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Chemnitz
Liebich tritt Haft nicht an – Fahndung
Bis 18 Uhr sollte sich Neonazi Marla-Svenja Liebich am Freitag in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz melden, erschien aber nicht und setzte sich offenbar ins Ausland ab. Nun wird mit Haftbefehl nach Liebich gesucht.
Symbolbild: Zelle in einer Justizvollzugsanstakt (Bild: IMAGO / photothek)
- 30. August 2025, 07:28h 3 Min.
Neonazi Marla-Svenja Liebich aus Sachsen-Anhalt ist nicht zum Haftantritt in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz erschienen. "Frau Liebich war bis heute um 18 Uhr zum Haftantritt geladen", sagte Oberstaatsanwalt Dennis Cernota am späten Freitagabend der Deutschen Presse-Agentur. Gegen Liebich ergehe nun ein Vollstreckungshaftbefehl. Zu Details der Fahndungsmaßnahmen wollte Cernota "aus operativtaktischen Gründen" keine Angaben machen.
Neben Journalist*innen hatten sich am Abend vor der Justizvollzugsanstalt auch Demonstrant*innen versammelt. Nach Angaben der Polizei waren mindestens 60 Menschen gekommen. Laut Polizei hatte die rechtsextreme Splitterpartei Freie Sachsen die Versammlung angemeldet.
Liebich fühlt sich "unpässlich"
Während der Kundgebung wurde nach Angaben der Beamt*innen auch eine Audiodatei vorgespielt. Ein Sprecher gab an, sie stamme "mutmaßlich von der Person, die heute hier die Haft antreten wollte". Diese habe mitgeteilt, dass sie sich "unpässlich fühlt, in ein Drittland abgesetzt hat", sagte der Polizeisprecher. Daraufhin seien sowohl die Versammlung als auch der Polizeieinsatz beendet worden.
In einem Post auf der Plattform X, der unter dem Namen Liebichs abgesetzt wurde, hieß es am Abend: "Das Kunststück eines Zaubertricks: Alle Augen werden auf die Kulisse gelenkt, während das Objekt im Schatten verschwindet. Niemand wusste von meinem Entschluss – kein Anwalt, keine Familie. Was folgt? Ein internationaler Haftbefehl."
Verurteilt u.a. wegen Volksverhetzung
Das Amtsgericht Halle hatte Liebich im Juli 2023 wegen Volksverhetzung und anderer Delikte wie übler Nachrede und Billigung eines Angriffskriegs zu eineinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Das Landgericht Halle verwarf im August 2024 die dagegen gerichteten Berufungen. Das Oberlandesgericht Naumburg in Sachsen-Anhalt stellte auf Revision von Liebich im Mai zwar die Strafverfolgung wegen des Vorwurfs der Billigung eines Angriffskriegs ein, bestätigte aber die für die Haftstrafe maßgebliche Verurteilung wegen zweifacher Volksverhetzung.
Liebich war jahrelang als Neonazi aus Halle berüchtigt und trat immer wieder mit queerfeindlichen Aktionen in Erscheinung, etwa mit Demonstrationen gegen CSDs. 2022 störte Liebich etwa den CSD Halle und sagte laut einem Bericht zu den Teilnehmenden: "Ihr seid Parasiten dieser Gesellschaft" (queer.de berichtete1). Außerdem warnte Liebich laut "Spiegel" (Bezahlartikel2) vor "Transfaschismus".
Vermeintliche Transition als Provokation
So war es überraschend, dass Liebich Ende 2024 nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes den Geschlechtseintrag ändern ließ und sich fortan als trans Person präsentierte (queer.de berichtete3). Dabei steht der Verdacht im Raum, der früher unter dem Vornamen Sven bekannte Rechtsextremist, der nun Lippenstift, goldene Ohrringe und ein Oberteil mit Leopardenmuster trägt, habe den Geschlechtseintrag nur geändert, um das Selbstbestimmungsgesetz zu verhöhnen und die Haftbedingungen für sich zu beeinflussen und damit in einem Frauengefängnis untergebracht zu werden.
Auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) warf Liebich einen Missbrauch der neuen Regelungen vor und forderte Änderungen am Gesetz. "Der Geschlechterwechsel scheint hier eindeutig ein Missbrauchstatbestand zu sein", sagte er dem Nachrichtenportal "ZDFheute.de".
Wegen Liebichs Änderung des Geschlechtseintrags ist in Deutschland zuletzt eine heftige Debatte entbrannt. In den vergangenen Tagen wurde über die mögliche Unterbringung von Liebich in einem Frauengefängnis diskutiert und dabei aus der Union das komplette Selbstbestimmungsgesetz infrage gestellt (queer.de berichtete4). Grundsätzlich werden Männer und Frauen in Gefängnissen getrennt untergebracht, so sieht es das sächsische Strafvollzugsgesetz vor. Nach einer Neuregelung von 2024 kann aber im Einzelfall auch anders entschieden werden, und zwar "unter Berücksichtigung der Persönlichkeit und der Bedürfnisse der Gefangenen". Über die Unterbringung Liebichs sollte nach Haftantritt entschieden werden. (dpa/AFP/cw)
Links
- https://www.queer.de/detail.php?article_id=43215
- https://www.spiegel.de/panorama/marla-svenja-liebich-fragen-um-geschlechtswechsel-bei-neonazi-a-5c5e2025-1d9e-4020-bb50-100e0adab709
- https://www.queer.de/detail.php?article_id=52273
- https://www.queer.de/detail.php?article_id=54821
- https://www.queer.de/abstimmen_ergebnis.php?wahl=1191












