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StrafprozeรŸordnung

   5. Buch - Beteiligung des Verletzten am Verfahren (ยงยง 374 - 406l)   
   3. Abschnitt - Nebenklage (ยงยง 395 - 402)   
Gliederung
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__paste_bez__ __paste_norm__ StPO (https://dejure.org/gesetze/StPO/__paste_norm__.html)
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ยง 395
Befugnis zum Anschluss als Nebenklรคger

(1) Der erhobenen รถffentlichen Klage oder dem Antrag im Sicherungsverfahren kann sich mit der Nebenklage anschlieรŸen, wer verletzt ist durch eine rechtswidrige Tat nach

1. den ยงยง 174 bis 182, 184i bis 184k des Strafgesetzbuches,
2. den ยงยง 211 und 212 des Strafgesetzbuches, die versucht wurde,
2a. den ยงยง 6 bis 8, 11 und 12 des Vรถlkerstrafgesetzbuches gegen das Leben, die versucht wurde, sofern auch hier ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der verfahrensgegenstรคndlichen Tat und der Rechtsgutverletzung besteht,
3. den ยงยง 221, 223 bis 226a und 340 des Strafgesetzbuches,
4. den ยงยง 232 bis 238, 239 Absatz 3, ยงยง 239a, 239b und 240 Absatz 4 des Strafgesetzbuches,
4a. den ยงยง 6 bis 8 und 10 bis 12 des Vรถlkerstrafgesetzbuches in seinen Rechten auf kรถrperliche Unversehrtheit, Freiheit oder auf religiรถse, sexuelle oder reproduktive Selbstbestimmung oder als Kind in seinem Recht auf ungestรถrte kรถrperliche und seelische Entwicklung, sofern auch hier ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der verfahrensgegenstรคndlichen Tat und der Rechtsgutverletzung besteht,
5. ยง 4 des Gewaltschutzgesetzes,
6. ยง 142 des Patentgesetzes, ยง 25 des Gebrauchsmustergesetzes, ยง 10 des Halbleiterschutzgesetzes, ยง 39 des Sortenschutzgesetzes, den ยงยง 143 bis 144 des Markengesetzes, den ยงยง 51 und 65 des Designgesetzes, den ยงยง 106 bis 108b des Urheberrechtsgesetzes, ยง 33 des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Kรผnste und der Photographie, ยง 16 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und ยง 23 des Gesetzes zum Schutz von Geschรคftsgeheimnissen.

(2) Die gleiche Befugnis steht Personen zu,

1. deren Kinder, Eltern, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner durch eine rechtswidrige Tat getรถtet wurden oder
2. die durch einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung (ยง 172) die Erhebung der รถffentlichen Klage herbeigefรผhrt haben.

(3) Wer durch eine andere rechtswidrige Tat, insbesondere nach den ยงยง 185 bis 189, 229, 244 Absatz 1 Nummer 3, Absatz 4, ยงยง 249 bis 255 und 316a des Strafgesetzbuches, verletzt ist, kann sich der erhobenen รถffentlichen Klage mit der Nebenklage anschlieรŸen, wenn dies aus besonderen Grรผnden, insbesondere wegen der schweren Folgen der Tat, zur Wahrnehmung seiner Interessen geboten erscheint.

(4) 1Der Anschluss ist in jeder Lage des Verfahrens zulรคssig. 2Er kann nach ergangenem Urteil auch zur Einlegung von Rechtsmitteln geschehen.

(5) 1Wird die Verfolgung nach ยง 154a beschrรคnkt, so berรผhrt dies nicht das Recht, sich der erhobenen รถffentlichen Klage als Nebenklรคger anzuschlieรŸen. 2Wird der Nebenklรคger zum Verfahren zugelassen, entfรคllt eine Beschrรคnkung nach ยง 154a Absatz 1 oder 2, soweit sie die Nebenklage betrifft.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Fortentwicklung des Vรถlkerstrafrechts vom 30.07.2024 (BGBl. I Nr. 255), in Kraft getreten am 03.08.2024 Gesetzesbegrรผndung verfรผgbar

