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Bundesverfassungsgericht Beamtenbesoldung in Berlin über Jahre verfassungswidrig
Harbarth, Yvonne Ott, Henning Radtke und Heinrich Amadeus Wolff, kommt am 23.09.2025 zur Urteilsverkündung in den Verhandlungssaal des Bundesverfassungsgerichts. (Quelle: Picture Alliance/Uwe Anspach)
Video: rbb24 Abendschau | 19.11.2025 | Nural Akbayir
  • Karlsruhe: Beamtenbesoldung in Berlin zwischen 2008 und 2020 verfassungswidrig
  • Land Berlin muss bis 31. März 2027 Neuregelung schaffen
  • Frage der Nachzahlungen bei vielen noch nicht entschieden

Die Besoldung der Beamten in Berlin ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über viele Jahre hinweg verfassungswidrig gewesen. Die entsprechenden Regelungen im Berliner Besoldungsrecht waren in den Jahren 2008 bis 2020 demnach überwiegend nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, entschieden die Karlsruher Richter in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss.

Dabei ging es um Gruppen der sogenannten Besoldungsordnung A - also zum Beispiel Polizei-, Lehr- und Bundeswehrkräfte in höheren Diensten. Das Land Berlin muss nun bis zum 31. März 2027 eine Neuregelung schaffen.

Nachzahlungen für viele noch offen

Der Beschluss bedeutet allerdings nicht, dass nun alle Berliner Landesbeamten Nachzahlungen zu erwarten haben. Eine rückwirkende Behebung der zu niedrigen Löhne sei nur bei den Klägern des Ausgangsverfahrens nötig und bei denjenigen Beamten, über deren Anspruch noch nicht abschließend entschieden sei, erklärte das Bundesverfassungsgericht. Berlins Finanzverwaltung ermittelt nun, welche Folgen die Entscheidung für das Land Berlin hat.

Das Bundesverfassungsgericht betonte im Beschluss drei Schritte für die gerichtliche Prüfung, ob die Besoldung das Grundgesetz verletzt: Zunächst soll geprüft werden, ob die Mindestbesoldung eingehalten wird. Im zweiten Schritt soll kontrolliert werden, ob die Besoldung an "die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards" angepasst sei. Falls die ersten zwei Schritte einen Verstoß ergeben, müsse im dritten Schritt geprüft werden, ob dieser eventuell ausnahmsweise verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist.

Alimentationsprinzip nicht erfüllt

Das Gericht entwickelte mit dem Beschluss seine eigene Rechtsprechung fort. Nach der Entscheidung verstieß das Land Berlin gegen das Alimentationsprinzip, wonach der Dienstherr seinen Beamten und deren Familien lebenslang einen amtsangemessenen Unterhalt zu gewähren hat. Dies war in Berlin dem Beschluss zufolge nicht erfüllt.

Konkret ging es um die Besoldung von Berliner Beamten beispielsweise der Polizei, der Verwaltung und der Feuerwehr. Die Entscheidung wurde mit Spannung erwartet, weil auch Gerichte aus anderen Bundesländern Karlsruhe nach der Rechtmäßigkeit der Bezahlung von Landesbeamten oder Richtern fragten.

Das Bundesverfassungsgericht hat seit 2015 in mehreren Entscheidungen einen Rahmen definiert, ab wann die Vergütung nicht mehr amtsangemessen ist. So muss sie demnach zum Beispiel mindestens 15 Prozent über dem Niveau der Grundsicherung liegen.

Sendung: rbb24 Abendschau, 19.11.2025, 19:30 Uhr

Sendung:

Berlin

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98 Kommentare

  • Marcus

    Ich kann den Frust und das vielfach vorhandene Unverständnis auf Grund der mangelnden Kenntnisse des doch schwer zu verstehenden Themas durchaus nachvollziehen. Fakt ist jedoch, die höchste richterliche Instanz unseres Staates hat gem. der Rechtslage entschieden, und nicht auf Grund eines Bauchgefühls. Ob dies nun allen passt, kann ich leider nicht beurteilen, habe aber eine Vermutung.

    • MaxU

      Wer mehr Infos haben will findet die bei Beck aktuell oder LTO. Beck aktuell berichtet auch wie viele Beamte alleine in Berlin gegen die Besoldung vorgegangen sind. " Auf­grund der Viel­zahl von Be­sol­dungs­ord­nun­gen und -grup­pen sowie eines sich stets wan­deln­den Ni­veaus der amts­an­ge­mes­se­nen Be­sol­dung berge die Pro­ble­ma­tik "das Po­ten­zi­al, die Ar­beits­fä­hig­keit des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts bis hin zu einer Blo­cka­de zu be­ein­träch­ti­gen". Al­lein in Ber­lin harr­ten dem­nach rund 100.000 an­hän­gi­ge Wi­der­spruchs­ver­fah­ren und tau­sen­de Kla­ge­ver­fah­ren der an­ste­hen­den Karls­ru­her Ent­schei­dung. Und nicht nur für Ber­lin, son­dern auch für an­de­re Bun­des­län­der werde die Ent­schei­dung eine Rolle spie­len, so der Senat. "

  • Norbert D.

    @Angelika Wie kann man nur einen solchen Unsinn schreiben? Sollte Berlin (ins Besondere) und andere Bundesländer scheitern, wird das die Allgemeinheit tragen müssen. Also auch die Junge Union. Für Berlin wird es heißen, weniger Bäume und nochmehr Ausbluten der Bevölkerung. Aber nebenbei: Sie sollten sich mal intensiv mit der Rentenreform auseinander setzen und nicht den Medien hinterher laufen.

    0 Antworten
  • Contra

    Beamten-Bashing und Sozialneid! Beamte würden für vergleichbare Tätigkeiten in der freien Wirtschaft mehr bekommen. Beamte wollen auch an der allgemeinen Lohnentwicklung teilhaben. Bei den Berliner Beamten wurde der Gürtel ordentlich enger geschnallt.

    0 Antworten

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