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StrafprozeรŸordnung

   5. Buch - Beteiligung des Verletzten am Verfahren (ยงยง 374 - 406l)   
   4. Abschnitt - Adhรคsionsverfahren (ยงยง 403 - 406c)   
Gliederung
Zitiervorschlรคge
https://dejure.org/gesetze/StPO/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ StPO (https://dejure.org/gesetze/StPO/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ StPO
__paste_bez__ __paste_norm__ StrafprozeรŸordnung (https://dejure.org/gesetze/StPO/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ StrafprozeรŸordnung
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ยง 403
Geltendmachung eines Anspruchs im Adhรคsionsverfahren

1Der Verletzte oder sein Erbe kann gegen den Beschuldigten einen aus der Straftat erwachsenen vermรถgensrechtlichen Anspruch, der zur Zustรคndigkeit der ordentlichen Gerichte gehรถrt und noch nicht anderweit gerichtlich anhรคngig gemacht ist, im Strafverfahren geltend machen, im Verfahren vor dem Amtsgericht ohne Rรผcksicht auf den Wert des Streitgegenstandes. 2Das gleiche Recht steht auch anderen zu, die einen solchen Anspruch geltend machen.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur ร„nderung weiterer Vorschriften vom 25.06.2021 (BGBl. I S. 2099), in Kraft getreten am 01.07.2021 Gesetzesbegrรผndung verfรผgbar

ร„nderungsรผbersicht
Inkrafttretenร„nderungsgesetzAusfertigungFundstelle
01.07.2021
ร„nderung
Vorherige Fassung und Synopse รผber buzer.de (รถffnet in neuem Tab)
ร„nderung
Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur ร„nderung weiterer Vorschriften25.06.2021BGBl. I S. 2099
01.09.2004Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Verletzten im Strafverfahren (Opferrechtsreformgesetz - OpferRRG)24.06.2004BGBl. I S. 1354

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Rechtsprechung zu ยง 403 StPO

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Querverweise

Auf ยง 403 StPO verweisen folgende Vorschriften:

    StrafprozeรŸordnung (StPO) 
      Verfahren im ersten Rechtszug
        Hauptverhandlung
          ยง 272 (Inhalt des Hauptverhandlungsprotokolls)
     
      Beteiligung des Verletzten am Verfahren
        Adhรคsionsverfahren
          ยง 405 (Vergleich)
        Sonstige Befugnisse des Verletzten
          ยง 406e (Akteneinsicht)
          ยง 406i (Unterrichtung des Verletzten รผber seine Befugnisse im Strafverfahren)
          ยง 406j (Unterrichtung des Verletzten รผber seine Befugnisse auรŸerhalb des Strafverfahrens)
     
      Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens
        Kosten des Verfahrens
          ยง 472a (Kosten und notwendige Auslagen bei Adhรคsionsverfahren)
    Markengesetz (MarkenG) 
      Straf- und BuรŸgeldvorschriften; Beschlagnahme bei der Einfuhr und Ausfuhr
        Straf- und BuรŸgeldvorschriften
          ยง 143 (Strafbare Kennzeichenverletzung)
    Urheberrechtsgesetz (UrhG) 
      Gemeinsame Bestimmungen fรผr Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
        Rechtsverletzungen
          Straf- und BuรŸgeldvorschriften
            ยง 110 (Einziehung)
    Jugendgerichtsgesetz (JGG) 
      Jugendliche
        2. Hauptstรผck - Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
          Jugendstrafverfahren
            AusschluรŸ von Vorschriften des allgemeinen Verfahrensrechts
              ยง 81 (Adhรคsionsverfahren)

Redaktionelle Querverweise zu ยง 403 StPO:

    StrafprozeรŸordnung (StPO) 
      Beteiligung des Verletzten am Verfahren
        Sonstige Befugnisse des Verletzten
          ยง 406h (Beistand des nebenklageberechtigten Verletzten) (zu ยง 403 II)
     
      Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens
        Kosten des Verfahrens
          ยง 472a (Kosten und notwendige Auslagen bei Adhรคsionsverfahren)
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