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Polizei-Ermittlungen

Sanitäter sollen Feuerwehr bestohlen haben

Das „Sanitätskollektiv Berlin“ zeigt in sozialen Netzwerken, wo ihre Mitarbeiter eingesetzt wurden
Das „Sanitätskollektiv Berlin“ zeigt in sozialen Netzwerken, wo ihre Mitarbeiter eingesetzt wurden Foto: sanitaetskollektiv.berlin/Instagram
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Chefredaktion B.Z./Blaulichtreporter

Berlin – Das „Sanitätskollektiv“ hilft bei Festivals und Demonstrationen – jetzt wird gegen den selbsternannten Rettungsdienst ermittelt.

Es besteht der Verdacht, dass die ehrenamtlichen Retter Ausrüstung bei der Feuerwehr gestohlen haben. Es geht auch um gefährliche Körperverletzung und Amtsanmaßung.

Unzulässiger Rettungs-Transport

Eine Sprecherin der Senatsinnenverwaltung: „Am 9. Januar 2026 teilte die Polizei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport mit, dass es am 12. Dezember 2025 zu einem unzulässigen rettungsdienstlichen Transport eines Patienten durch das ‚Sanitätskollektiv Berlin‘ gekommen sei.“

Michael Petzold von der Staatsanwaltschaft bestätigt: „Ermittelt wird wegen Verdachts der gefährlichen Körperverletzung und des Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz. Das Verfahren betrifft den Einsatz eines Beschuldigten als vorgeblichen Rettungssanitäter auf einem Weihnachtsmarkt im Dezember vergangenen Jahres mit einer mutmaßlichen Infusion einer Kochsalzlösung bei einem Notfallpatienten.“

Krankenwagen mit Aufschrift „Rettungsdienst“ entdeckt

Doch der Fall des „Kollektivs“ reicht weiter zurück. Nach B.Z.-Informationen informierte die Polizei die Senatsinnenverwaltung bereits am 10. Oktober 2025 über einen geparkten Krankenwagen in Spandau. Auf dem Fahrzeug standen die Aufschriften „Rettungsdienst“ und „Sanitätskollektiv Berlin“.

Auf TikTok zeigt das Kollektiv ihren Rettungswagen mit Blaulicht, den sie nach eigenen Angaben „gebraucht erworben“ und als „mobile Unfallhilfsstelle“ genutzt hat
Auf TikTok zeigt das Kollektiv ihren Rettungswagen mit Blaulicht, den sie nach eigenen Angaben „gebraucht erworben“ und als „mobile Unfallhilfsstelle“ genutzt hat Foto: TikTok

Aber: Die Bezeichnung „Rettungsdienst“ dürfen nur berechtigte Aufgabenträger führen. Weder die Halterin noch das „Sanitätskollektiv Berlin“ waren bei der Senatsverwaltung als solche bekannt. „Es erfolgte eine umgehende Kontaktaufnahme“, heißt es dazu.

Senatsverwaltung fordert Änderung der Fahrzeugbeschriftung

Sabine Beikler, Sprecherin der Verwaltung, sagt: „Im Rahmen eines zeitnah durchgeführten Telefonats wurde die Sach- und Rechtslage erläutert, umgehende Änderung der Fahrzeugbeschriftung gefordert und dies zusätzlich per E-Mail der Betroffenen mitgeteilt.“

Am 15. Oktober 2025 meldete das „Sanitätskollektiv Berlin“ per E-Mail, dass die Beschriftung „Rettungsdienst“ entfernt worden sei, Beweisfotos inklusive.

Polizei ermittelt wegen Amtsanmaßung in Neukölln

Doch parallel ermittelten Polizisten des Abschnitts 54 (Neukölln) „wegen Amtsanmaßung gegen eine Scheinfirma ‚Sanitätskollektiv‘“, wie es in einer polizeiinternen Unterlage heißt, die B.Z. einsehen konnte.

Darin steht weiter: „Diese Firma steht im dringenden Verdacht, fortlaufend Maßnahmen der Notfallrettung im Land Berlin durchzuführen, ohne eine behördliche Genehmigung zu haben und über die erforderlichen fachlichen Qualifikationen zu verfügen.“ Als Tatmittel sei ein „Rettungswagen mit dem amtlichen Kennzeichen K – SK 832 bekannt.“

Durchsuchungen in Potsdam und Moabit

Am 5. Februar ging beim Abschnitt 54 der Hinweis ein, dass „das Tatfahrzeug im Stadtgebiet Potsdam an der Anschrift einer Tatverdächtigen in diesem Verfahren geparkt“ ist. Die Staatsanwaltschaft erließ Durchsuchungsbeschlüsse für zwei Wohnungen von Beschuldigten (20, 22, 23, 25) sowie die Beschlagnahme des Rettungswagens.

