der Fachkräftemangel im Land weiter verschärft. Dieses Versagen bei der Fachkräftesicherung führt zu einem zunehmenden Personalproblem bei Handwerk, Mittelstand und Industrie.

Für eine AfD-geführte Landesregierung besteht die Lösung dieses Problems nicht in der Masseneinwanderung von unqualifizierten, bildungsfernen und kulturfremden Ausländern, sondern in der Aktivierung und Sicherung einheimischer Nachwuchskräfte für den hiesigen Arbeitsmarkt.

Die Fachkräfte von morgen, die unser Land dringend benötigt, werden gut ausgebildete Lehrlinge aus Sachsen-Anhalt mit hervorragenden Ausbildungsabschlüssen sein. Als Anreiz dafür wird eine AfD-Landesregierung Prämien für Auszubildende mit überdurchschnittlich guten Abschlusszeugnissen einführen. Die Prämien sollen zudem als Anreiz dazu dienen, dauerhaft im Land sesshaft zu bleiben. So soll die Auszahlung nicht unmittelbar nach dem Abschluss der Ausbildung, sondern erst nach einer daran anschließenden zweijährigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Sachsen-Anhalt erfolgen.

In den vergangenen Jahren haben in Sachsen-Anhalt immer weniger Handwerker einen Meisterbrief gemacht. Eine AfD-geführte Landesregierung wird dafür sorgen, dass die Meisterausbildung zukünftig kostenfrei erfolgt. Die Befreiung von den Kosten der Ausbildung soll unabhängig vom Alter der Auszubildenden erfolgen. Sie soll jedoch vor allem auch jungen Menschen helfen, die aufgrund des frühen Stadiums ihres Erwerbslebens noch keine größeren Rücklagen bilden konnten und sich mit dem Gedanken an die Gründung einer Familie tragen.

Außerdem soll eine Meisterprämie eingeführt werden, um Handwerker zu motivieren, bereits in jungen Jahren einen Meisterabschluss anzustreben. Bei einem Abschluss vor Vollendung des 25. Lebensjahres soll die Prämie 5.000 Euro betragen. Wer den Abschluss nach Vollendung des 25. und vor Vollendung des 30. Lebensjahres erwirbt, soll eine Prämie in Höhe von 2.500 Euro erhalten. Personen, die ihre Meisterprüfung nach Vollendung des 30. Lebensjahres abschließen, soll eine Meisterprämie in Höhe von 1.000 Euro ausgezahlt werden.

In Sachsen-Anhalt nimmt der Anteil von Betriebsinhabern, die in wenigen Jahren das Ruhestandsalter erreichen werden, stetig zu. Damit wächst die Bedeutung von Betriebsübergaben. Schließlich wollen viele Unternehmer ihre Betriebe in jüngere Hände geben. Die Suche nach einem Nachfolger gestaltet sich jedoch oftmals schwierig.

Anhand des Handwerkssicherungskonzeptes der AfD lässt sich beispielhaft zeigen, wie Lösungsansätze für das Nachfolgeproblem gestaltet werden können. Dieses Konzept besteht aus aufeinander aufbauenden und ineinandergreifenden Elementen zur Gewinnung, Ausbildung, Fortbildung und Sicherung von Handwerkern in Sachsen-Anhalt.

In einem idealtypischen Fall absolviert ein in Sachsen-Anhalt heimischer Schulabsolvent erstens das Freiwillige Handwerksjahr, beginnt danach zweitens mit seiner Handwerksausbildung, erhält drittens den Azubi-Zuschuss zum Führerschein sowie viertens die Prämie für einen herausragenden Abschluss der Berufsausbildung, absolviert fünftens die kostenfreie Meisterausbildung, erhält dafür sechstens die Meisterprämie und übernimmt schließlich siebtens jenen Handwerksbetrieb, in dem er die zuvor beschriebenen Meilensteine auf dem Weg zum eigenen Unternehmen durchlaufen hat.

Durch Investitionen in Technisierung, Digitalisierung und Künstliche Intelligenz können Unternehmen Produktionsprozesse effizienter gestalten, ihren Ressourceneinsatz optimieren und ihre Produktivität steigern.

Darum wird eine AfD-geführte Landesregierung Maßnahmen und Investitionen kleiner und mittelständischer Unternehmen in diesen Feldern unterstützen und fördern. Damit soll eine Modernisierung und zukunftssichere Aufstellung des Wirtschaftsstandorts Sachsen-Anhalt gewährleistet werden.

In Sachsen-Anhalt werden zahlreiche Produkte mit überregionaler Bekanntheit und Beliebtheit hergestellt. Um die damit verbundene Vielfalt heimischer Produkte herauszustellen, wird eine AfD-geführte Landesregierung das Gütesiegel „Hergestellt in Sachsen-Anhalt" entwickeln, einführen und etablieren. Außerdem soll eine dazu passende Vermarktungskampagne initiiert werden.

Das Sachsen-Anhalt-Siegel soll als freiwillige Herkunftsbezeichnung für zumeist von Traditionsunternehmen hergestellte und vertriebene Produkte dienen, die einen besonderen Bezug zu unserem Land und einen charakteristischen Wert für unser Land haben.

Der heimische Tourismus ist ein wichtiger und zukunftsträchtiger Wirtschaftsfaktor für Sachsen-Anhalt. Für unser überwiegend ländlich geprägtes Bundesland schafft er Einkommensmöglichkeiten, Bleibeperspektiven für einheimische Fachkräfte und die Möglichkeit, die Infrastruktur vor Ort zu entwickeln.

Während der Inlandstourismus in den meisten Bundesländern floriert, verharrt er in Sachsen-Anhalt in trister Stagnation. Verantwortlich dafür ist die CDU-geführte Landesregierung. Seit ihrem Amtsantritt ist es ihr nicht gelungen, den Tourismus angemessen zu fördern und dabei die kulturellen Eigenheiten sowie die historische Prägung des Landes zu nutzen.

Eine AfD-geführte Landesregierung wird im Rahmen der neuen Kampagne #deutschdenken ein in sich stimmiges Konzept entwickeln und umsetzen, um dem Tourismus in Sachsen-Anhalt zu neuer Blüte zu verhelfen.

X. Energiepolitik

Die planwirtschaftliche Energiewende der Altparteien ist dramatisch gescheitert. Der damit verbundene energiepolitische Sonderweg ist die Ursache für explodierende Energiekosten, steigenden Energiemangel, zunehmende Deindustrialisierung und eine abnehmende Versorgungssicherheit. Daher braucht Sachsen-Anhalt eine energiepolitische Kehrtwende um 180 Grad.

Eine AfD-geführte Landesregierung wird diese Kehrtwende einleiten, und zwar durch die Rückkehr zu einem breit angelegten Energiemix auf Grundlage der sozialen Marktwirtschaft, der auch fossile Energieträger beinhaltet. Dieser Paradigmenwechsel ist Voraussetzung für sinkende Energiepreise, eine wirksame Bekämpfung des Energiemangels, den Beginn eines Re-Industrialisierungsprozesses und die Gewährleistung energiepolitischer Versorgungssicherheit.

Die energiepolitische Kehrtwende ist zudem dringend notwendig, weil die planwirtschaftliche Energiewende die soziale Frage in Sachsen-Anhalt weiter verschärft hat. Schließlich findet durch die Subventionierung erneuerbarer Energien auf Kosten der Verbraucher eine noch nie dagewesene Umverteilung von unten nach oben statt. Von den explodierenden Energiepreisen sind vor allem Einkommensschwache wie etwa altersarme Rentner betroffen. In der Folge müssen zahlreiche Haushalte ihren Konsum drastisch reduzieren. Auch deshalb wird eine AfD-geführte Landesregierung die Energiewendepolitik im Land beenden und darauf hinwirken, dass die Energiepreise wieder auf ein sozialverträgliches Niveau sinken.

Mithilfe der sogenannten Energiewende wollen die Altparteien zur ‚Rettung' des Weltklimas beitragen. Dabei lässt sich das weltweite Klima weder in Deutschland und schon gar nicht in Sachsen-Anhalt retten. Schließlich stellt eine zunehmende Zahl von Staaten die Klimarettungslogik, die auf der These eines menschengemachten Klimawandels basiert, in Frage.

Die AfD lehnt die globalistische Klimaideologie und die damit einhergehende Wohlstandsvernichtungspolitik grundlegend ab. Eine AfD-geführte Landesregierung wird nicht versuchen, das Weltklima in Sachsen-Anhalt zu retten. Stattdessen wird sie eine in sich schlüssige Anpassungsstrategie für das Land entwickeln. Anstatt immer neue aussichtslose Versuche zu unternehmen, das Wetter machen zu wollen, sollten wir uns besser an das sich seit Menschheitsgedenken stets wandelnde Klima anpassen. Schließlich handelt es sich beim Klima seit jeher um eine Wirklichkeit, die von außen auf den Menschen einwirkt und auf die er sein Handeln ausrichten muss.

Ein Vierteljahrhundert nach Beginn der Energiewende hat sich die Behauptung, die Förderung erneuerbarer Energien werde zu niedrigen Strompreisen führen, nicht erfüllt. Heute hat Deutschland die höchsten Strompreise der Welt. Dabei sind die Preise in Ostdeutschland noch höher als im Westen.

Mittlerweile liegen die Gesamtkosten der Energiewende bei rund fünf Billionen Euro. Im Bund sollen allein die jährlichen EEG-Subventionen für Anlagenbetreiber bis zum Jahr 2029 auf 23 Milliarden Euro steigen. Die CDU-geführte Landesregierung fördert die erneuerbaren Energien ebenfalls mit steuergeldfinanzierten Subventionen in Millionenhöhe.

Eine AfD-geführte Landesregierung wird diese Subventionen unter Wahrung des Bestandsschutzes ausnahmslos streichen. Außerdem wird sie sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass auch auf Bundesebene jegliche Subventionierung der Energiewende eingestellt wird. Darüber hinaus wird sich eine AfD-Landesregierung im Bundesrat für das Ende des Einspeisevorrangs für erneuerbare Energien stark machen. Die erneuerbaren Energien müssen sich nach nunmehr 25 Jahren endlich den Gesetzen des freien Marktes stellen.

Die Bundesregierung hat den Bürgern in ihrem Koalitionsvertrag eine Absenkung der Stromsteuer versprochen. Dieses zentrale Versprechen wurde von CDU-Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche bis auf Weiteres abgeräumt.

Eine AfD-geführte Landesregierung wird sich im Bundesrat für die maximal mögliche Absenkung der Stromsteuer für alle Privathaushalte von 2,05 Cent pro Kilowattstunde auf den EU-Mindestwert in Höhe von 0,1 Cent pro Kilowattstunde einsetzen. Diese Maßnahme soll dazu dienen, vor allem einkommensschwache Bürger zu entlasten.

Für die Umsetzung der stockenden Energiewende greifen die Altparteien zu verzweifelten Maßnahmen. Um den Ausbau der erneuerbaren Energien im Land voranzubringen, ist es der CDU-geführten Landesregierung zufolge erforderlich, eine „Kümmererstruktur" aufzubauen.

Bei der sogenannten Landesenergieagentur handelt es sich um einen integralen Bestandteil dieser „Kümmererstruktur". Für ihre Finanzierung werden laut Haushaltsplan allein für die Jahre 2023 bis 2026 rund zehn Millionen Euro bereitgestellt. Eine AfD-geführte Landesregierung wird diese Steuergeldvergeudung beenden und die Landesenergieagentur abschaffen.

In Sachsen-Anhalt leisten zahlreiche Bürgerinitiativen Widerstand gegen den Bau von Windrädern, Solarparks und Kabeltrassen. Die AfD versteht sich als Anwalt dieser Initiativen und steht ihnen bei Bedarf mit Rat und Tat zur Seite.

Die CDU-geführte Landesregierung will diesen Widerstand mit aller Macht brechen. Zu diesem Zweck hat sie das sogenannte „Gesetz zur Akzeptanzsteigerung und Beteiligung beim Ausbau Erneuerbarer Energien" verabschiedet. Die in dem Gesetz verankerten finanziellen Anreize sind geeignet, widerspenstige Kommunen zu erpressen. Erst haben die Altparteien den Kommunen im Land die Folgekosten für Gesellschaftsexperimente wie die Energiewende und die Massenmigration aufgebürdet. Nun sollen die klammen Kommunen durch monetäre Anreize dazu genötigt werden, dem Bau von Windrädern oder Solarparks zuzustimmen.

Eine AfD-geführte Landesregierung wird dieses Gesetz abschaffen und mit einer guten Regierungspolitik dazu beitragen, dass sich die finanzielle Situation der Kommunen im Land verbessert.

Die AfD lehnt staatlichen Zwang und Dirigismus im Wärmesektor zur angeblichen Rettung des Weltklimas ab. Bei der Wärmeversorgung sollen Privathaushalte, Bauherren, Vermieter und Kommunen selbst über das Optimum zwischen Energieeinsparung und Investitionskosten bestimmen können. Daher fordert die AfD einen technologieoffenen Wärmesektor, in dem auch zukünftig preiswertes Erdgas, Heizöl und Holz zur Verfügung stehen.

Dementsprechend wird sich eine AfD-geführte Landesregierung im Bundesrat für die Abschaffung des Wärmeplanungs- und Gebäudeenergiegesetzes sowie deren Folgegesetze und Verordnungen einsetzen. Auf Landesebene wird die AfD-Regierung das Ausführungsgesetz zur Umsetzung der Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze im Land Sachsen-Anhalt abschaffen.

Außerdem wird eine AfD-Landesregierung – unter Wahrung des Bestandsschutzes – auf die Streichung jeglicher Fördermittel und -programme für Wärmepumpen hinwirken. Auch diese Form der Wärmeerzeugung muss sich ohne Subventionen in einem technologieoffenen und freien Wärmemarkt behaupten.

Windräder werden mitunter als „Titanen der Energiewende" bezeichnet. Tatsächlich werden für ihre Herstellung große Mengen an energieintensivem Stahl, Aluminium, Kupfer und Beton benötigt. Dadurch wird ihre angeblich positive Ökobilanz in Frage gestellt. Letztlich sind damit auch Windräder keinesfalls der Logik des fossilen Energieregimes enthoben, sondern ebenfalls eine Verkörperung fossiler Brennstoffe.

Darüber hinaus stehen Windräder für fehlende Grundlastfähigkeit, die Verunstaltung heimatlicher Kulturlandschaften, Gesundheitsrisiken für die Bevölkerung, den Wertverlust von Immobilien in ihrem Nahbereich, negative Auswirkungen auf die Pflanzen- und Tierwelt (Stichwort: Vogel- und Insektensterben), die Beeinflussung des Mikroklimas, Bodenversiegelung, Bodentrockenheit und Umweltverschmutzung durch Mikroplastik.

Deshalb wird eine AfD-geführte Landesregierung ein Windkraftmoratorium beschließen. In der Folge werden in Sachsen-Anhalt bis auf Weiteres keine neuen Genehmigungen für Windräder mehr erteilt werden. Außerdem wird sich eine AfD-Landesregierung im Bundesrat für eine Abschaffung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes einsetzen.

Die AfD lehnt die Errichtung industrieller und großflächiger Solarparks in deutschen Kulturlandschaften und auf heimischem Ackerland ab. Schließlich führen Photovoltaikanlagen in diesen Gebieten zu lokaler Erwärmung und Bodenaustrocknung. Über Generationen hinweg gepflegtes Acker- und Grünland muss erhalten bleiben und zur Sicherstellung der lokalen Versorgung mit Nahrungsmitteln weiterhin einer landwirtschaftlichen Nutzung dienen.

Deshalb wird eine AfD-geführte Landesregierung darauf hinwirken, dass die Versiegelung von wertvollem Kultur- und Ackerland auf dem Altar einer utopischen Energiepolitik gestoppt wird. Alternativ dazu können Solaranlagen mit Bedacht auf bereits versiegelten Flächen – beispielsweise auf Dachflächen in Gewerbegebieten – installiert werden. Auf diese Weise kann Solarenergie einen Beitrag zur kommunalen Selbstversorgung leisten.

Eine AfD-geführte Landesregierung wird prüfen, ob die Betreiber bereits genehmigter und errichteter Anlagen zur Rückstellungsbildung für einen vollumfänglichen Rückbau verpflichtet werden können. Die Maßnahmen sollen dazu dienen, den Eigentümern der Anlagen die tatsächlichen Rückbaukosten aufzuerlegen. Dadurch soll eine spätere finanzielle Haftung der öffentlichen Hand für Rückbauprozesse ausgeschlossen werden.

Die grüne Wasserstoffstrategie der CDU-geführten Landesregierung ist dramatisch gescheitert. Schließlich ist nicht alles, was technisch machbar ist, auch ökonomisch sinnvoll. Wasserstoff ist als Energieträger nicht wettbewerbsfähig. Das gilt insbesondere für sogenannten grünen Wasserstoff. Mittlerweile stehen in Sachsen-Anhalt zahlreiche steuergeldfinanzierte Projekte vor dem Aus.

Deshalb wird eine AfD-geführte Landesregierung die auf klimaideologischen und planwirtschaftlichen Grundsätzen basierende Wasserstoffstrategie umgehend beenden, die Mitwirkung des Landes an der „Initiative Wasserstoff in Ostdeutschland" stoppen und die damit verbundene jährliche Zahlung des Mitgliedsbeitrags in Höhe von 100.000 Euro einstellen. Außerdem wird sie auf Landesebene jegliche Subventionierung von grünem Wasserstoff – darunter auch das Förderprogramm „Sachsen-Anhalt Zukunftsenergien" – streichen. Des Weiteren wird eine AfD-Landesregierung, die für den Auf- und Ausbau eines Wasserstoffnetzes eingeplanten Finanzmittel in Höhe von 54 Millionen Euro einsparen.

