Strafprozeรordnung
| 5. Buch - Beteiligung des Verletzten am Verfahren (ยงยง 374 - 406l) |
| 5. Abschnitt - Sonstige Befugnisse des Verletzten (ยงยง 406d - 406l) |
(1) 1Fรผr den Verletzten kann ein Rechtsanwalt die Akten, die dem Gericht vorliegen oder diesem im Falle der Erhebung der รถffentlichen Klage vorzulegen wรคren, einsehen sowie amtlich verwahrte Beweisstรผcke besichtigen, soweit er hierfรผr ein berechtigtes Interesse darlegt. 2In den in ยง 395 genannten Fรคllen bedarf es der Darlegung eines berechtigten Interesses nicht.
(2) 1Die Einsicht in die Akten ist zu versagen, soweit รผberwiegende schutzwรผrdige Interessen des Beschuldigten oder anderer Personen entgegenstehen. 2Sie kann versagt werden, soweit der Untersuchungszweck, auch in einem anderen Strafverfahren, gefรคhrdet erscheint. 3Sie kann auch versagt werden, wenn durch sie das Verfahren erheblich verzรถgert wรผrde, es sei denn, dass die Staatsanwaltschaft in den in ยง 395 genannten Fรคllen den Abschluss der Ermittlungen in den Akten vermerkt hat.
(3) 1Der Verletzte, der nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten wird, ist in entsprechender Anwendung der Absรคtze 1 und 2 befugt, die Akten einzusehen und amtlich verwahrte Beweisstรผcke unter Aufsicht zu besichtigen. 2Werden die Akten nicht elektronisch gefรผhrt, kรถnnen ihm an Stelle der Einsichtnahme in die Akten Kopien aus den Akten รผbermittelt werden. 3ยง 480 Absatz 1 Satz 3 und 4 gilt entsprechend.
(4) Die Absรคtze 1 bis 3 gelten auch fรผr die in ยง 403 Satz 2 Genannten.
(5) 1รber die Gewรคhrung der Akteneinsicht entscheidet im vorbereitenden Verfahren und nach rechtskrรคftigem Abschluร des Verfahrens die Staatsanwaltschaft, im รผbrigen der Vorsitzende des mit der Sache befaรten Gerichts. 2Gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft nach Satz 1 kann gerichtliche Entscheidung durch das nach ยง 162 zustรคndige Gericht beantragt werden. 3Die ยงยง 297 bis 300, 302, 306 bis 309, 311a und 473a gelten entsprechend. 4Die Entscheidung des Gerichts ist unanfechtbar, solange die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind. 5Diese Entscheidungen werden nicht mit Grรผnden versehen, soweit durch deren Offenlegung der Untersuchungszweck gefรคhrdet werden kรถnnte.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur รnderung weiterer Vorschriften vom 25.06.2021
| Inkrafttreten | รnderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.07.2021 | Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur รnderung weiterer Vorschriften | 25.06.2021 | |
| 26.11.2019 | Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679 | 20.11.2019 | |
| 01.01.2018 | Gesetz zur Einfรผhrung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Fรถrderung des elektronischen Rechtsverkehrs | 05.07.2017 | |
| 01.01.2010 | Gesetz zur รnderung des Untersuchungshaftrechts | 29.07.2009 | |
| 01.10.2009 | Gesetz zur Stรคrkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz) | 29.07.2009 | |
| 01.11.2000 | Gesetz zur รnderung und Ergรคnzung des Strafverfahrensrechts - Strafverfahrensรคnderungsgesetz 1999 (StVรG 1999) | 02.08.2000 |
berechtigten Verletzten ยง 406iUnterrichtung des Verletzten รผber seine Befugnisse im Strafverfahren ยง 406jUnterrichtung des Verletzten รผber seine Befugnisse auรerhalb des Strafverfahrens ยง 406kWeitere Informationen ยง 406lBefugnisse von Angehรถrigen und Erben von Verletzten
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Rechtsprechung zu ยง 406e StPO
342 Entscheidungen zu ยง 406e StPO in unserer Datenbank:
- BVerfG, 24.07.2025 - 2 BvR 424/24
Willkรผrliche Kostenentscheidung zu Lasten eines Verletztenbestands nach ...
- OLG Schleswig, 06.05.2025 - 1 Ws 56/25
Beschwerderecht des Angeklagten bei Gewรคhrung von Akteneinsicht an Nebenklรคger ...
- BVerfG, 12.11.2021 - 1 BvR 576/19
Unzulรคssige Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Einsicht in die Akten ...
- BayObLG, 08.01.2025 - 204 VAs 418/24
Strafrechtliches Ermittlungsverfahren, Verweisungsbeschluร, Verschulden des ...
- BVerfG, 02.12.2015 - 1 BvQ 47/15
Akteneinsichtsrecht fรผr den Verletzten einer Straftat (Einsicht in die Anklage ...
Zum selben Verfahren:
- LG Dresden, 30.09.2015 - 5 KLs 100 Js 7387/12
Gewรคhrung von Akteneinsicht fรผr die Anwรคlte der Geschรคdigten i.R.d. ...
- LG Dresden, 30.09.2015 - 5 KLs 100 Js 7387/12
- OLG Hamm, 07.12.2017 - 5 Ws 541/17
Zulรคssigkeit der Beschwerde der Verletzten gegen die Versagung der Akteneinsicht
- VerfGH Berlin, 10.04.2019 - VerfGH 156/18
Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der Gewรคhrung von Akteneinsicht im ...
Zum selben Verfahren:
- VerfGH Berlin, 10.04.2019 - VerfGH 162/18
Unbegrรผndete Verfassungsbeschwerde gegen Akteneinsicht im Strafverfahren ...
- VerfGH Berlin, 10.04.2019 - VerfGH 162/18
- LG Potsdam, 07.11.2025 - 23 Qs 25/25
Akteneinsicht durch den Verletzten, Unterhaltspflichtverletzung, berechtigtes ...
ยง 406e StPO in Nachschlagewerken
- ยง 406e StPO wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Akteneinsicht
Querverweise
Auf ยง 406e StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Strafprozeรordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Zeugen
- ยง 58a (Aufzeichnung der Vernehmung in Bild und Ton)
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Buรgeldverfahren
- Allgemeine Verfahrensvorschriften
- ยง 46 (Anwendung der Vorschriften รผber das Strafverfahren)
Redaktionelle Querverweise zu ยง 406e StPO:
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- รffentlichkeit und Sitzungspolizei
- ยง 175 II 2
- Beratungshilfegesetz (BerHG)
- ยง 12 III (Lรคnderklauseln)