Das „Sanitätskollektiv“ hat eine Potsdamer Adresse als Vereinssitz angegeben. Dort wurde im Februar von der Polizei durchsucht
Das „Sanitätskollektiv“ hat eine Potsdamer Adresse als Vereinssitz angegeben. Dort wurde im Februar von der Polizei durchsucht Foto: Axel Lier

Die Brandenburger Polizei durchsuchte Wohn- und Geschäftsräume in der Straße Am Moosfenn in Potsdam-Waldstadt. Die Berliner Polizei rückte mit der 32. Einsatzhundertschaft in die Jagowstraße in Spandau aus und durchsuchte dort ebenfalls zwei Wohn- und Geschäftsräume.

Uniformen und Namensschilder sichergestellt

Im Einsatz-Protokoll heißt es: „Die Durchsuchungsmaßnahmen führten ebenfalls zum Auffinden von umfangreichen Beweismitteln.“ Ein Lkw war nötig, um alles abzutransportieren.

Weiter steht dort: „Aufgrund des Umfangs und der Vielzahl an Ausrüstungsgegenständen, Medikamenten, medizinischem Gerät und medizinischem Verbrauchsmaterial, wurden die Durchsuchungsmaßnahmen vor Ort durch Sachverständige der Berliner Feuerwehr unterstützt.“

Gefunden wurden unter anderem Ausrüstungsgegenstände der Berliner Feuerwehr wie Uniformteile, Einsatzbekleidung, Helme und Namensschilder, außerdem Einsatz- und Notfallrucksäcke, medizinisches Gerät, Sauerstoffflaschen und Beatmungszubehör, eine große Menge verschiedenster Medikamente sowie mehrere Ordner mit Patientenakten.

Herkunft der Feuerwehr-Ausrüstung unklar

Wie diese Ausrüstungsgegenstände der Berliner Feuerwehr zum „Kollektiv“ gelangten, ist unklar. Geprüft wird, ob Tatverdächtige sie während Praktika, Hospitationen oder einer Mitgliedschaft in einer Freiwilligen Feuerwehr entwendet haben.

Während des Einsatzes kam es sogar zu einer Festnahme! Denn ein Tatverdächtiger wurde in der Jagowstraße angetroffen. „Aufgrund des Umfangs der festgestellten Beweismittel wurde durch die Staatsanwaltschaft Berlin die vorläufige Festnahme des Beschuldigten und die spätere Vorführung zwecks Erwirken eines Haftbefehls angeregt.“ Inzwischen ermittelt der Staatsschutz wegen Amtsanmaßung.

„Sanitätskollektiv“ beruft sich auf Notstand

Das „Sanitätskollektiv“ weist die Vorwürfe zurück. In einer Stellungnahme heißt es: „Ehrenamtliche Einsatzkräfte (…) sind im Rahmen der Obdachlosenhilfe/Kältehilfe auf den bewusstlosen Patienten aufmerksam gemacht worden, welcher in einer polizeilichen Maßnahme am Rande des Weihnachtsmarktes kollabiert war. Dem Patienten wurde nach üblichen diagnostischen Maßnahmen sowie Basismaßnahmen ein intravenöser Zugang gelegt und eine Infusion zur Kreislaufstabilisierung verabreicht.“

Der Weihnachtsmarkt auf dem Alexanderplatz. Hier legte ein Vereinsmitglied im Dezember vergangenen Jahres einem Obdachlosen einen intravenösen Zugang Foto: Jens Kalaene/dpa

Weiter erklärt die Organisation: „Der Patient befand sich unserer Einschätzung nach in einem lebensbedrohlichen komatösen Zustand, weshalb wir die Maßnahme nach § 34 StGB (rechtfertigender Notstand – Anm. d. Redaktion) für gerechtfertigt sehen.“

Zudem heißt es: „Alle bei uns eingesetzten Personen verfügen über unterschiedliche rettungsdienstliche und sanitätsdienstliche Qualifikationen (…) die Person, welche die Maßnahme durchgeführt hat, besaß die Qualifikation ‚Rettungssanitäter Plus‘ und hat die Maßnahme somit erlernt und beherrscht die Maßnahme.“

Zu den Durchsuchungen könne man nichts sagen, da sie bei Privatpersonen stattgefunden haben.

Senatsverwaltung verschärft Kontrolle privater Sanitätsdienste

Die Senatsverwaltung reagiert auf die B.Z.-Recherchen: Polizei und Feuerwehr wurden angewiesen, „Auffälligkeiten bei Aktivitäten privater Sanitätsdienste – insbesondere bei der Nutzung von Rettungsdienstfahrzeugen – unverzüglich an sie zu melden“, so Sprecherin Sabine Beikler.

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Themen: Berliner Feuerwehr

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