Strafprozeรordnung
| 2. Buch - Verfahren im ersten Rechtszug (ยงยง 151 - 295) |
| 6. Abschnitt - Hauptverhandlung (ยงยง 226 - 275) |
(1) Der Angeklagte darf nicht auf Grund eines anderen als des in der gerichtlich zugelassenen Anklage angefรผhrten Strafgesetzes verurteilt werden, ohne daร er zuvor auf die Verรคnderung des rechtlichen Gesichtspunktes besonders hingewiesen und ihm Gelegenheit zur Verteidigung gegeben worden ist.
(2) Ebenso ist zu verfahren, wenn
(3) Bestreitet der Angeklagte unter der Behauptung, auf die Verteidigung nicht genรผgend vorbereitet zu sein, neu hervorgetretene Umstรคnde, welche die Anwendung eines schwereren Strafgesetzes gegen den Angeklagten zulassen als des in der gerichtlich zugelassenen Anklage angefรผhrten oder die zu den in Absatz 2 Nummer 1 bezeichneten gehรถren, so ist auf seinen Antrag die Hauptverhandlung auszusetzen.
(4) Auch sonst hat das Gericht auf Antrag oder von Amts wegen die Hauptverhandlung auszusetzen, falls dies infolge der verรคnderten Sachlage zur genรผgenden Vorbereitung der Anklage oder der Verteidigung angemessen erscheint.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens vom 17.08.2017
| Inkrafttreten | รnderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 24.08.2017 | Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens | 17.08.2017 |
unfรคhigkeit durch den Angeklagten ยง 231bFortsetzung nach Entfernung des Angeklagten zur Aufrechterhaltung der Ordnung ยง 231cBeurlaubung einzelner Angeklagter und ihrer Pflichtverteidiger ยง 232Durchfรผhrung der Hauptverhandlung trotz Ausbleibens des Angeklagten ยง 233Entbindung des Angeklagten von der Pflicht zum Erscheinen ยง 234Vertretung des abwesenden Angeklagten ยง 234aBefugnisse des Verteidigers bei Vertretung des abwesenden Angeklagten ยง 235Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verhandlung ohne den Angeklagten ยง 236Anordnung des persรถnlichen Erscheinens des Angeklagten ยง 237Verbindung mehrerer Strafsachen ยง 238Verhandlungsleitung ยง 239Kreuzverhรถr ยง 240Fragerecht ยง 241Zurรผckweisung von Fragen durch den Vorsitzenden ยง 241aVernehmung minderjรคhriger Zeugen durch den Vorsitzenden ยง 242Entscheidung รผber die Zulรคssigkeit von Fragen ยง 243Gang der Hauptverhandlung ยง 244Beweisaufnahme; Untersuchungs-
grundsatz; Ablehnung von Beweisantrรคgen ยง 245Umfang der Beweisaufnahme; prรคsente Beweismittel ยง 246Ablehnung von Beweisantrรคgen wegen Verspรคtung ยง 246aVernehmung eines Sachverstรคndigen vor Entscheidung รผber eine Unterbringung ยง 247Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von Mitangeklagten und Zeugen ยง 247aAnordnung einer audiovisuellen Vernehmung von Zeugen ยง 248Entlassung der Zeugen und Sachverstรคndigen ยง 249Fรผhrung des Urkundenbeweises durch Verlesung; Selbstleseverfahren ยง 250Grundsatz der persรถnlichen Vernehmung ยง 251Urkundenbeweis durch Verlesung von Protokollen ยง 252Verbot der Protokollverlesung nach Zeugnisverweigerung ยง 253Protokollverlesung zur Gedรคchtnis-
unterstรผtzung ยง 254Verlesung eines richterlichen Protokolls bei Gestรคndnis oder Widersprรผchen ยง 255Protokollierung der Verlesung ยง 255aVorfรผhrung einer aufgezeichneten Zeugenvernehmung ยง 256Verlesung der Erklรคrungen von Behรถrden und Sachverstรคndigen ยง 257Befragung des Angeklagten und Erklรคrungsrechte nach einer Beweiserhebung ยง 257aForm von Antrรคgen und Anregungen zu Verfahrensfragen ยง 257bErรถrterung des Verfahrensstands mit den Verfahrens-