ร„nderungsรผbersicht
Inkrafttretenร„nderungsgesetzAusfertigungFundstelle
03.08.2024
ร„nderung
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ร„nderung
Gesetz zur Fortentwicklung des Vรถlkerstrafrechts30.07.2024BGBl. I Nr. 255
01.01.2021
ร„nderung
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ร„nderung
Neunundfรผnfzigstes Gesetz zur ร„nderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Persรถnlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen09.10.2020BGBl. I S. 2075
26.04.2019
ร„nderung
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ร„nderung
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschรคftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung18.04.2019BGBl. I S. 466
22.07.2017
ร„nderung
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ร„nderung
Fรผnfundfรผnfzigstes Gesetz zur ร„nderung des Strafgesetzbuches - Wohnungseinbruchdiebstahl17.07.2017BGBl. I S. 2442
10.11.2016
ร„nderung
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ร„nderung
Fรผnfzigstes Gesetz zur ร„nderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung04.11.2016BGBl. I S. 2460
01.01.2014
ร„nderung
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ร„nderung
Gesetz zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur ร„nderung der Regelungen รผber die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz10.10.2013BGBl. I S. 3799
28.09.2013
ร„nderung
Vorherige Fassung und Synopse รผber buzer.de (รถffnet in neuem Tab)
ร„nderung
Siebenundvierzigstes Gesetz zur ร„nderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit der Verstรผmmelung weiblicher Genitalien (47. Strafrechtsรคnderungsgesetz - 47. Strร„ndG)24.09.2013BGBl. I S. 3671
01.10.2009
ร„nderung
Vorherige Fassung und Synopse รผber buzer.de (รถffnet in neuem Tab)
ร„nderung
Gesetz zur Stรคrkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz)29.07.2009BGBl. I S. 2280
31.03.2007
ร„nderung
Vorherige Fassung und Synopse รผber buzer.de (รถffnet in neuem Tab)
ร„nderung
Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen (40. Strร„ndG)22.03.2007BGBl. I S. 354
19.02.2005SiebenunddreiรŸigstes Strafrechtsรคnderungsgesetz - ยงยง 180b, 181 StGB - (37. Strร„ndG)11.02.2005BGBl. I S. 239
01.09.2004Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Verletzten im Strafverfahren (Opferrechtsreformgesetz - OpferRRG)24.06.2004BGBl. I S. 1354
01.06.2004Gesetz zur Reform des Geschmacksmusterrechts (Geschmacksmusterreformgesetz)12.03.2004BGBl. I S. 390
13.09.2003Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft10.09.2003BGBl. I S. 1774
01.08.2001Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften16.02.2001BGBl. I S. 266

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Rechtsprechung zu ยง 395 StPO

879 Entscheidungen zu ยง 395 StPO in unserer Datenbank:

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Alle 879 Entscheidungen

Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt mit Bezug auf ยง 395 StPO

25.06.1969Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu ยง 395 Abs. 1 und ยง 396 Abs. 2 Satz 1 der StrafprozeรŸordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. September 1965)BGBl. I S. 714

ยง 395 StPO in Nachschlagewerken

Querverweise

Auf ยง 395 StPO verweisen folgende Vorschriften:

    StrafprozeรŸordnung (StPO) 
      Verfahren im ersten Rechtszug
        Vorbereitung der รถffentlichen Klage
          ยง 171 (Einstellungsbescheid)
     
      Beteiligung des Verletzten am Verfahren
        Nebenklage
          ยง 396 (Anschlusserklรคrung; Entscheidung รผber die Befugnis zum Anschluss)
          ยง 397a (Bestellung eines Beistands; Prozesskostenhilfe)
          ยง 397b (Gemeinschaftliche Nebenklagevertretung)
        Sonstige Befugnisse des Verletzten
          ยง 406d (Auskunft รผber den Stand des Verfahrens)
          ยง 406e (Akteneinsicht)
          ยง 406h (Beistand des nebenklageberechtigten Verletzten)
          ยง 406i (Unterrichtung des Verletzten รผber seine Befugnisse im Strafverfahren)
    Jugendgerichtsgesetz (JGG) 
      Jugendliche
        2. Hauptstรผck - Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
          Jugendstrafverfahren
            AusschluรŸ von Vorschriften des allgemeinen Verfahrensrechts
              ยง 80 (Privatklage und Nebenklage)

Redaktionelle Querverweise zu ยง 395 StPO:

    StrafprozeรŸordnung (StPO) 
      Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens
        Kosten des Verfahrens
          ยง 472 (Notwendige Auslagen des Nebenklรคgers) (zu ยงยง 395 ff)
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