Auch Bundespräsidenten brauchen Urlaub, das hat sogar das Grundgesetz erkannt und regelt seine Vertretung. Weil aber auch sonst keiner da ist, ist nun NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst dran. Wer könnte ihn vertreten?
Am Montagmorgen hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier noch schnell den syrischen Präsidenten Ahmed Al Sharaa in Schloss Bellevue empfangen, dann geht es für ihn in den Osterurlaub. Damit das oberste Bundes- und Verfassungsorgan der Bundesrepublik trotzdem funktionsfähig bleibt, bestimmt das Grundgesetz (GG) selbst seinen Stellvertreter – etwas Außergewöhnliches in der deutschen Verfassung, die zu Vertretungsfragen ansonsten eher schweigt. Als Vertreter benennt Art. 57 GG ganz im Sinne des Föderalismus den Präsidenten des Bundesrates.
Vertreter der Vertreterin des Vertreters
Das wäre aktuell Bremens Regierungschef Andreas Bovenschulte (SPD). Der kann aber gerade nicht. Den Fall hat das GG nicht geregelt. Gängige Praxis ist, dass dann der Vize-Bundesratspräsident einspringen soll, so regelt es auch die Geschäftsordnung des Bundesrates (GO BR) in § 7 Abs. 1. Erste Vizepräsidentin ist die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD)… und auch die kann nicht. Die erste Frau in der Rolle des Staatsoberhaupts, dazu wird es also nicht einmal vertretungsweise kommen.
Damit fällt die Aufgabe NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) zu: Ab heute übernimmt Wüst daher eine Woche lang bis zum 6. April die Aufgaben des Bundespräsidenten. Eingeschworen wird er dafür nicht, dieselben Befugnisse wie Amtsinhaber Frank-Walter Steinmeier hat er trotzdem. Er kann jetzt also eine Woche lang Gesetze ausfertigen, Begnadigungen aussprechen und Richter ernennen. Der präsidiale Terminplan ist aktuell allerdings leer. Anweisungen kann Steinmeier seinem Vertreter nicht geben: Da Wüst sämtliche Befugnisse zustehen, verfügt er über die gleiche Unabhängigkeit wie der Amtsinhaber. Dessen Gehalt und die Dienstwohnung "Villa Wurmbach" bekommt er aber trotzdem nicht.
Wer würde Wüst vertreten?
Jetzt fragt sich nur noch: Wenn nach § 7 Abs. 1 S. 2 GO BR die Vizepräsidenten den Bundesratspräsidenten vertreten und Wüst in Abwesenheit seiner Kolleg:innen schon den Bundespräsidenten vertreten muss, wer vertritt dann ihn? So ganz sicher scheint sich da keiner zu sein. Geregelt ist nichts, Gedanken musste man sich um solche Fragen bisher nicht machen.
Grund: die Stellvertretung von Bundespräsidenten kommt selten vor. In der Geschichte der Bundesrepublik wurde von der Vertretungsregelung erst eine Handvoll Male Gebrauch gemacht. Dafür begann die Geschichte der deutschen Bundespräsidenten direkt mit einem Stellvertreter: Im September 1949 übernahm der selbst gerade erst gewählte erste Bundesratspräsident, Karl Arnold, bis zur Amtseinführung des ersten Bundespräsidenten Theodor Heuss für 5 Tage kommissarisch dessen Aufgaben.
Danach gab es eine Vertretung erst wieder, als 2010 innerhalb von zwei Jahren zwei Bundespräsidenten zurücktraten, Horst Köhler und Christian Wulff. Bis das Amt jeweils neu besetzt werden konnte, übernahmen die Amtsgeschäfte die jeweiligen Bundesratspräsidenten (für Köhler kam Jens Böhrnsen und für Wulff kam Horst Seehofer). Dass Wüst jetzt für eine Woche das stellvertretende Staatsoberhaupt ist, ist mehr als außergewöhnlich. Denn eigentlich ist der Vertreter der Vertreterin des Vertreters.
jh/LTO-Redaktion
Mit Material der dpa
Wüst ist Vertreter der Vertreterin des Vertreters: . In: Legal Tribune Online, 30.03.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59625 (abgerufen am: 30.03.2026 )
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