Durch die Energiewende und den damit verbundenen Ausbau nicht grundlastfähiger Energien ist die deutsche Energieversorgung unsicher geworden. Während Dunkelflauten, in denen der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint, kann die Stromversorgung im Land nur durch das Hochfahren von Kohle- und Gaskraftwerken aufrechterhalten werden.

Eine AfD-geführte Landesregierung wird Maßnahmen einleiten, um die Energieautonomie des Landes zu steigern und die Energieversorgung in Sachsen-Anhalt sicherzustellen. Dazu gehört auch die Beibehaltung der Braunkohleverstromung. Außerdem wird eine AfD-Landesregierung für den Fall eines überregionalen Stromausfalls eine Blackout-Strategie entwickeln. Diese soll dazu dienen, die Bürger des Landes im Ernstfall zu schützen und die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten.

Nicht nur die Privathaushalte, auch die Unternehmen im Land sind von der Energiewendepolitik und der damit verbundenen Explosion der Energiekosten betroffen. Schließlich handelt es sich bei Energiepreisen um einen wichtigen Standortfaktor. Aus diesem Grund schreitet die Deindustrialisierung in Sachsen-Anhalt durch Firmenpleiten und Standortverlagerungen voran. Die Energiewende ist also – entgegen anders lautender Behauptungen der Altparteien – kein Jobmotor, sondern ein massives Arbeitsplatzvernichtungsprogramm.

Eine AfD-geführte Landesregierung wird eine energiepolitische Bundesratsinitiative starten. Ziel der Initiative ist die Absenkung der Stromsteuer nicht nur für Industriebetriebe sowie Land- und Forstwirtschaft, sondern für alle Unternehmen. Außerdem zielt die Initiative auf die Wiederaufnahme von Energieimporten aus Russland ab. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Deindustrialisierung sowie den Arbeitsplatzabbau im Land zu stoppen und einen Reindustrialisierungsprozess einzuleiten.

Die im Jahre 2022 eingeleitete Sanktionspolitik gegen Russland hat die Energiekrise in Deutschland und Sachsen-Anhalt weiter verschärft. Seither exportiert Russland Öl und Gas bevorzugt und zu günstigen Konditionen nach China und Indien. Der Import von teurem und umweltschädlichem Fracking-Gas auf dem Seeweg kann das günstige und über Pipelines importierte russische Erdgas nicht ersetzen.

Eine AfD-geführte Landesregierung wird sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass die energiepolitischen Sanktionen gegen Russland beendet und die deutsch-russischen Handelsbeziehungen normalisiert werden. Die beschädigten Stränge der Pipeline Nord Stream 1 sowie der beschädigte Strang A von Nord Stream 2 sollen schnellstmöglich repariert werden. Währenddessen soll der intakte Strang B von Nord Stream 2 zur Wiederaufnahme von Gasimporten aus Russland umgehend wieder genutzt werden.

Seit Beginn des Ukraine-Kriegs im Jahre 2022 diskutieren Politiker der Altparteien aus Mangel an Alternativen zu russischem Erdgas über die Förderung von heimischem Erdgas mithilfe von Fracking. Bei genauer Betrachtung wird klar, dass deutsches Fracking-Gas nicht zur Lösung der Energieprobleme im Lande taugt.

Nach derzeitigem Erkenntnisstand wird es in Sachsen-Anhalt keine Erdgasgewinnung durch Fracking geben, weil keine Vorkommen existieren, die sich gewinnbringend ausbeuten lassen. Außerdem lehnt die AfD bis auf weiteres die Förderung von Erdgas mithilfe von Fracking aus heimischem Boden aus umwelt-, sicherheits- und gesundheitspolitischen Gründen ab. Unter einer AfD-geführten Landesregierung wird es kein Fracking in Sachsen-Anhalt geben.

Eine AfD-geführte Landesregierung wird sich für den Bau neuer Gaskraftwerke einsetzen und Möglichkeiten für deren Errichtung an Standorten in Sachsen-Anhalt prüfen. Moderne Gaskraftwerke sind geeignet, den Strompreis zu senken und Netzsicherheit zu gewährleisten. Darüber hinaus kann ihre Abwärme für Heizzwecke genutzt und dadurch eine kostengünstige Wärmeversorgung gewährleistet werden.

Eine AfD-geführte Landesregierung wird sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass der Kohleausstieg in Deutschland gestoppt wird. Auf Landesebene wird die Landesregierung auf den Erhalt des Kohlestandorts Sachsen-Anhalt auch über das Jahr 2038 hinaus hinwirken. Schließlich sind die Förderung des heimischen Bodenschatzes Braunkohle sowie die Braunkohleverstromung dazu geeignet, die Strompreise zu senken, Grundlastfähigkeit, Netzstabilität und Energieversorgungssicherheit zu gewährleisten, die Stromimportabhängigkeit zu verringern und gut bezahlte Industriearbeitsplätze im Land zu sichern.

Deutschland und Sachsen-Anhalt verfügen über die modernsten, effizientesten und saubersten Kohlekraftwerke der Welt. Eine AfD-geführte Landesregierung wird darauf hinarbeiten, dass diese Kraftwerke auch nach der Erschöpfung der heimischen Kohlereserven als strukturbestimmender Energie- und Wirtschaftsfaktor in Betrieb bleiben und fortan mit importierter Braunkohle versorgt werden.

Seit einigen Jahren erlebt die Kernkraft eine Renaissance und ist weltweit auf dem Vormarsch. Die wirtschafts- und geopolitischen Großmächte messen der Nutzung von Kernenergie hohe Bedeutung zu. Doch nicht nur in China, Russland und den USA, auch in anderen Europäischen Ländern steigt ihr Anteil im Energiemix stetig an. Währenddessen hat Deutschland unter der Ägide der Altparteien mit dem Ausstieg aus der Kernenergie einen energiepolitischen Sonderweg beschritten.

Eine AfD-Landesregierung wird sich im Bundesrat für einen Wiedereinstieg in die Kernkraft einsetzen. Zunächst soll die Kernenergieforschung im Land wieder etabliert werden. Dabei soll ein Fokus der Forschungstätigkeit auf neuartigen Kernkraftwerken wie dem Dual-Fluid-Reaktor und der damit verbundenen Weiterverwertung alter und bereits eingelagerter Brennstäbe liegen.

Mittelfristig soll der Wiedereinstieg in die kostengünstige Stromproduktion durch Kernenergie erfolgen. Bis Deutschland wieder Kernkraft nutzt, werden Kohle und Gas eine sichere Stromversorgung gewährleisten müssen.

Seit vielen Jahren werden die teuren und in ihrer Reichweite beschränkten E-Autos sowie die dazugehörige Ladeinfrastruktur auf Bundesebene mit Milliardensummen gefördert. Die CDU-geführte Landesregierung subventioniert die E-Mobilität ebenfalls mit Steuergeldern in Millionenhöhe.

Dennoch haben sich E-Fahrzeuge weder bundes- noch landesweit am Markt durchgesetzt und sind bei den Deutschen unbeliebter denn je. Noch immer besteht die Fahrzeugflotte in Deutschland zu 96 Prozent aus Verbrennerfahrzeugen. Mittlerweile steht fest: Die Moralisierung der Mobilität im Namen einer Energie-, Verkehrs- und Klimawende ist gescheitert.

Nicht nur die erneuerbaren Energien, auch die E-Mobilität muss sich endlich den Gesetzen des freien Marktes stellen. Eine AfD-geführte Landesregierung wird jegliche Subventionen für E-Autos und deren Ladeinfrastruktur streichen. Im Bundesrat wird sich die Landesregierung für die Streichung der Fördergelder auf Bundesebene einsetzen.

Sowohl auf EU- als auch auf Bundesebene wird die Energie- und Verkehrswendepolitik der Altparteien von der Realität eingeholt. Im Jahre 2025 kündigte die EU-Kommission an, sie habe die Bedenken der Industrie gehört und werde das für 2035 beschlossene Verbrenner-Aus prüfen und gegebenenfalls verschieben. Auch auf Bundesebene wird eine Verschiebung des Verbrenner-Verbots diskutiert.

Die AfD fordert, dass das Verbrenner-Verbot nicht nur um einige Jahre verschoben, sondern endgültig gestoppt wird. Schließlich ist die heimische Autoindustrie als bedeutender Wirtschaftszweig seit Jahrzehnten Garant des deutschen Wohlstands. Auch zahlreiche Sachsen-Anhalter sind in der Auto- und Zuliefererindustrie beschäftigt. Eine AfD-geführte Landesregierung wird sich im Bundesrat für den endgültigen Stopp des Verbrenner-Verbotes einsetzen.

Sachsen-Anhalt ist nicht nur das Land der Frühaufsteher, sondern auch das Land der Berufspendler. Zahlreiche Sachsen-Anhalter sind von den hohen deutschen Kraftstoffpreisen betroffen. Die AfD-Landtagsfraktion hat bereits im Jahre 2022 den Antrag „Kraftstoffpreise sofort senken – Lebensgrundlagen der Bürger schützen" eingebracht. Der Anteil von Steuern und Abgaben am Benzinpreis lag 2025 bereits bei 61 Prozent, beim Dieselpreis waren es 53 Prozent, Tendenz weiter steigend.

Im Jahre 2025 hat das Bundeskartellamt festgestellt, dass Tanken im Osten deutlich teurer ist als im Westen. In der Analyse des Kartellamts wird Sachsen-Anhalt als Negativbeispiel hervorgehoben. Eine AfD-geführte Landesregierung wird sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass die Energiesteuer für Kraftstoffe auf den EU-Mindestsatz abgesenkt wird.

Der von internationalen Forschungsinstituten erstellte und im Jahre 2025 veröffentlichte „Production Gap Report" prognostiziert, dass die weltweite Nachfrage nach den fossilen Energieträgern Öl und Gas bis zum Jahre 2050 steigen wird. Außerdem werden China und Indien ihre Kohleförderung dem Bericht zufolge bis zum Jahre 2030 stark erhöhen.

Die globalistische Klimarettungslogik der Altparteien basiert auf der These vom angeblich menschengemachten Klimawandel. Selbst wenn man sich diese These zu eigen machen würde, ließe sich des Weltklima angesichts des weltweit wachsenden Energiehungers weder in Europa noch in Deutschland und schon gar nicht in Sachsen-Anhalt retten.

Aufgrund dessen lehnt die AfD die Klimarettungslogik der Altparteien ab. Stattdessen bekennt sie sich zum Umweltschutz im Sinne des Heimatschutzes. Eine AfD-geführte Landesregierung wird eine ortsgebundene Heimat- und Umweltschutzpolitik für Sachsen-Anhalt betreiben.

Im Gegensatz zum Weltklima kann das Mikroklima vor Ort geschützt werden. Windkraftanlagen erzeugen Turbulenzen, wodurch die natürliche thermische Schichtung der bodennahen Atmosphäre zerstört und Bodenaustrocknung befördert wird. Großflächige Solarparks auf Ackerland verhindern die Aufnahme des Regenwassers in den Boden und befördern damit Bodentrockenheit und lokale Erwärmung. Eine AfD-geführte Landesregierung wird keine Projekte zum Ausbau erneuerbarer Energien genehmigen, die eine Bedrohung für das Mikroklima im Land darstellen.

Klimawissenschaftler, die sich kritisch mit der Klimarettungspolitik auseinandersetzen, finden in der nationalen und internationalen Klimadebatte selten Gehör. Auf der anderen Seite erstellen mächtige Netzwerke mit zweifelhaften Verwicklungen bis in hohe politische Kreise hinein unseriöse Klimastudien mit Katastrophenprognosen, die weite Verbreitung im Mainstream finden und so zur Grundlage fehlgeleiteter politscher Entscheidungen werden.

Eine AfD-geführte Landesregierung wird kritischen Klimawissenschaftlern die Möglichkeit geben, ihre Forschung in Sachsen-Anhalt ungestört zu betreiben. Außerdem wird die Landesregierung die Gründung eines Instituts für Klimapolitikfolgen vorantreiben. Das Institut soll die Folgen der sogenannten Klimarettungspolitik der letzten Bundes- und Landesregierungen wissenschaftlich aufarbeiten. Beispielsweise soll zu den Auswirkungen von Windkraft und Solaranlagen auf den Menschen sowie die Tier- und Pflanzenwelt geforscht werden. Dadurch soll u.a. die wissenschaftliche Grundlage für einen Untersuchungsausschuss zu den politischen und gesellschaftlichen Folgen der „Klimarettungspolitik" vergangener Jahre geschaffen werden.

Die CDU-geführte Landesregierung versorgt die Klimarettungsindustrie in Sachsen-Anhalt mit Steuergeldern in Millionenhöhe. Im aktuellen Landeshaushalt finden sich für den Zeitraum 2023 bis 2026 folgende Beispiele: Klimaschutz, Klimawandel und seine Folgen (597.000 Euro), Klimaschutz in der Denkmalpflege (489.000 Euro), Maßnahmen zur Klimaneutralisierung des Landtags (244.500 Euro), Schlüsselprojekte des Klimaschutzes (50.000 Euro), Erstellung einer Studie zu Gender- und Gleichstellungsmerkmalen im Umwelt- und Klimaschutz (20.000 Euro). Eine AfD-geführte Landesregierung wird der Klimarettungsindustrie in Sachsen-Anhalt den Geldhahn zudrehen.

Außerdem werden auf Bundesebene jedes Jahr Milliardensummen für die internationale ‚Klimahilfe' bereitgestellt. Damit werden unter anderem folgende Maßnahmen finanziert: Radwege in Peru, Wrestlingarenen in Gambia, ein Kohlekraftwerk in Bangladesch, ein Hotel in Haiti und Schokoladengeschäfte in Vietnam. Bei den so vergeudeten Finanzmitteln handelt es sich auch um Steuergelder der Bürger aus Sachsen-Anhalt. Eine AfD-geführte Landesregierung wird sich im Bundesrat für die Streichung der internationalen Klimahilfen einsetzen.

Spätestens mit dem Austritt der USA und damit der größten Volkswirtschaft der Welt aus dem Pariser Klimaabkommen wurde der globale „Kampf gegen den Klimawandel" de facto beendet. Derweil erlaubt das Pariser Abkommen Schwellenländern wie China und Indien eine drastische Steigerung der CO₂-Emissionen. Währenddessen steigt die weltweite Nachfrage nach fossilen Energieträgern Jahr für Jahr. Die EU importiert in großem Maßstab umweltschädliches Fracking-Gas. Vom Green Deal ist keine Rede mehr. Die EU-Mitgliedstaaten scheitern regelmäßig daran, sich auf gemeinsame Klimaziele zu einigen. Deutschland wird seine selbst gesteckten Klimaziele für das Jahr 2030 voraussichtlich verfehlen. Einer Pressemitteilung der CDU-geführten Landesregierung zufolge sind die Treibhausgasemissionen in Sachsen-Anhalt im Jahre 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 1,75 Prozent und damit um 450.000 Tonnen angestiegen.

Aufgrund dieser Faktenlage hat die AfD-Landtagsfraktion im Jahre 2025 den Antrag eingebracht: „Vom Klimaabkommen von Paris zurücktreten, Europäischen Green Deal aufkündigen, Bundes-Klimaschutzgesetz aussetzen". Eine AfD-geführte Landesregierung wird alle Initiativmöglichkeiten ausschöpfen, um auf einen Austritt Deutschlands aus dem Pariser Klimaabkommen, die Kündigung des Europäischen Green Deal und die Abschaffung des Bundes-Klimaschutzgesetzes hinzuwirken.

Der Emissionshandel ist ein zentrales Instrument der Klimapolitik. Durch die Bepreisung von CO₂ werden europäische, deutsche und sachsen-anhaltische Unternehmen im Wettbewerb mit der weltweiten Konkurrenz ausgebremst. Aufgrund dieses Wettbewerbsnachteils verschlechtert sich die Lage einheimischer Unternehmen von Jahr zu Jahr. Durch die damit verbundene Deindustrialisierung gehen industrielle Wertschöpfung und gut bezahlte Arbeitsplätze im Land für immer verloren. Eine AfD-geführte Landesregierung wird dieser Entwicklung nicht tatenlos zusehen, sondern alle Initiativmöglichkeiten ausschöpfen, um auf die Abschaffung des Emissionshandels hinzuwirken.

Die sogenannte CO₂-Abgabe führt zu einer massiven Mehrbelastung für Verbraucher. Im Jahre 2026 liegen die damit verbundenen Mehrkosten für ein Benzinauto bei einer Kilometerleistung von 15.000 Kilometern pro Jahr bei 185 Euro. Für eine Ölheizung mit einem jährlichen Verbrauch von 2.000 Litern Heizöl liegen die Zusatzkosten bei 350 Euro, bei einer Gasheizung mit einem Jahresverbrauch in Höhe von 20.000 Kilowattstunden sind es 265 Euro.

Die CO₂-Steuer soll angeblich einen Beitrag zur Rettung des Weltklimas leisten. In der Realität sorgt sie jedoch dafür, dass immer mehr Bürger in Sachsen-Anhalt unter Energiearmut leiden. Bereits im Jahre 2021 forderten laut einer repräsentativen Umfrage 80 Prozent der Sachsen-Anhalter die Abschaffung der CO₂-Abgabe. Um die zunehmende Energiearmut im Land zu bekämpfen, wird sich eine AfD-geführte Landesregierung im Bundesrat für die Streichung der CO₂-Steuer einsetzen.