beteiligten ยง 257cVerstรคndigung zwischen Gericht und Verfahrens-
beteiligten ยง 258Schlussvortrรคge; Recht des letzten Wortes ยง 259Dolmetscher ยง 260Urteil ยง 261Grundsatz der freien richterlichen Beweiswรผrdigung ยง 262Entscheidung zivilrechtlicher Vorfragen ยง 263Abstimmung ยง 264Gegenstand des Urteils ยง 265Verรคnderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der Sachlage ยง 265aBefragung des Angeklagten vor Erteilung von Auflagen oder Weisungen ยง 266Nachtragsanklage ยง 267Urteilsgrรผnde ยง 268Urteilsverkรผndung ยง 268aAussetzung der Vollstreckung von Strafen oder Maรregeln zur Bewรคhrung ยง 268bBeschluss รผber die Fortdauer der Untersuchungshaft ยง 268cBelehrung bei Anordnung eines Fahrverbots ยง 268dBelehrung bei vorbehaltener Sicherungsverwahrung ยง 269Verbot der Verweisung bei Zustรคndigkeit eines Gerichts niederer Ordnung ยง 270Verweisung bei Zustรคndigkeit eines Gerichts hรถherer Ordnung ยง 271Hauptverhandlungs-
protokoll ยง 272Inhalt des Hauptverhandlungs-
protokolls ยง 273Beurkundung der Hauptverhandlung ยง 274Beweiskraft des Protokolls ยง 275Absetzungsfrist und Form des Urteils
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Rechtsprechung zu ยง 265 StPO
5.901 Entscheidungen zu ยง 265 StPO in unserer Datenbank:
- BGH, 14.04.2020 - 5 StR 20/19
Vorlage an den Groรen Senat fรผr Strafsachen zur Frage der Erforderlichkeit eines ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 18.06.2019 - 5 StR 20/19
Anfrageverfahren Erforderlichkeit eines rechtlichen Hinweises auf mรถgliche ...
- BGH, 07.12.2021 - 5 StR 20/19
Aufhebung der Einziehungsentscheidung
- BGH, 18.06.2019 - 5 StR 20/19
- BGH, 11.09.2024 - 3 StR 109/24
Hinweispflicht des Gerichts (Feststellung der besonderen Schuldschwere); Anspruch ...
- BGH, 20.01.2026 - 3 StR 569/25
- BGH, 19.01.2026 - 1 StR 276/25
Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch unter Ausnutzung eines ...
- BGH, 07.01.2026 - 3 StR 479/25
- BGH, 10.04.2024 - 5 StR 85/24
Hinweispflicht (Eindeutigkeit; bloรe Bezeichnung abweichender ...
- BGH, 15.09.2022 - 4 StR 307/22
Verรคnderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der Sachlage (Hinweispflicht: ...
- BGH, 28.01.2026 - 5 StR 688/25
Querverweise
Auf ยง 265 StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Strafprozeรordnung (StPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- รffentliche Klage
- ยง 154a (Beschrรคnkung der Verfolgung)
- Hauptverhandlung
- ยง 234a (Befugnisse des Verteidigers bei Vertretung des abwesenden Angeklagten)
- Entscheidung รผber die im Urteil vorbehaltene oder die nachtrรคgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung
- ยง 275a (Einleitung des Verfahrens; Hauptverhandlung; Unterbringungsbefehl)
- Beteiligung des Verletzten am Verfahren
- Privatklage
- ยง 384 (Weiteres Verfahren)
- Besondere Arten des Verfahrens
- Verfahren bei Einziehung und Vermรถgensbeschlagnahme
- ยง 421 (Absehen von der Einziehung)
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Buรgeldverfahren
- Einspruch und gerichtliches Verfahren
- II. Hauptverfahren
- ยง 74 (Verfahren bei Abwesenheit)
Redaktionelle Querverweise zu ยง 265 StPO:
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Buรgeldverfahren
- Buรgeld- und Strafverfahren
- ยง 81 I (รbergang vom Buรgeld- zum Strafverfahren)