Sparpaket für das GesundheitssystemKein Termin bei der Kardiologin ist keine Option

Barbara Dribbusch

Kommentar von

Barbara Dribbusch

Das Ende der kostenlosen Mitversicherung ist okay. Weniger okay wäre es, wenn der Zugang zu Fach­ärz­t:in­nen erschwert wird.

Foto: Kay Nietfeld/dpa

D as Sparpaket, das CDU-Gesundheitsministern Nina Warken jetzt präsentierte, ist leider nur in Teilen sozial ausgewogen. So ist es zwar akzeptabel, wenn die kostenlose Mitversicherung von Ehe­part­ne­r:in­nen dahingehend geändert wird, dass ab 2028 für die nicht erwerbstätige Partnerin – meist sind es Frauen – 3,5 Prozent an Kassenbeitrag auf das Gehalt des Hauptverdieners gezahlt werden müssen, statt wie bisher gar nichts. Wer Kinder im Alter von unter sieben Jahren hat, Angehörige pflegt oder Rent­ne­r:in ist, soll davon ausgenommen sein. Auch höhere Zuzahlungen auf rezeptpflichtige Medikamente von künftig 7,50 Euro bis 15 Euro sind angesichts des allgemeinen Spardrucks okay. Chronisch Kranke und Arme müssen weniger zuzahlen.

Nicht ausgewogen jedoch ist die Tatsache, dass die Krankheitskosten von Bür­ger­geld­emp­fän­ge­r:in­nen weiterhin von der Versichertengemeinschaft statt aus Steuermitteln gestemmt werden. Hier geht es um 12 Milliarden Euro jährlich, die eigentlich von der Allgemeinheit getragen werden müssten. Es ist kein gutes Gegenargument der Ministerin, auf den klammen Bundeshaushalt hinzuweisen, weswegen man die Summe in der überforderten gesetzlichen Krankenversicherung, also bei den Beitragszahler:innen, belässt.

Bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass die Folgen der Einsparungen am Ende die Versicherten nicht nur finanziell belasten könnten, sondern auch die Frage tangieren: Wie kriege ich Zugang zu Ärzt:innen? Bedeutet etwa der Wegfall der Sonderhonorare für Dringlichkeitsfälle in den Arztpraxen, dass noch mehr Praxen sagen: Tut uns leid, wir nehmen keine Neu­pa­ti­en­t:in­nen mehr an?

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Die bevorzugte Terminvergabe durch Servicestellen oder Dringlichkeitsvermerke auf den Überweisungen der Haus­ärz­t:in­nen werden sicher auch missbräuchlich genutzt und haben die Wartezeit im Durchschnitt nicht verkürzt, das hat der Bundesrechnungshof schon moniert. Für den Einzelnen wird der Zugang zu Ärztin oder Arzt mit dem Dringlichkeitsvermerk aber schon erleichtert. Denn die Me­di­zi­ne­r:in­nen können die Leistung mit Zuschlag abrechnen, und die Behandlungen fallen auch nicht unter das Budget, das den Arztpraxen zur Verfügung steht.

Sobald diese Extrahonorierung wegfällt, muss eine alternative Patientensteuerung her. Es kann nicht sein, dass noch mehr Kardiologinnen und Neurologen dann Untersuchungstermine für gesetzlich Versicherte erst in einem Jahr vergeben, was in einigen Fällen passiert. Einsparungen sind die eine Sache. Zugänge zu verschließen, wäre eine andere, dramatischere Folge.

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Barbara Dribbusch
Redakteurin für Soziales
Redakteurin für Sozialpolitik und Gesellschaft im Inlandsressort der taz. Schwerpunkte: Arbeit, soziale Sicherung, Psychologie, Alter. Bücher: "Schattwald", Roman (Piper, August 2016). "Können Falten Freunde sein?" (Goldmann 2015, Taschenbuch). Kontakt: dribbusch@taz.de
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17 Kommentare

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  • Einführung der Bürgerversicherung wäre eine echte und soziale Reform!

  • Das Ende der kostenlosen Mitversicherung ist tatsächlich ein Problem. Es geht nicht immer um die nebulöse Zahnarztgattin, die als billiges steuerliches Feigenblatt dem exorbitant verdienendem Ehemann eine Steuerermäßigung ermöglicht, die so gerne als moralisches Empörungsmittel in die Diskussion eingearbeitet wird.



    Die meisten sind weniger verdienende Menschen.

  • Danke für diesen Artikel! Besonders, dass auch dass die 12 Mrd für Bürgergeldempfänger erwähnt werden, die aus Steuergeld finanziert werden müssten. Interessanterweise vertritt diese Meinung heute genauso wie die TAZ auch Nius. In Spanien oder Italien gibt es z.B. ein steuerfinanziertes Gesundheitssystem - ich finde, eine vernünftige Lösung, da alle je nach Einkommen beteiligt sind, auch Beamte oder Bürgergeldempfänger. Zusätzlich braucht man keine 95 Krankenkassen mit Personal und Vorständen.

