LG Hamburg entscheidet über Spiegel-Bericht: Chris­tian Ulmen greift Deep-Fake-Ver­dacht gericht­lich an

von Dr. Felix W. Zimmermann

01.04.2026

Nach LTO-Informationen hat Christian Ulmen Unterlassungsanträge vor dem Landgericht Hamburg gegen den Spiegel eingereicht. Der Hauptvorwurf von Collien Fernandes wird dabei nicht angegriffen, dafür aber Deep-Fake-Verdächtigungen.

In der Auseinandersetzung um den Spiegel-Bericht “Du hast mich virtuell vergewaltigt” sind die angekündigten gerichtlichen Schritte von Christian Ulmen nun Tatsache geworden.
Die Kanzlei Schertz Bergmann reichte für ihren Mandanten einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vor dem Landgericht Hamburg ein. 

Nach LTO-Informationen wendet sich Ulmen zum einen gegen Deepfake-Verdächtigungen. Laut dem Antrag habe der Spiegel den falschen Verdacht erweckt, Ulmen habe Deepfake-Videos, die Collien Fernandes zeigen, hergestellt und verbreitet.  Zum zweiten moniert Ulmen, der Spiegel habe den falschen Verdacht erweckt, Ulmen habe gegenüber seiner Ex-Frau wiederholt körperliche Übergriffe und Körperverletzungen begangen sowie sie schwer bedroht. Außerdem sei eine Aussage des “Spiegel” zur Ladung und zur Absage des Gerichtstermins auf Mallorca falsch.

Die Kernvorwürfe, die Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann erhebt, werden nicht angegriffen. Der Spiegel hatte über die Erstellung von Fake-Accounts durch Ulmen im Namen seiner Ex-Frau berichtet. Damit sollen über hundert Männer angeschrieben worden sein. Mit ca. 30 Männern soll eine Kommunikation begonnen worden sein, die am Ende in der Übermittlung von pornografischem Material und Fake-Telefonsex mündete. Was die Gewaltvorwürfe angeht, fällt auf, dass Ulmen nicht per se eine Körperverletzung in Abrede stellt, sondern sich gegen den vermeintlichen Vorwurf wendet, Übergriffe seien “wiederholt” begangen worden.  

Deep-Fake-Verdacht durch Spiegel?

Der Verfügungsantrag zu Deep-Fake-Vorwürfen überrascht. Hatte die Kanzlei Schertz Bergmann noch am Freitag in einer Presserklärung verlautbaren lassen, der Spiegel habe den Vorwurf der Herstellung oder Verbreitung von Deepfake-Videos durch Christian Ulmen nicht aufgestellt. Zwar ist ein "Vorwurf" etwas anderes als der nun angegriffene “Verdacht”. Die Formulierung "überhaupt nicht erhoben" in der Pressemitteilung deutete aber eher darauf hin, dass der Spiegel nicht rechtlich wegen eines Deep-Fake-Verdachts in Anspruch genommen werden sollte. Eine dahingehende Anfrage von LTO an die Kanzlei Schertz Bergmann blieb unbeantwortet. 

Rechtlich wird es hier nun zum einen darauf ankommen, ob im Bericht des Spiegel tatsächlich der Verdacht erweckt wird, Ulmen habe Deep-Fake-Videos hergestellt und/oder verbreitet. Über eine Herstellung liest sich im Bericht nichts. Der Spiegel hat auch nicht ausdrücklich den Verdacht erhoben, dass Ulmen derartiges Deep-Fake-Material verbreitet habe. Allerdings ist der Artikel so aufgebaut, dass sich aus dem Kontext beim Lesen durchaus der Verdacht ergeben könnte, dass Deep-Fake-Videos verbreitet wurden. 

Zahlreiche Medien und “Influencer” entnahmen genau dies zunächst dem Bericht. Um hier juristisch erfolgreich zu sein, müsste das LG Hamburg aber zu dem Schluss kommen, dass der Eindruck beim Lesen zwingend erweckt wird. Dies allein würde jedoch noch nicht zur Unzulässigkeit führen, wenn der Spiegel die Voraussetzungen der Verdachtsberichterstattung eingehalten hat. So könnte sich etwa der geforderte “Mindestbestand an Beweistatsachen” für eine derartige Verdachtserweckung aus dem unstreitigen Verhalten von Christian Ulmen ergeben. 

Der Spiegel hat nun Gelegenheit zur Stellungnahme. Üblicherweise ist beim LG Hamburg innerhalb von zwei Wochen mit einer gerichtlichen Entscheidung zu rechnen. Die Dauer hängt aber davon ab, wie viel die Parteien nun noch vortragen werden.

* Nachtrag: Die Pressestelle des Landgerichts Hamburg hat den Eingang des Verfügungsantrags und dessen Inhalt inzwischen bestätigt. 

Zitiervorschlag

LG Hamburg entscheidet über Spiegel-Bericht: . In: Legal Tribune Online, 01.04.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59647 (abgerufen am: 01.04.2026 )

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