Die Klimadiktatur kommt auf leisen Sohlen daher. Das Bundesumweltamt beklagt, dass jeder Deutsche im Jahresdurchschnitt 10,4 Tonnen klimaschädliche Treibhausgase verursacht. Nun sollen die Bürger im Namen der Klimarettung ihren Konsum reduzieren.

So wird beispielsweise der Fleischverbrauch der Deutschen zu einer „zentralen Klimafrage" erklärt. Klimaforscher fordern die Bürger auf, ihren Fleischverbrauch um 70 Prozent zu senken. Im Jahre 2023 drängte die damalige Bundesregierung die Deutschen in einer neuen Richtlinie zu einem radikalen Verzicht auf Fleisch. Laut Richtlinie soll der Fleischkonsum auf 10 Gramm pro Tag reduziert werden.

Im Landtag forderte die Fraktion „Die Linke" im Jahre 2023 in einem Antrag die Einführung eines CO₂-Budgets für Sachsen-Anhalt. Von dieser Forderung ist es nur noch ein kleiner Schritt hin zur Forderung nach der Einführung eines CO₂-Budgets für jeden einzelnen Bürger. Unter einer AfD-geführten Landesregierung wird es keine klimadiktatorische Verbotskultur geben. Die mündigen Bürger im Land können und sollen selbst darüber entscheiden, wie sie ihr Konsumverhalten gestalten.

Der Ökonom Hans-Werner Sinn bescheinigt Deutschland eine „extremistische Klimapolitik". Nicht nur im Bundestag, auch im Landtag von Sachsen-Anhalt schürt der parlamentarische Arm des Klimaextremismus gezielt die Klimaangst. Dadurch werden verunsicherte Jugendliche in die Arme von Klimasekten getrieben.

Die Klimapropaganda verleitet verwirrte und verblendete junge Menschen nicht nur dazu, sich auf deutschen Straßen festzukleben. Mittlerweile nimmt der Terror gegen die Autofahrer in Sachsen-Anhalt gefährliche Ausmaße an. Beispielsweise hat im Jahre 2023 eine Gruppe selbst ernannter Klimaaktivisten in der Landeshauptstadt Magdeburg die Reifen Dutzender Autos zerstochen. Dadurch wurde Gefahr für Leib und Leben der Bürger billigend in Kauf genommen.

Eine AfD-geführte Landesregierung wird nicht dulden, dass Klimaextremisten zu immer radikaleren Mitteln greifen, um der Bevölkerung ihre Weltsicht aufzuzwingen. Die Landesregierung wird darauf hinwirken, dass die Behörden mit aller Härte des Rechtsstaats gegen Klimaextremisten vorgehen.

Linke Klimaideologien behaupten, viele illegale Einwanderer seien sogenannte „Klimaflüchtlinge". Tatsächlich handelt es sich jedoch größtenteils um Sozialtouristen, die an den Segnungen des deutschen Sozialstaats teilhaben möchten. Nicht nur aus identitäts- und sicherheitspolitischen, auch aus ökologischen Gründen lehnt die AfD die illegale und kulturfremde Masseneinwanderung ab. Schließlich erhöhen die Armutsmigranten durch ihre illegale Einreise in das deutsche Sozialstaatsparadies nicht nur ihren Lebensstandard, sondern steigern gleichzeitig ihren Ressourcenverbrauch.

Dieser Entwicklung will die AfD als natur- und heimatbewusste Partei einen Riegel vorschieben. Eine AfD-geführte Landesregierung wird die illegale Masseneinwanderung nach Sachsen-Anhalt nicht nur aus identitäts-, sicherheits- und finanzpolitischen, sondern auch aus umweltpolitischen Beweggründen beenden.

Weltweit werden die Forschung und Entwicklung im Bereich der Kernfusion weiter vorangetrieben. Sie nähert sich heute dem technologischen Durchbruch und der industriellen Nutzbarkeit. Ziel ist es die Fusionsenergie als sichere, umweltfreundliche und nahezu unerschöpfliche Energiequelle zu erschließen.

Dabei ist es auch für Deutschland bedeutend, den uneingeschränkten Zugriff auf diese Technologie zu erreichen und von der wirtschaftlichen Wertschöpfung zu profitieren. Im Ergebnis dessen lässt sich die Abhängigkeit von importierten Energieträgern reduzieren.

Dazu wird sich eine AfD-Landesregierung an innovativen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, wie z.B. der „Allianz zur Fusionsforschung" beteiligen, und den Aufbau von wissenschaftlich technischen Kompetenzen im Forschungsbereich der Kernfusionstechnologie in Sachsen-Anhalt prüfen und ggf. fördern.

XI. Landwirtschaft und Heimatpflege

Unsere Kulturlandschaft in Sachsen-Anhalt ist maßgeblich von der Forst- und Landwirtschaft geprägt. Bäuerliche Familienbetriebe und Agrargenossenschaften sind das Rückgrat unserer Versorgung mit qualitativ hochwertigen und gesunden Lebensmitteln. Äußere Einflüsse setzen der Forst- und Landwirtschaft zu und erhöhen den wirtschaftlichen Druck. Die Sanktionspolitik und politische Fehlentscheidungen haben zu gewaltigen Verwerfungen geführt. Die gestiegenen Kosten für Betriebsmittel, Energie und Wasser sind für viele Betriebe kaum noch zu stemmen.

Unsere Landwirte stehen zunehmend allein da: Sie säen, pflegen, ernten und kämpfen sich parallel durch einen immer dichter werdenden Dschungel aus Landes-, Bundes- und EU-Bürokratie. Ständig neue und häufig realitätsferne Auflagen verwandeln den stolzen, eigenverantwortlichen Landwirt immer mehr in einen unbezahlten Verwaltungsbeamten.

Aktuelle Umfragen im Mittelstand zeigen, dass Landwirte – oft als Einzelunternehmer tätig – bis zu dreimal so viele Stunden für bürokratische Vorgaben aufwenden müssen wie ein durchschnittlicher mittelständischer Betrieb. Viele Höfe sehen sich sogar gezwungen, allein für Dokumentations- und Berichtspflichten zusätzliche Arbeitskräfte einzustellen.

Wir stehen für eine Politik, die den Landwirt als verantwortlichen Unternehmer sowie als aktiven Umwelt- und Tierschützer anerkennt und respektiert. Unser Ziel ist es, die Landwirte von unnötiger Bürokratie zu entlasten, damit sie sich wieder auf das konzentrieren können, wofür sie ausgebildet wurden: das Land zu bewirtschaften.

Darüber hinaus betrachten wir die Bauern angesichts ihrer zentralen Bedeutung für Tradition, Kultur und regionales Brauchtum als entscheidenden Berufsstand, von dem die dringend notwendige Wiederbelebung des ländlichen Raums maßgeblich abhängt.

Wir unterscheiden nicht zwischen Bio-, Öko- oder konventionellen Betrieben. Alle Landwirte leisten ihren Beitrag und sind daher gerecht und ausgewogen zu unterstützen. Der Markt regelt die Preise über Angebot und Nachfrage; eine einseitige, ungerechtfertigte Bevorzugung bestimmter Betriebsformen, die den Wettbewerb verzerrt, lehnen wir ab. Die Förderung lokaler Erzeuger- und Vermarktungsstrukturen für traditionelle und regionale landwirtschaftliche Produkte muss ein erheblicher Anteil der Wirtschaftsförderung werden.

Wir sehen im technischen Fortschritt einen wichtigen Schlüssel, um die Landwirtschaft zukunftsfähig und konkurrenzfähig zu erhalten. Dazu gehört auch, dass Innovationen in der Genforschung zu Versuchszwecken und für Sicherheitsstudien bürokratiearm genutzt werden können.

Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage wollen wir die Bauern innerhalb der bestehenden agrarpolitischen Förderinstrumente entlasten und ihnen mehr Planungssicherheit geben – etwa dadurch, dass wir auf zusätzliche, strengere nationale Auslegungen von EU-Vorgaben verzichten. Es hat sich gezeigt, dass die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) nicht zur Lösung beiträgt, sondern zunehmend selbst zum Problem wird.

Deshalb setzen wir uns langfristig für eine Renationalisierung der Agrarpolitik ein. Wir wollen den Irrweg der GAP beenden und die Verantwortung für die Agrarpolitik wieder vollständig in deutsche Zuständigkeit überführen. So können Bürokratie wirksamer abgebaut, Fördermittel gezielter eingesetzt und die heimische Landwirtschaft insgesamt besser unterstützt werden.

Als ersten Schritt werden wir uns auf der Agrarministerkonferenz dafür einsetzen, eine Machbarkeitsstudie zu einem langfristigen Systemwechsel in der Agrarförderung auf den Weg zu bringen.

Übergriffige EU-Vorgaben im Rahmen des Green-Deal lehnen wir ab. Das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur ist bauernfeindlich und trifft Sachsen-Anhalt mit seiner starken Landwirtschaft besonders hart. Die unklare Finanzierung und hohe Kosten werden unsere Landwirte überfordern. Die Ziele und Fristen sind in der Praxis nicht umsetzbar, weiterer bürokratischer Aufwand wird die Folge sein. Die Auswirkungen auf die Flächennutzung durch weitere Einschränkungen bei der Bewirtschaftung stellen Risiken für die Lebensmittelproduktion und damit für Ernährungssicherheit dar.

Wir werden daher über den Bundesrat sofort eine Initiative einbringen, um die Bundesregierung aufzufordern die neuen Mehrheiten im EU-Parlament zu nutzen, damit dieses Gesetz so nicht bestehen bleibt.

Der Landwirt vor Ort trägt einen großen Teil zur Gemeinschaft bei — sei es mit dem Traktor beim Festumzug oder mit seiner Wiese für das Dorffest. Nur der Landwirt, der tatsächlich vor Ort verwurzelt ist, kann die Gemeinschaft nachhaltig unterstützen. Deshalb muss der Boden- und Agrarpolitik Vorrang vor Investoren, die nur auf Profit aus sind, eingeräumt werden. Ein Agrarstrukturgesetz, das einheimische Landwirte ins Zentrum stellt und Spekulation sowie Konzentration von Grund und Boden unterbindet, ist daher längst überfällig und dringend notwendig.

Deshalb fordern wir ein neues Agrarstrukturgesetz: Es soll den Zugang zu Land für ortsansässige bäuerliche Betriebe sichern, die Konzentration großer Flächen in wenigen Händen verhindern und Pacht- oder Kaufgeschäfte so regeln, dass regionale Familienbetriebe geschützt werden. Damit stellen wir sicher, dass Landwirtschaft, Heimat und Gemeinschaft erhalten bleiben – zugunsten einer lebendigen und nachhaltigen Agrarstruktur. Auch bezüglich der BVVG-Flächen werden wir uns auf allen Ebenen für den Verkauf an ortsansässige Landwirte einsetzen.

Düngemittel zählen inzwischen zu den teuersten Betriebsmitteln auf dem Hof. Kein Landwirt wird daher auch nur ein Gramm Dünger verschwenden oder unnötige Gaben ausbringen. Zugleich hängen die Preise stark von politischen und globalen Rahmenbedingungen ab, die sich unmittelbar auf die Verfügbarkeit von Düngemitteln – und damit letztlich auch auf die Lebensmittelpreise – auswirken. Vorgaben, die faktisch zu einer Unterversorgung der Kulturen führen, lehnen wir ab. Stattdessen setzen wir auf die gute fachliche Praxis, nach der jeder verantwortungsbewusste Landwirt arbeitet. Vor Ort anfallende Gülle soll auch vor Ort bezogen und genutzt werden. Ein Import von Gülle aus anderen Ländern lehnen wir ab.

Wasser ist ein unverzichtbarer Grundstoff, der Leben und Wachstum ermöglicht. Als Allgemeingut muss es der Landwirtschaft verlässlich zur Verfügung stehen. Die Besteuerung von Bewässerungswasser durch den sogenannten Wassercent muss daher zurückgenommen werden, denn eine Verteuerung des Wassers führt zwangsläufig zu höheren Produktionskosten – und damit zu steigenden Preisen für unsere Bürger.

Das Schaf und sein Schäfer sind unverzichtbare Pfleger unserer Kulturlandschaft. Dennoch werden weder das Fleisch noch die Wolle der Tiere derzeit angemessen genutzt. Statt von ihren tierischen Erzeugnissen leben zu können, beziehen viele Schäfer den Großteil ihrer Einnahmen aus öffentlichen Mitteln – verbunden mit umfangreicher Rechenschaftspflicht und zusätzlicher Bürokratie. Damit die Schäfereibetriebe eine Zukunft haben, müssen Schäfer wieder von ihren Tieren leben können. Die Erweiterung der Tierprämie darf hierbei nur ein Baustein sein.

Die großen Freihandelsabkommen bedrohen die heimische Produktion im Bereich der Futtermittel- und Fleischproduktion durch erhöhten Preis- und Wettbewerbsdruck. Die Haltung von Tieren wird durch viele Vorschriften teurer und aufwendiger, sodass tierische Produkte aus Sachsen-Anhalt auf dem Weltmarkt zunehmend nicht mehr konkurrenzfähig sind. Selbst das Land Sachsen-Anhalt ist seit Jahren nicht in der Lage, einen Versuchsstall nach aktuellen Vorschriften zu errichten – wie soll das der Landwirt schaffen? Daher gehören alle Regeln auf den Prüfstand.

Eigene Hühner oder ein eigenes Schwein können einen wertvollen Beitrag zur Versorgung mit hochwertigen Lebensmitteln leisten, die nicht der industriellen Massenproduktion entstammen. Die private Nutztierhaltung wurde in den letzten Jahren jedoch durch behördliche Kontrolle und Bürokratie zunehmend eingeschränkt. Wir werden hier mit einer Liberalisierungsoffensive Entlastung schaffen, Anzeigepflichten reduzieren und Haltungsanforderungen erleichtern.

Die vom Wolf verursachten Kosten laufen aus dem Ruder. Erstattungen von Rissen, Förderung von Schutzmaßnahmen und das Wolfskompetenzzentrum (WZI) behindern die Tierhaltung. Die Population ist mittlerweile so groß, dass die Tiere in den Lebensraum der Menschen eindringen und die Gefahr besteht, dass Menschen zur Beute werden. Daher werden wir das umstrittene Wolfskompetenzzentrum abschaffen und die Population gezielt regulieren.

Das Forstwesen hat eine lange Tradition, steht heute aber vor der großen Aufgabe, unsere Wälder nachhaltig wiederaufzuforsten. Dabei geht es nicht nur darum, neue Bäume zu pflanzen, sondern auch den Wald als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, als Erholungsgebiet für Menschen und als wichtigen Holzlieferanten zu erhalten und weiterzuentwickeln. Gleichzeitig muss der Wald vor zusätzlicher Zerstörung, etwa durch den Ausbau der Windkraftindustrie, geschützt werden.

Neuer Wald kommt nicht von allein. Wir setzen uns dafür ein, dass die kahlen Flächen in unserer Heimat mit heimischen Baumarten aufgeforstet werden. Allerdings erkennen wir an, dass auch nichtheimische Baumarten in Betracht kommen, wenn sie nachweislich schneller und effektiver wachsen und damit zum Erhalt des Waldes beitragen. Dazu wollen wir die Forstbetriebsgemeinschaften und die privaten Waldbauern unterstützen, damit auch diese finanzielle Mittel für eine Aufforstung aufbringen können.

Die Landesdarre Annaburg ist ein bedeutendes technisches Denkmal der deutschen Forstgeschichte und zugleich ein zentraler Standort für die Produktion hochwertigen, standortangepassten Forstsaatguts. Um den Waldumbau in Sachsen-Anhalt zu sichern, muss die Landesdarre zukunftsorientiert ausgebaut werden.

Dafür ist eine personelle Stärkung der Landesdarre nötig, damit alle Aufgaben der Darre und der Forstsaatgutberatung vollständig erfüllt und zusätzliche Dienstleistungen angeboten werden können. Zugleich soll die historische und forstwirtschaftliche Bedeutung der Landesdarre stärker in den öffentlichen und politischen Fokus rücken. Darüber hinaus ist die Produktions- und Lagerkapazität für autochthone Baum- und Straucharten auszubauen und durch ein landesweites Netz forstlicher Modellplantagen zu ergänzen. Denkbar ist ebenso, die Saatgutgewinnung mit einer landeseigenen Forstbaumschule zu kombinieren.

Über die Landkreise soll organisiert werden, dass Asylbewerber im Rahmen rechtlich zulässiger Arbeitsgelegenheiten bei Aufforstungs- und Waldpflegearbeiten in Sachsen-Anhalt bis zur Aufenthaltsbeendigung verpflichtend eingebunden werden. Dadurch wird zusätzliche personelle Unterstützung für forstliche Aufgaben gewonnen.

Der Waldmythos und die Waldromantik sind ein integraler Bestandteil unserer Kultur und Geschichte. Der deutsche Mensch ist dem Sehnsuchtsort Wald seit jeher verbunden. Vor diesem Hintergrund hat die AfD-Landtagsfraktion bereits im Jahre 2023 den Antrag „Keine Windräder in den Wäldern Sachsen-Anhalts" eingebracht. Schließlich werden für den Bau und die Wartung von Windrädern breite Schneisen in den Wald geschlagen, während sich die Waldbrandgefahr erhöht und die lokale Pflanzen- und Tierwelt nachhaltigen Schaden nimmt.

