Hauptverfahren abgelehnt: Kein hinreichender Tatverdacht gegen Beschuldigten bei Gewalt gegen Polizeibeamte

Das Amtsgericht Dortmund hat den Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens gegen einen Beschuldigten wegen eines angeblichen tätlichen Angriffs auf Amtsträger, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung abgelehnt. Nach Auffassung des Gerichts bestand kein hinreichender Tatverdacht, da der konkrete Anlass des Polizeieinsatzes unklar blieb und Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht zu weiteren Erkenntnissen führten. Eine mögliche Notwehrhandlung des Beschuldigten wurde als gerechtfertigt angesehen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.

AG Dortmund – Az.: 729 Ds 147/24 (111 Js 727/24) – Beschluss vom 23.12.2024