Korruptionsverfahren in Spanien: Wenn Polizisten Beweise vernichten
In Spanien beginnen Gerichtsverfahren gegen führende Politiker der beiden großen Parteien des Landes. Ministerpräsident Pedro Sánchez gerät unter Druck.
Da ist es wieder, das hässliche Gesicht der Korruption. Seit dieser Woche laufen in Spanien zwei Gerichtsverfahren gegen ehemalige hochrangige Politiker der beiden großen Parteien des Landes – der regierenden Sozialistischen PSOE von Ministerpräsident Pedro Sánchez und der konservativen Partido Popular (PP), die bis 2018 die Geschicke des Landes lenkte.
José Luis Ábalos, Sánchez’ ehemalige rechte Hand in der Partei und Transportminister von 2018 bis 2021, muss sich vor dem Obersten Gerichtshof verantworten. Er soll sich unter anderem an Maskenlieferungen während der Covidpandemie bereichert haben.
Von der PP steht Jorge Fernández Díaz vor der Audiencia Nacional, einem Sondergerichtshof für Korruption und organisiertes Verbrechen. Fernández Díaz, von 2011 bis 2016 Innenminister unter dem konservativen Ministerpräsidenten Mariano Rajoy, wird beschuldigt, mit der PP nahestehenden Polizisten gezielt Beweise über die Korruption in der Partei entwendet und vernichtet zu haben.
Sowohl für die PSOE als auch für die PP sind die Verfahren ein herber Schlag. Die beiden Verfahren bestimmen spanische Talkshows und Radiodebatten, wie – außer dem Irankrieg und dessen wirtschaftlichen Auswirkungen – dieser Tage kein anderes Thema.
Sánchez unter Druck
Sánchez gerät dabei unter Erklärungsdruck. Ábalos, für den die Staatsanwaltschaft 24 Jahre Haft wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder und der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung fordert, war maßgeblich am Aufstieg und Machterhalt des Ministerpräsidenten beteiligt.
Er begleitete Sánchez treu bei seinen innerparteilichen Urwahlen und wurde anschließend Organisationssekretär der PSOE und später Minister. Zusammen mit Ábalos steht dessen ehemaliger Berater, Koldo García, mit vor Gericht. Für ihn fordert die Staatsanwaltschaft 19 Jahre Haft. In den kommenden Wochen sollen 75 Zeugen und rund 20 Sachverständige vernommen werden.
Ábalos soll nicht nur bei der Lieferung von Masken die Hand aufgehalten haben, sondern auch bei öffentlichen Aufträgen und bei der Rettung einer der großen Fluggesellschaften des Landes. Laut polizeilichen Ermittlungen geht es um über eine Million Euro. Was besonders schwer wiegt: Santos Cerdán, Ábalos’ Nachfolger als Organisationssekretär, sitzt ebenfalls in Untersuchungshaft. Auch ihm wird Korruption im großen Stile vorgeworfen.
Beim Verfahren gegen Ex-Innenminister Fernández Díaz geht es um den Versuch, die jahrelange illegale Parteienfinanzierung der PP zu vertuschen. Der Kassenwart der Konservativen, Luis Bárcenas, verwaltete eine Schwarzgeldkasse und finanzierte daraus nicht nur Wahlkämpfe, sondern auch Sonderzahlung an hohe Parteipolitiker. Als er aufflog und inhaftiert wurde, sicherte – so die Anklage – die aus rund 70 Mann bestehende sogenannte „patriotische Polizei“ auf Anweisung von Fernández Díaz dessen versteckten Unterlagen und entwendete Beweise.
Verurteilung trotz „patriotischer Polizei“
Die Staatsanwaltschaft fordert für Fernández Díaz, der zusammen mit zehn weiteren Angeklagten vor Gericht steht, 15 Jahre Haft. Die illegalen Polizeioperationen konnten nicht verhindern, dass die PP 2018 als korrupte Organisation verurteilt wurde. Sánchez nutzte damals die Gunst der Stunde und löste den konservativen Rajoy per Misstrauensvotum an der Regierung ab.
In weiteren Ermittlungen wird untersucht, inwieweit die „patriotische Polizei“ auch gegen politische Opponenten wie die linksalternative Podemos und die Unabhängigkeitspolitiker in Katalonien eingesetzt wurde. Sie soll für gefälschte Vorwürfe verantwortlich sein, die gezielt der Presse zugespielt wurden und dann nach wochenlangen hitzigen Debatten im Sand verliefen.
Am 23. April werden der damalige Ministerpräsident Mariano Rajoy und die damalige Generalsekretärin der PP, María Dolores de Cospedal, als Zeugen aussagen müssen. Das Gericht weigerte sich, trotz mehrere Anträge der PSOE, die als Nebenklägerin auftritt, gegen die beiden ebenfalls zu ermitteln.
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