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StrafprozeรŸordnung

   2. Buch - Verfahren im ersten Rechtszug (ยงยง 151 - 295)   
   6. Abschnitt - Hauptverhandlung (ยงยง 226 - 275)   
Gliederung
Zitiervorschlรคge
https://dejure.org/gesetze/StPO/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ StPO (https://dejure.org/gesetze/StPO/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ StPO
__paste_bez__ __paste_norm__ StrafprozeรŸordnung (https://dejure.org/gesetze/StPO/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ StrafprozeรŸordnung
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ยง 265
Verรคnderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der Sachlage

(1) Der Angeklagte darf nicht auf Grund eines anderen als des in der gerichtlich zugelassenen Anklage angefรผhrten Strafgesetzes verurteilt werden, ohne daรŸ er zuvor auf die Verรคnderung des rechtlichen Gesichtspunktes besonders hingewiesen und ihm Gelegenheit zur Verteidigung gegeben worden ist.

(2) Ebenso ist zu verfahren, wenn

1. sich erst in der Verhandlung vom Strafgesetz besonders vorgesehene Umstรคnde ergeben, welche die Strafbarkeit erhรถhen oder die Anordnung einer MaรŸnahme oder die Verhรคngung einer Nebenstrafe oder Nebenfolge rechtfertigen,
2. das Gericht von einer in der Verhandlung mitgeteilten vorlรคufigen Bewertung der Sach- oder Rechtslage abweichen will oder
3. der Hinweis auf eine verรคnderte Sachlage zur genรผgenden Verteidigung des Angeklagten erforderlich ist.

(3) Bestreitet der Angeklagte unter der Behauptung, auf die Verteidigung nicht genรผgend vorbereitet zu sein, neu hervorgetretene Umstรคnde, welche die Anwendung eines schwereren Strafgesetzes gegen den Angeklagten zulassen als des in der gerichtlich zugelassenen Anklage angefรผhrten oder die zu den in Absatz 2 Nummer 1 bezeichneten gehรถren, so ist auf seinen Antrag die Hauptverhandlung auszusetzen.

(4) Auch sonst hat das Gericht auf Antrag oder von Amts wegen die Hauptverhandlung auszusetzen, falls dies infolge der verรคnderten Sachlage zur genรผgenden Vorbereitung der Anklage oder der Verteidigung angemessen erscheint.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens vom 17.08.2017 (BGBl. I S. 3202), in Kraft getreten am 24.08.2017 Gesetzesbegrรผndung verfรผgbar

