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StrafprozeรŸordnung

   5. Buch - Beteiligung des Verletzten am Verfahren (ยงยง 374 - 406l)   
   4. Abschnitt - Adhรคsionsverfahren (ยงยง 403 - 406c)   
Gliederung
Zitiervorschlรคge
https://dejure.org/gesetze/StPO/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ StPO (https://dejure.org/gesetze/StPO/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ StPO
__paste_bez__ __paste_norm__ StrafprozeรŸordnung (https://dejure.org/gesetze/StPO/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ StrafprozeรŸordnung
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ยง 404
Antrag; Prozesskostenhilfe

(1) 1Der Antrag, durch den der Anspruch geltend gemacht wird, kann schriftlich oder mรผndlich zu Protokoll des Urkundsbeamten, in der Hauptverhandlung auch mรผndlich bis zum Beginn der SchluรŸvortrรคge gestellt werden. 2Er muรŸ den Gegenstand und Grund des Anspruchs bestimmt bezeichnen und soll die Beweismittel enthalten. 3Ist der Antrag auรŸerhalb der Hauptverhandlung gestellt, so wird er dem Beschuldigten zugestellt.

(2) 1Die Antragstellung hat dieselben Wirkungen wie die Erhebung der Klage im bรผrgerlichen Rechtsstreit. 2Sie treten mit Eingang des Antrages bei Gericht ein.

(3) 1Ist der Antrag vor Beginn der Hauptverhandlung gestellt, so wird der Antragsteller von Ort und Zeit der Hauptverhandlung benachrichtigt. 2Der Antragsteller, sein gesetzlicher Vertreter und der Ehegatte oder Lebenspartner des Antragsberechtigten kรถnnen an der Hauptverhandlung teilnehmen.

(4) Der Antrag kann bis zur Verkรผndung des Urteils zurรผckgenommen werden.

(5) 1Dem Antragsteller und dem Angeschuldigten ist auf Antrag ProzeรŸkostenhilfe nach denselben Vorschriften wie in bรผrgerlichen Rechtsstreitigkeiten zu bewilligen, sobald die Klage erhoben ist. 2ยง 121 Abs. 2 der ZivilprozeรŸordnung gilt mit der MaรŸgabe, daรŸ dem Angeschuldigten, der einen Verteidiger hat, dieser beigeordnet werden soll; dem Antragsteller, der sich im Hauptverfahren des Beistandes eines Rechtsanwalts bedient, soll dieser beigeordnet werden. 3Zustรคndig fรผr die Entscheidung ist das mit der Sache befaรŸte Gericht; die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur ร„nderung weiterer Vorschriften vom 25.06.2021 (BGBl. I S. 2099), in Kraft getreten am 01.07.2021 Gesetzesbegrรผndung verfรผgbar

ร„nderungsรผbersicht
Inkrafttretenร„nderungsgesetzAusfertigungFundstelle
01.07.2021
ร„nderung
Vorherige Fassung und Synopse รผber buzer.de (รถffnet in neuem Tab)
ร„nderung
Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur ร„nderung weiterer Vorschriften25.06.2021BGBl. I S. 2099
01.01.2018
ร„nderung
Vorherige Fassung und Synopse รผber buzer.de (รถffnet in neuem Tab)
ร„nderung
Gesetz zur Einfรผhrung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Fรถrderung des elektronischen Rechtsverkehrs05.07.2017BGBl. I S. 2208
01.09.2004Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Verletzten im Strafverfahren (Opferrechtsreformgesetz - OpferRRG)24.06.2004BGBl. I S. 1354
01.08.2001Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften16.02.2001BGBl. I S. 266

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Rechtsprechung zu ยง 404 StPO

421 Entscheidungen zu ยง 404 StPO in unserer Datenbank:

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Querverweise

Auf ยง 404 StPO verweisen folgende Vorschriften:

    StrafprozeรŸordnung (StPO) 
      Rechtsmittel
        Revision
          ยง 350 (Revisionshauptverhandlung)
     
      Beteiligung des Verletzten am Verfahren
        Sonstige Befugnisse des Verletzten
          ยง 406i (Unterrichtung des Verletzten รผber seine Befugnisse im Strafverfahren)
          ยง 406j (Unterrichtung des Verletzten รผber seine Befugnisse auรŸerhalb des Strafverfahrens)
     
      Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens
        Kosten des Verfahrens
          ยง 472a (Kosten und notwendige Auslagen bei Adhรคsionsverfahren)
    Markengesetz (MarkenG) 
      Straf- und BuรŸgeldvorschriften; Beschlagnahme bei der Einfuhr und Ausfuhr
        Straf- und BuรŸgeldvorschriften
          ยง 143 (Strafbare Kennzeichenverletzung)
    Urheberrechtsgesetz (UrhG) 
      Gemeinsame Bestimmungen fรผr Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
        Rechtsverletzungen
          Straf- und BuรŸgeldvorschriften
            ยง 110 (Einziehung)
    Jugendgerichtsgesetz (JGG) 
      Jugendliche
        2. Hauptstรผck - Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
          Jugendstrafverfahren
            AusschluรŸ von Vorschriften des allgemeinen Verfahrensrechts
              ยง 81 (Adhรคsionsverfahren)

Redaktionelle Querverweise zu ยง 404 StPO:

    Zivilprozessordnung (ZPO) 
      Allgemeine Vorschriften
        Parteien
          Prozesskostenhilfe und Prozesskostenvorschuss
            ยงยง 114 ff. (Voraussetzungen) (zu ยง 404 V)
     
      Verfahren im ersten Rechtszug
        Verfahren vor den Landgerichten
          Verfahren bis zum Urteil
            ยง 253 (Klageschrift) (zu ยง 404 I)
            ยง 261 (Rechtshรคngigkeit) (zu ยง 404 II)
Was ist das?

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