  • Ich arbeite im Gesundheitswesen und erlebe es täglich, daß nicht angebrochene Medikamentenpackungen an Apotheken zurück gehen und dort verworfen werden.

    Rechnet man das nur grob über den Daumen für ganz Deutschland hoch, kommt man schnell auf 6-stellige Summen.

  • Wir sehen anhand der knappen Länderfinanzen das reines Sparen die Probleme nicht beheben wird. Das System muss geändert werden. Eine echte Reform wäre die Einführung einer BürgerInnenversicherung, meinetwegen mit privater Zusatzversicherung. Aber ich wüsste nicht, dass in der aktuellen Diskussion auch nur ein/e einzige/r JournalistIn danach gefragt hätte, und wundere mich warum.

  • Arme und chronisch Kranke sind NICHT von der Zuzahlung befreit. Sie können sich, nachdem sie 2% (gilt übrigens für alle Versicherten, nicht nur "Arme") oder 1% (die chronisch Kranken) des Haushaltsjahreseinkommens in Zuzahlung gesteckt haben, für den Rest des Jahres befreien lassen. Wenn man als verheiratetes Ehepaar nun zusammen 60.000€ im Jahr verdient und ein Partner chronisch krank ist, kann man, NACHDEM man 600€ Zuzahlung geleistet hat, für den Rest des Jahres eine Befreiung beantragen. Nimmt einem dann richtig was ab, wenn man im Oktober eine Befreiung beantragen darf und danach dann die restlichen zwei Monate zuzahlungsfrei unterwegs ist.

  • Die Honorierung von Dringlichkeitsvermerkung hat ja leider dazu geführt, dass es einfach ohne diesen Vermerk gar nicht mehr ging und alle mit Vermerk genauso dran waren, wie vorher.



    Von daher finde ich es schon richtig, an der Schraube wieder zu drehen, damit der Vermerk wieder zu dem wird, was er ursprünglich sein sollte: Ein Hinweis darauf, dass es für diesen einen Patienten wirklich dringender ist als für die meisten anderen.



    Wenn der Vermerk nicht mehr mit der Gießkanne verteilt wird, nützt er vielleicht auch wieder etwas.



    Da gibt es eindeutig andere Stellen im System, über die man sich lauter beschweren müsste. Wie zum Beispiel die Sache mit dem Budget: Wenn ich als Patientin beim Arzt bin, muss ich hoffen, dass die anderen Patienten nicht zu krank waren, weil sonst die Finanzierung meiner Behandlung gefährdet ist.



    Ein Budget für Ärzte, das nicht berücksichtigt, wie krank seine Patienten sind, ist medizinisch gesehen eine Katastrophe. Aber das wird bei den Sparmaßnahmen gar nicht erst angefasst, weil die Korrektur eher das Gegenteil einer Sparmaßnahme wäre.

  • Die ganze lächerliche Debatte über die Gesundheitskosten der Bürgergeldempfänger*innen bräuchten wir nicht zu führen, wenn wir einfach - wie in Dänemark - das ganze System auf Steuerfinanzierung umstellen würden. Es gäbe auch nicht das Theater mit dem Pseudo-Wettbewerb der Krankenkassen oder dass Leute nicht versichert sind - mit den entsprechenden Folgen.

    Worüber hingegen kaum geredet wird: Wer Kosten sparen will im Gesundheitssystem, muss Geld für Prävention in die Hand nehmen. Erstens Abschaffung der Armut (bislang politisch nicht gewollt) und zweitens der ganzen "Schadarbeit" in den erwiesenermaßen gesundheitsschädlichen Industrien zu Leibe rücken.

  • Was im Kommentar fehlt: die Menschen zwischen den Systemen



    Wer zahlt, wenn keiner zahlen kann?



    Was als sozial ausgewogen gilt, hängt davon ab, welche Lebenslagen mitgedacht werden – und welche nicht. Die Debatte um den Umbau der Familienversicherung rechnet mit Durchschnittsfällen, blendet aber jene aus, die krank sind, nicht arbeiten können und dennoch keinen Anspruch auf Leistungen haben. Genau hier entscheidet sich, ob Solidarität trägt – oder ob sie zur Leerformel wird.

    Wer zahlt, wenn keiner zahlen kann?



    Frau Dribbusch, Sie schreiben, es sei „akzeptabel“, die beitragsfreie Familienversicherung umzubauen, flankiert von Ausnahmen für klar definierte Gruppen. Diese Einschätzung wirkt schlüssig – solange man davon ausgeht, dass alle übrigen Betroffenen zahlen können. Genau hier liegt die Leerstelle Ihres Kommentars.



    Denn es gibt Menschen, die krank sind, nicht arbeiten können, deren Rentenanträge abgelehnt wurden und über deren Klagen noch entschieden wird. Sie erhalten keine Sozialleistungen, weil das Haushaltseinkommen formal knapp zu hoch ist. Für sie ist ein zusätzlicher Krankenversicherungsbeitrag keine Zumutung, sondern schlicht nicht leistbar.