ร„nderungsรผbersicht
Inkrafttretenร„nderungsgesetzAusfertigungFundstelle
24.08.2017
ร„nderung
Vorherige Fassung und Synopse รผber buzer.de (รถffnet in neuem Tab)
ร„nderung
Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens17.08.2017BGBl. I S. 3202
ยง 226Ununterbrochene Gegenwart ยง 227Mehrere Staatsanwรคlte und Verteidiger ยง 228Aussetzung und Unterbrechung ยง 229Hรถchstdauer einer Unterbrechung ยง 230Ausbleiben des Angeklagten ยง 231Anwesenheitspflicht des Angeklagten ยง 231aHerbeifรผhrung der Verhandlungs-
unfรคhigkeit durch den Angeklagten
ยง 231bFortsetzung nach Entfernung des Angeklagten zur Aufrechterhaltung der Ordnung ยง 231cBeurlaubung einzelner Angeklagter und ihrer Pflichtverteidiger ยง 232Durchfรผhrung der Hauptverhandlung trotz Ausbleibens des Angeklagten ยง 233Entbindung des Angeklagten von der Pflicht zum Erscheinen ยง 234Vertretung des abwesenden Angeklagten ยง 234aBefugnisse des Verteidigers bei Vertretung des abwesenden Angeklagten ยง 235Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verhandlung ohne den Angeklagten ยง 236Anordnung des persรถnlichen Erscheinens des Angeklagten ยง 237Verbindung mehrerer Strafsachen ยง 238Verhandlungsleitung ยง 239Kreuzverhรถr ยง 240Fragerecht ยง 241Zurรผckweisung von Fragen durch den Vorsitzenden ยง 241aVernehmung minderjรคhriger Zeugen durch den Vorsitzenden ยง 242Entscheidung รผber die Zulรคssigkeit von Fragen ยง 243Gang der Hauptverhandlung ยง 244Beweisaufnahme; Untersuchungs-
grundsatz; Ablehnung von Beweisantrรคgen
ยง 245Umfang der Beweisaufnahme; prรคsente Beweismittel ยง 246Ablehnung von Beweisantrรคgen wegen Verspรคtung ยง 246aVernehmung eines Sachverstรคndigen vor Entscheidung รผber eine Unterbringung ยง 247Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von Mitangeklagten und Zeugen ยง 247aAnordnung einer audiovisuellen Vernehmung von Zeugen ยง 248Entlassung der Zeugen und Sachverstรคndigen ยง 249Fรผhrung des Urkundenbeweises durch Verlesung; Selbstleseverfahren ยง 250Grundsatz der persรถnlichen Vernehmung ยง 251Urkundenbeweis durch Verlesung von Protokollen ยง 252Verbot der Protokollverlesung nach Zeugnisverweigerung ยง 253Protokollverlesung zur Gedรคchtnis-
unterstรผtzung
ยง 254Verlesung eines richterlichen Protokolls bei Gestรคndnis oder Widersprรผchen ยง 255Protokollierung der Verlesung ยง 255aVorfรผhrung einer aufgezeichneten Zeugenvernehmung ยง 256Verlesung der Erklรคrungen von Behรถrden und Sachverstรคndigen ยง 257Befragung des Angeklagten und Erklรคrungsrechte nach einer Beweiserhebung ยง 257aForm von Antrรคgen und Anregungen zu Verfahrensfragen ยง 257bErรถrterung des Verfahrensstands mit den Verfahrens-
beteiligten
ยง 257cVerstรคndigung zwischen Gericht und Verfahrens-
beteiligten
ยง 258Schlussvortrรคge; Recht des letzten Wortes ยง 259Dolmetscher ยง 260Urteil ยง 261Grundsatz der freien richterlichen Beweiswรผrdigung ยง 262Entscheidung zivilrechtlicher Vorfragen ยง 263Abstimmung ยง 264Gegenstand des Urteils ยง 265Verรคnderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der Sachlage ยง 265aBefragung des Angeklagten vor Erteilung von Auflagen oder Weisungen ยง 266Nachtragsanklage ยง 267Urteilsgrรผnde ยง 268Urteilsverkรผndung ยง 268aAussetzung der Vollstreckung von Strafen oder MaรŸregeln zur Bewรคhrung ยง 268bBeschluss รผber die Fortdauer der Untersuchungshaft ยง 268cBelehrung bei Anordnung eines Fahrverbots ยง 268dBelehrung bei vorbehaltener Sicherungsverwahrung ยง 269Verbot der Verweisung bei Zustรคndigkeit eines Gerichts niederer Ordnung ยง 270Verweisung bei Zustรคndigkeit eines Gerichts hรถherer Ordnung ยง 271Hauptverhandlungs-
protokoll
ยง 272Inhalt des Hauptverhandlungs-
protokolls
ยง 273Beurkundung der Hauptverhandlung ยง 274Beweiskraft des Protokolls ยง 275Absetzungsfrist und Form des Urteils
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Rechtsprechung zu ยง 265 StPO

5.901 Entscheidungen zu ยง 265 StPO in unserer Datenbank:

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Querverweise

Auf ยง 265 StPO verweisen folgende Vorschriften:

    StrafprozeรŸordnung (StPO) 
      Verfahren im ersten Rechtszug
        ร–ffentliche Klage
          ยง 154a (Beschrรคnkung der Verfolgung)
        Hauptverhandlung
          ยง 234a (Befugnisse des Verteidigers bei Vertretung des abwesenden Angeklagten)
        Entscheidung รผber die im Urteil vorbehaltene oder die nachtrรคgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung
          ยง 275a (Einleitung des Verfahrens; Hauptverhandlung; Unterbringungsbefehl)
     
      Beteiligung des Verletzten am Verfahren
        Privatklage
          ยง 384 (Weiteres Verfahren)
     
      Besondere Arten des Verfahrens
        Verfahren bei Einziehung und Vermรถgensbeschlagnahme
          ยง 421 (Absehen von der Einziehung)

Redaktionelle Querverweise zu ยง 265 StPO:

    StrafprozeรŸordnung (StPO) 
      Verfahren im ersten Rechtszug
        Entscheidung รผber die Erรถffnung des Hauptverfahrens
          ยง 207 II Nr. 3 (Inhalt des Erรถffnungsbeschlusses)
        Hauptverhandlung
          ยง 228 I (Aussetzung und Unterbrechung) (zu ยง 265 III, IV)
Was ist das?

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