Eine AfD-geführte Landesregierung wird forstliche Regelungen auf Landesebene dahingehend anpassen, dass der Bau neuer Windkraftanlagen in Waldgebieten des Landes verhindert wird. Stattdessen sollen zukünftig die Belange des Tier- und des Waldschutzes Vorrang haben. Dieser Paradigmenwechsel soll auch dazu beitragen, dass unsere Waldgebiete als Erholungsort für die Bürger der Region erhalten bleiben.

Die Jagd ist Ausdruck des Verständnisses unserer Umwelt als Kulturlandschaft, also der durch den Menschen gehegten, gepflegten und gestalteten Natur. Deshalb bekennen wir uns ausdrücklich zur Jagd und lehnen jeden Versuch, die Jagd in Misskredit zu bringen oder in Frage zu stellen, ab. Die Festlegung von Strecken zu den verschiedenen Wildarten ist beizubehalten, unter der Prämisse, dass Tiere und Wälder zusammen gedacht werden müssen. Wir wollen die Hilfsmittelfreiheit fördern: Der Einsatz von montierten Nachtsichtgeräten und Schalldämpfern darf kein Tabu sein, sondern muss erlaubt sein. Ebenso sollen die Landwirte Jäger unterstützen, indem Jagdschneisen und Abstandsflächen zu Feldrändern finanziell vergütet werden. Das gesamte System der Jagdgenossenschaften und Jagdpachten muss dringend reformiert und vereinfacht werden, damit diese Genossenschaften auch in Zukunft ihrem Hege- und Pflegeauftrag nachkommen können.

Die Zentralisierung der Fleischproduktion ist eine Fehlentwicklung zum Leidwesen der Nutztiere. Der Erhalt und die Stärkung regionaler Schlacht- und Fleischverarbeitungsstrukturen ist daher ein langfristiges Ziel und dient dem Tierwohl. Lange Tiertransporte sind extrem belastend. Daher sollten insbesondere Schlachttiertransporte nur über kurze Entfernungen innerhalb Deutschlands und der EU erfolgen. Tiertransporte wollen wir nur unter strengen tierschutzgerechten Bedingungen mit kurzen Transportwegen und kontrollierter Einhaltung von Ruhezeiten und Versorgungspflichten zulassen. Exporte in Drittstaaten lehnen wir ab, solange die Einhaltung des Tierwohls nicht lückenlos gewährleistet ist. Die Auflagen für Hausschlachtungen hingegen dürfen nicht weiter erhöht werden.

Betäubungsloses Schlachten ist eine der grausamsten Schlachtmethoden. Die Tiere leiden entsetzlich. Wir werden uns deshalb dafür einsetzen, dass der entsprechende Ausnahmetatbestand (§ 4a Abs. 2 Nr. 2 Tierschutzgesetz) gestrichen wird. Rituelle Schlachtungen dürfen nur nach ausreichender Betäubung stattfinden.

Die Tierheime in Sachsen-Anhalt sind vielerorts überfüllt und benötigen Unterstützung, da sie Pflichtaufgaben der Kommunen übernehmen. Daher sollen die Tierheime im Land mit einer unkomplizierten dauerhaften Finanzierung für Instandhaltung, Modernisierung und Neubau unterstützt werden.

Weiterhin setzen wir uns für eine landesweite Kastrationspflicht für freigehende Katzen ein. Nur mit einer Kastrationspflicht, die von den vielen Tierschutzvereinen in unserer Heimat organisiert wird, kann die unkontrollierte Ausbreitung der Katzen eingedämmt werden. Mit den Tierärzten im Land sollen Sondervereinbarungen für die Durchführung und Finanzierung von Kastrationen erzielt werden.

XII. Ländlicher Raum und Kommunales

Die Altparteien und insbesondere die CDU geben vor, die Entwicklung des ländlichen Raumes und der kleinen Kommunen läge ihnen besonders am Herzen. Das ist eine Lüge. Sie haben die Städte mit Fördergeldern überschüttet – und dabei unsere Dörfer gezielt verkommen lassen. Dabei kommt dem ländlichen Raum eine besondere Bedeutung zu:

Hier sind die Menschen zumeist bodenständig und verwurzelt, hier leben noch viele Familien in Einfamilienhäusern, die ihnen gehören, hier sind die Geburtenraten höher, hier reicht oft der Arm von Berlin, Brüssel und Magdeburg nicht hin. Eben deshalb aber haben ausnahmslos alle Altparteien dem ländlichen Raum den Krieg erklärt und arbeiten systematisch an der Konzentration der Bevölkerung in großen Städten, wo sich die Menschen besser überwachen lassen und ihr „CO₂-Fußabdruck" minimiert werden kann. Durch gezielten Abbau der Infrastruktur von der Ausdünnung der Buslinien bis hin zur Schließung von Schulen und Krankenhäusern soll das Leben im ländlichen Raum ungemütlich gemacht und die Bevölkerung zur Landflucht getrieben werden.

Aus dem gleichen Grund gibt die AfD der Förderung des ländlichen Raumes höchste Priorität. Wir müssen alles dafür tun, um das Leben im ländlichen Raum lebenswert zu erhalten und die Landflucht umzukehren. Es soll nicht mehr nur niemand sich gezwungen sehen, wegzuziehen, es sollen umgekehrt wieder mehr Bürger aus den Städten aufs Land ziehen. Diesem Ziel ist unsere Politik verpflichtet. Wir werden dafür sorgen, dass keine Schule mehr geschlossen wird, dass Dorf- und Landstraßen saniert werden, dass Heizen mit Öl und Holz sowie Autofahren mit Diesel und Benzin weiterhin möglich bleiben. Wir werden die Kommunen nicht mit Steuergeld dazu drängen, immer neue Windrad- und Solaranlagen zu erlauben, sondern auch ohne Errichtung solcher Anlagen die Finanzausstattung der Kommunen verbessern. Wir werden die Kommunalverwaltung verbessern und die Bürger auch in entlegenen Ortschaften besser einbinden.

Es kann nicht sein, dass Städte und Dörfer unzureichend finanziert werden, während wir auf der ganzen Welt Milliarden zum Fenster herausschmeißen. Die Unterfinanzierung ist kein Zufall, sondern das direkte Resultat von Fehlgewichtungen der Altparteien. Inzwischen fehlen den Kommunen mehrere Milliarden: Für 2023 errechnete der Bund 6,8 Milliarden Euro Minus in den kommunalen Haushalten. Gleichzeitig zwingt man die Gemeinden, die Kosten der Masseneinwanderung über Sozialausgaben zu tragen, anstatt endlich von oben gegenzusteuern. Wir fordern deshalb eine verbindliche Mindestfinanzausstattung für jede Kommune sowie ein Sonderprogramm zum Abbau alter Kassenkredite. Die Dörfer dürfen nicht zum Spar-Opfer werden, nur weil der Landesregierung und der Bundesregierung fragwürdige Vorhaben wichtiger sind. Jedes Gemeindehaus und jeder Kindergarten muss sanierbar sein – das garantieren wir durch bedarfsgerechte Mittel des Landes und einen echten Finanzausgleich.

Landes- und Bundesbehörden arbeiten oft wie ein Bremssystem, das den Dörfern „goldene Zügel" anlegt. Die Kommunen müssen endlich wieder mehr entscheiden dürfen und nicht nur Befehlsempfänger des Landes und des Bundes sein. Alle Vorgaben der Altparteien, die etwa Gemeinden zwingen, sich für teure Projekte zu bewerben, nur um an Bundesgelder zu kommen, werden abgeschafft. Wir werden Bürgermeistern und Kreistagen mehr Entscheidungsspielraum geben! Die Landkreise sollen wieder über eigene Steuern verfügen und frei über lokale Aufgaben entscheiden. Jeder Regierungserlass, der in die Fachkompetenz der Kommunen hineinregiert, wird zurückgenommen. Das Ende der Entmündigung heißt für uns: Wenn Berlin neue Aufgaben verteilt, muss es auch die Kosten dafür tragen.

Die soziale Wohnraumversorgung ist ein Element der Daseinsvorsorge. Daher ist es wichtig, bezahlbare Wohnungen für Personen mit geringem und mittlerem Einkommen vorzuhalten. Daneben soll altersgerechter und barrierereduzierter/-freier Wohnraum zumindest im auskömmlichen Maße verfügbar sein. Das ist notwendig, damit ältere Personen und solche mit Bewegungseinschränkungen möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben in ihren eigenen vier Wänden führen können und somit auch nicht in Altenheimen oder Pflegeeinrichtungen wohnen müssen. Dieser Aspekt gewinnt vor dem Hintergrund einer zunehmend älter werdenden Gesamtbevölkerung an Bedeutung.

Leider sind die Grundversorger von sozialem Wohnraum, die kommunalen Wohnungsgesellschaften, insbesondere im ländlichen Raum in ihrem Bestand gefährdet. Aufgrund der seit Jahren fehlenden Fördermittel des Landes mangelt es den kommunalen Wohnungsgesellschaften an Geld für dringend notwendige Investitionen, um Wohnungen zu sanieren und altersgerechten und barrierereduzierten/-freien Wohnraum zu schaffen. Das werden wir ändern und dazu die 1:1 Kofinanzierung der Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau wiederbeleben und entsprechende Fördermittel für die Wohnungsbau- und Städtebauförderung zur Verfügung stellen. Zudem soll das Aufzugsprogramm der Investitionsbank fortgeführt werden. Überdies sollen weitere Anreize zur Herstellung von barrierereduziertem/-freien Wohnungen geschaffen werden.

Auf diese Weise helfen wir, dass, neben anderen Anbietern von Wohnraum, die kommunalen Wohnungsgesellschaften bezahlbare Wohnungen sanieren, Leerstände zurückbauen und barrierereduzierten/-freien Wohnraum schaffen und somit ihrer sozialen Verantwortung gegenüber der Gesellschaft gerecht werden können.

Der ländliche Raum kann nur leben, wenn er verkehrstechnisch angeschlossen ist, digitale Netze hat und medizinisch versorgt wird. Doch die Realität sieht anders aus: Wer sich in Sachsen-Anhalt bewegt, merkt oft, dass in breiten Landstrichen der Netzempfang ausfällt und er von der Außenwelt abgeschnitten ist. Damit wird Schluss sein: Wir werden eine flächendeckende Versorgung mit schnellem Internet sicherstellen und Funklöcher stopfen, damit Unternehmen und Schulen auf dem Land zukunftsfähig bleiben. Ebenso werden wir für ein flächendeckendes Angebot im öffentlichen Nahverkehr sorgen, statt Buslinien zu kürzen und Bahnhöfe zu schließen. Und gerade in Gesundheitsfragen muss das Land aufwachen: Wer die Landärzte vergrault und Krankenhäuser abziehen lässt, bedroht die Lebensqualität in den Dörfern. Wir werden mobile Arztpraxen, Telemedizin und verbesserte Klinikstrukturen in den Landkreisen unterstützen. Unser Maßstab: Die Infrastruktur der Stadt darf nicht zur Maxime werden – kein Dorf wird zurückgelassen.

Da mittlerweile schon in den Mittelzentren die Schmerzgrenze zur Aufnahme von Migranten überschritten ist, sollen im Rahmen der dezentralen Unterbringung mehr Migranten in die Tiefe des ländlichen Raumes verschoben werden. Das werden wir verhindern! In unseren Gemeinden darf es keine neuen Asylzentren und keine Quote für Zuweisungen geben. Wir werden alle gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um Migranten so weit wie möglich landesweit zentral in wenigen Aufnahmeeinrichtungen unterzubringen.

Die aktuell praktizierte Vergabe von Fördergeldern benachteiligt vor allem kleine ländliche Gemeinden. Nachweislich fließt viel mehr Geld in Großstädte, während das flache Land leer ausgeht. Wir werden dieses Ungleichgewicht aufbrechen: Alle Infrastrukturprogramme des Landes (etwa für Straßen, Schulsanierungen, Kultur oder Breitband) werden so angepasst, dass kein Ort benachteiligt wird, nur weil er weniger einwohnerstark ist. Sonderprogramme für den Aufbau von Nahversorgung, Dorfläden und Seniorenangeboten im ländlichen Raum werden aufgesetzt. Gleichzeitig werden wir den kommunalen Finanzausgleich neu gewichten, damit jede Kommune – ob Dorf oder Stadt – ihre Pflichtaufgaben erfüllen kann. Es darf nicht sein, dass Städte auf Kosten der Dörfer profitieren, während die Landbevölkerung mit dem leeren Versprechen gleichwertiger Lebensverhältnisse abgespeist wird.

Die Altparteien versuchen, ihre verquere Weltanschauung bis in die Gemeinderäte hinein durchzusetzen. Wir werden dem ein Ende bereiten: Durch eine einfache Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes erreichen wir, dass die Gemeinden keine Gleichstellungsbeauftragten mehr ernennen müssen. Die eingesparten Zeitkontingente oder gar Stellen kommen sinnvolleren Aufgaben zugute.

Die Vergabe von Fördermitteln darf sich nicht mehr danach richten, ob die Antragsteller bestimmte Genderziele erreichen oder andere aus der Regenbogenideologie entstandenen Anforderungen erfüllen. Stattdessen soll Fördergeld einzig und allein nach sinnvollen Kriterien vergeben werden – etwa, ob es dem tatsächlichen Bedarf dient. In unseren Dörfern soll Religion, Brauchtum und (echte) Kultur gefördert werden – nicht künstlich aufgezwungene Projekte. Die lokale Politik darf kein Stichwortgeber mehr sein für unsinnige Bundesprogramme. Kommunale Schulen, Vereine und Kindergärten werden unterstützt – aber nur, wenn sie den Bürgern dienen, nicht der perversen Regenbogenagenda.

Viel zu oft versinkt ein gutes Projekt in endlosen Antragsformularen. Das wird es mit uns nicht mehr geben. Wir werden alle Fördermittelprogramme des Landes radikal vereinfachen. Zu diesem Zweck werden wir das Ein-Antrags-Verfahren einführen und für eine unbürokratische Auszahlung sorgen. Jede Kommune wird modernen E-Verwaltungszugang erhalten, Bürgerdienste per Web und App werden ausgebaut, wobei wir die Möglichkeit eines menschlichen Ansprechpartners erhalten. Feuerwehr, Polizei und Bauämter unterstützen wir mit moderner IT, damit Vorgänge schneller und fehlerfrei laufen.

Ein Dorf ist mehr als ein Sammelsurium leerer Häuser; es ist Heimat, Gemeinschaft und Tradition. Wir werden Dorfläden fördern, damit eine Einkaufsmöglichkeit vor Ort erhalten bleibt. Ebenso werden wir dafür sorgen, dass Bank- und Poststellen erhalten bleiben und starten Bürgerbus-Projekte, damit auch Rentner den Arzt oder die Kirche besuchen können. Vereine für Sport, Feuerwehr, Gesang und Brauchtum werden wir finanziell entlasten. Kulturelle Projekte von Heimatfesten bis hin zu Kleinkunstbühnen erhalten eine Stiftung zur Unterstützung. Ein Dorf soll leben, nicht nur existieren.

XIII. Verkehr und Infrastruktur

Die herrschende Verkehrspolitik zeichnet sich durch eine systematische Vernachlässigung der Infrastruktur und eine klimapolitisch bedingte Autofahrerfeindlichkeit aus. Da eine mangelhafte Instandhaltung der bestehenden Infrastruktur sich erst in Jahren und Jahrzehnten zeigt, meinen die Altparteien, an Investitionen insbesondere im Straßenwesen sparen zu können, wenn ihnen andere Vorhaben dringlicher erscheinen. Hinzu kommen bürokratische Hürden und langsame Prozesse sowie ein investitionsfeindliches Verbandsklagerecht. Das böse Erwachen kommt dann Jahre und Jahrzehnte später. Dieses böse Erwachen ist das, was wir gerade erleben.

Mittlerweile sehen die Straßen in manchen Gegenden Sachsen-Anhalts schlimmer aus als früher im Ostblock. Wo grundhafte Erneuerung notwendig wäre, wird geflickt, wenn überhaupt. Viele Straßen sind monatelang von Schlaglöchern übersät, neue Bauprojekte kommen nicht voran. Und wenn gebaut wird, dann wird keine Rücksicht auf die Belange der Autofahrer genommen.

Die AfD lehnt diese kurzsichtige Politik entschieden ab. Investitionen in die Infrastruktur sind Investitionen in die Zukunft. Wir planen vorausschauend, so dass nicht nur heute, sondern auch noch in 20 und 30 Jahren unsere Infrastruktur intakt ist. Dabei ist für uns klar, dass gerade in einem ländlich geprägten Bundesland wie Sachsen-Anhalt das Automobil, und zwar in der Regel mit Verbrennungsmotor, auf absehbare Zeit das Verkehrsmittel Nummer 1 bleibt. Wir werden deshalb den Verkehr so autofahrerfreundlich wie möglich gestalten.

Für eine stabile Wirtschaft und deren weitere Entwicklung muss die Verkehrsinfrastruktur weiter ausgebaut und unterhalten werden. Nur eine stabile und verlässliche Infrastruktur ist der Garant für Wirtschaftswachstum und sichere Arbeitsplätze. Doch gerade ein Blick auf den bestehenden Investitionsstau der Straßen- und Verkehrsinfrastruktur in Milliardenhöhe (siehe KfW-Kommunalpanel 2025) offenbart finanzielle Schieflagen und weitere Herausforderungen.

Das Investitionsdefizit betrifft nicht nur die Straßen in öffentlicher Trägerschaft, sondern auch Brückenbauten. Der Investitionsstau muss unverzüglich abgebaut werden, schließlich führen ausbleibende Unterhaltungsmaßnahmen zwangsläufig zu grundhaften Erneuerungen und damit zu deutlichen höheren Kosten.

