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Kommentar
Transfeindlichkeit als Liste bleibt möglich
Die heutige Debatte im Petitionsausschuss zu den geplanten Sonderregistern zur Erfassung von trans und nichtbinären Menschen brachte leider keine Entwarnung. Die Erosion von Persönlichkeitsrechten muss verhindert werden.
"Wir gehören nicht auf eine Liste": Protestschild beim CSD Erfurt 2025 (Bild: IMAGO / Paul-Philipp Braun)
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23. März 2026, 14:27h 5 Min.
Wer wollte, konnte heute eine Lehrstunde in Demokratie erleben: Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hatte die Petition 1839501 auf der Tagesordnung, die den Titel trägt: "Meldewesen – Keine Führung eigener Register zur Erfassung von trans* und nichtbinärer Personen" (queer.de berichtete2). Die im Sommer letzten Jahres beim Bundestag eingereichte Petition unterzeichneten digital 41.100 Menschen. Initiiert hatte sie Kai Alexander Cremers, der nun im Ausschuss die Gründe dafür vortrug und dabei von Julia Monro, Vorständin beim LSVD+, begleitet und unterstützt wurde.
Die Möglichkeit, Petitionen einzureichen, ist durch ein im Grundgesetz verankertes Recht garantiert, um entweder einzeln oder in Gemeinschaft Bitten oder Beschwerden vorzubringen. Hier nun ist es die Bitte, die "Rechte auf informationelle Selbstbestimmung, Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung" uneingeschränkt in ihrer Geltung zu bewahren.
Keine Zwangs-Outings von SBGG-Nutzer*innen!
Genau diese Rechte will aber das Bundesministerium des Innern (BMI) durch eine Verordnung schleifen, die für immer und bei allen Behörden diejenigen Menschen als Gruppe kenntlich macht, die das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) für eine Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens in Anspruch genommen haben.
Und wozu die Schaffung einer Datenbank zu Geschlechtsidentitäten, wozu diese automatisierte Übermittlung an alle Behörden? Die Begründungen sind so fadenscheinig wie die ganze Verordnung. In einem internen Papier wurde letztes Jahr als wichtigster Grund genannt: Behörden müssten dann im Bedarfsfall manuell Datenänderungen vornehmen. Klar, ohne Outing ist trans leider nicht zu haben, aber warum muss ich mich auch noch der Gefahr aussetzen, in einer Liste geführt zu werden? Ein Verbot von Listen heißt am Ende doch auch, dass sie möglich sind – trotz Protokollpflicht im Datensystem und entsprechender Auskunftspflicht der betreffenden Person gegenüber.
Jedenfalls ließen die Widerstände gegen das Vorhaben nicht lange auf sich warten und sie kamen laut und deutlich aus der Community, begleitet von solidarischen Positionierungen zivilgesellschaftlicher Organisationen. Offenkundig war das BMI überrascht von den Reaktionen, die sich ihr Vorhaben wahrscheinlich als Selbstläufer dachten. Und um im Bundesrat, aus dem – wie zu hören war – ursprünglich der an das BMI gerichtete Wunsch einer einheitlichen Regelung kam, keine Ablehnung zu kassieren, hatte das BMI im letzten Jahr kurzerhand die Verordnung von der Tagesordnung nehmen lassen.
Keine abschließende Entscheidung zur Petition
Aktuell nun also die Aussprache im Petitionsausschuss. Und was ist ihr Ergebnis? Die Vorsitzende des Ausschusses Hülya Düber (CDU/CSU) stieg in die Aussprache mit der Feststellung ein, es werde heute keine abschließende Entscheidung zur Petition geben. Wir werden also so oder so weiter am Ball bleiben müssen. Die Lage bleibt vorerst unsicher und unübersichtlich.
Die Staatssekretärin Daniela Ludwig aus dem BMI erklärte wiederum mehrfach, dass sie mit dieser Verordnung nur eine Vorgabe des SBGG erfülle. Sie gab die Schuld also an die Vorgängerregierung. Denn dort stehe nun mal die Historisierung der ursprünglichen Daten, d. h. die Datenspeicherung wie sie die Verordnung vorsieht. Notwendig wäre eine Gesetzesänderung, so die Staatsekretärin, wenn eine andere Handhabung der geänderten Daten gewünscht werde.
Aber ist das so? Gibt der Paragraf 10 SBGG das wirklich her? Oder geht es eher um Interpretationsfragen? Berechtigte Zweifel äußerte jedenfalls Nyke Slavik von Bündnis 90/Die Grünen, die sich verständlicherweise nicht den Schuh anziehen wollte, sozusagen die Mit-Verursacherin dieser bedenklichen Verordnung zu sein. Denn selbstverständlich können und müssen alle irgendwann einmal entstandenen Daten (Heirat, Adoption, SBGG, Rente oder was auch immer) in einem zentralen Register gespeichert, um anlassbezogen abgefragt zu werden. Aber das Schlüsselwort bleibt: Gibt es dafür einen Anlass?
Zwischen Legalität und Legitimität gibt es einen himmelweiten Unterschied
Kein Interesse an Listen zu haben, wie die Staatssekretärin betonte, heißt ja nicht, dass sie nicht möglich sind. Ein Problem bleibt eben die anlasslose Erfassung von Daten einer Personengruppe und deren flächendeckende Weiterverbreitung. Denn wo bleibt die Verhältnismäßigkeit und wie ist das Sicherheitsbedürfnis des Staates zu bewerten, wenn wir bis heute keine Beispiele aus der Realität kennen?
Sicherlich ist eine einheitliche, bundesweite Regelung vorzuziehen. Dass jedes Bundesland sich eine eigene Verordnung bastelt, stellt in der Tat keine wünschenswerte Alternative dar. Eine wirkliche Alternative sehe ich allerdings darin, dass sich alle Verantwortlichen an einen Tisch setzen, um zu einer vernünftigen Antwort zu kommen, wie mit hochsensiblen Daten umzugehen sei. Ein Jahrmarkt für politische Eitelkeiten sollte jedenfalls nicht sein. Und wenn dafür eine Konkretisierung des SBGG an dieser Stelle erforderlich und sinnvoll sein soll, dann bitte schreibt da hinein, was gewünscht und gewollt wird.
Denn klar ist ja wohl auch, dass man sich Transfeindlichkeit durchaus als eine Liste vorstellen kann mit der Überschrift: Seht her, das sind sie, die "Geschlechtswechsler". Zwischen Legalität und Legitimität gibt es einen himmelweiten Unterschied. Legalitäts-Denken hat uns in Deutschland schon zwei Diktaturen beschert.
Auch wenn sich die Staatssekretärin vehement gegen das Zitieren von Geschichte verwahrte, dann ist das keine Rechtfertigung, Rechtsstaatlichkeit rein formalistisch zu betreiben. Denn die Lehre aus der Geschichte bleibt, dass sich das positive Recht des Staates an den Menschenrechten messen lassen muss. Grundrechte lassen sich, wie wir an der geplanten Verordnung sehen, die das Ministerium für gut gemeint hält und darum Legalität in Anspruch nimmt, wenn nicht aushebeln, so doch untergraben. Deshalb: Keine Erosion von Persönlichkeitsrechten!
Links
- https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2025/_07/_14/Petition_183950.$$$.a.u.html
- https://www.queer.de/detail.php?article_id=57307












