Strafprozeรordnung
| 5. Buch - Beteiligung des Verletzten am Verfahren (ยงยง 374 - 406l) |
| 4. Abschnitt - Adhรคsionsverfahren (ยงยง 403 - 406c) |
(1) 1Der Antrag, durch den der Anspruch geltend gemacht wird, kann schriftlich oder mรผndlich zu Protokoll des Urkundsbeamten, in der Hauptverhandlung auch mรผndlich bis zum Beginn der Schluรvortrรคge gestellt werden. 2Er muร den Gegenstand und Grund des Anspruchs bestimmt bezeichnen und soll die Beweismittel enthalten. 3Ist der Antrag auรerhalb der Hauptverhandlung gestellt, so wird er dem Beschuldigten zugestellt.
(2) 1Die Antragstellung hat dieselben Wirkungen wie die Erhebung der Klage im bรผrgerlichen Rechtsstreit. 2Sie treten mit Eingang des Antrages bei Gericht ein.
(3) 1Ist der Antrag vor Beginn der Hauptverhandlung gestellt, so wird der Antragsteller von Ort und Zeit der Hauptverhandlung benachrichtigt. 2Der Antragsteller, sein gesetzlicher Vertreter und der Ehegatte oder Lebenspartner des Antragsberechtigten kรถnnen an der Hauptverhandlung teilnehmen.
(4) Der Antrag kann bis zur Verkรผndung des Urteils zurรผckgenommen werden.
(5) 1Dem Antragsteller und dem Angeschuldigten ist auf Antrag Prozeรkostenhilfe nach denselben Vorschriften wie in bรผrgerlichen Rechtsstreitigkeiten zu bewilligen, sobald die Klage erhoben ist. 2ยง 121 Abs. 2 der Zivilprozeรordnung gilt mit der Maรgabe, daร dem Angeschuldigten, der einen Verteidiger hat, dieser beigeordnet werden soll; dem Antragsteller, der sich im Hauptverfahren des Beistandes eines Rechtsanwalts bedient, soll dieser beigeordnet werden. 3Zustรคndig fรผr die Entscheidung ist das mit der Sache befaรte Gericht; die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur รnderung weiterer Vorschriften vom 25.06.2021
| Inkrafttreten | รnderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.07.2021 | Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur รnderung weiterer Vorschriften | 25.06.2021 | |
| 01.01.2018 | Gesetz zur Einfรผhrung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Fรถrderung des elektronischen Rechtsverkehrs | 05.07.2017 | |
| 01.09.2004 | Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Verletzten im Strafverfahren (Opferrechtsreformgesetz - OpferRRG) | 24.06.2004 | |
| 01.08.2001 | Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften | 16.02.2001 |
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten โ jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level โ von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu ยง 404 StPO
421 Entscheidungen zu ยง 404 StPO in unserer Datenbank:
- BGH, 24.09.2025 - 4 StR 340/25
Adhรคsionsantrag (Form: Einreichung per E-Mail mit unterschriebenem Schriftsatz ...
- BGH, 01.11.2023 - 6 StR 431/23
Adhรคsionsverfahren (unwirksamer Adhรคsionsantrag)
- OLG Brandenburg, 24.01.2022 - 1 Ws 108/21
Vergรผtung des Verteidigers im Adhรคsionsverfahren ohne Beiordnung; Beiordnung im ...
- BGH, 01.11.2022 - 6 StR 198/22
Ablehnung des Antrages der Nebenklรคgerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ...
- BGH, 12.01.2021 - 4 StR 326/20
Gefรคhrliche Eingriffe in den Straรenverkehr (Eintritt einer konkreten Gefahr: ...
- BGH, 12.06.2019 - 3 StR 547/18
Prozesskostenhilfe im Adhรคsionsverfahren (gesonderte Entscheidung fรผr jeweilige ...
- BGH, 19.12.2018 - 4 StR 129/18
Bewilligung von Prozesskostenhilfe fรผr die Nebenklage
Zum selben Verfahren:
- BGH, 18.07.2018 - 4 StR 129/18
Antrag des Verletzten (unbezifferter Adhรคsionsantrag)
- BGH, 18.07.2018 - 4 StR 129/18
- BGH, 18.09.2025 - 2 StR 323/25
Verwerfung einer Revision als unbegrรผndet; Korrektur einer Adhรคsionsentscheidung ...
- BGH, 17.09.2024 - 6 StR 438/24
Adhรคsionsverfahren (Adhรคsionsantrag, Zulรคssigkeit: Tod des Adhรคsionsklรคgers ...
Querverweise
Auf ยง 404 StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Strafprozeรordnung (StPO)
- Rechtsmittel
- Revision
- ยง 350 (Revisionshauptverhandlung)
- Beteiligung des Verletzten am Verfahren
- Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens
- Kosten des Verfahrens
- ยง 472a (Kosten und notwendige Auslagen bei Adhรคsionsverfahren)
- Markengesetz (MarkenG)
- Straf- und Buรgeldvorschriften; Beschlagnahme bei der Einfuhr und Ausfuhr
- Straf- und Buรgeldvorschriften
- ยง 143 (Strafbare Kennzeichenverletzung)
- Urheberrechtsgesetz (UrhG)
- Gemeinsame Bestimmungen fรผr Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
- Rechtsverletzungen
- Straf- und Buรgeldvorschriften
- ยง 110 (Einziehung)
- Patentgesetz (PatG)
- Rechtsverletzungen
- ยง 142
- Designgesetz (DesignG)
- Rechtsverletzungen
- ยง 51 (Strafvorschriften)
- Geschmacksmustergesetz (GeschmMG)
- Rechtsverletzungen
- ยง 51 (Strafvorschriften)
- Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG)
- Ergรคnzende Vorschriften
- ยง 9 (Rรผckerstattung des Mehrerlรถses)
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Jugendliche
- 2. Hauptstรผck - Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
- Jugendstrafverfahren
- Ausschluร von Vorschriften des allgemeinen Verfahrensrechts
- ยง 81 (Adhรคsionsverfahren)
Redaktionelle Querverweise zu ยง 404 StPO:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Parteien
- Prozesskostenhilfe und Prozesskostenvorschuss
- ยงยง 114 ff. (Voraussetzungen) (zu ยง 404 V)