Wir werden deshalb ein Gesamtkonzept zur Sicherstellung der Refinanzierung erstellen, damit langfristig ein Abbau des Investitionsstaus erfolgen kann. Wir werden uns im Rahmen dessen weiter klar dahingehend positionieren, dass auch der Bund seinen diesbezüglichen Verpflichtungen auf Landesebene nachkommt. Ebenso werden wir durch Straffung der Verwaltung für eine drastische Verkürzung der Planfeststellungsverfahren sorgen. Wo die Bundesgesetzgebung dem im Wege steht, werden wir als Landesregierung im Bundesrat auf eine Änderung hinwirken.

Weiterhin ist die Planungshoheit der Gemeinden zu stärken. Dezentrale und eigenverantwortliche Lösungen beispielsweise bei der Trinkwasserversorgung und der Abwasserbeseitigung sind zu begünstigen. Dazu zählen Möglichkeiten der Einrichtung und Nutzung privater Brunnen für die lokale Trinkwasserversorgung und die Lockerung des Anschluss- und Benutzungszwangs. Wir werden dafür Sorge tragen, dass niemand gezwungen wird, vollbiologische Kläranlagen einzubauen, werden aber gleichzeitig die Genehmigung solcher Anlagen für den, der sie aus freien Stücken einbaut, radikal vereinfachen. Das gilt auch für unkonventionelle Systeme wie Pflanzenkläranlagen.

„Freie Fahrt für freie Bürger" ist das Leitprinzip unserer Verkehrspolitik. Das beginnt schon beim Straßenbau. Die Baumaßnahmen dauern immer noch zu lange. Zu viel Zeit vergeht bis zum Baubeginn, und die Baumaßnahmen selbst werden nicht schnell genug erledigt. Hier ist mehr Tempo nötig! Wir werden die Straßensanierung und den Bau notwendiger Autobahnen und Bundestraßen beschleunigen und Vorkehrungen dafür treffen, dass Baustopps durch unnötige Klagen vor Gericht vermieden werden. Beispielgebend sind die A14, die A143 und die B6n. Bezüglich des Autobahnkreuzes Wolfen (A9) fordern wir die im Bundesverkehrswegeplan 2030 festgeschriebene Weiterführung der B6n zur B184 nach Bad Düben. Zeitz braucht die Ortsumfahrung der B2, da diese Bundesstraße als Abkürzungsstrecke zwischen der A4 und A9 genutzt wird und somit stark frequentiert ist.

Hinzu kommen nicht hinnehmbare Fehlplanungen der verantwortlichen Behörden. Ein Beispiel dafür ist die Nordumgehung Griebo/Wittenberg. Aber auch Ortsumfahrungen müssen schneller realisiert werden, um die Ortskerne zu entlasten. Zu nennen wären hier u.a. die B107 als Ortsumfahrung Oranienbaum-Wörlitz und die B184 als Ortsumfahrung Roßlau/ Tornau. Zur Verbesserung der Infrastruktur auf dem Lande gehört auch der Ausbau des Straßennetzes. Als Beispiel hierfür soll die sogenannte „Hosenträgervariante" in der Altmark genannt werden, die schnellstens umgesetzt werden muss. Mittels der B190n muss es einen Lückenschluss zwischen der A14 und A39 geben, damit auch die dortigen ländlichen Räume erschlossen werden.

Wenn in Sachsen-Anhalt gebaut wird, sind die Zumutungen für die Autofahrer oft unerträglich. Da werden Ortsdurchfahrten gesperrt und Umleitungen nicht richtig ausgewiesen oder Daten nicht oder nicht zügig weitergemeldet, sodass die einschlägigen Navigationssysteme fehlgehen. Und wenn eine Umleitung ausgewiesen wird, ist sie oft unzumutbar lang, weil versäumt wurde, verkehrsgünstigere Varianten zu prüfen. Mit den Autofahrern kann man es ja machen – das ist die vorherrschende Denkungsart. Wir werden dem gegensteuern und Druck auf die zuständigen Stellen aufbauen, bei der Planung von Baustellen künftig die Belange der Autofahrer besser zu berücksichtigen und bei der Lösung von Problemen mehr Kreativität an den Tag zu legen.

In Deutschland sind Verbandsklagen, auch Popularklagen genannt, verwaltungsrechtlich eigentlich nicht vorgesehen. Klagen kann nur, wer eine persönliche Rechtsverletzung geltend macht. In den letzten Jahren wurde jedoch, begünstigt durch richterliche Rechtsfortbildung, das Verbandsklagerecht auf mehr und mehr Gebiete ausgeweitet. Dieses Recht wird insbesondere von Umweltverbänden genutzt, um Straßenbau- und andere Infrastrukturprojekte zu verhindern. Wenn aber keine Bürger unmittelbar betroffen sind, darf es auch kein Klagerecht geben. Wir brauchen keinen Freifahrtschein für linke Verbände, Politik zu machen, indem sie sich vor Gericht als Sachwalter abstrakter Interessen aufspielen. Wir werden deshalb alles daran setzen, das Verbandsklagerecht wieder abzuschaffen.

Fährverbindungen haben im ländlichen Raum eine herausgehobene verkehrspolitische Bedeutung. Sie kommen zum Einsatz, wo Brückenverbindungen fehlen und schaffen einen sinnvollen Ersatz, um lange Umwege zu vermeiden. Für die Unterhaltung dieser landesbedeutsamen Fährverbindungen kommen mehrheitlich die Kommunen auf, was als freiwillige Aufgabe gilt und somit andere freiwillige Aufgaben wie Bibliotheken und Schwimmbäder belastet. Wir finden: Das kann nicht sein! Hier ist das Land gefragt! Um die Fährverbindungen im Land langfristig zu erhalten, werden wir die Finanzierung insbesondere im ländlichen Raum durch Gesetzesänderungen dem Land übertragen.

Die AfD-Sachsen-Anhalt bekennt sich ohne Wenn und Aber zum klassischen Automobil mit Verbrennungsmotor als Grundlage unserer Mobilität. Gleichwohl werden wir, nicht als Ersatz, aber als sinnvolle Ergänzung zum privaten PKW, den öffentlichen Personen-Nahverkehr weiter ausbauen. Der Rückbau von Bahnhöfen, wie zum Beispiel der Bahnhof Jütrichau zwischen Zerbst und Roßlau wird gestoppt. Gleichzeitig werden stillgelegte Bahngleise, wo immer es möglich und sinnvoll ist und nicht gegen die Interessen der Bürger verstößt, wiederbelebt. Die Heidebahn zwischen der Lutherstadt Wittenberg und Eilenburg muss länderübergreifend (Sachsen-Anhalt und Sachsen) in den öffentlichen Personen-Nahverkehr übernommen und regelmäßig befahren werden. Auch sollten auf dieser Strecke Güterzüge fahren. Die Landeshauptstadt Magdeburg benötigt dringend ICE-Anschlüsse in alle Richtungen und das Oberzentrum Dessau-Roßlau eine IC-Verbindung Leipzig – Dessau – Potsdam – Berlin! Für all diese Anliegen ist endlich das ernsthafte Gespräch mit der Deutschen Bahn zu suchen, gegenüber der die CDU-geführte Landesregierung viel zu oft als Bittsteller gegenübertritt.

Die Harzer Schmalspurbahn mit ihrer Gesamtlänge von circa 140 km muss als Touristenmagnet erhalten bleiben!

Aktuell erhalten Schüler in Sachsen-Anhalt das Deutschlandticket, wenn sie an der Schülerbeförderung teilnehmen, also in der Regel mindestens zwei Kilometer von ihrer Schule entfernt wohnen. Schüler, deren Wohnsitz so nahe an der Schule liegt, dass sie nicht an der Schülerbeförderung teilnehmen, erhalten kein Deutschlandticket. Die Kosten tragen die Kreise. Wir werden als Landesregierung dafür sorgen, dass alle Schüler das Deutschlandticket erhalten und dazu den Kreisen finanzielle Zuschüsse gewähren, wenn sie die Finanzierung nicht aus eigenen Mitteln bewältigen können.

Bis 2030 wird der LKW-Verkehr auf Deutschlands Straßen, insbesondere Autobahnen, massiv zunehmen. Doch bereits jetzt besteht in Sachsen-Anhalt ein Mangel an ausreichenden Stellmöglichkeiten auf Fernstraßen. Die Folgen sind ein steigendes Unfallrisiko durch falsch abgestellte LKWs. Um Strafzettel zu vermeiden, suchen viele LKW-Fahrer alternative Parkmöglichkeiten in angrenzenden Gewerbeparks oder Gemeinden. Dies verursacht Müll und zusätzliche Straßenschäden, sehr zum Leidwesen der örtlichen Bevölkerung und der Gewerbetreibenden. Sachsen-Anhalt gilt zudem als Transitland, sodass bei einer prognostischen Zunahme des LKW-Verkehrs um ein geschätztes Drittel der zukünftige Bedarf an Parkständen deutlich höher ausfallen wird. Deshalb werden wir die vorhandenen Parkkapazitäten bedarfsorientiert ausbauen und dafür sorgen, dass in einem halbjährlichen Monitoring über den Umsetzungsstand berichtet wird.

Die Bundesstraßen B2 und B91 werden oft von LKW-Fahrern als Abkürzung genutzt, um schneller auf die A4 zu kommen. Das verursacht nicht nur zusätzliche Schäden, sondern auch Emissionen durch Abgase und Lärm. Deshalb werden wir dafür sorgen, dass dort das Verkehrszeichen 253 nach § 45 StVO mit dem Zusatzzeichen „Transitverkehr gesperrt" aufgestellt wird. Wir werden ein einheitliches Verfahren für alle Kommunen schaffen, um Verstöße von LKW ab 7,5 Tonnen im ruhenden Verkehr (Parksünder) ahnden zu können. Die Richtlinie (EU) 2015413 trifft nur für den fließenden, aber nicht für den ruhenden Verkehr zu.

Jedem Autofahrer ist die Situation bekannt, dass er verzweifelt einen Parkplatz sucht und keinen findet, weil alles belegt ist, aber immer mehrere Behindertenparkplätze frei bleiben. Offensichtlich existieren mehr Behindertenplätze als von berechtigten Nutzern mit Behindertenausweis nachgefragt werden. Wir werden deshalb landesweit die Auslastung der Behindertenparkplätze überprüfen und, wenn Überkapazitäten langfristig ungenutzt bleiben, diese reduzieren bzw. die Kommunen anregen und dabei unterstützen, in diesem Sinne zu handeln. Wir wollen Behinderten nicht zumuten, zusammen mit Nichtbehinderten um die gleichen Parkplätze konkurrieren zu müssen; es darf aber auch nicht sein, dass ungenutzte Überkapazitäten vorgehalten werden.

Das Land Sachsen-Anhalt hat zur Anschaffung von Lastenrädern mehrere Förderrichtlinien erlassen. Hierbei können Unternehmen, öffentliche Einrichtungen oder Vereine in den Genuss einer Förderung in Höhe von bis zu 60 Prozent der Anschaffungskosten kommen. Bei Kommunen und Landkreisen beträgt die Förderung bis zu 90 Prozent. Diese Bevorzugung von Verkehrsteilnehmern im Zeichen der Ideologie der CO₂-Reduktion lehnen wir entschieden ab und werden in Zukunft derlei Gelder sinnvoller investieren.

Der Bundesrat hat am 15. Mai 2020 einer Entschließung „zur wirksamen Minderung und Kontrolle von Motorradlärm" zugestimmt (BR 125/20). Dieses Papier ist eine Kampfansage an alle Motorradfahrer. Es fordert u.a. strenge Grenzwerte für Lärmemissionen, strengere Strafen für Veränderungen am Auspuff, ein Verbot von Motorsteuerungen, die einen eigenen „Sound" produzieren, Fahrverbote für Motorräder, mehr Kontrollen und eine verschuldensunabhängige Haftung von Motorradfahrern.

Bund und Länder haben bei den avisierten Maßnahmen jedes Maß verloren. Insbesondere die geplante bauliche Lärmreduzierung von Motorrädern wird bei Zweirädern auf Verbrenner-Basis nicht möglich sein, sodass der Vorstoß von Motorradverbänden mit Nachdruck kritisiert bzw. abgelehnt wurde. Die AfD Sachsen-Anhalt steht an der Seite der Motorradliebhaber. Wir werden das Motorrad-Hobby fördern und ihm Freiräume schaffen. Die Umsetzung der erwähnten Bundesratsentschließungen werden wir mit allen Mitteln bekämpfen. Die SIMSON-Kultur ist als Teil der Jugendkultur besonders zu fördern. Gerade in den ländlichen Räumen garantieren solche Zweiräder nicht nur die Mobilität Jugendlicher, sondern erinnern an eine gute ostdeutsche Tradition.

Die Nutzung von Zweirädern gewinnt als Verkehrsmittel eine immer größere Relevanz. Radfahren ist eine Fortbewegungsform, die nicht nur der Gesundheit dient und umweltfreundlich ist, zunehmend etabliert sich auch ein Radtourismus. Dieser Trend ist weiterzuentwickeln und Grundlage hierfür ist ein gut ausgebautes Radwegenetz. Die aktuelle Landesregierung steht sich jedoch mit der Radwegeplanung selbst im Weg und setzt eher auf unnötige Wasserköpfe wie beispielsweise Radkoordinatoren und Rad-Netzwerke. Diese Selbstbeschäftigung dient weder dem Steuerzahler noch dem Radwegeausbau.

Um Radtourismus und Radfahrern die notwendige Infrastruktur zu bieten, sind insbesondere die Planungsverfahren für Radwege zu vereinfachen und zu beschleunigen. Ferner sollen Radwege bereits in die Planung neuer Landesstraßen miteinfließen. Bei all dem wird in Zukunft darauf zu achten sein, dass der Bau von Radwegen gerade in den Städten nicht als Waffe gegen den Autoverkehr eingesetzt wird. Ebenso sind die Fördermittel des Landes zur Unterstützung des kommunalen Radverkehrsnetzes deutlich zu erhöhen.

Flüsse durchziehen unser Bundesland wie Lebensadern. Sie dienen Wirtschaft, Natur und Mensch gleichermaßen. Es überrascht daher nicht, dass sich diese Lebensadern immer mehr zu Touristenmagneten entwickeln. Die Landesregierung muss deshalb dem Wasserstraßentourismus mehr Aufmerksamkeit widmen. Wir wollen uns deshalb u.a. dafür einsetzen, dass durch den Bund der Saale-Leipzig-Kanal fertiggestellt wird.

Wir werden die Kommunen, die Binnenhäfen an der Elbe bewirtschaften, entlasten. Zu diesem Zweck werden wir nach dem Modell der Sächsischen Binnenhäfen Oberelbe GmbH (SBO) alle Häfen (Magdeburg, Aken, Roßlau, Wittenberg) in einer landeseigenen Gesellschaft zusammenführen. Die schnellere Umsetzung des Gesamtkonzeptes „Elbe" durch den Bund ist hierbei sehr wichtig.

Wir werden eine Elementarpflichtversicherung bei Hochwassergefahr und eine Innenstadtsanierungsgewinnbeteiligung nach Naturkatastrophen einführen.

In diesem Zusammenhang werden wir, um künftige Hochwasserlagen besser beherrschen zu können, mehr Überflutungsflächen schaffen und Versiegelungen oder Einengungen entlang der Flussläufe in Sachsen-Anhalt abbauen. Die in Planung befindlichen bzw. bereits begonnenen Hochwasserschutzmaßnahmen werden wir zügig fortführen und vollenden.

Die Digitalisierung durchzieht inzwischen alle Lebensbereiche. Ob privat, beruflich oder wirtschaftlich - ohne eine gelungene Politik der neuen Technologien wird Deutschland langfristig ins Hintertreffen geraten. Zu den Gewinnern zählen dann ehemalige Entwicklungsländer wie China, in denen Künstliche Intelligenz und Vernetzung zur Staatsräson gehören und mit einer Geschwindigkeit umgesetzt werden, die in Deutschland unter der Herrschaft einer verkrusteten Ökodiktatur niemals umzusetzen ist.

Wir sehen die Digitalisierung generell als Chance, Deutschland, und damit auch Sachsen-Anhalt, für die nächsten 100 Jahre zu einem der wichtigsten globalen Innovationstreiber zu machen. Jedoch müssen wir dabei Zulieferer neuer Technologien und nicht nur Abnehmer werden. Es kann nicht sein, dass wir immer noch nicht während einer Bahnfahrt unterbrechungsfrei telefonieren können und das Internet in vielen Gegenden immer noch zu langsam für die Bedürfnisse der Wirtschaft ist.

Digitale Technologien, insbesondere leistungsfähige IT-Infrastruktur, bieten erhebliche Chancen für wirtschaftliche Entwicklung, industrielle Wertschöpfung und staatliche Handlungsfähigkeit. Unser Ziel ist es, diese Potenziale gezielt zu nutzen und Fehlentwicklungen frühzeitig zu begrenzen.

Die Forschung und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz sollen verantwortungsvoll, anwendungsnah und im Interesse von Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung gefördert werden. Dabei legen wir Wert auf Transparenz, Datensicherheit und die Wahrung staatlicher Souveränität. Entscheidungen über den Einsatz neuer Technologien dürfen nicht allein privaten Konzernen oder internationalen Akteuren überlassen werden.