  • Die Gesamtzahl der Termine erhöht sich nicht dadurch, dass Ärzte zusätzliche Honorare dafür bekommen, dass sie in dringenden Fällen auch entsprechend kurzfristige Termine vergeben. Diese vor einigen Jahren eingeführten Zusatzhonorare haben den Ärzten schlicht mehr Geld für den gleichen Leistungsumfang gebracht. Ich habe es als gesetzlich Versicherter im Übrigen stets so erlebt, dass Ärzte bei akuter Behandlungsbedürftigkeit kurzfristige Termine machten - auch ohne "Dringlichkeitsüberweisungen" mit zusätzlichem Honorar. Die Terminvergabe muss sich primär nach medizinischen Kriterien richten und nicht danach, womit Ärzte am meisten verdienen können. Und diejenigen unter den Ärzten, die dazu nicht bereit sind, sollten dafür nicht auch noch finanziell belohnt werden. Wenn für die bloße Terminvergabe in eiligen Fällen extra verdient wird, schafft dies nur einen Anreiz zur künstlichen Verknappung der Termine nach dem Motto: "Entweder zusätzliches Geld oder Termin erst im nächsten Jahr." Das ist einem solidarischen Gesundheitssystem fremd.

  • Schon krass, dass die taz abnickt, die kostenlose Mitversicherung von Ehe­part­ne­r:in­nen in der Krankenvericherung mal eben so abzuschaffen, trotz der Kritik z.B. von der IG-Metall und den Krankenversicherungen selbst.

    Sollen sich Millionen von Ehepartnern doch Jobs suchen, damit sie krankenversichert sind und das Familieneinkommen gehalten werden kann! Logisch, denn selbst die Grünenvorsitzende Brantner blinkte in der FAZ kräftig nach rechts, nach dem Motto: der FREIE Markt wird es richten!

    Blöd nur, dass die betroffene Arbeitnehmerguppe aufgrund langjähriger Abwesenheit aus dem Job in ihren Berufen nicht gefragt ist, also Handlangerjobs wie Regaleauffüllen etc. machen müsste, um krankenversichert zu sein!



    Für diese Arbeitnehmergruppe gibt es keine Konzepte mit guten staatlichen Weiterbildungen, damit sie eine Chance haben. Gilt auch für viele der über drei Millionen Arbeitslosen.

    GAR NICHTS Frau Dribbusch ist also in dem Zusammenhang ok, wenn Millionen Betroffene - ob sie wollen oder nicht - auf den Billiglohnjobarbeitsmarkt gekehrt werden, nach dem Motto: siehe zu wie du zurechtkommst, struggelt miteinander! Solidarität war gestern einmal!

    • @Lindenberg:

      "Sollen sich Millionen von Ehepartnern doch Jobs suchen, damit sie krankenversichert sind und das Familieneinkommen gehalten werden kann!"



      aber dann sind sie wenigstens gleichberechtigt....(Ironie oder wie das heißt)

  • Die ganze Reform geht die wichtigsten Themen nicht an.

    Zum Beispiel bleiben auch in Zukunft die Staatsdiener privat versichert und erhalten Beihilfe bis 80%.

    Weiter gibt es zig unnötige gesetzliche Kassen oder Ersatzkassen und jede einzelne zahlt Vorstandsgehälter und Boni und jede verwaltet sich selber.

    Immer noch bleibt die Abrechnung intransparent, weil der Patient keine Rechnung zu sehen bekommt, was Falschabrechnung und auch Abrechnungsbetrug befördert.

    Die meisten der 66 Punkte sollen bei Leistungen einspaaren oder die Einnahmen vergrössern, zu strukturellen Poblemen im System gibt es nicht einen einzigen Vorschlag.

    Da frage ich mich doch was das für eine Kommision war und welche Interessen hier vertreten wurden.

    • @Moonlight:

      kann man nicht die Rechnung neuerdings in der GesundheitsApp nachsehen? Ich meine bei der Techniker ist das so..

      • @nutzer:

        In der AOK App kann ich die Abrechnung sehen.

    • @Moonlight:

      „Immer noch bleibt die Abrechnung intransparent, weil der Patient keine Rechnung zu sehen bekommt,...."



      Das ist Falsch. Eine Patientenquittung können sie jederzeit von ihrem Arzt verlangen oder von ihrer Krankenkasse. Auch Online, wenn sie sich bei ihrer KK anmelden, können Sie sie jederzeit einsehen.

    • @Moonlight:

      Die meisten der Kommissionsvorschläge - wenngleich nicht die meisten, die in den Medien behandelt werden - sind auf eine Senkung bzw. Begrenzungen der Vergütungen für die Leistungserbringer gerichtet. In zahlreichen (nicht allen) Bereichen können die Anbieter von Gesundheitsleistungen zulasten der Beitragszahler Mondpreise verlangen. Das muss sich ändern. Vor allem dürfen die Vergütungen nicht stärker steigen als die Löhne, aus denen die Versicherten das alles bezahlen müssen.

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