Der Ansiedlung von Rechenzentren stehen wir ausdrücklich aufgeschlossen gegenüber. Sie sind ein zentraler Baustein moderner digitaler Infrastruktur und stärken die Unabhängigkeit von ausländischen IT-Standorten. Rechenzentren schaffen hochwertige Arbeitsplätze, erhöhen die Standortattraktivität für Industrie und Mittelstand und ermöglichen leistungsfähige digitale Verwaltungs- und Sicherheitsstrukturen.

Als Landesregierung wollen wir dazu beitragen, unser Bundesland als verlässlichen und wettbewerbsfähigen Standort für Rechenzentren und digitale Schlüsseltechnologien zu etablieren. Dazu gehören planungssichere Rahmenbedingungen, zügige Genehmigungsverfahren, eine leistungsfähige Energie- und Netzinfrastruktur sowie ein investitionsfreundliches Umfeld ohne ideologische Vorgaben. Digitalisierung soll dem Standort dienen – nicht umgekehrt.

XIV. Öffentlicher Dienst und Verwaltungsreform

Seit Jahrzehnten wächst in Sachsen-Anhalt ein bürokratischer Apparat heran, der immer mehr Ressourcen verschlingt und sich dabei zunehmend von den Bürgern entfremdet. Die Altparteien sehen in jeder Herausforderung nur einen Vorwand, neue Behörden, Stellen und Regulierungen zu schaffen und haben so ein Bürokratiemonster herangezüchtet. Dieses aufgeblähte System ist längst Selbstzweck geworden und vergisst, wem es eigentlich dienen soll: den Bürgern.

Der Bürokratiewucher geht einher mit einem undurchdringlichen Verwaltungsfilz. Über Jahrzehnte haben SPD, CDU und Grüne ihre Parteifreunde und Unterstützer in Behörden untergebracht, sodass Postenvergabe nach Proporz und Gesinnung wichtiger wurde als Kompetenz und Bürgernähe. Anstatt Probleme zu lösen, beschäftigt sich die Verwaltung heute vielfach mit sich selbst – mit endlosen Abstimmungsrunden, internen Richtlinien und politisch korrekter Symbolpolitik. Die Folgen für die Bürger sind Frust über unnötige Gängelei, langsame Entscheidungen und verschwendete Steuergelder.

Hinzu kommt die schleichende Ideologisierung der Verwaltung. Immer häufiger werden amtliche Entscheidungen von der Regenbogendoktrin geprägt – ob durch Klima-Auflagen, Gender-Vorschriften oder Diversity-Projekte. Ganze Abteilungen widmen sich lieber der Umerziehung der Gesellschaft, anstatt die Kernaufgaben des Staates effizient zu erfüllen. Dadurch vernachlässigt der Staat seine eigentlichen Pflichten. Sicherheit, Infrastruktur, Bildung und Dienstleistungen bleiben auf der Strecke, während der Apparat einer ideologischen Agenda folgt. Der Staat verliert so Stück für Stück die Kontrolle über die eigenen Strukturen und verspielt das Vertrauen der Bevölkerung.

Die Kommunalverwaltungen im Land sind gesetzlich auf die örtliche Daseinsvorsorge zu beschränken. Zulässig sind nur Tätigkeiten und Beteiligungen, die unmittelbar Versorgungsaufgaben für die Bürger erfüllen – insbesondere in den Bereichen Wasser, Abwasser, Wärme, Energie und öffentlicher Verkehr. Die ausschließliche Aufgabe der Kommunalverwaltungen ist die Dienstleistung für den Bürger. Unzulässig sind hingegen Beteiligungen oder Gesellschaftsgründungen, die der Gewinnerzielung, Kapitalanlage oder Projektentwicklung dienen. Dies gilt ausdrücklich auch für Windkraft- und Photovoltaikprojekte ohne unmittelbaren örtlichen Versorgungsbezug.

Die Kosten für die Bürokratie sind in den letzten zehn Jahren um über 60 Prozent explodiert – das ist weder finanzierbar noch den Bürgern vermittelbar. Deshalb fordern wir eine pauschale Ausgabenkürzung von mindestens 10 Prozent in allen Ministerien. Sparen statt Aufblähen muss die Devise heißen, damit der Staatsapparat wieder auf ein gesundes Maß schrumpft.

Inklusive der Staatskanzlei umfasst die aktuelle Landesregierung neun Ministerien beziehungsweise nun Mitglieder im Ministerrang. Das muss nicht sein. Unser Bundesland kann auch mit weniger Ministerien gut verwaltet werden. Die Erfahrung lehrt, dass viele Ministerien keinen Mehrwert für die Bürger bringen und oft nur der Versorgung treuer Parteisoldaten mit gut besoldeten, prestigeträchtigen Posten dienen. Wir werden mit dieser Tradition brechen und die Anzahl der Ministerien reduzieren.

Der Staat muss den Menschen dienen, nicht umgekehrt. Deshalb darf er sich auf dem Gebiet der Wirtschaft nicht immer weiter ausbreiten. Wir streben an, die Staatsquote in Sachsen-Anhalt zu senken und auf maximal 45 Prozent des BIP zu senken. Nur wenn den Steuerzahlern Luft zum Atmen bleibt und staatliche Ausgaben auf das Notwendige zurückgeführt werden, können Innovation, Wachstum und Wohlstand wieder gedeihen.

Sachsen-Anhalt muss – wie die Kommunen – komplett auf kaufmännische Buchführung umstellen. Nur mit doppelter Buchführung (Doppik) lassen sich Schulden, Investitionen und Risiken transparent und ehrlich abbilden. Wir wollen keine Haushaltskosmetik mehr, sondern Klarheit über sämtliche Einnahmen und Ausgaben des Landes.

Der Staat ist kein Ersatzkonzern – wir werden überflüssige Landesgesellschaften auflösen. Staatsbetriebe wie die Landesenergieagentur (LENA) oder die Investitions- und Marketinggesellschaft (IMG) müssen geschlossen werden, sofern sie keinen klaren Mehrwert für das Land erbringen. Steuergeld darf nicht länger ineffiziente Strukturen alimentieren.

Diese überflüssige Mittelbehörde schafft vor allem Doppelstrukturen und Bürokratie. Deshalb gehört sie abgeschafft. Wir fordern die vollständige Auflösung des Landesverwaltungsamts. Seine Aufgaben können auf die Fachministerien oder die Kommunen verteilt werden. Ohne diesen bürokratischen Wasserkopf werden Entscheidungen schneller und Verfahren schlanker umgesetzt sowie Ressourcen effizienter eingesetzt.

Schluss mit indirekter Parteienfinanzierung über den Landeshaushalt! Parteinahe Stiftungen sollen keine Steuergelder mehr erhalten. Wir werden jegliche Landesförderung für politische Stiftungen gesetzlich untersagen. Diese Einrichtungen haben sich überlebt. Politische Bildungsarbeit gehört in die Parteien selbst und muss durch Spenden und Mitgliedsbeiträge finanziert werden, nicht durch das Geld der Allgemeinheit.

Wir wollen die Flut an Vorschriften eindämmen. Für jede neue Verordnung oder jedes neue Gesetz müssen mindestens zwei alte Regelungen ersatzlos gestrichen werden. Mit dieser Zwei-für-eins-Regel stoppen wir das ständige Wuchern des Vorschriftendschungels. Zudem sollen vor der Verabschiedung von Gesetzen die daraus entstehenden Kosten und der Aufwand für die Bürger, Kommunen, Unternehmen oder sonstige Betroffene ermittelt und veröffentlicht werden. Das Ergebnis ist weniger Bürokratie und wieder mehr Freiheit für Bürger und Unternehmen.

Die Verwaltung muss endlich im 21. Jahrhundert ankommen. Wir setzen auf Digitalisierung der Behörden und den intelligenten Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) dort, wo es sinnvoll ist, und als Angebot an die Bürger. Es darf aber nicht sein, dass derjenige, der mit einem Menschen sprechen will, mit einer KI-Stimme abgespeist wird. Digitale Prozesse – von Bürgerportalen bis zur Automatisierung standardisierter Verfahren – werden verpflichtend eingeführt. So beschleunigen wir die Abläufe. E-Verwaltung ist kein Selbstzweck, sondern ein Schlüsselinstrument für mehr Effizienz und besseren Service.

Eine schlanke Verwaltung braucht einen konsequenten Personalumbau. Wir werden alle Behörden einer Soll-Ist-Überprüfung unterziehen, eine strenge Aufgabenkritik üben und überflüssige Tätigkeiten sowie Doppelzuständigkeiten ersatzlos streichen. Jede Verwaltungseinheit muss einen konkreten Nutzen für Bürger und Land haben – interne Selbstbeschäftigung ohne Mehrwert dulden wir nicht länger. Freiwerdende Stellen werden nur noch im Ausnahmefall nachbesetzt, sodass der Personalbestand durch natürliche Fluktuation schrittweise sinkt. So steigern wir die Effizienz in Ministerien und Landesbehörden und sparen dauerhaft Kosten ein.

Künftig soll kein Antrag mehr in endlosen Verfahren steckenbleiben. Wir führen eine Genehmigungsfiktion ein: Wenn eine Behörde die vorgeschriebene Entscheidungsfrist überschreitet, gilt der Antrag automatisch als genehmigt. Dieser Mechanismus zwingt die Verwaltung zu zügiger Bearbeitung und schützt Bürger sowie Unternehmen vor Willkür oder Verschleppung der Vorgänge in den Amtsstuben.

Der Förderdschungel im Land wird gelichtet und entideologisiert. Wir werden die Vielzahl kleinteiliger, ideologisch verzerrter Förderprogramme auf den Prüfstand stellen. Fördermittel sollen dort ankommen, wo sie wirklich gebraucht werden – ohne bürokratische Labyrinthe und ohne ideologische Gängelung. Statt Dutzender Formulare und willkürlicher Vergabekriterien wird es wenige transparente Förderkriterien geben. So stoppen wir die geldverschlingende Klientelpolitik der Altparteien und sorgen für eine effiziente Verwendung der Steuergelder.

In den letzten Jahren wurden immer mehr kostspielige Sonderbeauftragte ernannt – für Gleichstellung, Integration, Diversity und anderes mehr –, die kaum echten Nutzen für die Bürger stiften. Wir werden diese Posten, die oft nur der rot-grünen Symbolpolitik und der Versorgung parteinaher Akteure dienen, konsequent abschaffen. Steuermittel gehören in den Dienst am Bürger und in die Lösung realer Probleme investiert, nicht in überflüssige Prestigeämter, die keiner braucht.

Die Verwaltung ist für die Bürger da, nicht umgekehrt - dieses Leitbild wird Maßstab allen Verwaltungshandelns. Der Selbstherrlichkeit und dem Missbrauch von Entscheidungsspielräumen werden wir konsequent entgegentreten. Der Beamte ist der Diener des Bürgers. Wir werden eine neue Dienstkultur in den Behörden etablieren, die von verbindlicher Bürgerorientierung geprägt ist. Ämter sollen die Menschen freundlich, schnell und unbürokratisch bedienen. Klare Vorgaben wie zügige Antwortzeiten, transparente Verfahren und hilfsbereite Beratung werden festgeschrieben und deren Einhaltung regelmäßig kontrolliert. Die Verwaltung wird zum echten Dienstleister, der Probleme löst, statt sie zu schaffen.

XV. Medien

Jeden Monat werden viele Hundert Millionen Euro an Rundfunk- und Fernsehgebühren vom Bürger und Unternehmen überwiesen – und nicht erst seit gestern fragen viele: Wofür eigentlich? Während Intendanten und leitende Angestellte Traumgehälter nebst üppigen Pensionen kassieren und die Bürokratie weiter wächst, geht die Akzeptanz des ÖRR aufgrund immer neuer Skandale endgültig verloren. Und der ÖRR, ursprünglich 1950 gegründet, um eine Grundversorgung an Informationen, Kultur und Unterhaltung zu gewährleisten, weitet seine „Angebote" stetig aus. Heute erleben wir Überproduktion, Doppelstrukturen, intransparente Engagements von Produktionsfirmen und teure Eigenwerbung – und starke Konkurrenz zu den privaten Medien im Bereich der Werbung. Kurzum: Grundlegende Reformen müssen her!

Wir wollen wieder niveauvolle informierende und bildende Medien. Diese sollen mit vielfältigen Beiträgen den unterschiedlichen Interessen und Ansprüchen der Bürger unseres Landes gerecht werden. Deshalb ist es wichtig, dass sich das gesamte Spektrum politischer und kultureller Anschauungen in unserer Medienlandschaft widerspiegelt. Es soll sachlich und neutral über das gesellschaftliche Leben in unserem Land berichtet werden.

Wenn wir die Landesregierung stellen, werden wir die Medienpolitik entsprechend gestalten. Weniger Staat, schlankere Strukturen, mehr echte Vielfalt und Toleranz sowie eine Repräsentanz aller politischen Strömungen sind die Leitlinien der Reform, die wir ins Werk setzen werden. Die zunehmende Ausweitung von „Hass und Hetze"-Gesetzen, Netzwerkdurchsetzungsgesetzen und die Schaffung von faktischen Zensurbehörden zur Unterdrückung missliebiger Meinungen haben zu einer Verzerrung des Meinungsbildes nicht nur im Internet geführt. Freiheitliche Politik ist hier das Motto!

Meinungs- und Redefreiheit sind die tragenden Säulen einer freien und wirklich demokratischen Gesellschaft! Dort, wo sie vor allem zutage treten sollte, wird sie immer mehr eingeschränkt: in den Medien. Kritische Stimmen werden gar nicht erst „eingeladen", unbequeme Meinungen werden als Außenseitermeinung dargestellt. Statt offener Debatte erleben wir Einseitigkeit, Bevormundung und vorauseilende Selbstzensur.

Unseren Bürgern in Sachsen-Anhalt muss man Demokratie nicht erklären! Wir brauchen keine betreute Meinung, sondern echten Pluralismus! Medien müssen wieder das ganze Meinungsspektrum abbilden, nicht nur, was gerade in Redaktionssitzungen dem eigenen Wunschbild entspricht. Wir werden deshalb als Regierung darauf hinwirken, den öffentlichen Rundfunk und aus öffentlichen Mitteln geförderte Radiosender zu politischer Neutralität und Ausgewogenheit zu verpflichten.

Radio Corax bietet allen Spielarten des linken Fanatismus, der perversen Regenbogenideologie und des Genderismus eine Plattform. Außerdem verbreitet Radio Corax sogenannte „Antifa-News" und bekennt sich damit zu einer antideutschen Terrororganisation.

Allein durch die Medienanstalt Sachsen-Anhalt ist Radio Corax in den Jahren 2019 bis 2023 mit 968.438,61 Euro gefördert worden. Weitere regelmäßige Zuwendungen erfolgen durch die Stadt Halle – Fachbereich Kultur, die Studentenschaft der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und das Landesjugendamt Sachsen-Anhalt.

Anders als der Gesetzgeber es vorsieht und die Landesmedienanstalt es bei Radio Corax als gegeben ansieht, geht es den sogenannten „Freien Radios" gerade nicht um Zugangsoffenheit. Vielmehr geht es diesen von der Allgemeinheit finanzierten Medien darum, die Zugangsoffenheit in einer Weise zu definieren oder vielmehr umzudeuten, die darauf hinausläuft, sich abschirmen zu können. So soll verhindert werden, dass Akteure, die sich nicht der herrschenden Ideologie anschließen, Zugang erhalten. Dieser Ausschluss von anderen Meinungen, ist jedoch nach Darstellung der Landesmedienanstalt unzulässig.

Da somit die Zulassungsvoraussetzungen - so sie jemals gegeben waren - weggefallen sind, wird die neue Landesregierung die Landesmedienanstalt auffordern, die Bezuschussung einzustellen und auf einer Überprüfung aller „Freien Radios" bestehen.

Die Rundfunkstaatsverträge stehen für verkrustete Strukturen, Bevormundung, Bürokratie und Selbstbedienung. Reformen im Sinne des Bürgers finden nicht statt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk doktert an den Symptomen herum. Anstatt das Akzeptanzproblem bei den Bürgern anzugehen, schützt er ein überaltertes System aus Rundfunkräten, Posten und Pflichtgebühren. Nach der Wahl erfolgt ein klarer Schnitt: Die Rundfunkstaatsverträge werden als erste Amtshandlung gekündigt, um echten Reformdruck zu erzeugen! Ziel ist ein modernes, transparentes Mediensystem, das der ursprünglichen Idee der medialen Grundversorgung gerecht wird.

Der öffentlich-rechtliche und politisch alles andere als neutrale Rundfunk in Deutschland wird durch eine starre Gebühr finanziert, zurzeit 18,36 Euro pro Wohnung und Monat. Diese Gebühr muss jeder bezahlen, unabhängig davon, wie viel er verdient und unabhängig davon, ob er den öffentlich-rechtlichen Rundfunk konsumiert. Gerade bei Geringverdienern schlagen die 220,32 Euro pro Jahr für dieses aufgenötigte Angebot, das nicht abgelehnt werden kann, schwer zu Buche. Die Zwangsgebühr ist daher abzuschaffen.

Wir werden uns dafür einsetzen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in ein verfassungskonformes Grundangebot zu überführen. Möglich sind hierfür zubuchbare und freiwillige Abonnement-Optionen, wie beispielsweise Sport- oder Unterhaltungsangebote. Eine Finanzierung durch Haushaltsmittel oder Werbung soll hierfür geprüft werden.

Der Mitteldeutsche Rundfunk braucht eine moderne, effiziente Struktur. Während Millionen an Beitragsgeldern in Immobilien, festgeschriebene Standorte, Doppelstrukturen und Verwaltung fließen, fehlt es an echter Nähe zu den Menschen in der Region. Der MDR muss dort berichten, wo die Menschen sind und wo er gebraucht wird. Er muss eigenverantwortlich die Standorte bestimmen!

Wir setzen uns für mehr Eigenverantwortung des MDR ein. Er soll selbst über die Standorte entscheiden, denn er weiß am besten, wie man die Verwaltung, Produktion, Redaktion und Technik am richtigen Standort einsetzt. Nur so kann ein effizienter und wirtschaftlicher Betrieb sichergestellt werden – denn die Vorgaben von vor über drei Jahrzehnten sind überholt. Versorgungsverträge für Angehörige des öffentlichen Rundfunks sind auf Rechtmäßigkeit und Sittenwidrigkeit zu prüfen! Sollte eine unrechtmäßige, eklatante Überversorgung festgestellt werden, werden die Bezüge gekürzt oder gestrichen!

Die Aufsichtsräte für die Medien sollen unabhängig und politikfern sein. In vielen Rundfunk- und Kulturinstitutionen sitzen aktive und ehemalige Politiker, deren Parteifreunde und Funktionäre in den Aufsichtsräten, und sie entscheiden über Programme, Personal und Millionenetats.

Wir werden der Parteibuchwirtschaft ein Ende setzen und eine Reform beginnen, die darauf abzielt, die Unabhängigkeit und fachliche Qualifikation der Aufsichtsräte zu fördern. Es darf keine politischen Abhängigkeiten, keine geschlossenen Zirkel, sondern es muss klare Nachfolgeregeln und transparente Besetzungsverfahren für die Stellen geben.

Das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) wurde mit dem Versprechen eingeführt, „Hass und Hetze" im Internet zu bekämpfen. Tatsächlich hat es private Konzerne zu faktischen Zensurbehörden gemacht, die nicht nur in die Meinungsfreiheit eingreifen, sondern auch den demokratischen Meinungsbildungsprozess verzerren. Algorithmen und die Zensurmannschaften privater Firmen entscheiden, was gesagt werden darf – oft ohne richterliche Kontrolle, ohne Transparenz und ohne wirklich praktikablen Rechtsweg für deutsche Nutzer.

Wir setzen uns für die Rückabwicklung des NetzDG und für eine Überprüfung der Europäischen Digitalgesetze (Digital Services Act) ein. Meinungsfreiheit darf nicht von Unternehmensrichtlinien beschnitten werden oder an zeitgeistgemäße politische Stimmung gebunden sein. Rechtsverstöße gehören vor Gerichte. In diesem Zusammenhang werden wir auch darauf hinwirken, die im sogenannten „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität" 2021 zusammengefassten Änderungen u.a. des Strafgesetzbuchs wieder rückgängig zu machen.

Das Internet war einmal der Ort der Freiheit und der freien Rede. Heute droht es zum Raum kontrollierter Meinung zu werden. Beiträge verschwinden, Konten werden gesperrt, ganze Themenbereiche tabuisiert. Hinter dem Vorwand des „Schutzes vor Desinformation", „Fakenews", „Erhalt von Meinungsvielfalt und Pluralität" ist eine neue Form digitaler Zensur entstanden - still, schleichend und gefährlich für die Demokratie.

Als Landesregierung werden wir Initiativen und Kampagnen gegen undurchsichtige Löschregeln und gegen die algorithmische Meinungskontrolle auf den Weg bringen. Entscheidungen über Inhalte gehören nicht in die Hände von Plattformen, Konzernen oder politischen Gremien, sondern sie müssen transparent, rechtlich überprüfbar und grundrechtskonform sein.

Wir bekennen uns zum Erhalt der Medienanstalt Sachsen-Anhalt als Institution der Medienaufsicht und -ordnung. Gleichzeitig sehen wir Reformbedarf in Struktur, Aufgabenwahrnehmung und Finanzierung. Ziel ist eine schlanke, effiziente und auf ihren Kernauftrag konzentrierte Medienanstalt, die sparsam mit öffentlichen Mitteln umgeht und politisch unabhängig arbeitet.

Die Medienanstalt soll sich künftig auf ihre originären Aufgaben beschränken: die Sicherung von Meinungsvielfalt, Rechtsaufsicht im Medienbereich sowie den Schutz der Bürger vor Rechtsverstößen. Aufgaben mit fragwürdigem Mehrwert, kostspielige Nebenprojekte sowie ideologisch geprägte Förder- und Programmtätigkeiten wollen wir kritisch überprüfen und gegebenenfalls einstellen.

Langfristig streben wir den Ausstieg aus der Finanzierung über Rundfunkabgaben an. Die Medienanstalt soll daher perspektivisch aus regulären Haushaltsmitteln des Landes finanziert werden. Damit wird ihre Finanzierung transparenter, demokratisch kontrollierbar und an die allgemeinen Grundsätze der Haushaltsdisziplin gebunden. Ausgaben und Personalumfang müssen sich dabei an der tatsächlichen Notwendigkeit orientieren und regelmäßig überprüft werden.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Entpolitisierung der Medienanstalt. Gremienstrukturen und Leitungspositionen dürfen nicht wie derzeit parteipolitisch oder ideologisch geprägt sein. Wir wollen prüfen, wie eine stärkere fachliche Qualifikation, klare Unvereinbarkeitsregeln und eine Reduzierung politischer und ideologischer Einflussnahme umgesetzt werden können. Ziel ist eine sachorientierte Medienaufsicht, die neutral, rechtssicher und frei von weltanschaulichen Vorgaben agiert.

Als Landesregierung werden wir Wege prüfen, wie die Medienanstalt organisatorisch verschlankt, finanziell konsolidiert und strukturell neu aufgestellt werden kann, ohne ihren gesetzlichen Auftrag infrage zu stellen, aber mit klarer Priorität auf Effizienz, Neutralität und demokratischer Legitimation.

XVI. Finanzen und Steuern

Solide Staatsfinanzen sichern Freiheit, Wohlstand und den Handlungsspielraum unseres Landes. Die AfD Sachsen-Anhalt steht für fiskalische Vernunft, Transparenz und Haushaltsklarheit – für einen schlanken Staat, der sich auf seine Kernaufgaben konzentriert und den Bürgern so viel wie möglich von ihrem erwirtschafteten Geld belässt. Wir setzen auf planbare Entlastungen statt immer neuer Abgaben, auf ehrliche Budgets statt Taschenspielertricks und auf die Schuldenbremse zum Schutz der kommenden Generationen.

Immer neue Schulden sind ein süßes Gift, das zwar akute Probleme im Moment lindern mag, auf lange Sicht aber Spielräume einschränkt und kommende Generationen belastet. Eine solche Politik zulasten der Zukunft lehnen wir ab. Subsidiarität ist für uns eine Handlungsanleitung: Aufgaben sollen dort erledigt werden, wo sie am besten aufgehoben sind – vor Ort in den Kommunen. Wer Aufgaben überträgt, muss sie auch bezahlen. Unser Ziel ist eine Finanz- und Steuerpolitik, die Leistung belohnt, den Mittelstand und die kommunale Selbstverwaltung stärkt – für ein Sachsen-Anhalt, das wirtschaftlich stark, sozial gerecht und politisch souverän bleibt.

Wohneigentum bedeutet Freiheit. Wer keine Miete zahlen muss, verfügt über einen deutlich höheren finanziellen Spielraum als jemand, der ein Drittel oder in vielen Fällen sogar die Hälfte seines Einkommens für die Miete verwenden muss. Wir werden den Eigentumserwerb deshalb deutlich erleichtern und zu diesem Zweck die Grunderwerbssteuer von aktuell 5 Prozent auf 2,5 Prozent absenken.

Wir werden Bagatellsteuern abschaffen, weil sie einen hohen bürokratischen Aufwand verursachen und kaum Ertrag bringen. So werden wir auf Landesebene beispielsweise die Biersteuer streichen und den Kommunen empfehlen, Vergnügungssteuer, Zweitwohnungssteuer und ähnliche Abgaben abzuschaffen.

Wir garantieren, dass es mit uns keine neuen Abgaben oder Steuererhöhungen im Land gibt. Außerdem werden wir uns auch auf Bundesebene für die generelle Senkung der Steuer- und Abgabenlast einsetzen – zum Wohle der hart arbeitenden Mitte der Bevölkerung und als Impuls für den heimischen Mittelstand.

Jeder Euro aus dem Landeshaushalt wird von uns auf den Prüfstand gestellt. Wir führen eine konsequente Aufgabenkritik ein, die sämtliche Ausgabenposten des Landes überprüft und hinterfragt. Unnötige und ineffiziente Ausgaben werden ersatzlos gestrichen, damit Steuergelder zielgerichtet eingesetzt werden. Insbesondere sogenannte Beraterverträge wollen wir streng überprüfen. Auch im Staatsapparat muss das Leistungsprinzip gelten. Die Landesregierung muss endlich so wirtschaften wie ein ordentliches Kaufmannsunternehmen: mit strenger Ausgabendisziplin, ohne Schuldenmacherei und ohne verborgene Finanzlöcher.

Aktuell genießen die beiden großen Kirchen das Privileg, dass der Staat für sie die Kirchensteuer einzieht, die sich nach der Höhe der Einkommensteuer bemisst. Dieses Privileg belastet die Verwaltung und ist nicht mehr gerechtfertigt. Wir werden uns deshalb auf Bundesebene dafür einsetzen, den staatlichen Kirchensteuereinzug abzuschaffen. Die Kirchen können wie andere Vereine auch ihre Mitgliedsbeiträge selbst einziehen.

Wir wollen die Kontrollfunktion des Landesrechnungshofes zweckmäßiger gestalten. Zu oft hält sich der Landesrechnungshof mit Bagatellen auf oder beanstandet Ausgaben, die nicht zu beanstanden sind, während auf der anderen Seite prüfungsfreie Räume existieren, in denen Millionen an Steuergeldern nahezu unkontrolliert versickern. Zu nennen sind hier vor allem die großen Wohlfahrtsverbände und Sozialunternehmen, die Landesmittel erhalten, aber keiner direkten staatlichen Finanzprüfung unterliegen. Dieses Kontrolldefizit werden wir beseitigen, indem wir die Landeshaushaltsordnung ändern und dem Rechnungshof umfassende Prüfrechte bis zum Endempfänger der Gelder einräumen. Künftig soll der Rechnungshof auch bei privatrechtlichen Trägern (beispielsweise der AWO), die über Vergütungsvereinbarungen öffentliche Gelder erhalten, die Mittelverwendung überprüfen können. So verhindern wir, dass Steuergeld für sachfremde Zwecke missbraucht wird – etwa um politische Kampagnen oder Demonstrationen „gegen rechts" zu finanzieren. Eine gestärkte staatliche Finanzkontrolle schützt den Steuerzahler und sorgt dafür, dass Missbrauch von Steuermitteln konsequent aufgedeckt und abgestellt wird.

Der Landeshaushalt soll künftig transparent und ergebnisorientiert aufgestellt werden. Wir fordern eine produktorientierte Budgetierung: Jede Ausgabe im Haushalt wird klar einem Leistungsbereich („Produkt") zugeordnet und mit konkreten Zielen oder Kennziffern hinterlegt. Diese moderne Form der Haushaltsplanung macht sichtbar, wofür genau Geld verwendet wird und welche Ergebnisse damit erzielt werden. Parlament und Bürger können so besser erkennen, welche staatlichen Leistungen welches Budget erhalten und ob die Mittel wirkungsvoll eingesetzt sind. Die produktorientierte Haushaltsplanung verstehen wir als eine Art Leistungsvereinbarung zwischen Politik und Verwaltung. Regierung und Behörden werden verpflichtet, für die zugeteilten Gelder messbare Ergebnisse zu liefern. Durch eine solche Orientierung am Ergebnis und der Effizienz verhindern wir versteckte Quersubventionierungen und stellen sicher, dass Transparenz und Wirtschaftlichkeit die Leitprinzipien unseres Landeshaushalts werden.

„Sondervermögen" sind nichts anderes als versteckte Schuldenhaushalte. Sie dienen der Umgehung der Schuldenbremse und verschleiern die wahre Haushaltslage gegenüber Parlament und Öffentlichkeit. Solche Schattenhaushalte untergraben das Vertrauen in die staatliche Finanzführung und widersprechen dem Gebot der Haushaltswahrheit. Für uns gilt: Nur was im Haushalt steht, darf auch ausgegeben werden. Die AfD hat dem Corona-Sondervermögen der Landesregierung entschieden widersprochen. Wir werden keine Sondervermögen auflegen und bestehende Sondervermögen schnellstmöglich rückabwickeln.

Die AfD Sachsen-Anhalt wird ein Haushaltstransparenzgesetz einbringen, das trickreiche Haushaltsführung unterbindet. Wir garantieren damit, dass der Landeshaushalt künftig den verfassungsrechtlichen Grundsätzen der Wahrheit und Klarheit strikt entspricht. Undurchsichtige Posten wie globale Minderausgaben – pauschale Einsparvorgaben ohne konkrete Zuordnung – wird es nicht mehr geben. Solche Taschenspielertricks im Etat, wie sie derzeit genutzt werden, um Haushaltslöcher zu verbergen, betrachten wir als inakzeptabel und verfassungswidrig. Unser Gesetz schreibt vor, dass alle Einnahmen und Ausgaben vollständig und nachvollziehbar auszuweisen sind. Wir schaffen einen glasklaren, wahrheitsgetreuen Haushalt, der ehrlich finanziert ist und den Bürgern Rechenschaft über jeden Euro ablegt. Damit ziehen mit uns eine verlässliche Haushaltsdisziplin ein. Wir gewährleisten die Einhaltung der Schuldenbremse ohne Ausnahmen oder kreative Umwege.

Die kommunale Selbstverwaltung braucht eine verlässliche, einfache und autonome Finanzierung. Wir werden das Finanzausgleichsgesetz (FAG) grundlegend reformieren. Die Finanzausgleichsmasse wird über das geltende Mindestniveau hinaus angehoben und stärker als bisher über allgemeine Schlüsselzuweisungen statt über kleinteilige Fördertöpfe verteilt. Dabei verankern wir einen automatischen Konnexitätsausgleich, der neue oder erweiterte Aufgaben der Kommunen vollständig und dauerhaft kompensiert. Im Bundesrat werden wir uns dafür einsetzen, den gesetzlichen Gemeindeanteil an der Einkommensteuer sowie den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer spürbar zu erhöhen und die Verteilmechanismen zu vereinfachen. Bis dahin sorgt ein modernisiertes FAG für planbare Einnahmen, weniger Bürokratie und mehr Handlungsspielraum vor Ort. Unser Ziel ist, Anreize für eigene Steuerkraft zu erhalten, gemeinsame Aufgaben gerecht zu verteilen und die Kommunen von „goldenen Zügeln" durch zweckgebundene Programme zu befreien – für starke Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt.

XVII. Gesundheit und Pflege

Der freie Markt ist das beste Instrument zur Versorgung der Bürger mit Waren. Gesundheit aber ist keine Ware und darf deshalb nicht dem freien Markt ausgeliefert werden. Gesundheit ist das höchste Gut des Menschen; sie zu schützen muss das oberste Gebot einer guten Gesundheitspolitik sein. Bei der Ausrichtung gesundheitspolitischer Maßnahmen muss deshalb immer das Patientenwohl im Mittelpunkt stehen. Wirtschaftliche Interessen müssen hintangestellt werden.

Die Aufgabe der Gesundheitspolitik auch des Landes ist die Förderung der Gesundheit aller Bürger. Das Gesundheitswesen ist so einzurichten, dass das ökonomische Profitstreben Mittel zum Zweck der Volksgesundheit wird, nicht umgekehrt. Alle Bürger sollen Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung haben, die bezahlbar bleiben muss.

Angesichts der in den letzten Jahrzehnten zunehmenden Profitorientierung des Gesundheitswesens fordern wir ein grundsätzliches Umdenken weg von einer Privatisierung um jeden Preis und unternehmerischem Gewinnstreben hin zur Gesundheitsversorgung als einer öffentlichen Aufgabe. Unser besonderes Augenmerk gilt dabei der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum.

Wir werden alle Möglichkeiten der Landespolitik nutzen, um die im Laufe der Jahre durch Schlendrian, Lobbyismus und falsche Prioritätensetzung entstanden Mängel abzustellen.

Was die Pflege angeht, so ist sie ebenso wie die Kindererziehung eine lebensnahe Tätigkeit, die ursprünglich nicht professionalisiert war und erst in jüngerer Zeit durch staatliche Institutionen übernommen wurde. Pflege ist ihrem Wesen nach Ausdruck der Fürsorge liebender Angehöriger. Wir werden die Familie fördern, damit sie die ihr eigene Funktion zur Entlastung des Gemeinwesens besser erfüllen kann.

Viele Kliniken in Sachsen-Anhalt sind seit Jahren unterfinanziert. Die Folgen sind spürbar: marode Gebäude, veraltete Technik und fehlendes Personal. Wir benötigen deshalb eine deutliche Erhöhung der Investitionsmittel. Unser Ziel ist, das Investitionsvolumen von 180 Millionen Euro aus dem Jahr 2005 wieder zu erreichen. Diese Gelder müssen zweckgebunden für die Sanierung, Modernisierung und den Ausbau von Krankenhäusern in Sachsen-Anhalt eingesetzt werden, damit unsere Kliniken auch in Zukunft leistungsfähig für die Patienten und attraktiv für medizinisches Personal bleiben.

Wir schließen uns der Bundeslinie der AfD an, die eine bedarfsorientierte Krankenhausfinanzierung fordert, und setzen diese konkret für Sachsen-Anhalt um: Investitionen in moderne Medizintechnik, bessere Arbeitsbedingungen und eine zukunftssichere Infrastruktur statt Kürzungen und Schließungen.

Der Verkauf kommunaler Krankenhäuser an gewinnorientierte private Klinikkonzerne hat sich als Fehler erwiesen. Die Versorgung leidet. Die Standards werden zunehmend abgesenkt auf ein medizinisch kaum noch vertretbares Niveau. Grundsatz muss sein: Kommunen und das Land haben immer Vorrang vor privaten Käufern. Nur wenn eine öffentliche Trägerschaft nachweislich nicht möglich ist, darf über eine andere Lösung nachgedacht werden – und auch dann ausschließlich im Interesse der Patientenversorgung. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, bereits privatisierte Häuser dort, wo es medizinisch geboten ist, wieder in die Verantwortung von Land, Kommunen oder gemeinnützigen Trägern zu überführen.

Wir stehen einer notwendigen Umstrukturierung ineffizienter kleiner Krankenhäuser in Praxiskliniken unter Führung von niedergelassenen Ärzten zum Wohle und zur flächendeckenden Versorgung der Patienten nicht im Weg, sofern die Versorgungsqualität der Region hierdurch nicht abnimmt. Umstrukturierungen müssen grundsätzlich mindestens die Basisversorgung gewährleisten. Nicht alle Einrichtungen können gleich hoch spezialisiert sein. Um die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern und gleichzeitig die Effizienz und Ressourcennutzung im Gesundheitswesen zu steigern, ist es sinnvoll, dass sich bestimmte Kliniken oder Abteilungen auf bestimmte Krankheitsbilder oder medizinische Behandlungen spezialisieren.

Das neue Krankenhausstärkungsgesetz führt eine Finanzierung nach Leistungsgruppen ein. Krankenhäuser dürfen bestimmte Behandlungen künftig nur noch anbieten, wenn sie dafür festgelegte Fachabteilungen, Mindestpersonal und eine bestimmte Fallzahl nachweisen. Ziel ist eine bessere Qualitätssicherung – in der Praxis droht in Sachsen-Anhalt jedoch eine gefährliche Ausdünnung der Versorgung. Gerade kleinere Kliniken im ländlichen Raum könnten wichtige Bereiche verlieren. Besonders gefährdet sind die Geburtshilfe, die Pädiatrie oder die Innere Medizin/Notfallversorgung. Wir werden dafür sorgen, dass die Einführung von Leistungsgruppen nicht starr nach bundesweiten Maßstäben erfolgt, sondern an die besonderen Gegebenheiten unseres Landes angepasst wird – mit großen Entfernungen, dünner Besiedlung und einer ohnehin angespannten Krankenhauslandschaft. Qualitätssicherung ist wichtig, aber sie darf nicht zu einer kalten Strukturbereinigung führen. Grund- und Regelversorgung müssen in allen Regionen Sachsen-Anhalts erhalten bleiben.

Neben der niedergelassenen und freiberuflichen Ärzteschaft als einer tragenden Säule der Gesundheitsversorgung begrüßen wir auch alternative Versorgungsformen wie regionale Gesundheitszentren. Regionale Gesundheitszentren verfügen über ein breites Spektrum an Fachrichtungen, können moderne Arbeitszeitmodelle anbieten und sich somit auf die neuen Anforderungen junger Mediziner anpassen. Das erprobte Modell der Polykliniken wird hierin in Ansätzen erfolgreich weitergeführt. Die Führung der Gesundheitszentren durch Klinikkonzerne sehen wir kritisch, da diese Zentren ein Teil der Daseinsvorsorge sind.

Die Mitarbeiter des Rettungsdienstes stehen Tag für Tag für das Leben und die Gesundheit der Bürger ein. Der Rettungsdienst leistet einen unschätzbar wertvollen Beitrag bei der Gesundheitssorge und Gefahrenabwehr. Die Hilfsfrist in Sachsen-Anhalt kann aber durch den Rettungsdienst schon seit langem nicht mehr flächendeckend eingehalten werden.

Wir werden dafür sorgen, dass die Hilfsfrist durch den Rettungsdienst eingehalten werden kann. Das bedeutet mehr Dezentralisierung der Rettungswachen und eine Ausweitung der Luftrettung. Das Sicherheitsempfinden der Bürger hängt nicht nur davon ab, wie schnell die Polizei vor Ort ist, sondern auch davon, wie schnell in medizinischen Notfällen geholfen wird. Im Notfall zählt jede Sekunde. Wir werden deshalb mobile Ersthelfer (First Responder) flankierend zum Rettungsdienst auf freiwilliger Basis in das Notrufsystem aufnehmen. Ziel ist ein landesweites „First Responder"-System, bei dem freiwillige Ersthelfer digital angebunden, rechtlich abgesichert und technisch ausgestattet werden.

Das Krankenhausstärkungsgesetz sieht die Einrichtung von integrierten Notfallzentren vor, in denen stationäre Notaufnahmen mit vertragsärztlichen Bereitschaftsdiensten zusammengelegt werden. In der Theorie soll das Doppelstrukturen vermeiden – in der Praxis besteht die Gefahr, dass kleinere Notaufnahmen geschlossen werden. Für Sachsen-Anhalt lehnen wir eine solche kalte Bereinigung ab. Wir streben an, dass Notfallzentren nur dort geschaffen werden, wo sie die Versorgung wirklich verbessern. Der Zugang zu einer wohnortnahen Akut- und Notfallversorgung muss in allen Regionen unseres Landes garantiert bleiben.

Die gesetzliche Regelung des DRG-Systems (Abrechnungssystem der Krankenhäuser) ist nicht im Sinne der Patienten. Nach diesem System wird jeder Behandlungsfall nach seinem abgeschätzten Aufwand pauschal vergütet, weshalb es für Krankenhäuser profitabler ist, Patienten nach einem Eingriff so schnell wie möglich zu entlassen, obwohl für eine optimale Genesung ein längeres Verweilen im Krankenhaus angezeigt wäre. Außerdem hat dieses System dazu beigetragen, dass einst rentable Kliniken in wirtschaftliche Schieflage geraten sind.

Wir werden uns deshalb auf Bundesebene dafür einsetzen, das DRG-System zu ersetzen. Dabei ist ein System zu entwickeln, das so wenig Bürokratie wie möglich erzeugt und zugleich keine ökonomischen Fehlanreize mehr setzt, sondern Behandlungserfolg und Behandlungsqualität belohnt und so einen Wettbewerb um die beste Patientenversorgung in Gang setzt.

Ein Gesundheitssystem ist je besser, je weniger es in Anspruch genommen werden muss. Unser Ziel ist ein grundlegender Perspektivwechsel im Gesundheitswesen: Weg von einer reinen Reparaturmedizin, hin zu einer konsequenten, frühzeitigen und wirksamen Prävention. Prävention muss neben der kurativen Medizin, der Rehabilitation und der Pflege als gleichwertige vierte Säule fest etabliert werden.

Prävention verhindert Krankheiten, verlängert die Lebensdauer und steigert die Lebensqualität. Wir wollen die weit verbreitete Fragestellung „Ich bin erkrankt, was mache ich jetzt?" durch die Frage ersetzen: „Wie bleibe ich gesund?" Dazu gehört auch, neue medizinische Erkenntnisse und innovative Verfahren konsequent zu nutzen, wenn sie nachweislich dem Wohl der Patienten dienen. Der medizinische Fortschritt muss den Menschen zugutekommen – unabhängig davon, ob etablierte Strukturen oder Kostenargumente dem entgegenstehen.

Moderne Diagnostik, digitale Gesundheitsanwendungen, innovative Vorsorgeuntersuchungen und neue Therapieansätze sollen dort eingesetzt werden, wo sie sinnvoll, wirksam und patientenorientiert sind. Entscheidungen im Gesundheitswesen dürfen sich nicht primär an wirtschaftlichen Interessen, Kostendämpfung oder den Vorgaben großer Konzerne orientieren. Maßstab allen Handelns muss stets das Patientenwohl sein. Einflussnahmen von Lobbyisten und wirtschaftlichen Interessengruppen wollen wir begrenzen und Entscheidungsprozesse transparent gestalten.

Die Rahmenvereinbarung zum Präventionsgesetz in Sachsen-Anhalt aus dem Jahr 2016 verpflichtet das Land, sicherzustellen, dass Kommunen und Landkreise in die Lage versetzt werden, vorhandene Mittel für Präventionsmaßnahmen abzurufen und einzusetzen. Wir werden diese Vereinbarung konsequent mit Leben füllen und erweitern. Darüber hinaus werden wir eigenständige Präventionsstrategien entwickeln und umsetzen, die sich an den tatsächlichen gesundheitlichen Herausforderungen orientieren und neben der klassischen Schulmedizin auch Grundsätze der Ernährung und sportlichen Ertüchtigung beinhalten.

Im Rahmen der verpflichtenden Schuleingangsuntersuchungen werden wir verstärkt auf Gesundheitsrisiken wie Übergewicht, Bewegungsmangel und Fehlentwicklungen achten und Eltern frühzeitig gezielt informieren und unterstützen. Prävention beginnt im Kindesalter. Ergänzend dazu werden wir landesweite Richtlinien für die Verpflegung in Kindertagesstätten und Schulen erlassen, die sicherstellen, dass Kindern und Jugendlichen qualitativ hochwertiges, gesundes und ausgewogenes Essen angeboten wird.

Durch gezielte Förderprogramme, Aufklärungsangebote und praxisnahe Gesundheitsbildung in den Schulen wollen wir erreichen, dass Kinder und junge Erwachsene frühzeitig über die Risiken einer ungesunden Lebensführung aufgeklärt werden. Ziel ist es, Eigenverantwortung zu stärken, Gesundheitskompetenz zu vermitteln und langfristig die Zahl vermeidbarer Erkrankungen deutlich zu senken.

Ein leistungsfähiges Gesundheitssystem beginnt nicht im Krankenhaus, sondern im Alltag der Menschen. Prävention, Innovation und Patientenorientierung müssen dabei Hand in Hand gehen.

Die Altparteien haben auf den Ärztemangel nur eine Antwort: Einwanderung. Ausländische Ärzte aber sind wegen der Sprachbarriere und kultureller Differenzen oft kaum geeignet, unsere Bürger richtig zu behandeln. Hinzu kommt oft eine zweifelhafte oder schwer einschätzbare Qualifikation bei ausländischen Abschlüssen. Die beste Behandlung ist mit Ärzten gewährleistet, die hier bei uns ausgebildet wurden. Wir werden deshalb alles dafür tun, künftig nicht mehr auf ausländische Ärzte angewiesen zu sein.

In einem ersten Schritt werden wir die Kapazitäten für Medizinstudenten an den Universitäten des Landes ausbauen. Der Aufwuchs an Studienplätzen soll mindestens 20 Prozent betragen. Wir werden auch dafür Sorge tragen, dass unsere Universitäten unabhängig von dem bürokratischen und oft nicht fachgerechten Numerus-Clausus-System mehr engagierte Studienbewerber direkt annehmen.

Der ländliche Raum leidet besonders unter dem Ärztemangel. Weite Gebiete sind mittlerweile nicht mehr ausreichend hausärztlich versorgt. Geht ein Hausarzt auf dem Land in Rente, finden sich immer seltener Nachfolger. Wir werden deshalb eine ein spezielles Landarztstipendienprogramm auflegen. Das Land finanziert Medizinstudenten mit Stipendien das Studium. Im Gegenzug verpflichten sie sich, für mindestens zehn Jahre als Landärzte in Sachsen-Anhalt tätig zu sein. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, muss die erhaltenen Leistungen verzinst zurückzahlen.

Sachsen-Anhalts Pflegebranche leidet unter akutem Fachkräftemangel. Die Zahl alter und pflegebedürftiger Menschen steigt ständig, während die Zahl der Fachkräfte stagniert. Wir werden dafür sorgen, dass der zukünftige Pflegepersonalbedarf auf Basis der Ermittlung des individuellen Pflegebedarfs der Patienten und Bewohner abgeleitet wird. Danach werden wir Pflegepersonaluntergrenzen für alle medizinischen Bereiche festgelegen. Gleichzeitig müssen bürokratische Hürden konsequent abgebaut werden: Weniger Dokumentationspflichten, mehr Zeit für die Pflege am Menschen.

Die Qualität der Ausbildung entscheidet über die Qualität der Pflege. Mit der Einführung der generalistischen Pflegeausbildung wurde die bisher bewährte getrennte Ausbildung in Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege abgeschafft. In der Praxis zeigt sich zunehmend, dass diese Ausbildung nicht den fachlichen Anforderungen genügt: wichtige Spezialisierungen gehen verloren, Absolventen fühlen sich unzureichend vorbereitet, und die Attraktivität des Berufes sinkt.

Wir werden deshalb zur differenzierten Pflegeausbildung zurückkehren. Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege benötigen jeweils eigene Schwerpunkte und fundierte Fachkenntnisse. Nur so kann sichergestellt werden, dass Pflegekräfte bestmöglich auf die Bedürfnisse ihrer Patientengruppen vorbereitet sind.

Um der Pflege eine Stimme zu verleihen und die Rechte der Pflege zu stärken, fordern wir, dass die Pfleger selbst darüber abstimmen sollen, ob sie die Einrichtung einer Pflegekammer für Sachsen-Anhalt wünschen. Sollte eine Pflegekammer eingerichtet werden, soll es dort keine Zwangsmitgliedschaft geben.

Die Pflege zuhause hat gegenüber der Pflege im Heim entscheidende Vorteile. Der alte Mensch verbleibt in seiner gewohnten Umgebung, die Kosten für die Allgemeinheit bleiben überschaubar und der Sinn von Familie wird wieder deutlich. Wir sehen den herrschenden Trend, mehr und mehr Aufgaben der Familie dem Staat aufzubürden, kritisch und werden deshalb auch auf dem Gebiet der Pflege dafür sorgen, dass die Familie wieder mehr von dem übernimmt, was sie schon immer geleistet hat und was sie auch besser leisten kann als der Staat.

Die steigenden Eigenanteile in der stationären Pflege sind für viele Menschen in Sachsen-Anhalt eine untragbare Belastung. Wir stehen für eine wirksame Begrenzung dieser Kosten und mehr Unterstützung für Familien. Angesichts der hohen Kosten, die ein Pflegeplatz im Heim erzeugt, sind die Vergütungen für pflegende Familienangehörige noch zu niedrig. Wir brauchen steuerliche Entlastungen und ein Landespflegegeld. Außerdem werden wir uns auf Bundesebene dafür einsetzen, dass Pflegeleistungen innerhalb der Familie in höherem Umfang als bislang auf die Rente angerechnet werden. Zudem wollen wir Tagespflegeplätze ausbauen, damit Angehörige entlastet werden und pflegebedürftige Menschen länger zu Hause versorgt werden können.

Schwerstkranke Menschen und Sterbende haben Anspruch auf eine spezialisierte palliative Versorgung. Die Palliativmedizin hat das Ziel, die Folgen einer Erkrankung zu lindern, wenn keine Aussicht auf Heilung mehr besteht. Jeder Bürger hat das Recht, sein Leben in Würde und ohne Schmerzen beenden zu können. In Sachsen-Anhalt gibt es jedoch erhebliche regionale Unterschiede in der Palliativ- und Hospizversorgung. Gerade im ländlichen Raum fehlen Fachkräfte, die schwerstkranke und sterbende Menschen versorgen. Wir streben an, dass in allen Regionen spezialisierte ambulante Palliativdienste (SAPV) sowie stationäre Hospizplätze zur Verfügung stehen.

Angehörige sollen durch Beratung, finanzielle Unterstützung und begleitende Hilfen stärker entlastet werden. Als Ergänzung zur Unterbringung in Hospizen oder auf Palliativstationen wollen wir allerdings auch das begleitete Sterben zuhause im Kreise der Familie besonders fördern.

Die Altparteien haben während der Corona-Zeit mit irrationaler Angstpolitik und moralischem Druck eine beispiellose Einschränkung von Grundrechten durchgesetzt. Millionen Bürger wurden entrechtet, ausgegrenzt und wirtschaftlich geschädigt. Ganze Berufsgruppen wurden zur Impfung mit einem kaum getesteten mRNA-Impfstoff gezwungen, der sich im Nachhinein als unwirksam und gefährlich für Leib und Leben erwiesen hat. Kinder wurden über Jahre hinweg durch Maskenzwang, Isolation und soziale Restriktionen belastet.

Kritische Stimmen aus Wissenschaft und Gesellschaft wurden diffamiert, ausgegrenzt oder mundtot gemacht. Durch den zunehmenden Druck auf Ungeimpfte wurde bewusst eine gesellschaftliche Spaltung in Kauf genommen oder sogar gezielt betrieben. Die nur knapp gescheiterte allgemeine Impfpflicht markierte dabei den vorläufigen Höhepunkt dieses autoritären Kurses.

Die Unverhältnismäßigkeit der Maßnahmen war schon damals jedem vernünftig denkenden Menschen klar. Damit waren die Maßnahmen Unrecht. Alle Strafen und Verurteilungen für Verstöße gegen die Maßnahmen waren Unrecht. Um dieses Unrecht aufzuarbeiten, die Schuldigen zu benennen und sie zur Rechenschaft zu ziehen, werden wir einen Untersuchungsausschuss einsetzen.

Daneben werden wir für den Fall, dass sich eine Epidemie mit einem wirklich gefährlichen Virus mit hoher Mortalität ausbreitet, einen Krisenplan ausarbeiten, der einen effizienten Schutz der Bevölkerung gewährleistet.